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Frage zur Verfahrenskostenhilfe

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
Unsere Verfassungsrichter argumentieren so:

Dabei kann in Anbetracht der Orientierung der Höhe des Kindergeldes am Existenzminimum des Kindes davon ausgegangen werden, dass der Bezugsberechtigte das Kindergeld auch tatsächlich für die Bedürfnisse seines Kindes verwendet.

Das klingt so wunderbar logisch, dass ich nicht glauben kann, dass ein Europarichter das anders sieht.

Ja, diese Logik finde ich gerade in meinem Fall besonders interessant, da meine Exe auf diesem Wege auch das halbe KG für meine voreheliche Tochter bekommt und es wäre mir neu dass sie dieses Geld für diese Tochter, die weder von ihr ist, noch bei wohnt, verwendet.

Ich hätte große Lust, in diesem Punkt mal beim BVerfG nachzufragen, wie sie das denn wohl gemeint haben aber leider bin ich von diesem Problem nicht mehr selbst betroffen, da ich nun als Hartz4 Aufstocker keinen EU mehr bezahlen kann.

Schade aber auch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2013 21:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lieber Martin, es juckt mich zwar sehr diese Aussage

das klingt nur komisch unter der gelegentlich zu hörenden Annahme (man kann auch "urban legend" dazu sagen), dass "der Staat" ein heimliches Unterhalts-Maximierungsprinzip betreibe und ihm deshalb daran gelegen sei, dass Unterhaltspflichtige möglichst viel Geld verdienen, damit sie möglichst viel an Ex-Frau und Kinder abdrücken könnten.

mit dir zu diskutieren aber ich glaube, ich verkneife mir das heute. 🙂

Wobei du insofern Recht hast, dass es dem Staat egal ist, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient.
Es kommt nur darauf an, dass er möglichst viel zahlt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2013 21:59
(@Brainstormer)

Moin Martin,

das klingt nur komisch unter der gelegentlich zu hörenden Annahme (man kann auch "urban legend" dazu sagen), dass "der Staat" ein heimliches Unterhalts-Maximierungsprinzip betreibe und ihm deshalb daran gelegen sei, dass Unterhaltspflichtige möglichst viel Geld verdienen, damit sie möglichst viel an Ex-Frau und Kinder abdrücken könnten.

Das Unterhaltsmaximierungsprinzip wird nicht zur "urban legend", nur weil du es behauptest. Und "komisch" finde ich daran überhaupt nichts.

Gäbe es dieses Maximierungs-Prinzip tatsächlich, wäre es ja doof, das auf ein paar Unterhaltspflichtige zu beschränken: Dann müsste der Staat vielmehr jede Menge Anreize schaffen, damit seine Bürger möglichst viel arbeiten und verdienen, um viel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen zu können. Ich sehe diese Anreize aber nicht.

Da sich hier auf das Unterhaltsmaximierungsprinzip bezogen wurde, spielen steuerliche Aspekte keine Rolle. Ein Zusammenhang ergibt sich nicht, außer dass diese vom Unterhaltspflichtigen noch zusätzlich aufgebracht werden müssen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 08:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

Das Unterhaltsmaximierungsprinzip wird nicht zur "urban legend", nur weil du es behauptest. Und "komisch" finde ich daran überhaupt nichts.

bitte genau lesen: Ich bestreite nicht, dass es Leute gibt, die Unterhalt maximieren wollen (in der Regel sind das Ex-Gattinnen und ihre Rechtsanwälte); ich bestreite nur, dass eine staatlich gelenkte Absicht dahinter stünde. Was man unter anderem daran erkennt, das staatliche Organe wie Familiengerichte in Unterhaltsfragen überhaupt nur dann aktiv werden, wenn sie von Privatleuten/Prozessbeteiligten angerufen werden. Von sich aus tun sie in Unterhaltsfragen: Genau nichts.

Einen entsprechenden Paragraphen gibt's eh nirgends, aber benenne doch bitte wenigstens irgendeine "Durchführungsvorschrift", "interne Dienstanweisung" oder dergleichen, mit der Familienrichter beauftragt werden, aus UH-Pflichtigen immer das Maximum an Unterhalt herauszuholen. Bis zum Beweis des Gegenteils werde ich das weiterhin als "Verschwörungstheorie" oder "urban legend" bezeichnen.

Unbestritten ist, dass Familiengerichte die öffentlichen Kassen entlasten sollen, weil es nicht die Aufgabe des Steuerzahlers sein kann, die wirtschaftlichen Folgen der Rollenverteilung anderer Leute zu finanzieren. Aber das hat nichts mit einem "Unterhaltsmaximierungs-Prinzip" zu tun; ein "Muddi bleibt zuhause" muss man sich genauso leisten können wie eine Hypothekenrate oder den selbst gebuchten Urlaub.

Da sich hier auf das Unterhaltsmaximierungsprinzip bezogen wurde, spielen steuerliche Aspekte keine Rolle. Ein Zusammenhang ergibt sich nicht, außer dass diese vom Unterhaltspflichtigen noch zusätzlich aufgebracht werden müssen.

