Hallo zusammen,
ich sitze (schwitze) hier gerade über dem Antrag zur PKH, den ich gerne komplett in der kommenden Woche zum Ersttermin mit meiner RAin mitnehmen möchte.
Nun habe ich Fragen, die mir leider weder die Ausfüllhilfe noch Google beantworten kann:
Ich habe 3 (minderjährige) Kinder aus meiner ersten Ehe, die bei mir wohnen und die Halbwaisenrente bekommen. Muss diese Halbwaisenrente jetzt bei Einkommen der Kinder (Abschnitt D, eigene Einnahmen der Kinder) oder bei mir unter Abschnitt E (Ich erhalte Renten/Pensionen) ?
Was füll ich denn bei den Einnahmen des Ehegatten aus ? Meine Frau will mir momentan nicht ihr Brutto/ und ihr Nettogehalt nennen. Ausserdem fliesst es ja sowieso nicht mir zu, da wir ja getrennt leben und uns eben scheiden lassen wollen. Ich habe gelesen, dass es zur Berechnung von möglichem Trennungsunterhalt berechnet wird, allerdings wurde bereits gerechnet und auch von meiner (Noch-)Frau akzeptiert, dass kein TU und auch kein weiter Unterhalt fällig ist, weil ich ja alleinerziehend mit 3 Kids bin und mein 4. Kind (welches bei der Mutter lebt) schon unterste Stufe der DDT bekommt.
Reicht es, wenn ich diesen Weg darlege und damit klar mache, dass ich sowieso meiner Frau nicht unterhaltspflichtig bin und damit die ganzen Einnahmen des Gattin unerheblich sind ?
Im weiteren kann ich doch nicht angeben, ob meine Noch - Ehefrau Vermögen, Wertgegenstände, Lebensversicherungen hat, weil ichs einfach nicht weiss.
Beim sonstigen Vermögen kommt dann noch der Punkt KFZ: wir haben noch zu Ehezeiten ein großen Van angeschafft (weil 6 Personen nicht in einen normalen PKW reinpassen), der ist jetzt 2 Jahre alt und wird immer noch mit ca. 260,- Kredit abgezahlt. Zählt der jetzt als überdimensioniertes Luxusauto, weil ja jetzt nur noch 4 Personen mitmüssen ? Ausserdem wurde er gemeinsam angeschafft, auch wenn er auf mich läuft und ich die Raten bediene ?
Vielleicht kann mit einer von euch kurz einen Tipp geben .
Danke
mekmen
Moin Mekmen,
die Halbwaisenrenten der Kinder sind deren Einkommen.
Fragen bezüglich Informationen, die Dir nicht bekannt sind, würde ich ebenso, also "nicht bekannt", beantworten.
LG Thomas
Hallo,
soweit ich informiert bin, gehören die Angaben für Deine Ex in DEINEN PKH-Antrag bzgl. Scheidung auch nicht hinein, ihr habt keinen gemeinsamen Haushalt mehr und wirtschaftet auch nicht zusammen.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.