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Gerichtsurteile wenn das Kind schon beim KV lebt gesucht

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(@totohh)
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Moin LL.

Darf ich nachfragen, weil es bleibt mir unklar:

Die KM hat mir sogar eine Generallvollmacht ausgestellt (17 Fach, doppelt unterschrieben). Sie hat sich nach ca. einem Jahr mal wieder anders entschieden und das ganze ins Rollen gebracht. Ich musste wegziehen, weil ich sonst arbeitslos gewesen wäre.

War die KM mit Deinem Wegzug inkl. Kind über 700km wirklich einverstanden??

Das die KM nachziehen hätte können, ist bei einem nicht gebilligten Wegzug Deinerseits, mE irrelevant.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 12:52
(@lucky-luke)
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@Toto

Ja, sie war einverstanden.
Wie ich schon sagte, als sie sich anders entschieden hat setzte sie ein Gerücht in die Welt, dass wir sowas wie eine Vereinbarung hatten. Wir hatten darüber gesprochen, aber da gings um die Zeit nach der Ausbildung. Denn was für einen Sinn würde es machen, die Kleine bis zum Ausbildungsbeginn bei mir zu lassen und beim Ausbildungsbeginn wieder zurück zur KM. Der Umzug wäre absolut sinnfrei gewesen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 13:32
(@brille007)
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Moin LL,

Ja, sie war einverstanden.
[...]
Denn was für einen Sinn würde es machen, die Kleine bis zum Ausbildungsbeginn bei mir zu lassen und beim Ausbildungsbeginn wieder zurück zur KM. Der Umzug wäre absolut sinnfrei gewesen.

gibt es dieses Einverständnis irgendwo schriftlich? Falls nein, kann Dir das tatsächlich auf die Füsse fallen, denn man kann dann alles nachträglich uminterpretieren. Ein weinerliches "ich konnte es damals aufgrund meiner beruflichen Verpflichtungen als Soldatin nicht verhindern, aber jetzt..." kann eine Menge bewirken.

Über die "Sinnfreiheit" des damaligen Umzugs wird das Gericht nicht entscheiden; persönliches Gerechtigkeits- oder Vernünftigkeitsempfinden sind keine juristisch fassbaren Begriffe.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 13:42
(@lucky-luke)
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Und übrigens wurde mir vom Richter bezüglich der Urlaubstage vorgetragen, dass ich ja Überstunden machen könnte und somit schon am Freitag früh mich auf den Weg machen könnte und nicht erst nach der Arbeit. Die KM hätte aber keine "flexiblen" Urlaubstage... soviel dazu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 13:43
(@lucky-luke)
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@brille

Die KM hätte auch damals in die Ausbildung gehen können, da sie rein förderungsrechtlich einen Anspruch hierzu hatte. Ihr stand es frei den Ausbildungsort zu wechseln. Die BW ist in solchen Fällen sehr kulant (Stichwort "Familienfreundlichkeit).

Sie wollte wegen der neunen Beziehung, zu der die Verfahrenstante am Samstag gesagt hatte "Wer weiß wie lange das hällt", nirgendswohin ziehen. Nichtmal in ihre Heimatstadt. Begründung der KM war, dass die Fachschule sowas wie Oxford der Fachschulen ist, was absolut lächerlich ist und sie mag die Umgebung (Land, Leute) in unserer Nähe nicht.

Das einzige, was wir schriftlich haben, ist die Vollmacht. Sie war sich absolut im Klaren was sie mehrfach unterschrieben hat. Einen hinweis drauf, in keiner Form, dass es eine Vereinbarung gegeben hat, gibt es nirgendwo, weil es keine Vereinbarung gab.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 13:51
(@brille007)
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Das:

Und übrigens wurde mir vom Richter bezüglich der Urlaubstage vorgetragen, dass ich ja Überstunden machen könnte und somit schon am Freitag früh mich auf den Weg machen könnte und nicht erst nach der Arbeit. Die KM hätte aber keine "flexiblen" Urlaubstage...

hört sich jedenfalls nicht nach einem Selbstläufer für Dich an.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 13:52
(@lucky-luke)
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Nicht wirklich.

