Hallo Zusammen,
meine Ex-Frau hatte das alleinige Sorgerecht (schon zum zweiten Mal) für unser Kind beantragt. Die scheinbaren Gründe haben viele von euch schon einmal gehört (ich kümmere mich nicht um das Kind, ich verschleppe und blockiere Entscheidungen, .....).
Das Gericht sah sich beim ersten Termin außer Stande eine Entscheidung zu treffen und hat ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Über das Gutachten selber lasse ich mich lieber nicht aus, ist auch hier nicht das Thema.
Mit Hilfe des Gutachtens kam das Gericht zum Schluß, dass das Sorgerecht bei beiden Elternteilen bleibt.
Inzwischen habe ich eine Rechnung des Gerichts vorliegen. Schlappe 4000 EUR (hälftiger Anteil), wobei das Gutachten den größten Teil ausmacht. Hey, ich habe das Sorgerecht nicht eingeklagt also wegen mir hätte es auch kein Gutachten geben müssen. Gibt es keine Möglichkeit dass der, der den Prozess verloren hat (sprich Exe, weil ja Sorgerecht bleibt) diese Kosten übernehmen muss.
Gruß
Blaubein
PS. Prozesskostenhilfe funktioniert nicht. Es geht nicht um das bezahlen können.
Hi Blaubein,
ich war in einer ähnlichen Situation wie Du:
Ex hat auf ASR geklagt, es wurde ein teures Gutachten gemacht...sie hat den Prozess verloren.
Im Urteil des Gerichtes wurde auch die Kostenaufteilung festgehalten...und da stand glasklar, dass Ex die Kosten des Verfahrens zu tragen hat!
Da Du ja offensichtlich schon eine Rechnung des Gerichtes vorliegen hast, solltest Du die Möglichkeit des Widerspruches prüfen. Erster Schritt dafür wäre die im Urteil genannte Kostenaufteilung....
Gruß
WNV
Moin Blaubein,
warst Du anwaltlich vertreten? Hast Du gegen die Entscheidung des Gerichtes, ein Gutachten in Auftrag zu geben, Einspruch eingelegt?
Bist Du auf die Höhe der Kosten aufmerksam gemacht worden?
Ansonsten steht die Kostenaufteilung im Beschluss. Die Logik des Verlieren greift hier nicht. Die Kosten werden in der Regel hälftig aufgeteilt
(Ausnahme, wenn Väter das Sorgerecht beantragen!).
Wie lange ist der Beschluss her? Kannst Du noch Beschwerde einlegen? Was meint Dein Anwalt dazu?
LG,
Mux
Nein, so richtig wusste ich nicht was so ein Gutachten kostet und es war mir nicht klar, dass die Kosten geteilt werden.
Habe gerade mit Anwalt gesprochen. Die Teilung ist üblich zumal ja das Gericht auch das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Nur wenn der Antrag absolut irrsinnig wäre, war er aber nicht, sonst hätte Gericht ja kein Gutachten in Auftrag gegeben.
Er prüft ob Beschwerde geht will mir jedoch keine großen Hoffnungen machen.
@Wegnachvorn
Hast du mir ein Aktenzeichen oder ähnliches, denn bei dir war das ja wohl nicht so.
Blaubein
@Wegnachvorn
Hast du mir ein Aktenzeichen oder ähnliches, denn bei dir war das ja wohl nicht so.
ich schaue nach und schicke Dir dann eine PN.
Wobei mir gerade einfällt, dass es bei dieser Kostenentscheidung um die Revision meiner Ex beim OLG ging. Das Beschwerde-Verfahren hat sie auch verloren und musste komplett zahlen.
Tach vatersein.de !!
Lese schn seit einiger Zeit hier mit. Wollte jetzt auch meinen Beitrag leisten 🙂
Bei mir ging es um das ABR.
AG verloren. Kosten zur Hälfte.
Revision.
OLG beauftragt einen Gutachter.
OLG gewonnen. Kosten ebenfalls zur Hälfte.
Übrigens ca. 4500,00 Euro für mich.
Nur so zur Info.
Gruß
bravo