Auch hier: Bitte genau lesen und nicht nur das sehen, was man reininterpretieren will. Ich hatte geschrieben, dass ein Staat ja blöd wäre, ein solches "Maximierungstool" (dessen Existenz so gerne behauptet wird) nur bei ein paar Unterhaltspflichtigen einzusetzen, bei denen in der Regel sowieso nicht viel zu holen ist und wo das Geld gar nicht beim Staat, sondern bei den Unterhaltsberechtigten landet. Gäbe es solche "Maximierungstools" tatsächlich, wäre es aus staatlicher Sicht doch ungleich sinnvoller, sie zur Maximierung des Steueraufkommens oder der Sozialversicherungsbeiträge bei allen Bürgern zu verwenden. Aber wo sind sie? Auf welche Weise "zwingt" der deutsche Staat Dich oder mich, Deine oder meine Arbeitskraft maximal einzusetzen, um hinterher möglichst viel Geld an die Allgemeinheit abdrücken zu können?

Grüssles
Martin

PS: Der Wettlauf um die optimale Opferposition (ich arm, alle anderen böse und schuld daran) ist ein seit Jahren zu beobachtendes gesellschaftliches Phänomen mit wachsender Bedeutung. Kleiner Lesetipp: HIER

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 11:37
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Moin BS,
bitte genau lesen: Ich bestreite nicht, dass es Leute gibt, die Unterhalt maximieren wollen (in der Regel sind das Ex-Gattinnen und ihre Rechtsanwälte); ich bestreite nur, dass eine staatlich gelenkte Absicht dahinter stünde. Was man unter anderem daran erkennt, das staatliche Organe wie Familiengerichte in Unterhaltsfragen überhaupt nur dann aktiv werden, wenn sie von Privatleuten/Prozessbeteiligten angerufen werden. Von sich aus tun sie in Unterhaltsfragen: Genau nichts.

Einen entsprechenden Paragraphen gibt's eh nirgends, aber benenne doch bitte wenigstens irgendeine "Durchführungsvorschrift", "interne Dienstanweisung" oder dergleichen, mit der Familienrichter beauftragt werden, aus UH-Pflichtigen immer das Maximum an Unterhalt herauszuholen. Bis zum Beweis des Gegenteils werde ich das weiterhin als "Verschwörungstheorie" oder "urban legend" bezeichnen.

Es bedarf da keines Paragraphen. Die tägliche Rechtspraxis und Rechtssprechung steht doch für sich.
Die Ursachen hierfür liegen meines Erachtens im fest verankerten Rollenbild "Frau = arm/hilflos/bedürftig" und "Mann = schuldig/stark/will nicht" sowie im krankhaft ausufernden Feminismus, welchem die Familienjustitz im Herdentrieb hinterher hechelt. Außerdem bringen künstliche hohe Streitwerte mehr Kohle ins Säckel.

Und auf Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen zu verweisen, hat nichts mit irgendeiner Opferposition zu tun. Wenn der Kühlschrank leer bleibt, ein Kinobesuch oder gar ein Urlaub nicht mehr finanzierbar ist oder ein Kredit aufgenommen werden muss, um die Reparatur an der Waschmaschine finanzieren zu können, nutzt es auch nicht, sich um eine positive Stimmung zu bemühen.
vg.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2013 14:24
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

http://de.dfuiz.net/familienrecht/unterhalt/unterhaltsmaximierungsprinzip

Hier ist der Feminismusansatz ganz gut in einigen Zitaten nachzulesen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2013 14:40
(@mokoluk)
Schon was gesagt Registriert

Hey,

Einen entsprechenden Paragraphen gibt's eh nirgends, aber benenne doch bitte wenigstens irgendeine "Durchführungsvorschrift", "interne Dienstanweisung" oder dergleichen, mit der Familienrichter beauftragt werden, aus UH-Pflichtigen immer das Maximum an Unterhalt herauszuholen. Bis zum Beweis des Gegenteils werde ich das weiterhin als "Verschwörungstheorie" oder "urban legend" bezeichnen.

Naja, das es eine solche "Durchführungsvorschrift" nicht gibt ist klar, Siemens hat für seine Schmiergelder in Griechenland auch keine offenen Dokumente auf dem Schreibtisch liegen (geschweige denn den Finanzbeamten unter die Nase gehalten), und auch die Kontenblätter mancher "Inhaber" eines Schweizer Bankkontos lässt diese nicht zu Hause herumliegen. Unbestreitlicherweise gibt es diese aber ...

