Hallo an die Forumsgemeinschaft,
habe da eine Frage zu den Fristen beim Amtsgericht.
Hatte ein Brief wegen Prozesskostenhilfeantrags meiner Frau erhalten. Dieser Brief war datiert mit Donnerstag, 11.04.2013, angekommen ist er am Freitag, 12.04.2013 (ohne Einschreiben; ganz normaler Brief).
Darin war eine Frist meiner Stellungsnahme innerhalb von 2 Wochen erbeten worden.
Wann ist diese Frist abgelaufen?
Also, die Richterin hat mir den Brief mit Donnerstag, 25.04.2013 datiert (förmliche Zustellung war am 27.04.2013). Darin war der Beschluss über die Prozesskostenhilfe meiner Frau und der Termin für den Scheidungstermin vor Gericht. Ich hatte noch am 25.04. dort bei der Angestellten angerufen und gesagt, dass noch ein Schreiben von mir kommt (wurde abends per Fax dorthin geschickt).
Wenn ich nun nach der Bekanntgabe von Schreiben des Gerichts schaue, kommt § 15 und 16 FamG in Betracht (falls diese dafür zutreffen). Dort steht eigentlich, dass bei normalen Briefen, die Bekanntgabe erst am 3. Tag erfolgt, falls dieser ein Sonntag ist verschiebt sich's noch auf den nächstfolgenden Werktag. Dies wäre bei mir ja der Fall --> Donnerstag + 3 Tage = Sonntag --> Montag, 29.04.2013.
Oder gibt es da noch eine andere Gesetzesstelle, die sagt, dass das Briefdatum immer maßgebend ist, egal wann der Brief ankommt??