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Gerichtsurteile wenn das Kind schon beim KV lebt gesucht

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(@lucky-luke)
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Hallo Forum!

Bisher lese ich Urteile "Kind zum KV, weil...." usw.
Ich suche aber ein oder mehrere Urteile, die folgende Kritärien abdecken:

-Kind lebt seit der Trennung beim KV
-KM will das Kind zurück
-beide Elternteile sind gleichwertig was die Eriehungseignung angeht

Vielleicht auch ähnliche Sachverhalte.

Vielleicht lässt sich ja was finden.

Merci!

Gruß

Lucky Luke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 19:47
(@brille007)
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Moin LL,

Gerichtsurteile anderer Gerichte helfen Dir nicht, weil solche Dinge immer Einzelfallentscheidungen sind. Es genügt also nicht, ein paar andere Urteile auf den Tisch zu legen und zu argumentieren "weil das da, da und da so entschieden wurde, muss das in meinem Fall auch so gemacht werden." Kein Richter ist an die Urteile anderer Gerichte gebunden.

Entscheidend sind in einem solchen Fall die vorgetragenen Gründe für einen Wechsel des Lebensmittelpunktes. Wenn der Vater da das "Kontinuitätsprinzip" in den Ring werfen kann, weil das Kind schon eine ganze Weile bei ihm lebt, hat er schon mal ganz gute Karten. Je nach Alter des Kindes kann auch dessen Wille eine Rolle spielen.

Welche Gründe trägt denn die Mutter für einen Wechsel vor?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 20:00
(@lucky-luke)
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@brille007

Ich wollte mich nur einbischen reinlesen. Fürs Gericht habe ich schon genügend Gründe. Leider muss man(n) in meiner Situation das dreifache an Gründen und Beweisen und Nachweisen vorlegen, um eine Chance zu haben.

Kurz gesagt, die KM fängt eine Ausbildung an und wäre für das Kind nach eigenen Angaben, die aber nachprüfbar nicht so ganz stimmen, ab ab 14Uhr verfügbar. Ich arbeite Vollzeit. Da die Kleine im Sommer eingeschult wird, drängt die KM massiv und alle, Verfahrensbeistand, JA usw, spielen da schön mit. Nur ist das auch das einzige Argument, welches mir der Richter letztens um die Ohren gehauen hat. Tja, mal sehen was passieren wird, wenn es bekannt wird, dass ich ab Schulanfang in Teilzeit gehe, sogar mit weniger Stunden als die KM... Mal sehen.

Daher wollte ich einfach was zum lesen haben.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 10:07
(@Brainstormer)

Moin LL,

Daher wollte ich einfach was zum lesen haben.

Genügend Lesestoff gibt es im Bereich Urteile Sorgerecht. Ich habe jetzt nicht alle durchgesehen, aber vielleicht ist dort etwas Passendes dabei.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 10:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LL,

wenn ein Vollzeit-Job ein Hindernis wäre, Kinder zu haben und zu betreuen, müsste man hunderttausenden von Eltern ihre Kinder wegnehmen. Insofern würde ich in meiner Gegenargumentation auf andere Dinge abheben:
- die Gründe, aus denen bereits entschieden wurde, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes bei Dir liegt und an denen sich nichts geändert hat.
- die KM kann gar nicht einfach entscheiden, jetzt einfach eine Ausbildung anzufangen, denn sie ist unterhalts- und damit gesteigert erwerbspflichtig für das bei Dir lebende Kind.
- die Kontinuität: Das Kind lebt seit XXX bei Dir und kommt mit den gegebenen Umständen bestens zurecht.

