Wenn sie verheiratet waren, greift § 1353 Abs. BGB. Und dort steht:
Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Das kann Dir passen oder nicht.
...
Ist wie beim Fallschirmspringen: Jeder darf, keiner muss.
:applaus1: , Martin. Besser hätt'ich's nicht auf den Punkt bringen können.
Wobei ja Foren wie diese für ledige Männer und Frauen frei zugänglich sind und :google: zum Thema "Rechtliche Folgen der Eheschließung" erschreckende und tatsächliche Ereignisse ausgräbt, die jeder lesen kann, der eine Grundschule erfolgreich abgeschlossen hat.
Ich finde es immer wieder spannend, dass Menschen, die Tage damit verbringen, Hotelbewertungen auf diversen Plattformen zu vergleichen bevor sie eine Woche (!) Pauschalurlaub buchen, sich in die lebenslange Verpflichtung einer Ehe stürzen wie der sprichwörtliche Lemming von der Klippe.
Dass es "die Meisten" so - d. h. ohne Rechtsberatung, ohne Ehevertrag, ohne klare Absprachen - machen, heißt ja nicht - wie bei vielen Dingen des Alltags - dass eine Verhaltensweise deshalb klug und sinnvoll ist.
Schönen Abend noch 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hi
Wenn ich manchmal so eine gequirlte Ka*** wie hier wieder lese, wie z.B. die Zustimmung von Biggi auf Martin, wird mir schlecht.
Manchmal, wenn mir langweilig ist, nehme ich meinen Projektor und schmeiße pornografische Bilder an die Häuserwand meines Nachbarn.
Ich ergötze mich an den Blicken.
Nichts anderes als hier, nur das ich die Blicke nicht sehe.
Wobei ja Foren wie diese für ledige Männer und Frauen frei zugänglich sind und :google: zum Thema "Rechtliche Folgen der Eheschließung" erschreckende und tatsächliche Ereignisse ausgräbt, die jeder lesen kann, der eine Grundschule erfolgreich abgeschlossen hat.
Dieses Forum ist eines für Väter, vieleicht sollten die, die Grundschule erreicht haben sich in geeigneten Foren herumtreiben, nicht aber hier.
Ich finde es immer wieder spannend, dass Menschen, die Tage damit verbringen, Hotelbewertungen auf diversen Plattformen zu vergleichen bevor sie eine Woche (!) Pauschalurlaub buchen, sich in die lebenslange Verpflichtung einer Ehe stürzen wie der sprichwörtliche Lemming von der Klippe.
Vergleiche du was du willst.
Dass es "die Meisten" so - d. h. ohne Rechtsberatung, ohne Ehevertrag, ohne klare Absprachen - machen, heißt ja nicht - wie bei vielen Dingen des Alltags - dass eine Verhaltensweise deshalb klug und sinnvoll ist.
Da kommt wieder meine Langeweile ins Spiel und das mit dem Projektor.
Darum gehts hier aber nicht
Das kann Dir passen oder nicht.
Da stimme ich dir zu
Moin Biggi,
[...]
Ich habe deinen Beitrag mal auf den relevanten Teil zusammengekürzt, der zur allgemeinen Diskussion über das Unterhaltsmaximierungsprizip beiträgt.
Vatersein.de wäre wohl auch kein echtes Forum, wenn es nicht seinen eigenen Troll hätte.
Gruß
Brainstormer
Hallo Martin,
danke für die ausführliche Darlegung Deiner Gedanken. Wir werden in dem Thema nicht auf einen Nenner kommen, wodurch die Welt aber auch nicht unter gehen wird 😉
Ja, die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Richtig. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie es in der Praxis aussehen würde, wenn man Ehen von vorn herein befristen würde. Während der Ehe sind die Beteiligten angehalten, füreinander Verantwortung zu tragen. Steht im BGB. Da steht aber auch, dass Ehen scheitern können. Und ab da scheiden sich halt unsere Ansichten. Warum sollte man in Unterhaltsfragen lebenslang so verfahren als würde die Ehe noch bestehen, wenn sie doch gescheitert ist? Weil man die Ehe angetreten ist, mit dem Willen auf Lebenszeit?
Du verweist gern auf das gewählte Rollenmodell. Aber dieses Rollenmodell wird für die Zeit der Ehe doch bereits vollumfänglich berücksichtigt. Im Alleinverdienermodell heißt das konkret, es steht als Familieneinkommen weniger Geld zur Verfügung, man kann sich weniger leisten. Es kann weniger Vermögen geschaffen werden usw. Im Versorgungsausgleich halbiert sich der Rentenanspruch, Altersarmut ist vorprogrammiert. Im direkten Ergebnis sind die Beteiligten im Alleinverdienermodell also schon deutlich härter getroffen als im paritätischen Rollenmodell. Ich will dies auch nicht beklagen. Ich will nur darauf hinaus, dass die Ehemodelle sich direkt während der Ehe und in den unmittelbaren Folgen bereits umfassend auswirken. Warum sich das in der Ehe gewählte Rollenmodell darüber hinaus noch nahezu unbegrenzt weiter auswirken soll, erschließt sich mir nicht.
Und da sind wir dann auch schon beim "Exklusivstatus". Wenn in diesem Land jemand nicht komplett für sich sorgen kann, wird ihm durch die öffentliche Hand, also dem Steuerzahler - sprich Leute wie Du und ich - geholfen. Es spielt dabei keine Rolle, ob derjenige beabsichtigt oder unbeabsichtigt bedürftig ist. Nur in der familienrechtlichen Schiene entledigt sich der Staat seiner Verantwortung und schiebt diese auf Dritte ab. Das ist schon ziemlich exklusiv, denn bei allen anderen Gruppen wird geleistet. Und die muss ich als Steuerzahler auch bezahlen, ob mir das passt oder nicht. Bedürftig ist bedürftig, wozu soll da noch klassifiziert werden?
Ich bekomme übrigens auch den Bogen nicht gespannt zur eventuellen Subventionierung von Puffbesuchen im Falle einer staatlichen Verantwortung für Bedürftige gleichermaßen.
Ach, ein endloses Thema ...
vg!
@Biggi
Nur am Rande ... vor 15 bis 20 Jahren war das Internet noch nicht so verbreitet wie heute. Vielleicht hattest Du damals schon exklusiven und umfassenden Zugang oder dieser Fakt ist Dir eben einfach entfallen. Und nein, das soll jetzt keinerlei Entschuldigung für Unwissenheit sein, nur eine Anmerkung zu deinem Querverweis auf Tante google. Heute im Informationszeitalter kann man natürlich leicht daher reden und mit Häme auf die dummen Zahlmänner zeigen.