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Frage Rückzahlung VKH

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(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe während meiner Scheidung VKH erhalten. Nun, 2 Jahre später, fragt das AG (vollkommen zurecht) nach und erbittet Ausagen über meine derzeitigen finanziellen Verhältnisse. Ein VKH-Antrag liegt bei, den ich ausfüllen soll. Soweit kein Problem.

Ich muss per Vergleich an meine EX nachehelichen Unterhalt zahlen.

In Sektion D des VKH-Antrages gehört die EX ja wohl nicht mehr zu den Angehörigen. oder?

Soll ich den Unterhalt für meine EX in Sektion J eintragen (besondere Belastung)?

Achja ... Land ist hier NRW.

Danke und liebe Grüße
Pluto1024

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2013 17:04
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Soll ich den Unterhalt für meine EX in Sektion J eintragen (besondere Belastung)?

Ich denke schon, auf dem Hinweisblatt steht unter Punkt J:

Eine Unterhaltsbelastung des Ehegatten aus einer früheren Ehe kann hier angegeben werden

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2013 17:31
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank ... DAS hatte ich überlesen ... gibt es eigentlich irgendwo so etwas wie eine Tabelle, bei welchen "übriggebliebenen" Nettobeträgen welche "Raten" fällig wären?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2013 17:47
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

>Hier<

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2013 18:34
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Hallo ...

mittlerweile habe ich die Berechnung meines einzusetzenden Einkommens bekommen.

Es sind 111,79€; daraus resultiert, dass ich eine Monatsrate von 45€ zu entrichten habe.

Da ich 2 Wochen zur Stellungnahme hatte, habe ich weitere, bei der ersten Einreichung, vergessene Belge eingereicht.

Heute kam dann per PZU die Mittteilung, dass ich zunächst nicht verpflichtet bin, gestundete Beträge zurückzuzahlen. Die Berechnung "erfolgte sehr großzügig unte Berücksichtigung sämtlicher Ratenzahlungsverpflichtungen und sämtlicher Versicherungsbeiträge".

Ratenzahlungsbeiträge sind mein Auto sowie ein Kredit aus Ehezeiten.
Versicherungsbeiträge sind: KV (privat), KFZ-Vers., Hausratversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Gericht schreibt, dass diese zum Teil nicht zu berücksichtigen wären. In 6 Monaten habe ich mit einer erneuten Überprüfung zu rechnen.

Fragen:

1. Wie lange wären die Beträge eigentlich zurückzuzahlen? Rechtskräftig gescheiden bin ich seit 09/11. VKH wurde 08/11 bewilligt.

2. Ich befürchte, dass ich bei einer erneuten Überprüfung in 6 Monaten schlechter da stehe und das Gericht einige Dinge dann nicht mehr anerkennt (ginge das überhaupt? Quasi heute "so" und in 6 Monaten "anders".

3. Ist es sinnvoll, dem Gericht anzubieten, die "anfänglich" berechneten 45€/Monat zu zahlen und dass damit die Angelegenheit abgeschlossen ist? Man könnte ja Schreiben, dass man die in Anspruch genommene Leistung gerne an den staat zurückzahlen möchte.

Kann mir jemand eine Einschätzung und einen Rat geben?

LG
Pluto

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2013 19:28
(@Inselreif)

1) Es sind höchstens 48 Monatsraten zu bezahlen. 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens (also ab 09/2015) sind Änderungen zu Deinen Ungunsten ausgeschlossen.
2) gehen tut das, wir haben in Deutschland kein "case law". Ausserdem könnte das Gericht auch argumentieren, dass Du nach dem Hinweis weisst, dass Dinge wie eine BU, Hausratversicherung oder eine auf Pump finanzierte Karosse einfach "Luxus" sind. Dass eine KFZ-Versicherung anerkannt wird, ist tatsächlich mehr als grosszügig. Für den Weg zur Arbeit gibt es die Kilometerpauschale und privat ist ein Auto nicht wirklich notwendig.
3) Das sieht das Gesetz nicht vor und es sähe sicherlich mehr als seltsam aus.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2013 10:39
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für die Ausführungen ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2013 11:21
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Habe noch 2 Fragen

1. kann jetzt in den verbleibenden 23 Monaten meine persönliche und wirtschaftliche Situation beliebig oft "geprüft" werden?