Grüssles
Martin

***edit - PS: Ich sehe gerade:

Sie ist Soldatin und muss zum Ende Ihrer Dienstzeit eine Ausbildung machen. Diese beginnt im August. Es gibt die Möglichkeit eine Bundeswehrfachschule in Köln, also in unserer Nähe, besuchen zu können. Diese Möglichkeit nimmt sie nicht wahr, das ihr die Menschen im Rheinland, der Dialekt nicht gefallen und ihre neue Liebe, ebenfalls Soldat, im Norden stationiert ist.

das würde ja bedeuten, dass sie aus privaten Gründen samt Kind aus dem Rheinland nach Norddeutschland umziehen will - auch hiergegen lässt sich mit dem Kontinuitätsprinzip argumentieren.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 11:19
(@lucky-luke)
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@brille007

Leider sieht es aber so aus. Es wird von der Gegenseite, dem Verfahrensbeistand und auch dem Richter aber so argumentiert "Die KM steht dem Kind schon ab 14 Uhr zur Verfügung, Sie (ich) aber erst viel später". Die Verahrensbeistandstante hat auch einen heftigen Bericht geschrieben, den ich, sollte es vors OLG kommen, anfechten werde und sie wegen offensichtlicher Befangenheit belangen werde. Vor dem Amtsrichter habe ich auch schon eine selbstgefertigte Stellungnahme vorgelesen, die auch zu der Akte hinzu genommen wurde, in der ich einzelne Absätze komplet widerlegt habe.
Ist ein richtig schmutziges Spielchen was die KM und der Beistand da spielen. Dass sie einen engen Kontakt haben, kann ich ebenfalls beweisen (weitergabe meiner E-Mails, aber keine Weitergabe der E-Mails der KM an mich z.B.).
Es wird regelrecht nach Gründen gesucht, um die Kleine nach fast 2 Jahren wieder der KM geben zu können. Objektiv gesehen ist die Argumentation "KM ist früher zu Hause" der einzige Grund. Der Richter hat mir sogar meine Pausen und den Anfahrtsweg vorgerechnet.... Dass das Wohnumfeld der Mutter und die Aussagen bezüglich ihrer Ausbildung noch nie überprüft wurden, interessiert keinen. Ebenfalls drehte der Beistand den Grundsatz der Kontinuität einfach um und sagte, dass die Kleine ja in der Zeit des Zusammenlebens als Paar (ca 3Jahre) greift und nicht die zwei Jahre des Lebens mit mir...
Nach 2 Jahren soll die Kleine hier alles lassen und zu der KM ziehen, weil die KM es so möchte. Die Kleine wurde auch schon vom Richter befragt. Sie hat sich mit ihren 5 1/2 Jahren sehr diplomatisch aus der Affäre gezogen. Sie sagte ich habe beide lieb und Sie, Herr Richter, müssen es für mich entscheiden. Nicht mal irgendeine Beeinflussung konnte die Gegenseite mir nachweisen. Umgänge finden auch über sehr lange Zeiträume (zuletzt 18 Tage) nach Wünschen der KM statt.

Ach übrigens, sie lebt die ganze Zeit im Norden, ich mit der Kleinen in NRW.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 12:05
(@Inselreif)

Hi LL,

Die Verahrensbeistandstante hat auch einen heftigen Bericht geschrieben, den ich, sollte es vors OLG kommen, anfechten werde und sie wegen offensichtlicher Befangenheit belangen werde.

Moment mal. Ein Verfahrensbeistand kann aus seiner Verfahrensstellung heraus nicht befangen sein und deswegen auch nicht abgelehnt und erst recht nicht "belangt" werden. Beim Instanzwechsel kannst Du eine Entbindung von den Aufgaben und Einsetzen eines neuen VB beantragen, was bei offensichtlicher Parteinahme für einen Elternteil in der Regel auch durchgeht, aber das war's. Der VB darf genauso parteiisch für einen Elternteil sein wie das Kind, wenn er meint, dass dies das Beste für das Kind ist.

