Exfrau verlangt säm...
 
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Exfrau verlangt sämtliche Ausgaben

 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo,

es ist mal wieder soweit!

Der Anwalt meiner Exfrau verlangt wieder sämtliche Ausgabe des letzten Jahres von mir, zudem noch den Arbeitsvertrag, meine Arbeitsstunden und Einnahmen, Steuerbescheid inkl. Anlagen usw.
Ich mache einen gemeinsame Steuererklärung mit meiner Frau, ich glaube, was meine Frau hat oder nicht, geht denen nicht an!

Es ist nun so, dass mein Anwalt, die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate + den Steuerbescheid an die Gegenseite geschickt hat.

Alles andere finde ich persönlich geht einfach zu weit, dafür, dass ich noch nicht einmal weiß wo meine Kinder jetzt leben und es ihnen geht.
Hier wird meine Anfrage einfach ignoriert.

Alles habe ich bereits der Beistandschaft in München zugesendet, dort liegen alle Unterlagen vor!
Jetzt muss ich erneut alles belegen? In Bayern sind die Gesetze etwas anders, als in NRW, dort darf die Kindesmutter, wohl ebenfalls Unterlagen einfordern.

Dieses Jahr habe ich bestimmt 50 mal meinen Verdienst nachgewiesen und Unterlagen verschickt, an Gerichte, Beistandschaft und Anwälte.
So langsam aber sicher kapituliere ich!

Kann ich da nicht gegen klagen? Die machen mit mir was die wollen un dich muss alles so hinnehmen?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2018 16:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange Du den Mindestunterhalt zahlen kannst bist Du nur aller 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html>§" 1605 BGB</a>, insbesondere Absatz (2)

"Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat."

Zur Glaubhaftmachung gehören Hinweise warum dem so sein sollte. Eine Aussage wie, es kann doch sein, dass ... reicht auf gar keinen Fall.

Das minderjährige Kind wird durch die Mutter vertreten, dadurch hat sie das Recht von Dir Auskunft zu verlangen. Sie kann damit aber auch einen Anwalt  oder das JA beauftragen. Dies gilt in Gesamtdeutschland.

Wenn ständig Unterlagen gefordert werden und die 2-Jahresfrist noch nicht um ist, dann erteilst Du mit Verweis § 1605 BGB einfach keine Auskunft.

Für eine Einkommensauskunft reichen in aller Regel eine Bescheinigung über das Einkommen in den letzten 12 Monaten sowie der Steuerbescheid. Angaben zu Deiner Frau sind nicht erforderlich (kannst Du schwärzen), es sei denn Du willst Unterhalt für sie geltend machen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2018 16:46
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

danke für Deine Antwort.
mein Anwalt ist ständig im Kontakt mit der Beistandschaft, denen habe ich vor 2-3 Monaten das letzte mal ALLE Unterlagen geschickt. Hier gab es auch eine Berechnung des Unterhaltes und einen Bescheid!
Seit 1 Monat muss ich mich noch zusätzlich mit meiner Exfrau und deren Anwalt rumärgern, die verlangen noch alle Ausgaben von mir.
Dem Amtsgericht habe ich auch die Unterlagen vor 1 Monat geschickt, wegen der Prozesskostenhilfe, die abgelehnt worden ist!

Wozu also jetzt noch dem Anwalt der Gegenseite? Vor allem noch die Ausgaben, Arbeitsvertrag uns Arbeitsstunden, Steueranlagen usw.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2018 16:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

schreibe dem Anwalt, dass die letzte Auskunft (4 Monate (?)) zurückliegt und Du den vom JA berechneten Unterhalt zahlst. Das JA erstellt keinen Bescheid, es ist lediglich eine Berechnung. Trotzdem musst Du jetzt nicht noch einmal Auskunft erteilen, weil eben die 2-Jahresfrist noch nicht um ist.

Aus den Gehaltsabrechnungen und dem Steuerbescheid gehen alle relevanten Einkünfte hervor, deshalb muss auch nicht mehr geliefert werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2018 17:06
(@distance)
Rege dabei Registriert

Wenn meine Exfrau klagt, kann ich mir nicht einmal die Fahrt nach München leisten! Von meinem Gehalt bleibt nichts übrig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2018 17:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Deine Ex klagt kannst Du nicht verhindern. Die Frage ist doch eher ob die Klage berechtigt ist.
Wenn Du jedesmal Auskunft erteilst, dann wird Deine Ex so weiter machen. Dagegen Klagen kannst Du nicht, Du musst aber nicht jedesmal Auskunft erteilen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2018 19:24
(@inselreif)
Moderator

In Bayern sind die Gesetze etwas anders, als in NRW, dort darf die Kindesmutter, wohl ebenfalls Unterlagen einfordern.