2. Die maximalen 48 Monatsraten gelten ab VKH-Bewilligung, oder?

LG
Pluto1024

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2013 12:35
(@Inselreif)

1. theoretisch ja. Die meisten Gerichte prüfen jährlich nach, andere erst kurz vor Ablauf der 4 Jahre.
2. Es geht nicht um 48 Monate ab irgendeinem Zeitpunkt sondern um 48 Raten.
Der eine Extremfall wäre, dass zunächst mangels Einkommen keine Ratenzahlung angeordnet ist, vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens wird doch noch eine Rate festgesetzt wird und diese ist dann 48 Monate lang zu leisten (wenn das Einkommen nicht wieder absinkt) - also bis 8 Jahre nach Verfahrensende.
Aber egal was ist: man zahlt höchstens so viel zurück, wie die Staatskasse an Gerichts- und Anwaltskosten verauslagt hat.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2013 11:47
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Hallo,

so, nachdem ich eine "Eingabe" an das Gericht gemacht, dass ich nach meiner "Selbsteinschätzung" durchaus 45€/monatlich zahlen kann, habe ich heute vom Gericht einen Beschluss zugestellt bekommen:

"... wird der Verfahrenskostenhilfebeschluss [...] dahingehend abgeändert, dass die von dem Antragssteller zu zahlenden Verfahrenskosten in monatlichen Raten von 45€ ab dem 01.01.2014 [...] zurückzuzahlen sind".

Ich freue mich natürlich, dass das FG positiv auf meine Eingabe reagiert hat. So habe ich die Möglichkeit, die von mir in anspruch genommene "Leistung" wieder an den Staat zurückzuführen.

Also stehen jetzt erstmal 45€ "fest" ...

Was ich nicht verstehe, ist dass man im Anschreiben schreibt:

"Es wird mitgeteilt, dass ein Ratenplan übersandt wird, sobald sämtliche Kosten berechnet und weitere Kosten des Verfahrensbevollmächtigten angemeldet sind".

Ich dachte, das Gericht hat meinen RA schon bezahlt. Kann mir jemand erklären, wie ich die o.g. Aussage des FG "deuten" kann? Die 45€ sind doch (erstmal) "fest".

LG
Pluto1024

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2013 14:28




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

2. Es geht nicht um 48 Monate ab irgendeinem Zeitpunkt sondern um 48 Raten.
....
Aber egal was ist: man zahlt höchstens so viel zurück, wie die Staatskasse an Gerichts- und Anwaltskosten verauslagt hat.

D.h. Dein Anwalt ist bzw. wird von der Staatskasse bezahlt. Wenn feststeht wieviel es die Staatskasse gekostet hat, kann man Dir mitteilen wie lange Du die 45 Euro zahlen musst, aber wie gesagt maximal  48 Raten. Wenn die Kosten geringer sind, dann musst Du natürlich auch nicht soviel zahlen.

Viele Grüße
Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2013 15:11
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Danke! Da bin ich beruhigt 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2013 15:31
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

So, die Story geht weiter ...

Ich muss ja 48 Raten a 45€ zurückzahlen ... also 2160€ ... die "Gesamtschuld" beträgt aber 3200€ ...

Ich habe Anfang Januar auf der Geschäftsstelle des FG angerufen und gefragt, ob ich den Betgrag auch in einer Summe zurückzahlen kann.

Man antwortete mit "JA" ... meine Frage, was denn dann mit den "restlichen" 1040€ sei, wurde mir geantwortet: "Die bekommen Sie ja ohnehin aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse
erlassen.

Nun habe ich mir bei 2 Freunden das Geld zusammengeliehen, weil ich natürlich die Sache abschließen wollte und nicht noch bis 2018 zahlen muss ... EX ist  2005 ausgezogen und ich habe keine Lust, da insgesamt 13 Jahre noch finanzielle Erinnerungen dran zu haben.

Letzte Woche habe ich dann einen "Kontoauszug" beim FG angefordert ... der kam gestern.

"Es ist noch ein Restbetrag in Höhe von 1040€ in Raten a 45€ zu zahlen"

Ich habe dann dort angerufen und man meinte, dass es zu dem Telefonat gar keine Aktennotiz gäbe ...