Wesentliches Merkmal sind aber Forderungen und entsprechende Artikel in Medien, die von allen nachgelesen werden können. In diesen kann man diese Forderungen nachlesen und sie werden auch mit aller Regelmäßigkeit wiederholt. Und daraus ergibt sich dann schon ein entsprechendes Bild.
Gerade zum Kindesunterhalt gab ein Statement der damaligen Bundesjustizministerin, aus der klar hervor ging, dass das doppelte Existenzminimum, besser den Vätern verkauft werden könne, wie eine Erhöhung des Betreuungsunterhaltes. Die KU Erhöhung kam, eine Abschmelzung eines Betreuungsunterhaltes nicht.
Jetzt kann man sich über den Sinn streiten. Eine Erklärung wäre, dass fiktive Einkünfte fast ausschließlich beim Kindesunterhalt vorkommen und auch nur hier eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegt. Mit dem derzeitigem Mindesunterhalt wird der "doppelte" Bedarf des Kindes abgedeckt und gleichzeitig eine wesentlich höhere Arbeitsforderung aufgesetzt. Das ist in meinen Augen nichts anderes, wie eine moderne Auflage der bereits abgeschafften Frondienste.
Das findet in der fehlerhaften Argumentation noch einen weiteren Punkt, da eine doppelte Betreuung ja nicht stattfindet. Der Rattenschwanz könnte noch längergezogen werden, dann kommen die Belastungen blablabla ... Da ich mich in einem Umfeld bewege, in denen ich die "Muttis" beobachten kann, dann komme ich zu dem überzeugenden Schluß, dass siech davon keine wirklich abrackert. Zumal wenn der Sprößling ganztags in eine Einrichtung abgeschoben wird und dennoch das gestöhne über die Belastung nicht aufhört.

Nun gut, über die Ursachen kann man trefflich philosophieren. Ich denke, auch aufgrund der Erfahrungen, dass es zu einfach gemacht wird, wenn rumgestöhnt wird und sofort Helfer auf den Plan treten (natürlich nur gegen Bares) und einen bemitleiden ... Problem ist hierbei nur, die machen auch um spätestens 17 Uhr Feierabend.

Die Marschrichtugn gibt es, das ist für mich unbestritten.

Gruß
Mokoluk

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 14:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es bedarf da keines Paragraphen. Die tägliche Rechtspraxis und Rechtssprechung steht doch für sich.

und wo ist in dieser Rechtssprechung das staatliche "Unterhaltsmaximierungsprinzip" festgeschrieben, von dem hier die Rede ist? Ich hätte da schon gerne mal einen Beleg. Wenn alle Gerichte der Republik sich daran halten sollen, geht es nicht ohne. Wir leben schliesslich in Deutschland; hier ist sogar die Krümmung von Bananen vorgeschrieben.

Die Ursachen hierfür liegen meines Erachtens im fest verankerten Rollenbild "Frau = arm/hilflos/bedürftig" und "Mann = schuldig/stark/will nicht" sowie im krankhaft ausufernden Feminismus, welchem die Familienjustitz im Herdentrieb hinterher hechelt. Außerdem bringen künstliche hohe Streitwerte mehr Kohle ins Säckel.

Auch Rollenbilder, (krankhafter) Feminismus oder Streitwerte folgen keinen staatlichen Vorgaben. Von hohen Streitwerten profitieren vor allem Anwälte und nicht der Staat.

Wenn der Kühlschrank leer bleibt, ein Kinobesuch oder gar ein Urlaub nicht mehr finanzierbar ist oder ein Kredit aufgenommen werden muss, um die Reparatur an der Waschmaschine finanzieren zu können, nutzt es auch nicht, sich um eine positive Stimmung zu bemühen.

Wenn's vor der Trennung mit einem Haushalt knapp war, wird es danach mit zwei Haushalten noch enger (oder unfinanzierbar). Aber auch dafür braucht's keine Verschwörungstheorien vom Staat, der seine Bürger schädigt; das ist einfache Mathematik. Dieselbe Mathematik wie bei Nicht-Trennungsfamilien, die über ihre Verhältnisse leben und in Privat-Insolvenzen schlittern.

http://de.dfuiz.net/familienrecht/unterhalt/unterhaltsmaximierungsprinzip

Hier ist der Feminismusansatz ganz gut in einigen Zitaten nachzulesen.

wo kann man in diesem Link nachlesen, dass das Unterhalts-Maximierungsprinzip (durch Feminismus) eine staatliche Vorgabe bzw. vom Gesetzgeber gewünscht ist?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 14:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mit dem derzeitigem Mindesunterhalt wird der "doppelte" Bedarf des Kindes abgedeckt Mokoluk ...

Darauf bin ich letztens auch reingefallen. Dieser doppelte Bedarf geht allerdings vom einfachen Bedarf ggü. einem ET aus. Da ein Kind nunmal zwei Elternteile hat, besteht sein materieller Bedarf auch aus dem Anspruch ggü. beiden Elternteilen. Wenn allerdings bei Trennung nur ein ET für das materielle Wohl des Kindes herangezogen wird, da der betreuende ET ja u.a. den doppelten und gleichwertigen Betreuungs-UH leistet, hat dieser aus seiner Perspektive, also auf den einzelnen ET bezogen, den doppelten Beitrag zu leisten.

