Gut der Drops ist eigentlich gelutscht, trotzdem würde mich jetzt mal Eure Meinung dazu interessieren. Ich hoffe hier sind ein paar Cracks die sich im Paragraphendschungel besser auskennen wie ich, bzw. die in der Lage sind den geschriebenen Amtsmist besser zu verstehen:
Paar trennt sich, nicht verheiratet aber gSR. Kind muss vom ET angemeldet werden, kann es nicht alleine machen (vom Alter her).
KM meldet beim Auszug sich und Kind einfach um, obwohl Vater nicht zugestimmt hat.
Dass KM dass theoretisch nicht darf und ausführen darf ist klar, praktisch aber vollzogen. Jetzt die Frage müsste das EWA hier nicht genauer prüfen?
Hi MJ,
es gibt im Melderecht länderspezifische, uneinheitliche Regelungen und das Einwohnermeldeamt kümmert sich ausschließlich um Melderecht, nicht um Sorgerecht.
Die Frage ist hier schon umfassend diskutiert worden, such mal nach.
Gruss von der Insel
Danke, wenn ich es richtig verstanden was ich gerade gelesen habe:
EWA ist zwar zuständig das Meldegesetz umzusetzen, aber nicht ob Person überhaupt dazu ermächtigt ist umzumelden. Da wundert einen nicht mehr viel.
IdR muss der Wohnungsgeber melden, dass jemand bei ihm lebt. Für den Mieter ist der Vermieter der Wohnungsgeber, für alle anderen ist der Mieter der Wohnungsgeber.
Das Einwohnermeldeamt dokumentiert Zustände, prüft und wertet aber nicht, ob diese Zustände rechtmäßig entstanden sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für die Antwort. Die ist zwar fürchterlich unbefriedigend aber Thema ist damit durch