Also: Ich bin meiner Ratenverpflichtung vollumfanglich durch eine Einmalzahlung nachgekommen ...

Und nun will das FG noch die ausstehenden 1040€, die ich aber aufgrund meiner Finanziellen Situation gar nicht beibringen kann.

Wie bewertet ihr das? Wie kann ich argumentieren? Sagt das Gesetz da etwas zu?

LG
Pluto1024

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2014 13:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bewerte das so, dass du bezahlen musst.

Du hast durch die vorzeitige Zahlung bewiesen, dass du es kannst und nun fordern sie den Rest.
Für die Aussage am Telefon gibt es weder einen Zeugen noch eine Rechtsgrundlage.
Du musst also davon ausgehen, dass du betuppt worden bist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2014 14:02
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Unglaublich!!!

Aus diesem Staat kann man nur noch auswandern ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2014 14:04
(@Inselreif)

Beppo hat völlig Recht und da muss man auch nicht auswandern. Wer Geld hat oder sich welches irgendwoher leihen kann, ist nicht bedürftig für VKH. Ich habe mir mein Geld für meine Verfahren auch irgendwie zusammenkratzen müssen.
Du hättest ja auch mal vorher hier nachfragen können...

Aaaaaber: jetzt kommst Du und stellst einen Antrag auf Abänderung der Ratenzahlung. Denn Du zahlst ja jetzt (das bitte aber wirklich und sauber belegbar) Dein Darlehen für die 2.160,- zurück.
Und dann gleich noch mal Vorsicht, was die Rückzahlung betrifft:
Zahlst Du es in 150 Euro Raten zurück, dann sinkt Dein Einkommen um den Betrag und Du musst keine VKH-Raten leisten. Gleichzeitig ist das Darlehen aber irgendwann 04/2015 oder so getilgt, dann bekommst Du eine Einkommensüberprüfung und es werden wieder Raten festgesetzt.
Zahlst Du es in 100 Euro Raten zurück, dann wird jetzt eine Rate von 15,- festgelegt, aber die kann ab 09/2015 nicht mehr erhöht werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2014 14:22
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Ja, richtig! Ich hätte vorher HIER fragen sollen/müssen/können ...

Deine Berechnung verstehe ich leider nicht ... ich habe ja die 2.160€ bereits auf einmal überwiesen, weil ich die Sache vom Tisch haben wollte.

ich habe vor, denen den Restbetrag in Höhe von 1040€ auch auf einmal zu überweisen ... das Geld leihe ich mir von meinen Eltern ... ich möchte das endlich abgeschlossen haben.

LG
Pluto1024

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Themenstarter Geschrieben : 21.02.2014 15:41
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

ich habe ja die 2.160€ bereits auf einmal überwiesen, weil ich die Sache vom Tisch haben wollte.

Gemeint ist, dass Du den beiden Freunden, die Dir das Geld vorgestreckt haben, dieses wieder zurückzahlst. Mit eindeutigem Betreff bei den Ueberweisungen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2014 15:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, richtig! Ich hätte vorher HIER fragen sollen/müssen/können ...

Zumal dir Susi64 schon den entscheidenden Hinweis gegeben hatte:

Wenn feststeht wieviel es die Staatskasse gekostet hat, kann man Dir mitteilen wie lange Du die 45 Euro zahlen musst, aber wie gesagt maximal  48 Raten.

Deine Schuld endet nicht nach Abzahlung eines bestimmten Betrages, sondern nach 48 Monaten.

Da hättest du zumindest noch mal nachfragen, wie sich das mit deinen Plänen verträgt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2014 16:05
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Ratenzahlung und verbleibender, zu erlassener Restbetrag ergaben sich aus den, von dir eingereichten, Unterlagen. Wenn du die Darlehenssumme vorzeitig vollständig auslöst (warum zum Geier eigentlich? Das war doch zinsloses Geld?), dann ist es völlig korrekt, dass das FG auch den Restbetrag einfordert, denn aus deren Sicht ist die vorherige Rate ja noch verfügbar.

Das FG hat keine Ahnung, od du ne Erbschaft gemacht hast, oder im Lotto gewonnen, oder oder oder... Jetzt gehen sie davon aus, das du für den Rest leistungsfähig bist.

Fürs nächste mal: Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2014 16:21




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