Das Kind bekommt also nicht seinen eigenen Bedarf doppelt, sondern der pflichtige ET hat sowohl seinen als auch den monetären Anteil des anderen ET zu zahlen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 15:01
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

und wo ist in dieser Rechtssprechung das staatliche "Unterhaltsmaximierungsprinzip" festgeschrieben, von dem hier die Rede ist? Ich hätte da schon gerne mal einen Beleg. Wenn alle Gerichte der Republik sich daran halten sollen, geht es nicht ohne. Wir leben schliesslich in Deutschland; hier ist sogar die Krümmung von Bananen vorgeschrieben.
Auch Rollenbilder, (krankhafter) Feminismus oder Streitwerte folgen keinen staatlichen Vorgaben. Von hohen Streitwerten profitieren vor allem Anwälte und nicht der Staat.
Wenn's vor der Trennung mit einem Haushalt knapp war, wird es danach mit zwei Haushalten noch enger (oder unfinanzierbar). Aber auch dafür braucht's keine Verschwörungstheorien vom Staat, der seine Bürger schädigt; das ist einfache Mathematik. Dieselbe Mathematik wie bei Nicht-Trennungsfamilien, die über ihre Verhältnisse leben und in Privat-Insolvenzen schlittern.
wo kann man in diesem Link nachlesen, dass das Unterhalts-Maximierungsprinzip (durch Feminismus) eine staatliche Vorgabe bzw. vom Gesetzgeber gewünscht ist?

Martin,
meiner Meinung nach verbeißt Du Dich jetzt etwas.

Ich habe geschrieben:
"Martin, ich denke, es besteht Einigkeit, dass dem Staat daran gelegen ist, in diesem Schlachtfeld möglichst viel Geld zu sparen. Hier hat der Staat die Möglichkeit, Andere in die Pflicht zu nehmen und nutzt das natürlich."

Im obigen Link steht dazu eine treffend formulierte Eingangsbemerkung:
" ... innewohnende Idee, möglichst ausgreifende, langdauernde Geldflüsse zwischen Privatleuten zu erzwingen, um staatliche Leistungen über das Zivilrecht loszuwerden ... "

Daraufhin stellst Du stur die Frage, wo das Unterhaltsmaximierungsprinzip schriftlich als Vorgabe und Wunsch des Staates fixiert ist. Ich habe aber auf keinerlei staatliche Vorgabe verwiesen sondern auf die Rechtspraxis. Und für diese wiederum habe ich vorrangig verantwortlich gemacht: (a) Rollenbild (b) Feminismus und ergänzend (c) finanzielle Interessen.

Wir diskutieren also gerade völlig aneinander vorbei.

Dass im Rechtssystem die Einkommensmaximierung verankert ist, zeigt ein Blick in die verschiedenen OLG-Leitlinien. Konkretes Beispiel: Anrechnung von Verpflegungsmehraufwendungen. Diese sind von Arbeitgebern dazu gedacht, die Differenz auszugleichen, die eine Verköstigung auf Reisen im Vergleich zu einer Verköstigung daheim oder in der Betriebskantine mit sich bringt. Es entsteht für den Pflichtigen kein Spareffekt. Trotzdem zählen diese Art Spesen teilweise als Einkommen. Konkretes weiteres Beispiel: Bewertung eines Firmen-PKW (mit 1% Versteuerung) mit einem zusätzlichen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer, obwohl der Arbeitnehmer das Dienstfahrzeug vertraglich nur in dieser Form nutzen kann, weil der Arbeitsvertrag nur so möglich ist, und er die private Nutzung weder möchte noch in Anspruch nimmt, also ebenfalls kein Spareffekt vorhanden ist.

Wozu soll den die Maximalberechnung des Einkommens gut sein, wenn nicht dafür, den daraus resultierenden Unterhalt zu maximieren?
Wozu?

vg.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2013 15:26




(@mokoluk)
Schon was gesagt Registriert

Ok, verstanden (den anderen TE hatte ich auch gelesen, aber scheinbar wieder verdrängt.)!

Das Kind bekommt also nicht seinen eigenen Bedarf doppelt, sondern der pflichtige ET hat sowohl seinen als auch den monetären Anteil des anderen ET zu zahlen.

Krank ist diese Denkensweise trotzdem und ein weiterer Indiz für die Schwächen und Unfairness in diesem System.
Zumal es genügend (mir bekannte) Urteile gibt, die für unterhaltspflichtige Mütter entsprechende Türchen offen lassen, um dann eine Unterhaltspflicht zu negieren.

Gruß
Mokoluk

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 15:41
(@Brainstormer)

Moin Martin,

ich bestreite nur, dass eine staatlich gelenkte Absicht dahinter stünde.
[...]
Einen entsprechenden Paragraphen gibt's eh nirgends, aber benenne doch bitte wenigstens irgendeine "Durchführungsvorschrift", "interne Dienstanweisung" oder dergleichen, mit der Familienrichter beauftragt werden, aus UH-Pflichtigen immer das Maximum an Unterhalt herauszuholen.

Das Unterhaltsmaximierungsprinzip beruht auf der Annahme, dass sich der Staat potentiellen Beziehern von Sozialleistungen - mit Hilfe des Unterhaltsrechts -
entledigen will, obwohl diese sehr wohl in der Lage wären, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen.