Trugschluss. Wir reden hier von reinrassigem Bundesrecht.

Dem Amtsgericht habe ich auch die Unterlagen vor 1 Monat geschickt, wegen der Prozesskostenhilfe, die abgelehnt worden ist!

In der Sache? Wieso wurde abgelehnt? Das wäre aufschlussreich!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2018 20:20
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn meine Exfrau klagt, kann ich mir nicht einmal die Fahrt nach München leisten! Von meinem Gehalt bleibt nichts übrig.

Warum glaubst Du das?

Wie wurde denn der Unterhalt berechnet, den Du momentan an Deine Ex zahlst?
Wenn das halbwegs korrekt ermittelt wurde, brauchst Du Dich vor einer Klage nicht zu fürchten...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2018 21:00
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

mein Anwalt ist auch der Meinung, dass wir keine Auskunft mehr erteilen müssen, da wir dies bereits an die BS gemacht haben und das wird er so auch schreiben!
Er hat aber auch gesagt, dass die Gegenseite wohl klagen wird und man weiß nicht wie das Gericht, die Sache sehen wird.

Ich verdiene 1870,-, davon zahle ich 672,- an Unterhalt, im diesen Jahr hatte ich eine Steuernachzahlung(2017) von 500,-, bei einer gemeinsamen Veranlagung. Das ist nur so hoch ausgefallen, weil meine Frau ein Gewerbe hat und wir Minus gemacht haben.
Lt. der Berechnung der BS bin ich knapp über den Selbstbehalt. Zu meiner Fahrkarte von 96,-, muss ich 1/Woche mit dem Auto zur Arbeit, weil die Busse unregelmäßig fahren, d.h. die BS hat mir hier auch noch etwas dazugerechnet.

Gruß und Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2018 12:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es wäre interessant zu wissen in welcher Sache und warum die Prozeßkostenhilfe abgelehnt wurde.
(siehe Frage inselreif)

An Deinem Einkommen scheint es nicht zuliegen. Es kann aber auch sein, dass die PKH nur mit Ratenzahlung gewährt worden wäre, dann hängen die Raten aber auch vom  Einkommen ab.

Außer dem kann die PKH auch abgelehnt werden, wenn es keine Aussicht auf Erfolg gibt.

Was war es bei Dir?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2018 13:43




(@distance)
Rege dabei Registriert

Achso, ja weil ich eine Änderungskündigung im Mai erhalten habe, vorher hatte ich 2200,- verdient. Es kann sein, dass das Gericht da ein Fehler gemacht hat.

Mein Anwalt schreibt, das Gericht auch nochmals an.

Die PKH wurde bewilligt, mit der Auflage einer jährlichen Kontrolle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2018 14:15
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
also gestern war die Verhandlung und die ging leider negativ für mich aus, d.h. ich muss wieder alles offenlegen.

Aus den Akten des Gerichts, war es nicht ersichtlich, dass ich am 12.12.2018 die Unterlagen an die BS geschickt habe.
Mein Anwalt hat dort aber alles hingeschickt und alles wurde dokumentiert und belegt!

Irgendwie kommt meine Ex immer mit allem durch, auch wenn die Fakten gegen sie sprechen.

Eine Ansage wird der Richter aber trotzdem noch von mir bekommen! So einfach lasse ich das nicht im Raum stehen!
Ich lege jetzt innerhalb von 2 Jahren, zum achten mal meine Unterlagen vor!

Meine jetzige Frau hat ein Gewerbe, sogar hier wurde mir einfach mal unterstellt, dass ich darauf arbeiten würden und es eigentlich mein Gewerbe wäre.
Finde das so langsam echt kriminell.

Grüße und Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2019 16:43
(@inselreif)
Moderator

Die Frage ist natürlich, hat Dein Anwalt das rechtzeitig und substantiiert vorgetragen und Beweis angetreten? Wurde es von der Gegenseite bestritten?
In Unterhaltssachen gelten im Wesentliche die Spielregeln der ZPO. Da hat das Gericht nichts zu deuteln allerdings ist es auch knallhart, wenn man selbst etwas vergisst oder verspätet vorträgt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2019 18:35
(@distance)
Rege dabei Registriert

ja wurde alles korrekt und fristgerecht eingereicht. Die Gegenseite hat sogar noch am Verhandlungstag ein Fax geschickt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2019 15:22