Gumo zusammen.
Ich hab nun einen Brief vom JobCenter bekommen und weiss jetzt nicht so recht wie ich einige Punkte ausfüllen soll.
Es geht um die " Aufwendungen bei Einkommen nach den Ziffern 2 (berufsbedingte Aufwendungen/Werbungskosten) und 3 (private Vorsorgeaufwendungen).
Was ich eintragen muss, ist soweit eigentlich klar. Zu Ziffer 2 ist nur die Frage:
Soll ich es tabellarisch oder pauschal anlegen? Vobei die pauschale Berechnung für mich wohl besser ist. Der einfache Arbeitsweg ist ca. 20km. Hinzu kommt noch der Nebenjob mit ca. 5km. Mehr wüsste ich jetzt nicht was da noch rein soll, weil Berufsbekleidung etc. bei mir wegfällt.
Und zu Ziffer 3:
Da hab ich momentan nur die Berufsunfähigkeit am Laufen. Die Rentenvorsorge hab ich im Mai letzten Jahres erstmal gestoppt (wird natürlich wieder aufgenommen).
Jetzt noch ein paar Infos von mir.
Ich führe seit Mai letzten Jahres einen eigenen Haushalt. Ich hab 2 Söhne ( 2 und 3 Jahre). Meine Nochfrau bezog seit diesem Zeitpunkt bis Mitte November Geld vom Jobcenter. Da mein kleinster Sprössling erst im November 2 Jahre geworden ist, konnte sie noch nicht arbeiten gehen. Aber zum Glück für mich tut sie das jetzt ja. Die Steuerklassen haben wir auch erst geändert als sie anfing zu arbeiten (auf 4-4). Seit diesem Jahr bin ich in der Steuerklasse 1. Ich bezahle 481€ KU und laut meinem Verdienst hätte ich mehr bezahlen müssen. Bis zu dem Steuerklassenwechsel hab ich durchschnittlich 2150€ netto verdient. Durch den Brief vom Amt erfuhr ich, dass ihr noch EU zusteht bis der jüngste Sohn 3 Jahre alt wird.
Wir haben uns im Guten getrennt. Zum Glück kein Rosenkrieg oder ähnliches bei uns. Wir sind uns in fast allen Themen einig.
Kann ja nur gut sein für meine Jungs.
Der KU, den ich bereits an sie bezahlt habe, wird ja beim JobCenter mit verrechnet. Die Differenz muss ich nachzahlen. Das ist mir klar und den EU wahrscheinlich auch.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich ab sofort EU (z.B. 200€) an meine Nochfrau verrichte. Wird das mit berücksichtigt? Sie ist auch bereit den EU versteuern zu lassen da sie Geringverdienerin ist (Netto ca. 1050€).
Ich hoffe, ich hab nicht allzu durcheinander geschrieben.
MfG
Moin Scrounge,
kannst Du nochmal kurz sortieren:
Meine Nochfrau bezog seit diesem Zeitpunkt bis Mitte November Geld vom Jobcenter.
Ich hab nun einen Brief vom JobCenter bekommen
Wann hat sich das JC (erstmalig) bei Dir gemeldet ?
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich ab sofort EU (z.B. 200) an meine Nochfrau verrichte.
Bezieht sie derzeit denn noch Leistungen vom JC ?
Sinnvoll wäre es auf Basis Eurer aktuellen Einkommen mal den tatsächlichen Unterhaltsanspruch (da Ihr in Trennung lebt, wäre das derzeit "Trennungsunterhalt") zu berechnen und auf Basis dessen die Scheidungsfolgen in einer notariellen Vereinbarung festzuzurren. Die Deinerseits genannten 200 EUR klingen nicht weltfremd.
Wichtig wäre (neben Deinem aktuellen EK) in diesem Zusammenhang noch in welchen OLG-Zuständigkeitsbereich Ihr fallt.
Die Oberlandesgerichte haben in Teilen unterschiedliche Leitlinien aufgestellt, nach denen einen solche UH-Berechnung vorzunehmen ist.
Gruß
United
Hi United danke für deine schnelle Antwort.. Also meine Nochfrau bezog vom 1.5.2013 - 14.11.2013 Hilfe vom JobCenter.
Es ist der 1. Brief vom JobCenter den ich erhalten habe. Ich hab schon von vielen gehört das die sich gerne mal Zeit lassen.
Meine Ex hat ihre alte Arbeit 14.11.2013 wieder aufgenommen..
Welches OLG ist denn für den Kreis Mainz-Bingen zuständig?
Vielleicht noch eine Info. Die Scheidung haben wir noch nicht beantragt. Kostet mit Sicherheit auch ein bisschen was.
Naja da ich noch eine Verbindlichkeit laufen hab, wollte ich das erstmal abstottern.
lg
Moin nochmal,
Also meine Nochfrau bezog vom 1.5.2013 - 14.11.2013 Hilfe vom JobCenter.