Aber es ist wirklich erstaunlich, dass einem Vater wirklich jede nur so lächerliche Kleinigkeit auf die Wage gelegt wird...
Wür echt mal gern wissen, wie es im umgekehrten Fall gewesen wäre..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 13:55
(@brille007)
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Moin LL,

Die KM hätte auch damals in die Ausbildung gehen können, da sie rein förderungsrechtlich einen Anspruch hierzu hatte. Ihr stand es frei den Ausbildungsort zu wechseln. Die BW ist in solchen Fällen sehr kulant (Stichwort "Familienfreundlichkeit).

wie ich Dir vorhin in #22 schrieb: Was die KM HÄTTE tun können und wie kulant die BW gewesen WÄRE, wird nicht Gegenstand des Verfahrens sein. Auch Begründungen wie

Sie wollte wegen der neunen Beziehung, [...] nirgendswohin ziehen.
[...]
sie mag die Umgebung (Land, Leute) in unserer Nähe nicht.

werden nicht Verhandlungsgegenstand sein; sie sind auch nicht gerichtsfest beweisbar.

Das einzige, was wir schriftlich haben, ist die Vollmacht. Sie war sich absolut im Klaren was sie mehrfach unterschrieben hat.

eine Vollmacht ist keine dauerhafte ABR-Übertragung an Dich. Sie erlaubt(e) Dir lediglich, bestimmte Entscheidungen allein zu treffen. Überdies kann eine solche Vollmacht jederzeit widerrufen werden.

Aber es ist wirklich erstaunlich, dass einem Vater wirklich jede nur so lächerliche Kleinigkeit auf die Wage gelegt wird...
Wür echt mal gern wissen, wie es im umgekehrten Fall gewesen wäre..

und wenn Du es wüsstest: Was würde es Dir bringen? Mal abgesehen davon wird das nicht pauschal nach "Vätern" oder "Müttern" entschieden, sondern von jedem Gericht und in jedem Einzelfall nach Belieben und ggf. anders.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 14:04
(@totohh)
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Aber es ist wirklich erstaunlich, dass einem Vater wirklich jede nur so lächerliche Kleinigkeit auf die Wage gelegt wird...
Wür echt mal gern wissen, wie es im umgekehrten Fall gewesen wäre..

Das Jammern hilft hier und Dir leider nicht - es ist leider so, dass in Familienangelegenheiten in zweierlei Maß gerichtet wird...

okay, da

Das:hört sich jedenfalls nicht nach einem Selbstläufer für Dich an.

würde ich gerne noch einmal mehr verstehen:
Wie war der genaue Zeitablauf: Trennung, Kind wird von Dir betreut (KM ist ausgezogen?), warum hat die KM dies damals so offenkundig bereitwillig unterstützt (GV)?, wann bist Du umgezogen?, warum glaubst Du, dass sie einverstanden war? auch dauerhaft (wobei, das ja sogar nicht ganz stimmt, s.u. für die Zeit "nach der Ausbildung"?, wann hat sie sich "umentschieden"?

Wie ich schon sagte, als sie sich anders entschieden hat setzte sie ein Gerücht in die Welt, dass wir sowas wie eine Vereinbarung hatten.

Hattest Du?

Wir hatten darüber gesprochen, aber da gings um die Zeit nach der Ausbildung. Denn was für einen Sinn würde es machen, die Kleine bis zum Ausbildungsbeginn bei mir zu lassen und beim Ausbildungsbeginn wieder zurück zur KM. Der Umzug wäre absolut sinnfrei gewesen.

Naja, warum sollte es nach ihrer(?) Ausbildung denn mehr Sinn machen? Mal ganz neutral betrachtet, gibt es ungünstigere Zeitpunkte für einen Rückumzug als vor der Einschulung?!