Durchführungsvorschriften und interne Dienstanweisungen braucht es dazu nicht, denn als Grundlage genügt allein die Gesetzgebung, die es den Unterhaltsbegehrenden überhaupt erst ermöglicht, möglichst hohe und langdauernde Geldflüsse zu erzwingen. Die Formulierung der Gesetze im Bereich Unterhaltsrecht, welche es Richtern erlaubt, diese nach eigenem Ermessen auszulegen, untermauert die Annahme, dass dies von staatlicher Seite durchaus so gewollt und gewünscht ist.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 21:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also jetzt muss ich mich doch nochmal einmischen.

Natürlich gibt es nirgendwo einen § in dem steht, dass der Staat und jeder seiner Diener verpflichtet ist, Unterhaltspflichtige solange zu pressen, bis kein Blut mehr kommt. Und doch stinkt dieses Prinzip aus jeder Pore dieses Justizmolochs.

Genauso wie es auch keinen § gibt in dem steht, dass die Regierung die EU Verträge brechen soll oder oder darf und dennoch tun sie es mit wachsender Inbrunst.

So ähnlich wie es in dem Film "Eine Frage der Ehre" dargestellt wurde.

"Wenn in unserem Handbuch kein code Red beschrieben ist, dann gibt es auch keinen!"
"Woher wissen dann ihre Soldaten, wo der Weg zu den Latrinen ist? Der ist in Ihrem Handbuch nämlich auch nicht beschrieben!"

Oder so ähnlich.

Die Liste der Belege für das Unterhaltsmaximierungsprinzip ist schier endlos.

Das wenigste davon findet sich in den Gesetzen, wie zum Beispiel das meiste in selbstgemachten, gesetzesartigen Regeln die sich die Justiz unter Beugung aller rechtsstaatlichen regeln selbst aus den Rippen geschnitzt hat.
Angefangen mit der DT die in direktem Widerspruch zum §1612 BGB steht und trotzdem so behandelt wird, als wenn sie über dem Gesetz steht.
Und alle machen mit. Könnte doch man fast auf die Idee kommen, es wäre eine Verschwörung.

Naja und jeder einzelne Buchstabe der OLG-Leitlinien ist auf maximale Unterhaltserpressung durchoptimiert.
So dass die Richter schon Mühe haben, da noch mehr raus zu pressen, da sie die Väter längst unter das Hartz4 Niveau gepresst haben.
Und das natürlich auch in verfassungswidriger Konkurrenz zum eigentlich für so etwas zuständigen Gesetzgeber.

Dass diese Seche sich auch in andere Bereiche des Justizsumpfes ausbreitet kann man z.B. sehr schön im Vollstreckungsrecht sehen.

Da genießen Spieler, Säufer, Betrüger, Bankrotteure, Diebe und sogar Justizverbrecher ganz selbstverständlich den Schutz von Selbstbehalten.
Einzig Unterhaltsschuldner sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Da gibt es überhaupt keine Grenzen.
Unterhaltsschuldner sind Vogelfrei.

Ich will jetzt nicht den Inhalt des ganzen Forums wiedergeben aber man muss seine Augen schon sehr fest zudrücken, wenn man das angeblich noch nie gesehen haben will.
Erst Recht nachdem man solange hier mitgelesen und mitgewirkt hat wie du, lieber Martin.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 22:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Natürlich gibt es nirgendwo einen § in dem steht, dass der Staat und jeder seiner Diener verpflichtet ist, Unterhaltspflichtige solange zu pressen, bis kein Blut mehr kommt. Und doch stinkt dieses Prinzip aus jeder Pore dieses Justizmolochs.

naja, wenn wir uns auf die Ebene der Verschwörungstheorien begeben, auf der nach Ansicht ihrer Anhänger die meisten anderen Menschen ahnungslos sind und nur ein paar wenige durchblicken, steige ich aus; dann machen Diskussionen so wenig Sinn wie mit den Apokalyptikern des menschengemachten Klimawandels oder den Anhängern der gefakten Mondlandung im Hollywood-Studio. Da geht es nur noch um den beinahe religiösen Glauben an irgendwas und nicht mehr um Fakten. Auch dort darf man nicht nach Belegen fragen - denn deren Nicht-Existenz wird ja gerade als Beweis für die Richtigkeit der Annahmen und die Schlechtigkeit der Verschwörer gewertet ("...natürlich hat niemand schriftlich den Befehl erteilt, am 9. September die Twin Towers zu sprengen und das der al-Qaida in die Schuhe zu schieben...")

Da genießen Spieler, Säufer, Betrüger, Bankrotteure, Diebe und sogar Justizverbrecher ganz selbstverständlich den Schutz von Selbstbehalten.
Einzig Unterhaltsschuldner sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Da gibt es überhaupt keine Grenzen.
Unterhaltsschuldner sind Vogelfrei.

das kann ich so nicht unterschreiben; ich kenne einige Unterhaltspflichtige, die sich überaus erfolgreich armrechnen und vor Zahlungen drücken oder nur minimale Zahlungen leisten. Einer fährt einen 6-er BMW (gehört der Firma), einer ist begeisterter Fallschirmspringer (bezahlt sein Bruder), einer macht mindestens zwei tolle Urlaubs-Fernreisen pro Jahr (sponsert seine neue Frau) etc. Gewinne von Firmen fallen nur im Ausland an, der UH-Pflichtige bezieht nur ein kleines Gehalt, es gehört alles dem Kompagnon etc. Und die angeblich allmächtige Justizkrake presst aus denen überhaupt nichts heraus und schaut auch nicht genauer hin; sie zuckt mit den Schultern und sagt "juristisch ist alles korrekt; da kann man nix machen".

