ESt und Versöhnungs...
 
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ESt und Versöhnungsversuch

 
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Ich habe jetzt gehört, dass man gegenüber dem Finanzamt erklären kann, dass man sich nur probeweise getrennt hat und dadurch weiterhin in "seiner" Steuerklasse sprich drei für ein weiteres Jahr bleiben kann.
Der Vorschlag kam von meiner Frau... hat das Nachteile für mich?

Und muss man dann die Steuern zurückzahlen, wenn man nicht wieder zusammen kommt.

Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht?


Anm. Admin: Betreffzeile angepasst, da von anderem Beitrag abgetrennt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2003 19:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, die Trennung uaf Probe ist möglich. Weiterhin ist es möglich, durch einen 'Versöhnungsversuch' dieses noch um ein weiteres Jahr zu strecken. Hat den Vorteil, dass alles bleibt wie es ist.

Viele Grüße

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2003 20:18
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Danke - Du weißt echt klasse Bescheid!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2003 20:37