LL, mich beschleicht das Gefühl, dass Du versuchst Dir den Umzug zu rechtfertigen. Und das die KM in wirklich einverstanden war mit dem Umzug. Und spätestens wenn es dem Richter genau so geht, wird es schwer für Dich. Überzeuge also mich/ uns, vorallem aber den Richter, dass KM "fiese Spielchen treibt"
Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 14:14
(@lucky-luke)
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@toto

Trennung als Paar Okt. 2010
Auszug von mir mit der Kleinen Aug. 2011. Wohne im Eigenheim mit meinen Eltern.
Ende Frühling 2012 (die Daten habe ich gerade nicht parat) ein Schreiben der KM Anwältin, ich soll die Kleine zurück geben. Scheidung Juli 2012. Und dann gings los...mit alles was dazu gehört. Mediation, Kindesanhörung, mehrmalige Besuche des KA und der Verfahrenstante usw.

Generallvollmacht hat sie ausgestellt, damit ich keine Probleme beim Um- / Abmelden usw am jetzigen Wohnort habe und weil sie damals der Meinung war, dass es für die Kleine besser sein wird, weil ich u.a. keine "Hausaufgaben" nach der Arbeit machen muss und weil die Oma und Opa ebenfalls hier sind. Dass die GV einen ABR nicht begründet, ist mir klar. Trotzdem gibt es eine GV. Sie fragte mich sogar nach dem Absatz in dem stand, dass ich Untervollmachten erteilen kann (weil sie meine Mutter nicht wirklich leiden kann). Ihr war schon bewusst was sie da unterschreibt.

Was meinst Du mit "Hattest Du?"?
Mich beschleicht das Gefühl, dass es, sorry für den Ausdruck, "in Deiner Welt" eine Mutter, die freiwillig ein Kind zum Vater gibt, nicht gibt.
Falls Du noch weitere "Hinweise" auf eine Vereinbarung suchst, muss ich Dich leider enttäuschen, die gibt es nicht, ausser die Aussage, ich betone, eine Aussage der KM.
Ich hoffe Du kommst jetzt nicht mit Kindesentführung oder sowas. 😉

Was der KM richtig stinkt, sind die Unterhaltszahlungen (die zwei Stufen unter dem Betrag der DT sind) und die Kosten für den Transport der Kleinen zu ihr. Die Umgangskontakte finden NUR bei der KM statt. Die Kosten teilen wir uns sogar.

Warum es Sinn macht?! Weil die KM während ihrer Ausbildung schlicht und einfach keine Zeit für die Kleine haben wird. Um das zu beweisen, muss man sich nur die Unterrichts- bzw Praktikazeiten zusammenrechn en und die Fremdbetreuungszeiten der Kleinen in dieser Zeit gegenüber stellen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 14:45




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LL,

ich klinke mich aus - Du bist auch nach mittlerweile 29 Postings nicht in der Lage, Dich mal einen Meter neben Dich zu stellen und Deine "Argumente" aus der objektiven Sicht eines Dritten zu betrachten.

Wir versuchen, Dir klarzumachen, dass dieser Dritte - ein Mensch mit schwarzer Robe - sich in keinem Punkt dem anschliessen muss, was Du persönlich für "richtig", "logisch" oder "gerecht" hältst. Da ist die Gefahr überaus gross, mit Deinen gesammelten "Argumenten" eine glatte Bauchlandung hinzulegen. HIER im Forum musst Du niemanden überzeugen; die Entscheidung fällt in einem Gerichtssaal. Und sie gilt dann.

Grüssles & good luck
Martin

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Geschrieben : 25.02.2013 14:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mich beschleicht das Gefühl, dass es, sorry für den Ausdruck, "in Deiner Welt" eine Mutter, die freiwillig ein Kind zum Vater gibt, nicht gibt.

Doch! In meiner ganz realen Welt sogar eine. Wenn auch nur zu 50% - aber damit komme ich klar.  🙂

Okay, back to topic:
Für mich hast Du nun schlüssig dargelegt, dass die KM wusste, dass Du mit Kind 700km wegziehst.
Ich finde das zwar nach wie vor nicht gut, weil Du damit die Bindung zum zweiten ET nachhaltig negativ beeinflusst. Die Entfernung - gerade SH nach NRW - ist echt kein Pappenstil. Ob es dies wert war und Du nur so weit entfernt ein adäquaten Job geunden hast, weiß ich nicht und darüber will ich auch gar nicht urteilen. Es liest sich ein wenig so, dass es natürlich ein leichtes war, sich bei den eigenen Eltern ins gemachte Nest zu setzen. Und deswegen finde Deine Aussage