Wir können uns aber gerne darauf einigen, dass manche Unterhaltsschuldner cleverer sind als andere. Und dass darunter auch Väter sind, denen das Wohlergehen ihrer Kinder vollkommen egal ist, solange ihr eigenes Portemonnaie geschont wird.

Ich will jetzt nicht den Inhalt des ganzen Forums wiedergeben aber man muss seine Augen schon sehr fest zudrücken, wenn man das angeblich noch nie gesehen haben will.
Erst Recht nachdem man solange hier mitgelesen und mitgewirkt hat wie du, lieber Martin.

ich hatte im Verlauf meines nicht ganz kurzen Lebens bereits Einblick in einige Rechtsgebiete. Neben dem Familienrecht gehörten da unter anderem auch Arbeits-, Miet- und Strafrecht dazu. Neben ganz gewöhnlichem "business as usual" mit vorhersehbaren Ergebnissen habe ich dort auch haarsträubende Dinge gesehen, die offenbar auf Unfähigkeit, Unlust, Faulheit und Klüngel und "Beziehungen" zwischen Delinquenten und Justiz zurückzuführen waren. Also das, was Arbeitnehmer ausserhalb der Justiz auch tun - zugegebenermassen mit weniger dramatischen Einschnitten ins das Leben anderer Leute, wenn sie nicht gerade Gasboiler oder Auto-Bremsen reparieren.

Mit dem Familienrecht bin ich vor 11 Jahren in Kontakt gekommen; hier im Forum bin ich seit 9 Jahren aktiv. Aber auf die Idee, dass es einen grösseren Plan geben könnte, der sich ausgerechnet auf eine popelige und wenig lukrative Personengruppe wie "Unterhaltspflichtige" fokussieren sollte, bin ich bis heute nicht gekommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 11:17
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Mit dem Familienrecht bin ich vor 11 Jahren in Kontakt gekommen; hier im Forum bin ich seit 9 Jahren aktiv. Aber auf die Idee, dass es einen grösseren Plan geben könnte, der sich ausgerechnet auf eine popelige und wenig lukrative Personengruppe wie "Unterhaltspflichtige" fokussieren sollte, bin ich bis heute nicht gekommen.

Unbestritten ist, dass Familiengerichte die öffentlichen Kassen entlasten sollen, weil es nicht die Aufgabe des Steuerzahlers sein kann, die wirtschaftlichen Folgen der Rollenverteilung anderer Leute zu finanzieren.

Martin,
dann will mir nicht in den Kopf, warum Du Dich immer so hartnäckig in den Standpunkt verbeißt, dass ausgerechnet die "popelige und wenig lukrative" Gruppe der Unterhaltspflichtigen gnadenlos zur Entlastung der öffentlichen Kassen beitragen kann und soll?

Im übrigen habe ich damit ein grundsätzliches Verständnisproblem.

Zwei Menschen gehen eine Partnerschaft ein, diese endet irgendwann.

Während der Partnerschaft profitieren alle vom erwirtschafteten Einkommen gleichermaßen. Am Ende der Partnerschaft sorgt der Vermögens- und Vorsorgeausgleich dafür, dass dem "wirtschaftlich schwächeren Teil" keinerlei finanzieller oder Anspruchsnachteil entsteht. Das ist doch sauber und fair geregelt. Sind Kinder im Spiel, werden diese finanziell allein vom Unterhaltspflichtigen versorgt. Darüber hinaus ist es zumutbar, dem "schwächeren" Partner einen Zeitraum von zwei Jahren zu gewähren, um selbst wieder Fuß zu fassen. Dies kann - Leistungsfähigkeit vorausgesetzt - mit einem stark befristeten TU/EU geregelt werden. Dann muss aber auch mal gut sein.

Wenn danach noch die Hilfe der öffentlichen Hand nötig ist, dann ist das halt so. Warum soll die öffentliche Hand bzgl. der Bedürftigkeit danach unterscheiden, ob der Bedürftige irgendwann einmal in einer Beziehung gestanden hat, dabei eventuell verheiratet war oder nicht? Mit welcher Begründung werden Dinge lebenslang fortgeschrieben, obwohl sie beendet sind? Mit welcher Begründung wird hier ein Exklusivstatus geschaffen? Dinge ändern sich im Laufe der Zeit oder enden gar. Wenn zwei Seiten ein wie auch immer geartetes Verhältnis miteinander eingehen, entstehen beidseitig Chancen und Risiken. Mit welcher Begründung werden die Risiken komplett nur einer Seite aufgebürdet?
vg.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2013 12:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thoralf,

dann will mir nicht in den Kopf, warum Du Dich immer so hartnäckig in den Standpunkt verbeißt, dass ausgerechnet die "popelige und wenig lukrative" Gruppe der Unterhaltspflichtigen gnadenlos zur Entlastung der öffentlichen Kassen beitragen kann und soll?

weil die Entlastung gar nicht die Frage ist; die Frage ist vielmehr: Warum sollen die öffentlichen Kassen mit den Folgen der privaten Lebensführung belastet werden?

