Ex erhält VKH trotz...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ex erhält VKH trotz Vermögen - Widerspruch einlegen?

 
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Vatersein-Gemeinde,

ich habe gerade den Gerichtsbeschluss erhalten, dass Ex Verfahrenskostenhilfe erhält (es geht um zwei Beschwerdeverfahren, die Ex gegen erstinstanzliche Urteile angestrengt hat). Ich erwäge, Widerspruch einzulegen, aus folgenden Gründen:

1) Der von mir geführte Nachweis, dass wir gemeinsam noch einen Bausparvertrag mit Auszahlungsbetrag von 8.000 EUR haben, wurde vom Gericht in dem Beschluss nur insofern berücksichtigt, als im Falle der Auszahlung des Bausparvertrags die VKH wieder aufgehoben werden soll. Da diese Auszahlung nur von Ex selbst abhängt (ich habe meine Unterschrift bereits gegeben), ist das ein Witz.
Das Gericht (Kammergericht, d.h. das OLG in Berlin) steht damit im Widerspruch zu seiner eigenen Rechtssprechung vom letzten Jahr, wonach bei der Gewährung von VKH Bausparguthaben zu berücksichtigen und bei Nichtauszahlung sogar zu beleihen sind. Link:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE209692011&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

2) Dem Hinweis darauf, dass Ex im vergangenen Jahr eine erhebliche Erbschaft gemacht hat, ist das Gericht offensichtlich nicht nachgegangen.

3) Ich habe mehrfach Einsicht in die VKH-Unterlagen von Ex gefordert, jedoch nicht erhalten (ohne Begründung).

Ich würde mich über Meinungen/Erfahrungen zu Sinn und Unsinn eines Widerspruchs freuen. Mir fallen konkret folgende Fragen ein:

- Was kommt bei einem Widerspruch an Gebühren auf mich zu (Gericht, Anwalt)?

- Verlängert der Widerspruch das eigentliche Verfahren?

- Wie kann ich konkret nachweisen bzw. genügend plausibel machen, dass Ex die Erbschaft gemacht hat?  Wie weit geht die Ermittlungspflicht des Gerichts bei VKH bzw. bei Hinweisen Dritter, dass Erbvermögen beim Beantragenden vorhanden ist?

Danke und Gruss
Tarek

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 17:45
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
was bringt es Dir, wenn Exi keine PKH bekommt, sondern selber zahlen muss?

Hast Du dadurch einen Nachteil, oder nur ein Gefühl, dass gerade jemand zu Unrecht Vorteile bekommt und das auch noch Dein Privat-Feind ist?

Aus welchen Grund willst Du Einsicht in die Unterlagen zum antrag der PKH bekommen? Du bist doch da genausowenig von betroffen, wie Dein Friseur...
Weswegen sollten Deine Einwände/Widersprüche zur Kenntnis genommen werden?

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 18:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RV,

offensichtlich sind Dir die Zusammenhänge nicht ganz klar (weshalb es nicht besonders sinnvoll ist, Dich gleich abfällig zu äussern).

Bei einem VKH-Antrag bekommt die Gegenseite IMMER Gelegenheit zur Stellungnahme. Und ausserdem macht es durchaus einen Unterschied, ob jemand seine Prozessaktivitäten selbst bezahlen muss oder sich vom Steuerzahler sponsern lässt: Im ersten Fall vergeht ihm nämlich nicht selten die Lust darauf. Und da kann ich @tarek durchaus gut verstehen, wenn er Wert darauf legt, dass seine Ex ihre Gerichtsverfahren gegen ihn selbst finanzieren muss und nicht auf Kosten der Allgemeinheit "armes Hascherl" spielen kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 18:45
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

was bringt es Dir, wenn Exi keine PKH bekommt, sondern selber zahlen muss?

mit vkh kann (h)ex tarek in grund und boden klagen. die aussicht ohne freifahrtschein ihr eigenes prozessrisiko zu tragen stimmt sie vielleicht friedlicher.
außerdem ist es wohl üblich die angaben im vkh-antrag von der gegenseite checken zu lassen.

nur so eine vermutung von mir.

gruß horst 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 18:50
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Rachels Vater,

kurz gefasst: Es geht es mir darum, die Kosten für Ex für das Führen sinnloser Verfahren zu erhöhen, auch im Hinblick auf zukünftige Verfahren.