Vor dem Amtsrichter habe ich auch schon eine selbstgefertigte Stellungnahme vorgelesen, die auch zu der Akte hinzu genommen wurde,

aber anwaltlich vertreten bist Du?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 12:19
(@lucky-luke)
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@inselreif

Ja habe einen guten Anwalt. Da ich aber selber eine juristische Ausbildung habe, kann ich mich auch selbst ganz gut wehren.
Ich recherchiere, stelle klar oder widerlege die Aussagen der Gegenseite, da mein Anwalt die Einzelheiten nicht kennen kann.
Er bringt sie formgerecht zu Papier, unterstützt mich mit seiner Erfahrung und vertritt mich vor Gericht, da wir es so abgemacht haben, dass er für den Richter zuständig ist und ich für die Gegenseite, soweit es situationsbedingt möglich ist.

Richtig, soweit die Theorie.
In dem Bericht wurde kein einziger positiver Satz über mich geschrieben, aber seitenweise wie toll die KM doch ist. Es wurde mit keinem Satz auf die jetzigen Lebensumstände eingegangen. Und ich kann mit absolut ruhigen Herzen sagen, dass es der Kleinen hier prächtig geht. Das wurde auch von niemanden angezweifelt. Nur soll die Kleine einfach zur KM, weil die KM es wünscht.

Ein Verfahrensbeistand kann aus seiner Verfahrensstellung heraus nicht befangen sein und deswegen auch nicht abgelehnt und erst recht nicht "belangt" werden. Beim Instanzwechsel kannst Du eine Entbindung von den Aufgaben und Einsetzen eines neuen VB beantragen, was bei offensichtlicher Parteinahme für einen Elternteil in der Regel auch durchgeht, aber das war's. Der VB darf genauso parteiisch für einen Elternteil sein wie das Kind, wenn er meint, dass dies das Beste für das Kind ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 12:25
(@lucky-luke)
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Die Urteilssammlung habe ich schon soweit durchgeschaut.  :yltype:

Vielleicht kennt ja jemand ein Urteil mit einem ähnlichen Sachverhalt .... ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 13:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LL,

wenn "Betreuung durch einen leiblichen Elternteil" ein durchschlagendes Argument wäre, gäbe es keine Kindergärten oder Schulen; Eltern würden und müssten ihre Kinder ausschliesslich zuhause betreuen und selbst unterrichten. Und ganz streng zu Ende gedacht müsste man die Kinder umbringen, falls den Eltern etwas zustösst...

Ein Kind gezeugt oder geboren zu haben sagt nur etwas über die biologische Fortpflanzungsfähigkeit aus; sonst nichts. Insbesondere nicht, dass man damit automatisch die optimale Bezugsperson für ein Kind wäre. Gewichtige Argumente in Deinem Fall sind dagegen - wie erwähnt - die bereits bestehende Betreuungskontinuität und das soziale Umfeld des Kindes, aus dem man es ohne Not herausreissen würde - um was genau für das Kind zu erreichen oder zu "verbessern"? Man kann auch einführen, dass ein paar Stunden Fremdbetreuung - beispielsweise in einem Hort - einem Kind wertvolle soziale Kontakte zu Gleichaltrigen ermöglichen, die es als Einzelkind sonst gar nicht hätte.

Im Gegensatz zu UH-pflichtigen Vätern hast Du aber tatsächlich auch die Möglichkeit, Deine Arbeitszeit zu verringern und ggf. ebenfalls ab 14 Uhr zur Verfügung zu stehen (falls irgendwer dieses überholte "Herd-Prinzip" für eklatant wichtig erachten möchte); das würde ich als Argument auf jeden Fall in der Hinterhand behalten. Denn mit einem "ich kann das ab nächster Woche realisieren" schaffst Du augenblicklich argumentativen Gleichstand. Dann müsste sich das Gericht etwas anderes einfallen lassen, um das "Kinder gehören (zu) ihren Müttern"-Prinzip argumentativ zu begründen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 13:49




(@lucky-luke)
Zeigt sich öfters Registriert

@brille07

Ich sehe es ja genauso.