Im übrigen habe ich damit ein grundsätzliches Verständnisproblem.

Zwei Menschen gehen eine Partnerschaft ein, diese endet irgendwann.

so einfach ist es nun mal nicht. Wenn sie nur eine lockere Partnerschaft hatten, sind sie am Tag ihrer Trennung auch wirtschaftlich getrennte Leute. Wenn sie verheiratet waren, greift § 1353 Abs. BGB. Und dort steht:

Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

Das kann Dir passen oder nicht. Wenn es Dir nicht passt, steht es Dir frei, a.) nicht zu heiraten, b.) bestimmte Risiken per Ehevertrag auszuschliessen oder c.) eine Gesetzesänderung herbeizuführen. In jedem Fall trifft die verbreitete Annahme "aber man kann sich doch trotzdem scheiden lassen und damit endet die Verantwortung" nicht zu. Ehe ist mehr als Kutsche und weisses Kleid. Ein nachträgliches "das hätte mir aber jemand sagen müssen" oder "wenn ich das gewusst hätte" ändert daran nichts.

Dies kann - Leistungsfähigkeit vorausgesetzt - mit einem stark befristeten TU/EU geregelt werden. Dann muss aber auch mal gut sein.

EU ist in der Regel befristet und das Prinzip der nachehelichen Eigenverantwortung gestärkt. Wobei es einen Unterschied macht, ob jemand zwei Jahre Babypause gemacht hat oder 15 Jahre zuhause geblieben ist, damit Männe abends ein warmes Essen und eine geputzte Bude vorfindet. Wer paritätische Rollenmodelle pflegt (ja, da müssen wir Väter dann auch berufliche Abstriche machen und über Teilzeit- und Hausarbeit nachdenken), lässt auch wenig Raum für nachehelichen Unterhalt, denn dann sind die "ehebedingten Nachteile" ziemlich gleichmässig verteilt (und hier weiss ich, wovon ich rede, denn ich wäre sonst unterhaltsmässig eine fette Beute gewesen, wenn es die so gern behauptete Unterhaltsmaximierungsverschwörung der deutschen Familienrichtsbarkeit gäbe. Tatsächlich habe ich in meinem Leben aber keinen einzigen Cent EU bezahlt.)

Das gerne vorgetragene "ich wollte ja, dass sie wieder arbeitet, aber sie hat sich nur den Hintern auf der Couch plattgesessen" bildet ebenfalls nur die private Lebensführung einzelner Bürger ab; eine Notwendigkeit, dass der Steuerzahler hier unterhaltstechnisch einspringen müsste, erkenne ich nicht. Ansonsten bezahlt der Steuerzahler irgendwann auch die Puffbesuche von Ehemännern, deren Frauen ständig Migräne haben...

Warum soll die öffentliche Hand bzgl. der Bedürftigkeit danach unterscheiden, ob der Bedürftige irgendwann einmal in einer Beziehung gestanden hat, dabei eventuell verheiratet war oder nicht?

Man kann genauso gut fragen: Warum soll der Steuerzahler - also auch ich - dafür einstehen, dass andere Leute mal eben ihr Lebensmodell von "Solidarität" auf "Egoismus" ändern?

Mit welcher Begründung werden Dinge lebenslang fortgeschrieben, obwohl sie beendet sind?

wo werden sie das denn (ausser an deutschen Stammtischen)?

Mit welcher Begründung wird hier ein Exklusivstatus geschaffen?

was soll in diesem Zusammenhang ein "Exklusivstatus" sein?

Wenn zwei Seiten ein wie auch immer geartetes Verhältnis miteinander eingehen, entstehen beidseitig Chancen und Risiken.

genau. Und jeder hat die Freiheit zu entscheiden, ob er sie eingehen möchte oder nicht. Ist wie beim Fallschirmspringen: Jeder darf, keiner muss. Beim Skydiving gibt's Ersatzschirme; bei der Ehe gibt's Eheverträge und paritätische Rollenmodelle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 15:24
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Ich würde sie dann aber eher kündigen, ...

Ich würde die KLV auch so schnell wie möglich loswerden.

Meines Wissens müssen die Versicherungen 75% der Prämien in Staatsanleihen mit einer gewissen Mindestverzinsung stecken. Da haben wir dann Staatsanleihen von Griechenland, Italien, Spanien und so drin.

Und wer sich dann mal VAG § 89 (Versicherungsaufsichtsgesetz) anschaut...

1. Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen (…) Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. (…)

2. Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. (…) Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.

Auszahlungsstopp bei gleichzeitigem Zwang, weiterhin Prämien zu zahlen.

