Moin,
da ich jüngst ein wenig (zugegebenermaßen sesselpuperisch) gegen die Behauptung "50:50 plus eine Minute ist kein Wechselmodell" gestänkert habe ...
In Beschluss XII ZB 599/13 befasst sich der BGH erneut mit diesem Thema (und kommt in dem vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um ein WM handelt, was in dem Fall aber auch egal wäre, weil das OLG dem Betreuungsaufwand mit einer verringerten Erwerbsobliegenheit Rechnung trug).
OLG sagt "43/57 ist kein Wechselmodell" ... Vater reklamiert, es seien "46,67%" ...
... BGH sagt "na und": Das ist tatrichtliche Würdigung und die zeitliche Komponente sei ohnehin nur ein Punkt mit Indizwirkung.
Gruß
United
Ich will auch einen Beruf wo ich so absolut gegen jegliche Gerechtigkeit und Logik verstoßen und meinen Feminismus ungehindert ausleben kann
[...] und meinen Feminismus ungehindert ausleben kann [...]
ist ja nicht nur Feminismus, ist ja schon fast allgemeine Willkür.
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