Die Kleine würde von der Grundschule von einer vergleichbar jungen Oma abgeholt werden, wenn es denn sein muss. Wir leben in einem Eigenheim mit Oma, Opa, Ich, die Kleine, Hund zusammen. Die Oma hat sich auch bisher um die Kleine ca. 3 Std. pro Tag gekümmert, aufgrund meiner Vollzeittättigkeit und ist eine sehr enge Bezugsperson für das Engelchen. Am Wohnort der KM hat sie keinen familiären Anschluss, nur Tagesmütter, Freunde und einen absolut unerfahrenen Freund. Ist aber auch egal gewesen.

Wie ich schon sagte, es wird, seltsamerweise auch vom Richter, nach Gründen gesucht die Kleine der KM geben zu können.
So wie ich das sehe, habe ich vor dem hiesigen Provinz-AG nur noch eine Chance, wenn ich auf Teilzeit gehe und sogar mit geringerer Stundenanzahl als die KM. Traurig aber wahr.
Der Antrag läuft bereits und aufgrund meiner Tätigkeit im öff. Dienst, wird er auch ohne Probleme aufgrund rechtlicher Grundlagen durchgehen. Die  mündliche Zusage habe ich bereits. Der Rest ist reine Formsache. Zusätlich habe ich Gleitzeit ohne "Krenzeiten", wie bisher auch. Das interessiert aber auch keinen. Das Gegenargument war "Sie (ich) müssen ja trotzdem eine bestimmte Wochenstundenanzahl ableisten!". Was soll man da noch sagen!? Richtig, dafü bekomme ich ja auch Gehalt, von dem die Kleine "ernährt" wird. Interssierte auch keinen.

Aber es ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass ich, ohne diese Möglichkeit, die Kleine "verlieren" würde. Wie das Urteil des Richters in einigen Wochen ausfallen wird, da er von meinem Antrag auf Teilzeit und den Tatsachen bezüglich der Ausbildungssituation der KM noch nichts weiß und auf die Stellungnahme meines Anwaltes zu dem Bericht wartet, da der Bericht drei Tage vor der eigentlich letzten Verhandlung letzte Woche, eintraff, ausfallen wird, kann ich nicht mal vermuten. So wie er letzte Woche eingestellt war, wird ihn das nicht "beeindrucken". Nur weiß er mit 100 % Sicherheit, dass ich die nächst höhere Instanz aufrufen werde. Mit allen Kosequenzen.

Er hat die Aussage der KM mit 14 Uhr als wahr hingenommen, obwohl im Ausbildungsleitfaden der Fachschule 33 Stunden Unterricht vorgeschrieben sind und nach einer Auskunft beim Sekretariat der Fachschule, der Unterricht erst um 14:40 Uhr endet. Fahrzeit mal aussen vor gelassen. Übrigens, meine Fahrtzeit und die Pausen hat er mir während der Verhandlung schön vorgerechnet.

Sein Argument und das des Beistandes war, tatsächlich "Dem Kind steht ein Elternteil (KM) früher zur Verfügung." Basta! Ach ja, da die Mutter ja an Freien gebunden sein wird, wie die Kleine ja auch, ich aber nicht, soll die Kleine zur KM und ich soll dann "Arbeiten gehen, Unterhalt zahlen und hoffen, dass die KM mir einen Knochen zuwerfen wird". Es kam schon öfter vor, dass die KM beim Umgangsbesuch der Kleinen, der nur bei der KM stattfindet, sie ist noch nie zu uns gekommen, Anrufe der Kleinen "vergessen" hat (3 Anrufe in 18 Tagen). Dass im Jahr 2014 80 Tage Ferien sich überschneiden, interessierte auch keinen.

Es ist auch keine weitere Verhandlung angedacht. Er will nur meine Stellungnahme abwarten und im März ein Urteil fällen, welches uns dann postalisch zugestellt wird, wie ich es verstanden habe.

Würde mich echt interessieren, wie es ausgehen würde, wenn es beim OLG landet... Aber wenn es so offensichtlich parteiisch in der ersten Instanz entschieden wurde, habe ich einfach Schi... vor der zweiten Instanz...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 14:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was sagt denn dein RA zu der Situation?