Die Versicherungen sind quasi jetzt schon pleite. Ich würde das Ding loswerden wollen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 17:54
(@Brainstormer)

Moin Martin,

so einfach ist es nun mal nicht. Wenn sie nur eine lockere Partnerschaft hatten, sind sie am Tag ihrer Trennung auch wirtschaftlich getrennte Leute. Wenn sie verheiratet waren, greift § 1353 Abs. BGB.

Wie immer stellst du die "nacheheliche Solidarität" über den Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) und legitimierst damit die gängige Rechtssprechnung. Das kann man machen, richtig ist es deshalb noch lange nicht.

naja, wenn wir uns auf die Ebene der Verschwörungstheorien begeben

Nochmal: Das Unterhaltsmaximierungsprinzip wird nicht zur "urban legend" oder "Verschwörungstheorie", nur weil du es behauptest.
Denn:

als Grundlage genügt allein die Gesetzgebung, die es den Unterhaltsbegehrenden überhaupt erst ermöglicht, möglichst hohe und langdauernde Geldflüsse zu erzwingen. Die Formulierung der Gesetze im Bereich Unterhaltsrecht, welche es Richtern erlaubt, diese nach eigenem Ermessen auszulegen, untermauert die Annahme, dass dies von staatlicher Seite durchaus so gewollt und gewünscht ist.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 19:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin

naja, wenn wir uns auf die Ebene der Verschwörungstheorien begeben, auf der nach Ansicht ihrer Anhänger die meisten anderen Menschen ahnungslos sind und nur ein paar wenige durchblicken, steige ich aus; dann machen Diskussionen so wenig Sinn wie mit den Apokalyptikern des menschengemachten Klimawandels oder den Anhängern der gefakten Mondlandung im Hollywood-Studio. Da geht es nur noch um den beinahe religiösen Glauben an irgendwas und nicht mehr um Fakten. Auch dort darf man nicht nach Belegen fragen - denn deren Nicht-Existenz wird ja gerade als Beweis für die Richtigkeit der Annahmen und die Schlechtigkeit der Verschwörer gewertet ("...natürlich hat niemand schriftlich den Befehl erteilt, am 9. September die Twin Towers zu sprengen und das der al-Qaida in die Schuhe zu schieben...")

Ich weiß nicht gar nicht, warum du immer auf Verschwörungstheorien hinaus willst.
Ich habe damit nichts am Hut.

Mir reicht ein Blick auf die Fakten.
Und die bestehen in diesem Fall aus Gesetzen, DT, OLG-Leitlinien und gefestigter Rechtsprechung der deutschen Justiz.

Dafür muss man gar nicht in die Kristallkugel schauen. Es reicht zu lesen.

das kann ich so nicht unterschreiben; ich kenne einige Unterhaltspflichtige, die sich überaus erfolgreich armrechnen und vor Zahlungen drücken oder nur minimale Zahlungen leisten. Einer fährt einen 6-er BMW (gehört der Firma), einer ist begeisterter Fallschirmspringer (bezahlt sein Bruder), einer macht mindestens zwei tolle Urlaubs-Fernreisen pro Jahr (sponsert seine neue Frau) etc. Gewinne von Firmen fallen nur im Ausland an, der UH-Pflichtige bezieht nur ein kleines Gehalt, es gehört alles dem Kompagnon etc. Und die angeblich allmächtige Justizkrake presst aus denen überhaupt nichts heraus und schaut auch nicht genauer hin; sie zuckt mit den Schultern und sagt "juristisch ist alles korrekt; da kann man nix machen".

Ja und?
Können das "Spieler, Säufer, Betrüger, Bankrotteure, Diebe und sogar Justizverbrecher" nicht?
Oder tun sie das nicht?
Aber Unterhaltspflichtige sind nun mal die Einzigen, die nicht den Schutz des § 850 ZPO genießen.
Auch wenn sie gerade keinen 6er BMW zur Hand haben.

Oder sind unterhaltspflichtige Väter grundsätzlich Betrüger, alle anderen aber nicht?
Oder ist die Existenz des §850d ZPO auch nur eine Verschwörung wie die Existenz von Bielefeld?

Mit dem Familienrecht bin ich vor 11 Jahren in Kontakt gekommen; hier im Forum bin ich seit 9 Jahren aktiv. Aber auf die Idee, dass es einen grösseren Plan geben könnte, der sich ausgerechnet auf eine popelige und wenig lukrative Personengruppe wie "Unterhaltspflichtige" fokussieren sollte, bin ich bis heute nicht gekommen.

Ob jemand dafür einen Plan gemacht hat weiß ich auch nicht.
Mir reicht aber, dass es in der alltäglichen Praxis genau so gehandhabt wird.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 19:58
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

EU ist in der Regel befristet und das Prinzip der nachehelichen Eigenverantwortung gestärkt.

Das wäre ja was ganz neues. Ganz im Gegenteil ist höchstrichterlich entschieden das EU eben gerade nicht zu befristet ist, und entsprechend dürften sich auch extrem wenige Urteile mit befristetem EU finden - wenn überhaupt welche.

Das macht dann schon einen kleinen Unterschied.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2013 19:58




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