Guten morgen zusammen,
ich bin jetzt seit Ende März geschieden. Da ich den Scheidungsantrag gestellt habe, durfte ich bei Einreichung der Scheidung die kompletten Gerichtskosten vorauszahlen.
Außerdem hat die Richterin den Streitwert niedriger angesetzt, als meine RAin.
Ich müsste also doch wieder a bisserl was rausbekommen. Bis heute kam allerdings keine Abrechnung der Gerichtskosten.
Jetzt meine Fragen:
-Dauert das so lange oder hab ich vergessen etwas zu beantragen??
- Bekomm ich meinen "Überzahlungsbetrag" direkt von der Gerichtskasse oder muss ich mir den im Innenverhältnis von meiner Ex wiederholen??
Grüße
galaxy
Hallo,
das kann Monate dauern, bis die Gerichtskasse in die Gänge kommt. Die Kosten werden verrechnet, der ausmachenden Betrag dir mitgeteilt. Du musst nichts machen. Ggf. wirst du aufgefordert, eine Kontoverbindung anzugeben.
/elwu
Hi
bei mir war es so, dass ich auch die Gerichtskosten vorausgezahlt hatte, da ich den Scheidungsantrag eingereicht hatte. Der Streitwert wurde dann auch niedriger angesetzt. Nach einiger Zeit bekam ich dann so einen gerichtskostenbeschluss, wo die Verteilung der Kosten halbe/halbe mit den genauen Summen verzeichnet war und die Rückzahlsumme an mich. Diese Summe wurde an die Anwältin als Einzahlerin ausgezahlt, diese hat es an mich weitergezahlt.
Das Gericht hat allerdings nur den Betrag, der über die vorausgezahlte Gesamtsumme hinausging, zurückgezahlt. Und nicht etwas den Anteil, den mein Ex nun hälftig zu tragen hatte.
Das Gericht hat sich nicht darum bemüht, den hälftigen Anteil von meinem ex einzuziehen, sondern das "durfte" ich selbst tun.
Vermutlich hätte ich die Anwältin damit beauftragen können, aber das verursacht ja nur weitere Kosten. Mein ex hat den Betrag dann auch anstandslos an mich gezahlt. Sonst hätte ich es zu seinen Kosten über die Anwältin eingefordert...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist