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Gerichtskosten Verfahrensbeistand

 
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Ich hab da mal ein Problem,

im März hatte ich anlässlich eines anstehenden plötzlichen Umzuges meiner Kinder ein erfolgloses Verfahren wegen ABR angeleiert.

Nun nach einem ¼ Jahr wurde weder irgendetwas was in der Verhandlung vereinbart wurde eingehalten, noch liegt mir ein Urteil oder Sitzungsprotokoll des Gerichtes vor.

Was mittlerweile da ist sind die Rechnungen zu Eilantrag Sorgerecht und Antrag Sorgerecht.

Die Verfahrenspflegerin (war einmal bei mir und einmal bei fast EX und bei der Verhandlung) schlägt jeweils mit 550 € zu Buche. Dies erscheint mir bei einem Gesamtbetrag von 559,75 € beim EASO und 590,50 € bei SO Antrag zum ABR ziemlich „deftig“.

Ist das normal oder eine „Abschreckhandlung“ von Gericht?

Besten Dank im Voraus
Urmel63

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2010 18:48