Es ist der 1. Brief vom JobCenter den ich erhalten habe.
Mag sein, dass sie sich gerne Zeit lassen.
So einfach würde ich es denen in Deinem Falle aber nicht machen ...
Sehr geehrtes JC,
da weder meine Frau noch meine Kinder derzeit Leistungen von Ihnen beziehen, möchte ich Sie freundlichst bitten, mir die Rechtsgrundlage für einen etwaig rückwirkend übergangenen Unterhaltsanspruch mitzuteilen.
Mit untertänigsten Grüßen
Scrounge
(4) Für die Vergangenheit kann der Träger der Sozialhilfe den übergegangenen Unterhalt außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an fordern, zu welcher er dem Unterhaltspflichtigen die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt hat.
<Hier> kannst Du lesen, was das OLG Koblenz als Unterhaltsrechtliche Leitlinien veröffentlicht hat.
So Ihr eheprägende Schulden habt, die Du abstotterst, sollten diese bei einer UH-Berechnung berücksichtigt werden.
Gruß
United
Bedeutet das jetzt, die vom JC haben sich zu spät gemeldet bei mir?
Bevor ich den Brief abschicke, soll ich erstmal deinen Vorschlag annehmen und abwarten bis ich eine Antwort erhalte von denen???
MfG
Moin,
Bevor ich den Brief abschicke, soll ich erstmal deinen Vorschlag annehmen und abwarten bis ich eine Antwort erhalte von denen???
Wenn Du mit Brief den ausgefüllten Fragebogen meinst ...
Ja (aber das ist nur meine Meinung).
Nach meinem Dafürhalten haben sie sich zu spät gemeldet. Darüber nachdenken dürfen sie aber erstmal alleine ...
Gruß
United
Zu früh gefreut. Ich habe eben nochmal bei der Ex angerufen und nachgehakt. Sie bekommt noch Leistungen vom JC. Weil die nicht aus der Knete kommen und ihre Dokumente bearbeiten. Sie hat ja erst am 14.11.2013 ihre Arbeit wieder aufgenommen und sie hat ihre Daten zum JC geschickt (Verdienst etc.).
Somit sind meine obigen Fragen wieder aktuell.
MfG
Der KU, den ich bereits an sie bezahlt habe, wird ja beim JobCenter mit verrechnet. Die Differenz muss ich nachzahlen. Das ist mir klar und den EU wahrscheinlich auch.
Welche Differenz denn? Es ist sinnvoll, den Jobcentern keine Forderung zu "glauben". Aktenkundig ist bewiesen (siehe Zahl vom JC verlorener Sozialgerichtsverfahren), dass die sich in mehr als der Hälfte aller Fälle verrechnen - und bei Unterhaltforderungen garantiert zu deinen Lasten.
Maßgeblich für KU-Berechnung ist dein Einkommen nach Steuerklassewechsel. Laß den KU danach berechnen und tituliere befristet (ich bevorzuge 2-Jahres-Titel) beim Notar oder mit Hartnäckigkeit beim JA.
Auch die Ehegattenunterhaltsberechnung des JC solltest du stark hinterfragen. Vermutlich mit Anwaltshilfe. Das zahlt sich allemal aus. Alle deine Zahlungen haben eh keinen Vorteil für dein Kind oder die Mutter, weil alles verrechnet wird.
gruss
maxo
OK. Dann werde ich am Sonntag wohl etwas mehr Zeit hier im Forum verbringen;)
Ich war gestern nochmal meine Jungs besuchen und hab am Abend mit meiner Ex gesprochen über dieses Thema.
Wenn ich mich vorher nur besser informiert hätte, wären wir die Sache ganz anders angegangen. Aber gut, ist jetzt nicht zu ändern.
Ob ein Titel sinnvoll ist bei uns? Da wir uns ja eigentlich einig sind. Sie würde auch auf Ehegatten- oder Trennungsunterhalt verzichten.
Ziehen die beim JC nur die Einnahmen/ Ausgaben in Betracht, in dem Zeitraum, in der meine Ex vom JC Leistungen bezogen hat?
MfG
Hallo,
Zu früh gefreut. Ich habe eben nochmal bei der Ex angerufen und nachgehakt. Sie bekommt noch Leistungen vom JC. Weil die nicht aus der Knete kommen und ihre Dokumente bearbeiten.
moment mal. Deine Ex arbeitet seit Mitte November wieder. Bezieht sie aufgrund geringen Verdienstes jetzt aufstockende Leistungen?
Oder bekommt sie immer noch Leistungen vom Jobcenter, weil die es noch nicht geschafft haben, ihren veränderten Status in den Computer zu tippen?
