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Fragen zur Ersatzfreiheitsstrafe

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(@pleite)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

ich habe das im Einganspost tatsächlich vermischt. Es handelt sich um UHV und Arge.

Diese Verwirrung kam dadurch zustande, dass die Sachbearbeiterin von der einen
zur anderen Stelle gewechselt ist damals, darum vertue ich mich auch jetzt noch ständig
damit 🙂

Die Schulden bei der UHV sind bis auf ein paar Euro von mir beglichen, es geht also um
die Arge. Sorry, dass ich das alles hier so durcheinandergewürfelt habe.

Was mich nun wundert ist was Du schreibst bzgl. der Arge. Denn auch dort habe ich den
Löwenanteil ja bereits beglichen. Das wäre ja ein starkes Stück, wenn ich das gar nicht
gemusst hätte *ohje*.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2011 13:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du musst zwischen zwei Dingen streng unterscheiden.

1. TU. Dieser ist von Dir zu leisten. Wenn Du dazu nicht (mehr) in der Lage bist, kann DEF diesen nur über einen RA (Gericht) einfordern. Die Arge darf hier nicht tätig werden, ausser:
2. ALG2, wenn DEF bedürftig ist nach SGB2. Diesen kann die Arge bei Dir einfordern, wenn es eine gesetzl. Grundlage für einen Anspruch Dir ggü. gibt. Meines Erachtens gehören TU und nacheheliche Ansprüche nicht dazu, solange sie nicht formuliert und dann tituliert wurden. Hier gibt es keinen generellen Automatismus.

Es wäre gut, wenn Du das Schreiben der Arge mit der Anspruchsbegründung/Forderung hier mal anonymisiert einstellen würdest.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 15:09
(@pleite)
Schon was gesagt Registriert

Ok, dass Schreiben von der Arge suche ich raus.
Was aber bedeuten DEF und Titulierung?

DEF = Die Ex-Frau? Titulierung seitens der Ex-Frau?

Das ist alles nicht der Fall, meine Ex klagt nicht gegen mich, wir führen ein absolut Freundschaftliches Verhältnis, sie bezieht derzeit Bafög und sie will ausser dem Kindesunterhalt auch gar nichts weiter von mir, hat sie persönlich auch noch nie gewollt und hat auch nie gegen mich Klage erhoben oder dergleichen.

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Themenstarter Geschrieben : 13.04.2011 15:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pleite,

meine Ex klagt nicht gegen mich, wir führen ein absolut Freundschaftliches Verhältnis, sie bezieht derzeit Bafög und sie will ausser dem Kindesunterhalt auch gar nichts weiter von mir, hat sie persönlich auch noch nie gewollt und hat auch nie gegen mich Klage erhoben oder dergleichen.

das ist nicht unbedingt entscheidend; sobald Deine Ex die Finger nach irgendwelchen Sozialtöpfen ausstreckt, kommst erst einmal Du als vorrangig Unterhaltspflichtiger ins Boot; ganz egal, wie freundschaftlich Euer Verhältnis ist. Was ja auch irgendwie Sinn macht; es ist nicht Aufgabe des Steuerzahlers, in nacheheliche Unterhaltspflichten einzutreten, nur damit das freundschaftliche Verhältnis der Ex-Partner nicht in Gefahr kommt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 13.04.2011 15:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

DEF= Demnächst Exfrau.
Titel=Schriftliches Dokument mit dem die Zahlungspflicht definiert ist und mit dem du dich der Pfändung unterwirfst.

Der Verzicht deiner Ex auf Unterhalt klingt ja ganz zauberhaft, nur ist er nichts wert, wenn sie sich dann beim Staat schadlos hält und der bei dir.

"Du brauchst mit kein Geld zu geben!"
...
"Ich nehme auch einen Scheck!"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 15:28
(@pleite)
Schon was gesagt Registriert

Das ist mir natürlich völlig klar! Ausgangspunkt meiner Frage war ja nach der Haftstrafe,
abgesehen von meinen persönlichen Gründen käme diese dem Steuerzahler doch richtig
teuer. Ich bezahle ja jeden Monat den Kindesunterhalt in voller Höhe, dass aber könnte
ich nicht mehr wenn ich inhaftiert bin (und jeder Tag Haft kostet den Steuerzahler on-top
ja auch nochmal 80 bis 95 Euro).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2011 15:28
(@pleite)
Schon was gesagt Registriert

@Beppo: zumindest was das Bafög betrifft: das Amt sagt das ich damit rein gar nix zu tun hätte. Sie hat ja extra gefragt ob ich das zahlen muss und die meinen nein. Ich sei nur noch für den Kindesunterhalt in der Pflicht - und der Pflicht komme ich ja nach. Nur eben damals konnte ich nicht in voller Höhe zahlen, aufgrund des Krankengeldes. Zum Ausgleich des Trennungsunterhaltes habe ich ihr damals ein Auto überlassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2011 15:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pleite,

wenn ich Deine bisherigen Postings richtig verstehe, ist diese Haftstrafe ja mehr persönliche Paranoia aufgrund fehlerhaft vermischter Informationen Deinerseits und kein konkret bevorstehendes Ereignis. Ich lese jedenfalls nichts von einem verlorenen Strafverfahren nach § 170 StGB, in dem eine Gefängnisstrafe ausgesprochen worden wäre. Insofern: Calm down und komm mal wieder auf'n Teppich!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 15:33
(@pleite)
Schon was gesagt Registriert

Ja, dass mag sicherlich Paranoia sein. Bin ja auch sehr froh über eure Antworten hier,
ich sagte ja bereits das ich das wohl alles falsch verstanden habe 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2011 15:35
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