Ex verwickelt mich seit der Trennung in ein Gerichtsverfahren nach dem anderen über Kinder, Wohnung und Steuern, die alle zu ihren Ungunsten ausgehen, die mich aber Zeit und Nerven kosten, die ich lieber meinen Kindern, meiner Partnerin, meinem Beruf und meinen Hobbies widmen würde. Details zu den Verfahren findest Du in meinen verschiedenen Threads hier. Meine aussergerichtliche Einigungsbereitschaft habe ich Ex immer wieder bekundet, ohne Erfolg.

Die Gewährung von VKH trotz vorhandenem Vermögen erleichtert Ex das Weiterführen dieses Verhaltens. Denn die VKH halbiert das Risiko für sie, bei vollem Risiko für mich (sie muss bei Verlieren nur meinen Anwalt bezahlen, ich hingegen ihren und meinen).

Ich akzeptiere, dass in diesem Rechtssystem jeder jeden im Prinzip immer weiter verklagen kann, auch mit geringer Aussicht auf Erfolg. Aber dann bitteschön - bei vorhandenem Vermögen - mit Risikogleichheit für beide Parteien.

Gruss
Tarek

@Brille: Danke, Du triffst den Punkt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 18:58
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
nach meinem Wissen wird vor der Bewilligung von PKH die Erfolgsaussichten bewertet.
Liegen diese nicht so dolle, bekommt man eben keine Hilfe.

"Sinnlose" Verfahren sind demnach nicht ganz so leicht möglich, wie hier dargestellt.

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 20:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RV,

nach meinem Wissen wird vor der Bewilligung von PKH die Erfolgsaussichten bewertet.

eben. Und dazu gehört auch eine Stellungnahme der Gegenseite; ggf. inklusive des Hinweises "der/die hat genügend eigenes Geld, um ein solches Verfahren zu führen, wenn er/sie das unbedingt möchte." Dann müssen überhaupt keine "Erfolgsaussichten" bewertet werden; auf eigene Rechnung darf man so viele Gerichtsverfahren führen wie man lustig ist.

"Sinnlose" Verfahren sind demnach nicht ganz so leicht möglich, wie hier dargestellt.

dass Deine Vermutung nicht zutrifft, hat @tarek doch eben geschrieben:

Ex verwickelt mich seit der Trennung in ein Gerichtsverfahren nach dem anderen über Kinder, Wohnung und Steuern, die alle zu ihren Ungunsten ausgehen,
[...]
Die Gewährung von VKH trotz vorhandenem Vermögen erleichtert Ex das Weiterführen dieses Verhaltens.

"Glaub ich nicht" ist speziell im Familienrecht meist ein schlechter Ratgeber...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 20:32
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi tarek

3) Ich habe mehrfach Einsicht in die VKH-Unterlagen von Ex gefordert, jedoch nicht erhalten (ohne Begründung).

Einsicht wirst du auch nicht erhalten, das ist nicht üblich.
Dein Anwalt kann Einsicht beantragen, wird aber nach ermessen des Richters die auch nur vieleicht bekommen.

- Wie kann ich konkret nachweisen bzw. genügend plausibel machen, dass Ex die Erbschaft gemacht hat?  Wie weit geht die Ermittlungspflicht des Gerichts bei VKH bzw. bei Hinweisen Dritter, dass Erbvermögen beim Beantragenden vorhanden ist?

Es reicht eigentlich die ''Behauptung'' deinerseits, in wie weit das Gericht dieses Nachprüfen will ist wieder Ermessenssache.
Wenn aber begründete und nachgewiesene Einkommen nicht angegeben worden sind, wird das Gericht die VKH ablehnen(hier reicht das Verschweigen des Antragsstellers aus).

nach meinem Wissen wird vor der Bewilligung von PKH die Erfolgsaussichten bewertet.
Liegen diese nicht so dolle, bekommt man eben keine Hilfe.

Erst wir von einem Rechtspfleger die Voraussetzungen zur VKH-Bewilligung geprüft, da diese eine besondere Art von Sozialleistungen sind.
Verschweigt der Antragsteller Einkommen/Kapital, das zur Berechnung notwendig ist, kann die VKH gänzlich gestrichen werden, egal wie die Erfolgsaussichten sind und der Prozess wird abgewiesen(je nach Antragsstellung)

Gruss wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 20:32
(@nadda)
Registriert

Hi,

das mit den Erfolgsaussichten ist sehr vorsichtig zu genießen, meiner Meinung nach ist das pure Theorie im Familienrecht.