Er müsste doch eigentlich auch ein Konzept haben, wie man mit sowas umgeht.
Und eigentlich hätte er dir auch sagen müssen, dass du nicht gegen die VB vorgehen kannst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 22:32
(@lucky-luke)
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Tja, was sagt er dazu. Zunächst sagte er, dass er selten sowas erlebt hat, dass sich zwei Elternteile nichts schenken und so verbissen um ein Kind kämpfen. Nach der Verhandlung war für uns klar, dass es beim OLG weiter geht. Das hat er auch noch während der Verhandlung angekündigt als es klar war "wohin der Hase läuft".
Dass ich beim AG gegen die "Verschwörung" nichts ausrichten kann wusste ich auch vorher. Ich war schon mit den Gedanken beim OLG. Und eigentlich müsste so eine Schweinerei des Beistandes sofort ins Auge fallen.

Am Wochenende bin ich die Verhandlung im Kopf nochmal durchgegangen und da ist mir der Tenor des Richters eingefallen, wie sehr er mich wegen meines Jobs ausgezählt hat. Eins kam zum Anderen. Ergebnis Teilzeit.

Ich habe meinem Anwalt die Ergebnisse meiner Recherchen und meinen bereits eingereichten Antrag auf Teilzeit gemailt. Er hat sofort einen Termin ausgemacht. Wir werden zum Bericht eine Stellungnahme schreiben und natürlich meine Ergebnisse und den Antrag vor die Nase halten, mit all den guten Ideen von euch. Mehr können wir dann auch nicht mehr tun. Entweder der Richter besinnt sich auf seine Objektivität oder ich "gewinne" beiim OLG, in der Situation gibt es eigentlich nur "Verlierer", der größte ist mein Engelchen.

Ehrlich gesagt habe ich auch nichts mehr zum zurückschießen. Die Gegenseite hat auch wirklich alles ins Spiel gewonnen. Ich ebenfalls. Zwar als letzter, aber mehr habe ich auch nicht mehr zu bieten, außer eine bombastische Stellungnahme zu schreiben, die als letzte in der Akte sein wird bevor es zum OLG geht.

Ich habe mir sogar alle Ferienüberschneidungen herausgesucht. Alleine in 2014 sind es 80 Tage. Damit haben die auch argumentiert, dass die KM die Kleine wegen der unterschiedlichen Ferien kaum sehen wird. Ich war noch nie ein Kontaktverweigerer o.ä. aber bei 80 Tagen und meinem absoluten Einverständnis dazu (Umgang), wie auch der Übernahme der hälftigen Reisekosten, wie bisher auch, kann ich diesbezüglich auch nicht viel mehr anbieten. Das Problem ist halt die Entfernung. Die KM will ihre Ausbildung auch nicht in der Nähe ihrer Tochter machen obwohl sie diese Möglichkeit hätte. Ich hingegen musste den erst besten Arbeitsplatz nehmen, den ich nach meinem Studium angeboten bekommen hab, um nicht arbeitslos zu werden. Deswegen sind wir nach NRW gezogen. Muss aber zugeben, dass ich verdammt viel Glück hatte und eine Zusage fast in meiner Heimatstadt bekommen hab. Einbischen Glück muss man(n) ja auch mal haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 23:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zunächst sagte er, dass er selten sowas erlebt hat, dass sich zwei Elternteile nichts schenken und so verbissen um ein Kind kämpfen.
...
Das hat er auch noch während der Verhandlung angekündigt als es klar war "wohin der Hase läuft".
...
Er hat sofort einen Termin ausgemacht.
...
Mehr können wir dann auch nicht mehr tun.

Ist das alles was er dazu zu sagen hat?

Warum hältst du ihn dann für einen guten RA?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 23:43
(@lucky-luke)
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Tja, was sagt er dazu. Zunächst sagte er, dass er selten sowas erlebt hat, dass sich zwei Elternteile nichts schenken und so verbissen um ein Kind kämpfen, aber nur zu mir natürlich.

