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Frage: Gericht hat Fragen zu meinem VKH-Antrag

 
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe VKH-Antrag gestellt und alle geforderten Unterlagen eingereicht.
Ich habe 2 kleine Kapitallebensversicherungen zur Altersvorsorge, die mit Renteneintritt fällig werden. Ansonsten KEINE Vermögenswerte!

Jetzt kam über das Gericht ein Schreiben zurück und es wird gefragt, "..aus welchem Grund eine Verwertung/Beleihung der sonstigen Vermögenswerte nicht in Betracht kommen sollte"

Wie kann ich "geschickt" darauf antworten?
Natürlich möchte ich nicht, dass man an meine Lebensversicherungen rangeht...

Danke
Wolfgang

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 13:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Wolfgang!
Schreib einfach zurück, dass diese als Deine Altersvorsorge festgelegt sind. Evtl. Die Laufzeit aus den Verträgen angeben... 😉

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 13:54
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marco,

danke für den Tip!  🙂

Wolfgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 14:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

was ich nicht ganz verstehe: Wie passt ein VKH-Antrag zu

einen dynamischen Titel (Stufe 7 gemäß DDT) für meinen 2,5 jährigen Sohn unterzeichnen soll. (Anmerkung: Die Rechnung an sich ist ok)

"Stufe 7" entspricht immerhin einem Netto zwischen 3.500 und 3.900 EUR; da sind die finanziellen Voraussetzungen* für PKH/VKH doch gar nicht gegeben...

*Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. [...] In bestimmten Verfahren nach dem FamFG wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 16:09
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

gut beobachtet...wenn Mann/Frau sich mein Brutto/ Netto (8000/5360) anschaut, dann gehöre ich sicher nicht zu diesem Personenkreis...

...ich zahle Unterhalt für Ex-Frau plus 2 Kinder (2000) sowie TU für "Noch-Frau" plus 1 Kind iH von 1850...macht in Summe 3.850 € pro Monat....mir bleiben demnach 1.600€ pro Monat , von denen noch meine PKV & Berufsunfähigkeitvers. abgeht.

Gruß
Wolfgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 18:46
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe 2 kleine Kapitallebensversicherungen zur Altersvorsorge, die mit Renteneintritt fällig werden. Ansonsten KEINE Vermögenswerte!

Jetzt kam über das Gericht ein Schreiben zurück und es wird gefragt, "..aus welchem Grund eine Verwertung/Beleihung der sonstigen Vermögenswerte nicht in Betracht kommen sollte"

In meinem letzten PKH/VKH Antrag ist vergessen worden Angaben über die Rückkaufswerte der Versicherungen zu machen, es wurde daraufhin abgelehnt.
Vieleicht solltest du die auch mit erwähnen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 19:07
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

pro Monat....mir bleiben demnach 1.600€ pro Monat

Muss gerade mal drüber nachdenken, wenn du mir von deinen verbleibenden Einkommen von 1600,- Euro die Hälfte abgibst und ich die dann zu meinem verbleibendem Einkommen dazuzähle, haben wir gleich viel. :puzz:

Trotzdem ist die PKH abgewiesen worden und somit ein ganzer Prozess verlorengegangen.

Gruss Wedi

P.S. negativ Zahlen zählen hierbei nicht

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 21:05
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Wedi,

vielen Dank für diesen Tip! War die Info b´zgl. Rückkaufwerte vorher explizit vom Gericht angefordert worden?
Bei mir hat das Gericht neben der o.a. Frage nur noch "allgemein" geschrieben, dass ich die Versicherungsscheine einreichen soll, da ihnen die Kontoauszüge aus denen die Beitragszahlungen hervorgehen, nicht genügen...hm...die Frage für mich ist, ob ich verpflichtet bin, die Versicherungen zurückzukaufen, um den Prozeß zu bezahlen (wohlgemerkt, es geht um den absurden ASR-Antrag meiner Frau sowie ihre "Umgangsblockade")

HiIn meinem letzten PKH/VKH Antrag ist vergessen worden Angaben über die Rückkaufswerte der Versicherungen zu machen, es wurde daraufhin abgelehnt.
Vieleicht solltest du die auch mit erwähnen.

Danke
Wolli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 21:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

War die Info b´zgl. Rückkaufwerte vorher explizit vom Gericht angefordert worden?

