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Fahrtkostenerstattung

 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo,
morgen habe ich einen Gerichtstermin, zu dem ich geladen worden bin.
Die Prozesskostenhilfe wurde bis dato noch nicht genehmigt und ich habe, ehrlich gesagt, auch nicht das Geld um 700km weit zu fahren.

Werden mir die Fahrtkosten eigentlich erstattet? Es geht sich um den Kindesunterhalt, den ich bezahle, meine Ex aber Auskunft haben will.
Der BS wurde im 12.12.18 zuletzt Auskunft erteilt.

Gruß und Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2019 14:26
(@inselreif)
Moderator

Hi distance,

die VKH hilft an dieser Stelle nichts, weil die nicht Deine Fahrtkosten umfasst.

Normalerweise musst Du in solch einem Fall mit der persönlichen Ladung zu Deinem zuständigen Amtsgericht (also bei Dir vor Ort) gehen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen (PKH-Bogen), dann bekommst Du einen Fahrtkostenvorschuss / Bahnfahrkarte. Die Rechtsgrundlagen dafür sind nicht bundeseinheitlich, ich hatte vor vielen Jahren mal hier im Forum ausführlich dazu geschrieben.

Das ist jetzt natürlich zu knapp und Du kannst nur noch darauf hoffen, dass der Gegenseite die Kosten auferlegt werden. Weise das Gericht vorsorglich darauf hin, dass Deine Kosten deutlich höher sind und Du z.B. bei Kostenaufhebung den Kürzeren ziehst.
Nach Abschluss des Verfahrens kannst Du Deine Fahrtkosten im Kostenfestsetzungsverfahren ganz oder teilweise (je nach Inhalt der Kostenentscheidung) gegen die Gegenseite festsetzen lassen, genauso wie Anwaltskosten. Das gilt umgedreht natürlich auch.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2019 23:14
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo und Danke für die Antwort,
mein Anwalt hat das geklärt, ich musste nicht hin, habe aber die Verhandlung "verloren".

Dazu schreibe ich aber noch etwas in einem anderen Beitrag von mir.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2019 16:36