Nach der Verhandlung war für uns klar, dass es beim OLG weiter geht. Das hat er auch noch während der Verhandlung angekündigt, als es klar war "wohin der Hase läuft". Der Richter war drauf und dran die Kleine der KM zu geben mit einem direkten Urteil am selbigen Tage. Mein RA hat sofort um einen Aufschub gebeten, wegen der Möglichkeit zur Stellungnahme bezüglich des Berichtes. Der Richter musste einwilligen.

Dem hat es sichtlich nicht gefallen, dass nachdem ich mein Schreiben verteilt habe und es laut vorlesen wollte und er sagte "Wir können ja alle lesen, ich nehme es zur Akte", ich drauf bestanden habe es laut vorlesen zu dürfen. Mir war es wichtig, dass dem Beistand die ganzen im Namen der KM geschriebenen Lügen vorgehalten und widerlegt werden. Die Tante hatte danach die Möglichkeit bekommen ebenfalls dazu Stellung zu nehmen. Die wusste gar nicht wo sie anfangen soll.
Dass ich beim AG gegen die "Verschwörung" nichts ausrichten kann, wusste ich auch vorher. Ich war schon mit den Gedanken beim OLG. Und eigentlich müsste so eine Schweinerei des Beistandes sofort ins Auge fallen.

Am Wochenende bin ich die Verhandlung im Kopf nochmal durchgegangen und da ist mir der Tenor des Richters eingefallen, wie sehr er mich wegen meines Jobs ausgezählt hat. Eins kam zum Anderen. Ergebnis Teilzeit. Ich musste auch dem letzten schwachsinnigen Argument etwas engegenbieten.

Ich habe meinem Anwalt die Ergebnisse meiner Recherchen und meinen bereits eingereichten Antrag auf Teilzeit gemailt. Er hat sofort einen Termin ausgemacht. Wir werden zum Bericht eine Stellungnahme schreiben und natürlich meine Ergebnisse und den Antrag vor die Nase halten, mit all den guten Ideen von euch. Mehr können wir dann auch nicht mehr tun. Entweder der Richter besinnt sich auf seine Objektivität oder ich "gewinne" beiim OLG, in der Situation gibt es eigentlich nur "Verlierer", der größte ist mein Engelchen. Und mir juckts in den Fingern es der Beistandstante persönlich heimzuzahlen. Ihr wisst schon wie ichs meine  :gunman:  Nein, Jocke.

Ehrlich gesagt habe ich auch nichts mehr zum zurückschießen. Die Gegenseite hat auch wirklich alles ins Spiel geworfen. Ich ebenfalls. Zwar als letzter, aber mehr habe ich auch nicht mehr zu bieten, außer eine bombastische Stellungnahme zu schreiben und Fakten zu schaffen, die als letzte in der Akte sein wird bevor es zum OLG geht.

Ich habe mir sogar alle Ferienüberschneidungen herausgesucht. Alleine in 2014 sind es 80 Tage. Damit haben die auch argumentiert, dass die KM die Kleine wegen der unterschiedlichen Ferien kaum sehen wird. Ich war noch nie ein Kontaktverweigerer o.ä. aber bei 80 Tagen und meinem absoluten Einverständnis dazu (Umgang), wie auch der Übernahme der hälftigen Reisekosten, wie bisher auch, kann ich diesbezüglich auch nicht viel mehr anbieten. Das Problem ist halt die Entfernung. Die KM will ihre Ausbildung auch nicht in der Nähe ihrer Tochter machen, obwohl sie diese Möglichkeit hätte. Sie will lieber bei ihrem mittlerweile 2.ten "Freund" bleiben und die Kleine aus ihrem zu Hause raus reißen. Ich hingegen musste den erst besten Arbeitsplatz nehmen, den ich nach meinem Studium angeboten bekommen hab, um nicht arbeitslos zu werden. Deswegen sind wir nach NRW gezogen. Muss aber zugeben, dass ich verdammt viel Glück hatte und eine Zusage fast in meiner Heimatstadt bekommen hab. Einbischen Glück muss man(n) ja auch mal haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 23:55
(@lucky-luke)
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@Beppo

Ich kann verstehen, dass es anders aussieht. Nur, da ich meine EX kenne, habe mit dem Argument überhaupt nicht gerechnet.
Warum er gut ist?! Weil wir bis jetzt alle Stellungnahmen widerlegen konnten. Nichts was die geschrieben haben wurde letzte Woche erwähnt, weil die Gegenbeweise vorlagen.

