Hallo ihr Lieben,
nach einem Urteil der Arzthaftungskammer des Landgerichts München I zahlt der biologische Vater Unterhalt, auch wenn von ihm befruchtete Eizellen ohne seinen Willen der Mutter eingesetzt wurden.
Die Ex-Frau hatte seine Unterschrift gefälscht und die zu früheren Zeiten befruchteten und eingefrorenen Eizellen einsetzen lassen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-streit-um-unterhalt-vater-muss-zahlen-a-1205836.html (Vorsicht: geht zum ehemaligen Nachrichtenmagazin und lässt sich nur ohne Adblocker lesen)
Dadurch, dass in diesem Fall das Kind, vertreten durch die Mutter Gegner ist, kommt die eigentlich Schuldige wieder ungeschoren davon. Der Vater sah wohl die einzige Chance das Geld von den Ärzten zu bekommen. Absehbar ohne Erfolg. Er hätte wohl schriftlich explizit gegen die Verwendung der befruchteten Eizellen widersprechen müssen.
So hilfreich die künstliche Befruchtung bei unerfülltem Kinderwunsch ist, so verschiebt sich die hier die Einflussmöglichkeit noch mehr in Richtung Mutter. Beim typischen Fall "ich nehm doch die Pille" hat man als Mann wenigstens noch selber die Möglichkeit zu entscheiden (bleiben lassen, Kondom, Vasektomie). Wenn die Samen mal weg sind wird's schwierig.
Grüße aus dem Schwarzwald
PvF