Nein, es wurde sofort abgelehnt, aber mein EX-Anwalt 😡 hat es erst  am Tag der Verfristung zu gefaxt und anschliessend zugeschickt, so dass keine Stellungnahme mehr möglich war.

Bei mir hat das Gericht neben der o.a. Frage nur noch "allgemein" geschrieben, dass ich die Versicherungsscheine einreichen soll, da ihnen die Kontoauszüge aus denen die Beitragszahlungen hervorgehen, nicht genügen.

Genau dehalb denke ich, das sie auf die Rückkaufswerte anspielen, dem kannst du aber durch:

Schreib einfach zurück, dass diese als Deine Altersvorsorge festgelegt sind. Evtl. Die Laufzeit aus den Verträgen angeben... 😉

engegentreten, mit der Angabe der RW.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 22:05
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Abend,

was ich nicht verstehe: wenn dein verbleibendes EK 1600 beträgt, und das EK deiner Noch-Frau ca 1400 TU beträgt (bei 1850 für Kind + TU hab ich das jetzt mal geschätzt), dann habt ihr doch als "Familie" zusammen 3000 € netto gerechnet ohne den KU!! Warum sollen dann die Steuerzahler euren Prozess zahlen und warum werden die Prozesskosten nicht von den 3000 genommen? Ich habe ja mal gehört, dass die Männer für ihre Exen die Prozesskosten auch noch bezahlen dürfen, wenn sie "zu viel" Geld haben, warum also hier nicht? Kriegt sie eben weniger TU. Hätte ich kein Problem mit  :puzz:

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 22:25




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe ja mal gehört, dass die Männer für ihre Exen die Prozesskosten auch noch bezahlen dürfen, wenn sie "zu viel" Geld haben, warum also hier nicht?

Ne, PKH oder famr.VKH wird inividuell für jede Partei berechnet.

Nein, es wurde sofort abgelehnt, aber mein EX-Anwalt 😡 hat es erst  am Tag der Verfristung zu gefaxt und anschliessend zugeschickt, so dass keine Stellungnahme mehr möglich war.

Und deswegen besteht mein Geldbeutel(frz. Portemonaie) jetzt aus Zwiebelleder,.... jedesmal wenn ich da rein schaue muss ich weinen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 22:37
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und deswegen besteht mein Geldbeutel(frz. Portemonaie) jetzt aus Zwiebelleder,.... jedesmal wenn ich da rein schaue muss ich weinen.

Mensch wedi, ich frag mich grad, hast du überhaupt noch einen Geldbeutel? Wozu denn bloß? *duckundweg*

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 22:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

HiNe, PKH oder famr.VKH wird inividuell für jede Partei berechnet.

Auch ne!

Es gilt als Auswuchs der ehelichen Solidarität, dass man der Ehefrau die Waffen, mit denen sie auf einen schießen möchte, auch noch zu bezahlen hat.
Eine der größten Perversionen des daran reichen Familienmorasts.
Das hat bei den Nazis schon gut funktioniert.
Da mussten die Angehörigen auch die Kosten der Hinrichtung bezahlen.

Gilt aber, soweit ich weiß, nur vor der Scheidung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 22:49
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

da er ja von TU sprach, ist es ja noch vor der Scheidung. Also ich finde hier könnte doch die Ehefrau mal solidarisch sein und mit weniger TU klarkommen.

Sorry, aber da werd ich komisch, könnte ja sonst jeder so machen, einfach zu viel TU zahlen und deshalb VKH bekommen, und die andere Partei dann auch noch?? Nennt man sich armrechnen...

ligr ginnie  (nichts gegen den TO, eher gegen das System. Ist doch wahr. Was soll ich noch alles von meinen Steuern zahlen)

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 22:53
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Gilt aber, soweit ich weiß, nur vor der Scheidung.

Ja stimmt, deshalb bezahle ich auch jetzt noch für Prozesskosten vor der Scheidung, habe ich übersehen.

Schande über mein Haupt  :knockout:

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 23:21
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gilt aber, soweit ich weiß, nur vor der Scheidung.

Ja siehste. Wenn mein Mann mal Prozesskosten wegen seiner reizenden Ex hat, dann werde ich zur Kasse gebeten, und er bekommt keine VKH.
Ist ja quasi auch vor der Scheidung (weil wir das ja auch nicht vorhaben).
Also... 

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 23:47