Hallo in die Runde,
meine letzte Verhandlung zu Güterrecht und Unterhalt mit Urteil am Amtsgericht war im November 2011.
Nun im August 2013 schlägt hier die Rechnung auf (natürlich Zahlbar in 2 Wochen) mit über 800,- €.
Das Urteil wurde in 2. Instanz beim OLG gekippt im September 2012.
Zweimal zahlen für ein einkassiertes Urteil und dann 2 Jahre später?
Mein RA ist im Urlaub, vielleicht ist es dem einen oder anderen hier auch so ergangen und das ist „normal“, wenn ich es auch nicht so empfinde.
Vielen Dank
Urmel63
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Hi urmel,
dazu müsste man kennen: Streitwertbeschluss, Kostenbeschluss der 2. Instanz, ggf. auch der 1.
Und am Ende kann es (je nachdem wer geklagt hat und was passiert ist) auch noch sein, dass Du Zweitschuldner, Übernahmeschuldner oder Haftschuldner bist. Dann wäre das Feld auf der Gerichtskostenrechnung aber angekreuzt.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
vielen Dank, wie immer sehr versierte Antwort.
Die Belege hier einstellen und vorher Anonymisieren ist sehr aufwändig, kann ich die Ausnahmsweise anders senden, falls Du einen Blick darauf werfen möchtest?
Bei PN geht wohl kein Dateianhang.
Vielen Dank
Urmel63
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Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Danke 🙂
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