Was der KM richtig stinkt, sind die Unterhaltszahlungen (die zwei Stufen unter dem Betrag der DT sind) und die Kosten für den Transport der Kleinen zu ihr. Die Umgangskontakte finden NUR bei der KM statt. Die Kosten teilen wir uns sogar.

ein wenig arrogant.
In Anbetracht der Tatsache, dass Du die Entfernung geschaffen hast!, den finanziellen Möglichkeiten einer angehenden Wieder-Schülerin und Deinem "gemachten Nest". Da kann man mit Fingerspitzengefühl weiterkommen. Wieviel nicht verarbeiteter Paarkonflikt da noch mitspielt, weißt Du am besten selbst.

Nunja, wie ein Richter das sehen wird?? Offenkundig in erster Instanz sehr kritisch. Und ich finde nach allem was wie hier gelesen haben, dass man das so sehen kann. M.E. handelt es sich damit eben nicht bloß um einen Richter der Mütterrecht spricht. Und damit ist auch nicht klar, dass es beim Obergericht einfach wird.

Leiden tut unter Eurem Streit Euer Geldbeutel und letztlich Euer Kind. Gerade wenn jetzt auf Zeit gespielt wird,damit bloß im Sommer erstmal die Einschulung in NRW erfolgt...  😡

Wenn denn die erste Instanz wirklich für Dich in die Hose geht, warum nicht versuchen eine Komminkationsbasis mit KM finden, auf ein WM hinarbeiten und doch wieder ins Land zwischen den Meeren ziehen. So schlimm ist es dort doch nicht. Auch wenn die eigenen Eltern natürlich weit weg sind.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 18:06
(@lucky-luke)
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@toto

Freut mich. Wie ich auch schon geschrieben habe, würde ich Deine Bedenken teilen wenn Deine Vermutungen in irgendeiner Weise stimmen würden. Denn dann hätte der Umzug nach NRW keinen Sinn gemacht wenn die KM von Anfang an dagegen gewesen wäre, und wenn die Kleine BIS zum Ausbildungsbeginn bei mir bleiben sollte und zum Ausbildungsbeginn wieder zur KM hätte gemusst. Verstößt gegen jede mir bekannte Logik.

Leider war es aber aufgrund der nicht wirklich tollen Arbeitsmarktsituation, besonders im Norden, notwendig meine Fühler Bundesweit auszustrecken. Ich lief die Gefahr von einem Tag auf den anderen arbeitslos ohne jegliche Ansprüche zu werden, da ich augrund meines bisherigen beruflichen Werdeganges nicht in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen musste. Ich hatte einfach Glück eine passende Arbeitstelle in der Nähe meiner Eltern zu finden, schon aufgrund eines größeren Stellenangebotes.
Und so gemacht ist das Nest nicht. Umsonst ist nicht mal der Tod  😉

Es ist richtig, dass es mit der Kleinen einfacher ist, weil es immer jemand da ist. Die KM hat an ihrem Wohnort keinen einzigen familiären Anschluss. Ich weiß, Oma ist auch eine Form der Fremdbetreuung. Aber halt eine andere, neben der Erziehern usw, die es an beiden Orten gibt.

Leider kann ich Dir bezüglich des von Dir angesprochenen "Paarkonfliktes" nicht zustimmen. Es gibt meinerseits keine "ungelösten Fälle". Ich bin mit der Beziehung durch und freue mich dass es "Paartechnisch" so gekommen ist. Wir passten einfach nicht zusammen, trotz mehrmaliger Versuche die Beziehung wieder zu kitten.

Aber wie Sputnik schon geschrieben hat, wird es nach dem eventuellen Umzug der Kleinen zur KM, für mich verdammt schwer sein, im Vergleich zu KM, die Kleine nur ansatzweise sehen zu können. Ich komme auch mit "Übernachtungen" am Arbeitsplatz nie im Leben auf die Anzahl der Ferientage, für die die KM nicht mal Urlaub nehmen muss.  🙂

Und was die Wider-Schülerin angeht, diese wird als Schülerin mehr "im Sack" haben als viele vollzeit arbeitende Menschen. Ich komme ihr schon engegen wo ich nur kann. Ich bezweifle sehr, dass umgekehrt sie es ebenfalls tun würde.