Im letzteren Fall wird sie zuviel bezogene Leistungen zurückzahlen müssen. Und ein Auskunftsersuchen an Dich ist dann auch hinfällig.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
so siehts aus. ich hatte ja gestern abend mit ihr nochmal gesprochen. ihr kommt es auch merkwürdig vor, dass sie noch leistungen vom JC bekommt (ca.200€). sie geht auch von aus, dass sie es zurück bezahlen muss. sie hat netto ca.1000€ lohn + KU 482€ + KG 364€. meine ex sagte gestern dass sie damit locker auskommt.
scheinbar wurde aber ihr status geändert, weil am anfang hat sie ca. 800€ leistung bezogen und jetzt sind es nur noch 200€.
und jeden monat ein anderer betrag. wie kommt sowas?
ich frage mich wieso sie noch leistungen bekommt. ca. 1800€ sollten doch ausreichen.
mfg
Moin Scrounge,
Mutter und Kinder erhalten vermutlich ergänzende Leistungen nach SGB II, sog. Aufstockung.
Ich habe mit den Zahlen mal fix überschlagen.
Mit Mehrbedarf der 'alleinerziehenden' Mutter, für 3-Personen-Haushalt, in hoch-mietpreisiger Region, vermutlich erhöhter Grundfreibetrag, weitere Sonder- und Mehrbedarfe... hier und dort noch großzügig vom JC gerechnet...
So abwegig sind die 200€ gar nicht. Das kann schon hinkommen.
W.
Na klasse. Meinen Jungs soll es ja gut gehen.
Also kann ich damit rechnen mit nur 1100€ auskommen zu müssen? Nur wie ist es wenn meine monatlichen Kosten diesen SB übersteigen? Dann kann ich ja kann gleich Privatinsolvenz anmelden. Hinzu kommt ja auch noch das ich von meiner Ex die bezogenen Leistungen ans JC zurückzahlen muss.
Ich hatte ja wie schon erwähnt am WE mit meiner Ex gesprochen und sie hat ein total schlechtes Gewissen deswegen( Zückzahlung ans JC).
Sie hatte mir auch gesagt, dass sie mich nicht im Regen stehen lassen will.
Habt ihr vielleicht Vorschläge wie wir das am besten lösen könnten? Meine Ex ist absolut gesprächsbereit.
Hab mir nochmal deine (lückenhaften) Angaben angesehen. Evtl. könnte eine sinnvolle Verteidigung sein, wenn du einfach selbst einen formlosen Gegenantrag [für dichund die Kinder zeitweise] stellst, sofern keine gutverdienende neue Partnerin in deinem Haushalt, kein höheres Vermögen [Gebraucht-Pkw, 150€ x Lebensjahre + 750€, plus div. Altersvorsorge sind Schonvermögen]. Das hätte auch den Vorteil dass du VKH für Scheidung bekommst.....
Darin sollte stehen: "Ich versorge und betreue die Kinder an X Tagen im Monat bei mir" Damit müßten die anteiligen Tagesätze der Kinder, die ihr vermutlich rechtswidrig voll gezahlt werden, abgezogen werden. Allein das kann die Forderung schon reduzieren.
Mit dem Gegenantrag würde auch dein Bedarf berechet, der wohl höher liegt als der unterhaltsrechliche SB:
Das könnte ungefähr so aussehen (Beträge mußt du natürlich korrigieren):
Bedarf:
500,00 Wohnung ? (Miete/NK/Heizung)
391,00 Regelsätz Erw.
38,16 anteilige Regelsatz Kind (229/30 x 5 Umgangstage)
38,16 anteilige Regelsatz Kind (229/30 x 5 Umgangstage)
?? Fahrtkosten wegen Umgang (0,20€ pro km)
-------
967,32
Einkommen:
? Brutto
- Steuern, KV, etc.
2150 Netto
- 80 Fahrtkosten zur Arbeit ( 40 km x 0,1€ x 20 Arbeitstage]
- 330 Freibetrag Erwerbtätige
- 482 KU (2 x 241 = 2. Stufe, weil 3 Unterhaltspflichten dich um eine Stufe runter bringen)
--------
1258 anrechenbares Einkommen
Das ist bereits weniger als Bedarf+Freibetrag.
Insbesondere wenn deine tatsächlichen Nettobezüge niedriger und deine Miete höher ist, spricht viel für sofortigen Gegenantrag.
Andererseits wäre das auch eine gute Grundlage, um mit der gesprächsbereiten Kimu eine Lösung zu finden, wie sie gegen einen gewissen Betrag komplett ihren SGBII-Antrag zurück zieht. Das kann sie jederzeit. Zumal es sich hier wohl eh um eine kleinen Betrag handelt.
Also, setz dich mal mit ihr zusammen, lass dir ihren Bescheid zeigen, damit ihr rausbekommt, was die Differenz ist, weswegen sie noch unter JC-Fuchtel steht.