Die haben mich eiskalt erwischt. Und bei einer Einstellung des gesamten Saales "14Uhr gegen Vollzeit" kannst du in dem Moment nichts ausrichten.
Ich bin ja froh, dass ich, in meinen Augen, ein Mittel gefunden haben, gegen den die Gegenseite nichts ausrichten kann.
Aber es ist mein Leben, welches da verhandelt wird und das meiner Tochter. Ich bin dafür verantwortlich, nicht mein RA.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 00:01
(@lucky-luke)
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Kleiner Nachtrag mit großer Wirkung.

Vor einigen Tagen war der Verfahrensbeistand wieder bei uns zu Hause. Hat mit der Kleinen und mir gesprochen.
Auf meine Nachfrage zu ihrem Bericht, sagte die Tante sinngemeäß "Die Aussagen stammen von der KM und habe sie auch so wiedergegeben. Für den Wahreheitsgehalt sind die Kindeseltern verantwortlich.". Ist klar.
Ist aber auch egal. Einen Gefallen hat sie der KM damit nicht getan. Ein schöner "Aufhänger für mich".

So, nun zum eigentlichen Probelm.
Ab September wird mein Engelchen und die KM "eingeschult". Die Kleine Grunschule, die KM Fachschule.
Es läuft alles darauf hinaus, dass das Argument "Aufgrund der "langen" Zeiten zwischen den Ferien, ist es besser, wenn die Kleine bei der KM lebt und ich soll sie dann besuchen fahren.".
Ich soll also Überstunden schieben, zahlen und auf ein Wohlwohlen der KM hoffen. Während die Kleine bei einer gestressten Mutter und größtenteils in Fremdbetreuung sein wird.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass die Kleine in den Ferien bei der KM sein wird. Z.B. 2014 sind es 80 Tage Überschneidung. Aber alle versteifen sich auf die Kontinuität der Besuche. Dass es bei einer Distanz von 700 KM auch vorher nicht so wirklich möglich war, will keiner sehen.
Es kann doch nicht sein, dass nur weil die Mutter eine Ausbildung anfängt und nicht gewillt ist diese in unserer Umgebung durchzuführen, die Kleine "drunter leiden muss".

Keine Ahnung wie ich dieses einziges Argument der Gegenseite entkräften kann. Denn es ist das einzige Argument, was die KM noch vorbringen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 10:41
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Dass es bei einer Distanz von 700 KM auch vorher nicht so wirklich möglich war, will keiner sehen.
Es kann doch nicht sein, dass nur weil die Mutter eine Ausbildung anfängt und nicht gewillt ist diese in unserer Umgebung durchzuführen, die Kleine "drunter leiden muss".

Keine Ahnung wie ich dieses einziges Argument der Gegenseite entkräften kann. Denn es ist das einzige Argument, was die KM noch vorbringen kann.

Aber genau das ist doch der Fakt den du einbingen musst. Dreh die Story doch mal um. Wenn die KM 80 überschneidenede Ferientage mit eurer Tochter hat, und diese zu Umgängen genutzt werden können, was würde denn der besten Umgangsmöglichkeit mit dem Vater gegenüber stehen? 30 Tage Urlaube kannst du dir max nehmen und ein Teil davon geht wohlmöglich für Brückentage oder andere mögliche Verpflichtungen drauf. Zudem steht ihr, genau wie dir das Wochenende zur Verfügung.