Falls Väter lieber gesehen werden, die sich um jede Stunde  des Wiedesehens mit seinem Kind vor allen möglichen Instanzen seelisch und finanziell ruinieren, wie oft auch hier zu lesen ist, weil es größtenteils den realen Verhältnissen entspricht, mag sein. Ehrlich gesagt, versuche ich nur ein angenehmes Leben für mein Kind, wozu die KM immer dazu gehören wird, zu ermöglichen, wie auch mich selbst für mein Kind zu erhalten. Der Kleinen gehts hier prächtig. Das hat noch keine Instution angezweifelt, ausser die KM natürlich.
Und ich lasse mit mir gerne reden und gehe Kompromisse ein, aber wenn ich mit Aussagen der KM im Bericht einer Verfahrenstante und allgemein Lügen der KM in ihren eigenen Stellungnahmen konfrontiert werde, fällt es mir verdammt schwer da noch objektiv zu bleiben.
Ach ja, als ich die Verfahrenstante mal auf die Lügen, die ich anhand von Nachweisen bereits widerlegt habe, ansprach, sagte sie es wäre nicht ihre Aufgabe den Wahrheitsgrad der Aussagen der KM zu überprüfen. Ungefiltert weitergeben kann sie diese aber schon. Wo wird den sie Ihrer Aufgabe "das Kindeswohl zu hüten"gerecht, wenn sie alles, auch Lügen, dazu benuzt, die Kleine, ohne sich nur einmal mit der Lebensituation der KM auseinander zu setzten, in "unbekanntes Land" zu schicken?! Der Kindeswille war ihr einen einzigen Satz wert. Die Lebensituation bei mir ebenfalls. Soviel dazu!

Was den Umzug nach Norden angeht, sieht es genau so aus wir vor zwei Jahren. Es gibt keine Stellen. :yltype: Das Land ist noch immer pleite  ;(

Gruß

LL

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Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 19:20
(@lucky-luke)
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Hallo Forum!

Ein kleiner Nachtrag mit großer Wirkung für meine Kleine und mich.

Trotz meines Teilzeitverhältnisses mit weniger Stunden als die KM, einem familiären Anschluss, der Aussicht, dass ich die Kleine fast nicht mehr zu sehen bekommen werde (bei weniger als 30 Tagen Urlaub und 700 KM Entfernung, im Gegenzug 80 Besuchstagen der KM beim Verbleib der Kleinen bei mir), fast 2 jährigen Lebens in meinem Haus, der Panik der Kleinen wieder zur Mutter zu ziehen, der Aussicht auf eine fast doppelte Fremdbetreuungsintensivität am Wohnort der KM, der offensichtlichen Befangenheit des Verfahrensbeistandes, hat der Familienrichter eine Willensentscheidung gefällt und entschieden die Kleine der KM zu geben.

Gruß

LL

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Themenstarter Geschrieben : 25.03.2013 10:19
(@brille007)
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Moin LL,

es hilft Dir zwar nachträglich nicht mehr, aber möglicherweise bist Du in die Falle getappt, die Dir >>>HIER<<<  beschrieben wurde.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 25.03.2013 10:55
(@lucky-luke)
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@brille007

Die Gefahr bestand immer und wurde nun zur Realität.
Mehr als Argumente, Beweise, Nachweise, Fakten konnte ich nicht sammeln bzw. vorbringen.

Da keine neuen Erkenntnisse vorliegen und es sich nichts an den Tatsachen ändern wird, werde nun ein Gutachten erwirken und natürlich vors OLG ziehen.

Was ich halt nicht so ganz verstehe ist, warum Tatsachen ignoriert werden. Und das macht mich einfach nur wütend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2013 11:05
(@totohh)
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Moin?

Was für ein Gutachten willst Du erwirken?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 14:52
(@lucky-luke)
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@TotoHH

Ein Gegengutachten zu den Berichten des Verfahrensbeistandes bezüglich der Frage des ABR. Es kann m.M. nicht sein, dass sich der VB als ein allwissender Übermensch darstellt und es keinen Heilmittel gegen ihn gibt.

