Hi,
ich habe eine Ladung zu einem Gerichtstermin wg Teilbereich elterlicher Sorge Bereich Vermögensvorsorge. Das JA wurde geladen hat um Verschiebung des Termins gebeten. Das Gericht hat den Termin verschoben. Leider auf einen Termin den ich aus geschäftlichen Gründen nicht wahrnehmen kann. Ich habe also ebenfalls um eine Verlegung gebeten. Da nun fast eine Woche vergangen ist ohne dass ich eine Rückmeldung erhalten habe werde ich unsicher.
Vielleicht könnt ihr meine Frage beantworten. In welcher Form muss das Famg auf meinen Antrag reagieren und wie muss das FamG meinen Antrag berücksichtigen?
Ich habe alles mögliche gefunden, dass es ausreichend ist, dass Prozessbeteiligte, also Anwälte, Fortbildungen besuchen oder Urlaub nehmen. Aber nichts zu dem Thema, dass der sorgeberechtigte Elternteil aus beruflichen Gründen verhindert ist.
Danke für jede Antwort
Grüßw