Deine Ex ist doch dir und jedem arbeitenden Menschen bevorteilt, da diese mehr Freizeit hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Negativ-Urteil beim OLG bestätigt wird. Das würde stinken. Dass Väter es wesentlich schwerer haben als Mütter, ja das kennt man, aber nach eine Kontinuität von über 2 Jahren, eine Räumliche Distanzierung zum Kind Seitens der KM und den ganzen übrigen Fakten so zu entscheiden ist weit vom Kindswohl entfernt.

Sollte das AG für die KM entscheiden, müsste deine Tochter sofort dorthin? Auch während des Beschwerdeverfahrens???

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 12:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Es kann doch nicht sein, dass nur weil die Mutter eine Ausbildung anfängt und nicht gewillt ist diese in unserer Umgebung durchzuführen, die Kleine "drunter leiden muss".

Zum Umzug kannst weder Du noch die Kleine die KM zwingen! Vielmehr droht die Gefahr, dass Dein Wegzug mit der Kleinen vor 2(?) Jahren Dir auf die Füße zu fallen droht. Deshalb solltest Du - wenn Du kannst - darlegen, dass Dein Umzug inkl. des Kindes mit Wissen und Billigung der KM stattgefunden hat! Denn wenn das so ist, dann ist die Kontinuität in Betreuung und sozialem Umfeld mE das alles schlagende Argument! Und dann sollte die Aufrechnung der Betreuungsminuten, Fahrzeiten und Fremdbetreuung vs Betreuung durch Oma und Opa im Haus nicht die Rolle spielen!

Hast Du Dich allerdings klammheimlich vor 2 Jahren mitsamt Eurem Kind aus dem Staub gemacht, KM war belegbar schon die ganze Zeit dagegen, hatte nur aufgrund ihres Jobs bei der BW keine Chance, dann wiegt zwar immer noch die Kontinuität ein wenig mit Blick auf das Kindeswohl. Nur wird der Richter sicher nicht Deinen Wegzug tolerieren wollen. Und dann kommt die Frage, ob nicht gerade der Zeitpunkt der Einschulung genau der richtige für den Rückzug ist, auch Oma und Opa sind halt irgendwie Fremdbetreuung und gerade Du hast eher die Möglichkeiten über die Entfernung einen regelm Umgang zu realisieren und zu finanzieren.

Wenn Du also tatsächlich gg den Willen der KM weggezogen bist: Hast Du mal an die Möglichkeit gedacht, das Argument des eingeschränkten Umgangs für KM dadurch zu entkräften, dass Du die Umgangswidrigkeiten (Kosten. Orga, Zeit) weitgehend trägst? Wäre letztlich in diesem Fall nur fair. Allerdings wird in jedem Fall der Umgang (und damit Dein Wegzug) auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.  ;(

Gruss, Toto

edit:

eine Räumliche Distanzierung zum Kind Seitens der KM

Ich hab's so gelesen, dass LL die Entfernung geschaffen hat (Gründe spielen mE keine Rolle). Ist das nicht so, ist mein Beitrag natürlich Unsinn!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 12:29
(@lucky-luke)
Zeigt sich öfters Registriert

@Toto

Ne ne, von "DER" Sorte bin ich nicht. Die KM hat mir sogar eine Generallvollmacht ausgestellt (17 Fach, doppelt unterschrieben). Sie hat sich nach ca. einem Jahr mal wieder anders entschieden und das ganze ins Rollen gebracht. Ich musste wegziehen, weil ich sonst arbeitslos gewesen wäre. Die KM hatte auch während des Verfahrens die Möglichkeit in unsere Nähe zu ziehen.

@Sputnik

Vielen Dank!

Das ist der Gedanke, den ich gebraucht habe. Vor dem ganzen Streß sieht man die einfachsten Dinge nicht...

Gegen die "sofortige Vollziehung" kann ich und wede im Fall der Fälle einspruch einlegen. Das ist nicht das Problem.

Aber mit Deinem Gedanken, sehe ich die Gefahr, dass ich das tun muss als schon etwas weniger gegeben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 12:42




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