Es gab mittlerweile einen zweiten Bericht, der Aufgrund der "Weisung" der KM an VB und des draufhin erfolgten Besuches bei uns verfasst wurde.
Mein genehmigter Antrag auf Teilzeit wurde als "Absicht" dargestellt, Ferientermine völlig falsch (was ja nicht wirklich schwer nachzuprüfen ist) übernommen usw.. das Übliche halt. Sachen, die ich schon zum ersten Bericht während der Verhandlung schriftlich dementiert habe tauchen im zweiten natürlich nicht mehr auf. Solche Spielchen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2013 15:04
(@brille007)
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Moin LL,

Du bist in akuter Gefahr, denselben Fehler ein zweites Mal zu machen: Deinen persönlichen Einschätzungen muss sich auch das OLG nicht notwendigerweise anschliessen. Es geht um das Kindeswohl, und dass dieses in Gefahr sei, behauptest Du ja nicht einmal selbst.

Selbst wenn Du (auf Deine eigenen Kosten!) jetzt 10 weitere Gutachten erstellen lässt, muss das OLG sich diese nicht einmal ansehen: Dort werden Gerichtsentscheidungen auf Rechtsfehler geprüft. "Kind zur Mutter" gilt üblicherweise nicht als Fehlentscheidung, und Details wie Ferientermine schmeissen eine solche Entscheidung nicht um. Nicht einmal das Kontinuitätsprinzip kannst Du einwenden, denn bis zu einer OLG-Entscheidung wird es Monate dauern - und dann liegt die Kontinuität eh (wieder) bei Deiner Ex.

Am Ende bleiben Dir Frust und eine Menge Kosten. Ob es Dir das wert ist, musst Du selbst entscheiden.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 15:19
(@lucky-luke)
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@brille007

Nimm es mir echt nicht übel, ist wirklich nicht so gemeint, aber mit Einschätzungen hat es nichts zu tun. 80 Tage Besuchsmöglichkeiten gegenüber >30 ist keine Einschätzung, sondern Tatsache.
Genauso verhält es sich mit allem anderen Tatsachen.
Falls ich falsch liegen sollte, korrigiert mich bitte, aber alles was ich "Schwarz auf Weiß" vorgelegt habe wurde nicht mal berücksichtigt. Im Gegenzug dazu wurden alle Angaben der KM und des VB ungeprüft und trotz meiner mal wieder "Schwarz auf Weiß" vorgelegten Beweise, die diese Behauptungen als Lügen darstellen, für wahr genommen und verwertet. Und das kann einfach nicht sein!!!
Ich habe bisher nur eine mündliche Info zum Tenor des Urteils, Begründung erfolgt dann in schriftlicher Form logischerweise. Bisher kenn ich die Einzelheiten des Urteils nicht.

Was meinst Du mit Gefahr des Kindeswohls? nix kapieren

Ich habe bisher in sehr vielen OLG Urteilen gelesen, dass beim Vorliegen eines unabhängigen Gutachtens und stichhaltiger Hinweise auf mögliche Befangenheit und Voreingenommenheit des VB sehr wohl berücksichtigt werden und sogar genau deswegen die Urteile gekippt werden. Kann mich aber auch täuschen. Das Einzige was ich möchte ist, dass die Tatsachen auch so behandelt werden und Märchen als solche.
Meinst Du nicht, dass die Tatsache, dass eine erhebliche Verschlechterung des Kontaktes zu einem Elternteil im Falle eines Wechsels des Wohnortes ein Gerichtsurteil nicht umschmeißen könnte? Oder, dass ich mehr Zeit für meine Tochter haben werde, als eine sich in einer Ausbildung befindende KM.

Kontinuität. Die Kleine lebt doch bei mir und gegen eine sofortige Vollziehung des Beschlußes (Wegzug), wie die KM es am liebsten hätte, kann Rechtsmittel eingelegt werden.

Ich weiß, jammern bringt nix. Nur wird hier alles so hingebogen, wie es der KM passt. Ich könnt  :boese020:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2013 15:54




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