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Gerichtskosten nach Restschuldbefreiung

 
(@nacktschnecke)
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Moin,

meine Frau war in der Privatinsolvenz(Schulden aus ihrer ersten Ehe)hat jährlich die Mindestvergütung ihres Anwaltes gezahlt.in monatlichen Kleinstraten.Jetzt kam eine Rechnung vom Gericht,fast 1000 Euro soll sie zahlen,innerhalb von 14 Tagen!Meine Frau hat kein Einkommen,kann wegen mehrere gesundheitlicher Probleme nicht arbeiten.Muß ich jetzt dafür aufkommen?Ich habe damit ja gar nichts zu tun. :abgelehnt:

lg          Nacktschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2014 14:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nacktschnecke,

angesichts Deiner Beschreibung kann man von aussen nicht beurteilen, wofür genau diese rechnung sein soll und ob die dem Grund und der Höhe nach gerechtfertigt ist. Hier sollte Deine Frau nachhaken und Du das Ergebnis der Recherche hier einstellen.

Sicher ist allerdings: Du bist für die Schulden Deiner Frau - weder für frühere noch für aktuelle - nicht verantwortlich und musst auch für nichts "aufkommen": Bereits seit einigen Jahrzehnten gelten Frauen auch in Deutschland als wirtschaftlich autarke Wesen und eine Ehe nicht (mehr) als "Haftungsgemeinschaft" (sofern Du nirgends für irgendwelche Schulden mit unterschrieben hast).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2014 14:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie könnte allerdings einen Taschengeldanspruch gegen Dich haben, aus dem sie dann Schulden bezahlen müsste.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2014 15:06
(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

meine Frau wird morgen,Montag beim Amtsgericht anrufen und ich werde dann wieder schreiben.Wie wird denn die Höhe des Taschengeldanspruchs berechnet?

lg                    Nacktschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2014 15:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nacktschnecke,

Wie wird denn die Höhe des Taschengeldanspruchs berechnet?

dafür gibt es keine bundeseinheitliche Formel. Nach einem recht aktuellen BGH-Urteil aus dem Jahr 2012 sind jedoch "5–7 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens" angemessen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2014 15:20
(@Inselreif)

Hi Schnecke,

kann es sein, dass Deiner Frau die Verfahrenskosten gestundet wurden? Dann sind sie nach Restschuldbefreiung zu zahlen, ggf. in Raten analog PKH.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2014 16:30
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Yepp, das hört sich nach den Verfahrenskosten zu Insolvenz an. Ich konnte die selber erfreulicherweise mit etwas verbleibender Insolvenzmasse
berappen. Die Frau hat wohl nur während der PI die laufende Treuhändervergütung gezahlt, das sind so 20 Euro im Monat.
Aber mit der Inso der Frau hat der TE ja nix zu tun, warum sollte er das zahlen müssen? Also Taschengeldanspruch für die
Forderungsbegleichung nicht unterhaltsberechtigter Gläubiger (Gerichtskasse)? Davon habe ich noch nie gehört.
Da kann ja nicht ein Rechtspfleger am Insolvenzgericht hergehen, sich eine Lohnabrechnung des Gatten kommen lassen und
mal eben Pauschal 5-7 % als Taschengeldanspruch "ausurteilen". Also die Regelungen der Justizbeitreibungsordnung müssen die
schon einhalten. Eigene Gesetze machen darf das hier zuständige Amtsgericht auch nicht. Selbst im Strafvollzug wird den
Gefangenen ihr Taschengeld gelassen und darf nicht mit gerichtlichen Verwaltungskosten aufgerechnet werden (BVerfG, 1996).

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2014 02:30