Mein Ex hatte einen VKH Antrag gestellt um die Unterhaltstitel (Mindestunterhalt) der Kinder löschen zu lassen. Wurde ihm beim Amtsgericht abgelehnt, weil keine Ausicht auf Erfolg. Er hat dann Beschwerde eingelegt (heißt vielleicht anders) und vom zuständigen OLG die VKH bewilligt bekommen.

Und mit Hilfe von VKH hat mein Ex seit 4,5 Jahren sehr viel sinnlosen Gerichtsquatsch losgetreten, auch wenn von vorneherein klar war, dass er mit diesem Antrag nicht durchkommt. Bezahlt hat er, im Gegensatz zu mir, nie.

Der Beste Antrag der über VKH finanziert wurde war ein Eilverfahren in dem die Richter ihm erlauben sollten meine Wohnung für seinen Umgang zu nutzen. Und irgendwie glaube ich mich erinnern zu können, dass ich da Hausrecht habe und sowas sogar im Grundgesetz stehen müsste....

Das Problem, dass VKH Empfänger furchtbar gerne weiterklagen weil sie eben kein finanzielles Risiko tragen, ist meiner Meinung nach weit verbreitet.  Sinnlosigkeit von Anträgen wird da beim bewilligen von VKH gerne übersehen.

Nutze deine Chance zu einer Stellungnahme, obs was bringt kann dir nur keiner sagen, aber wenn du es nicht versuchst kriegt sie die VKH sicher.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 23:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Dein Anwalt kann Einsicht beantragen, wird aber nach ermessen des Richters die auch nur vieleicht bekommen.

Sofern er um Zusendung der Gerichtsakten bittet und dem nachgekommen wird, hat er Einblick in den VKH-Antrag. Den darf er dir allerdings nicht zeigen, zumindest nicht offensichtlich.

Auch scheint es mir, als sei deinem Gericht >diese< Entscheidung nicht bekannt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 23:21




(@Inselreif)

Hi,

@Deep: leider nur in den Antrag, den tarek sowieso schon kennt. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und alles was damit zusammenhängt wird in einer eigenen Akte, dem VKH-Heft, geführt. In dieses Heft hat zunächst mal die Gegenseite keine Einsicht, auch nicht mittels Anwalt.

Aber - so lange wechselseitige Auskunftspflicht besteht, kann die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit allen Anlagen, soweit es sachdienlich ist (und das ist es hier zweifellos), dem Antragsgegner auch ohne Zustimmung des Antragstellers zugeleitet werden. Ohne Anwalt, persönlich an tarek. Das Problem dabei ist aber wiederum, dass diese Entscheidung rein im Ermessen des Gerichts steht, was sachdienlich ist. Das hat das Gericht offenbar nicht so gesehen.

@tarek: woraus willst Du Deine Beschwer konstruieren? Dadurch dass Ex Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, entsteht Dir zunächst mal kein Nachteil (ja, ich weiss, aber es ist formell so). Ein Beschwerderecht hat hier höchstens der Bezirksrevisor als Vertreter der Staatskasse.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 00:15
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

vielen Dank erst einmal für die Antworten.

Zur Klarstellung: Es geht nicht (mehr) um eine Stellungnahme/einen Antrag auf Abweisung der VKH für die Gegenseite, sondern um einen Widerspruch gegen den bereits erfolgten Beschluss über die Bewilligung.
Bei meiner Forderung nach Einsicht in die VKH-Unterlagen von Ex wurde das von DeepThought angeführte Urteil des OLG Koblenz von meinem RA übrigens bereits angeführt (dennoch vielen Dank für den Hinweis, @DT).

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2012 13:50
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wie ich inzwischen erfahren habe, hat Inselreif leider recht: Nur der Bezirksrevisor kann Beschwerde einlegen, als Vertreter der Staatskasse.

Hat jemand Informationen dazu, wie einen Bezirksrevisor zu einer Beschwerde motivieren kann?

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2012 12:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat jemand Informationen dazu, wie einen Bezirksrevisor zu einer Beschwerde motivieren kann?

Mit einer Flasche teurem Whiskey?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 12:22
(@Inselreif)

Hi tarek,

ärgere Dich kräftig darüber - dann komm zur Tagesordnung und konzentriere Dich darauf, das Verfahren selbst zu gewinnen und vor allem, eine gescheite Kostenentscheidung zu bekommen.
Jetzt noch ewig auf der VKH rumzuhacken wird Dir keinen guten Ruf einbringen. Das ist gar nicht gern gesehen. Wenn aber Ex mal Deinen Anwalt zahlen muss, obwohl ihr die VKH durchgewunken wurde, bringt Dir das auf lange Sicht viel mehr Abschreckung.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 13:20