Formular E 411
 
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Formular E 411

 
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen

Mein Mann hat im August erneut die Kindergeld Differenzzahlung für deine beiden in Deutschland lebenden Kinder beantragt.
Bisher haben beide Kinder in Deutschland die Schule besucht und sind nun seit Sommer in einer Weiterführenden Schule / Ausbildung. Die Schulbescheinigung respektive der Ausbildungsvertrag liegt der Kindergeldkasse in der Schweiz vor.
Bisher hat mein Mann den Differenzbetrag ohne Probleme erhalten.
Nun wurde die Zahlung ohne Meldung eingestellt und Ihm wurde ein Formular E 411 zugestellt.
Dieses Formular stellt uns jedoch etwas vor Schwierigkeiten....
Kennst sich damit jemand aus und weis wie das Formular auszufüllen ist?

Herzlichen Dank schon im voraus für eure Unterstützung.

Herbstliche Grüsse
engelherz

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2015 09:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da die meisten keinerlei Kenntnisse mit schweizer Formularen haben, wäre es vielleicht hilfreich zu erklären, was überhaupt gefordert wird. Eine Verlinkung auf dieses Formular könnte auch hilfreich sein ...

Die Fragestellung alleine ist etwas zu allgemein, dass sich auch nur irgendjemand damit beschäftigen mag.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2015 16:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

<a href="http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-400-formulare/e-411/>Formular" 411</a> Anspruch auf Familienleistungen in mehreren Mitgliedstaaten.

VG Susi

Nachtrag: Aus den Anmerkungen geht hervor, dass es auch auf die Schweiz anzuwenden ist.

Ich verstehe das Formular so, dass Dein Mann unter 1 ausfüllen muss, dann muss eingetragen werden, dass die KM in Deutschland Kindergeld bezieht. Das Wohnland der Familienangehörigen ist Deutschland. Letzlich soll damit belegt werden, dass die KM in D Kindergeld bekommt und wie hoch dieses ist. Sprich die KM ist unter 2 einzutragen.
Die Frage wäre ob die anderen Fragen von Euch überhaupt zu beantworten sind oder das Formular zurück an die Meldestelle gehen sollte, damit diese es an die zuständige Kindergeldkasse in Deutschland schicken kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2015 17:46
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Danke Susi für die Verlinkung

Es handelt sich dabei um ein EU Formular.

Danke und liebe Grüsse
engelherz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2015 17:55
(@psoidonuem)
Registriert

Mal abgesehen davon, dass die Schweiz kein Mitgliedstaat ist, warum bekommt Dein Mann überhaupt KG für Kinder die bei der Mutter in Deutschland wohnen? Und was für ein Differenzbetrag zwischen was?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2015 17:57
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Hallo Psoidoneum

Wir Schweizer sind kein EU Mitgliedstaat, haben aber mit den Bilateralen Verträgen trotzdem immer irgendwie die Finger mit drin....  :knockout:

Die Mutter erhält das Kindergeld für die beiden Mädchen in Deutschland das ist richtig. Da wir in der Schweiz jedoch höhere Kindergeldbeiträge haben, zahlt die Schweizer Kindergeldkasse meinem Mann den Differenzbetrag aus. Bisher hat das immer problemlos geklappt.

Hier der entsprechende Text der Kindergeldkasse:

- Internationale Differenzzahlungen
Differeznzahlungen gleichen den Unterschied zwischen einer ausländischen und einer schweizerischen Familienzulage aus.
Beispiel:
Der Vater wohnt und arbeitet in der Schweiz. Die Mutter arbeitet und lebt mit den Kindern in einem EU-Land. Die Mutter muss den Anspruch im EU-Land geltend machen. Sollten diese Zulagen tiefer sein als die entsprechenden kantonalen Ansätze in der Schweiz, wird über den Vater eine Differezzahlung ausgerichtet.

Das ganze funktioniert übrigens auch zwischen allen andern EU Staaten oder Staaten mit einem entsprechenden Abkommen. Falls nicht bekannt, nutzt diese Information dem einen oder anderen User vielleicht...

Ich werde mir auf dem Amt einen Termin machen müssen um uns beim ausfüllen zu unterstützen.
Werde dann berichten wie das funktioniert und ob es funktioniert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2015 09:15
(@psoidonuem)
Registriert

Das ist aber nett von den Schweizern, ich staune

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2015 12:27
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

So sind wir  😉

Ne, das funktioniert auch zwischen zB Polen und Deutschland oder Belgien und Deutschland.
Guggst du da -> http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/Kindergeld-Erziehungsgeld/5939/

Liebe Grüsse
Andrea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2015 13:13