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Gerichtsurteile wenn das Kind schon beim KV lebt gesucht

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Ll,

Ich habe bisher in sehr vielen OLG Urteilen gelesen, dass beim Vorliegen eines unabhängigen Gutachtens und stichhaltiger Hinweise auf mögliche Befangenheit und Voreingenommenheit des VB sehr wohl berücksichtigt werden und sogar genau deswegen die Urteile gekippt werden. Kann mich aber auch täuschen. Das Einzige was ich möchte ist, dass die Tatsachen auch so behandelt werden und Märchen als solche.

das Zauberwort ist unabhängiges Gutachten. Ein Gutachten, das du in Auftrag gibst, um die Stellungnahme des Verfahrenspflegers zu widerlegen ist nicht unabhängig. Unabhängig wäre es, wenn ein Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 17:01
(@lucky-luke)
Zeigt sich öfters Registriert

@midnightwish

Es liegt also alles in der Hand eines Richters, ob solch ein Gutachten erstellt wird oder nicht?! Hab meinen Anwalt noch nicht diesbezüglich kontaktiert, aber das kann es doch nicht sein. Es gibt doch eine Möglichkeit sich gegen einen Bericht des VB zu wehren.
Ich meine OLG ist das eine, ein Urteil eines Richters, welches auf den Berichten eines VB basiert ist doch ganz was anderes. Oder sehe ich das falsch und ich soll es mit OLG jetzt schon lassen und mich der Macht der Mütter-Göttin fügen, wie tausende andere Väter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2013 17:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LL,

Offenbar steht Dir diese Fehleinschätzung im Weg:

Ja habe einen guten Anwalt. Da ich aber selber eine juristische Ausbildung habe, kann ich mich auch selbst ganz gut wehren.
Ich recherchiere, stelle klar oder widerlege die Aussagen der Gegenseite, da mein Anwalt die Einzelheiten nicht kennen kann.

Deine juristische Ausbildung ist dabei offensichtlich nicht besonders hilfreich. Familienrecht ist nicht in erster Linie Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung; auch harte Fakten spielen eine untergeordnete Rolle. Oder wie ein kluger Mensch einmal sagte: "Zwischen zerstrittenenen Eltern zu vermitteln und eine gute Lösung zu finden ist etwa so schwierig wie einen Pudding an die Wand zu nageln."

Nimm es mir echt nicht übel, ist wirklich nicht so gemeint, aber mit Einschätzungen hat es nichts zu tun. 80 Tage Besuchsmöglichkeiten gegenüber >30 ist keine Einschätzung, sondern Tatsache.

Deine Tatsachen sind daher nicht notwendigerweise die des erkennenden Gerichts. Und das, was Du persönlich für "richtig", "gerecht" oder sogar "zwingend" hältst, muss nicht das sein, was später in einem Gerichtsurteil steht. Und auch, ob ein Gericht zur Entscheidungsfindung ein Gutachten braucht und was es damit macht, liegt in seinem eigenen Ermessen.

Aus diesem Grund hatte ich Dich ja bereits zu Anfang dieses Threads vor der (falschen) Annahme gewarnt, dass Familienrechtssprechung so einheitlich sei wie das Bestellen einer Pizza - und dass man nur auf ein paar bestimmte Knöpfe drücken (sprich: Urteile aus anderen Fällen vorlegen) müsse, um ein Wunschergebnis zu bekommen. Das ist aber nicht der Fall und wird auch vor dem OLG nicht so sein.

Einer treusorgenden Mutter, die vorträgt, im stressigen Dienst einer Soldatin zu stehen, in dieser Zeit die Betreuung ihres Kindes vorübergehend dem Vater anvertraut zu haben und jetzt, angesichts der anschliessenden Ausbildung, endlich wieder genügend Zeit für's Kind zu haben, kannst Du wenig bis nichts entgegensetzen, wenn Ihr nichts anderes schriftlich vereinbart habt.

Das soll nicht heissen, dass Du den Gang zum OLG nicht machen sollst; es soll nur heissen, das Du dort vorhersehbar wieder auf die Nase fällst, wenn Du dort die gleiche Methodik und Argumentation verwendest wie bisher. Glaub es oder lass es.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 17:25
(@lucky-luke)
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Ist angekommen.

Das bedeutet, dass ich von Anfang an keine Chance hatte, weil egal was ich vortrage sowieso nichts bringt.

Welche Methodik wäre denn angebrachter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2013 17:31
 Mux
(@mux)
Registriert

Es liegt also alles in der Hand eines Richters, ob solch ein Gutachten erstellt wird oder nicht?! Hab meinen Anwalt noch nicht diesbezüglich kontaktiert, aber das kann es doch nicht sein.

Doch, das ist so! In einem Antrag an das Gericht kann Dein Anwalt natürlich ein Gutachten beantragen. Es liegt allerdings in der Hand des Richters, dieses anzuordnen. Desweiteren ist selbst im Falle des Vorliegens eines unabhäbngigen Gutachtens der Richter relativ frei, diesem zu folgen oder es eben sein zu lassen. Denn der Richter entscheidet und nicht der Gutachter.

Der Richter hat darüber zu befinden, zu welchem der zerstrittenen Elternteile er ein Kind gibt. Ist er ein guter und engagierter Richter, versucht er herauszufinden, wo es dem Kind seiner Meinung nach am besten gehen wird oder das Kindeswohl am wenigsten beeinträchtigt wird. Hier war es Deine Aufgabe, diesem Richter objektiv nachvollziehbar darzustellen, warum er Dein Kind bei Dir lassen soll.

Das ist Dir vor dem Amtsgericht offensichtlich nicht überzeugend gelungen.

Ob Dir das vor dem OLG besser gelingt, ist schwer zu sagen. Meiner Meinung nach - und ich schließe mich da anderen Usern an - bist Du zu sehr in diesem "Ich muss es beweisen"-Ding gefangen. Du musst nichts beweisen. Du musst überzeugen!

Ob Dir das vor dem OLG gelingen wird, ist fraglich.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 17:39
(@lucky-luke)
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Na dann lass ich es am besten von nun an sein und füge mich, trotz aller Nachweise, Beweise, die zur Überzeugung führen sollen, einfach der Regel unter.

Von nun an befinde ich mich im Club der Väter, die tausendfach hier vertreten sind.

Ganz ehrlich. Nichts fürs ungut, aber ich bin schon längerem hier dabei, auch unter einem anderen Nik. Das einzige, was hier publiziert wird, sind Kritiken, sehr selten Verbesserungsvorschläge.
Danke Sputnik!

Kritisieren ist ja auch einfacher.....

Machs gut vatersein.

Was ich hier (Forum allgemein) lese, ist Scherbenkleben, aber falls einer von euch mal die Chance bekommt dem System mal etwas auf den Wecker zu gehen, resegniert hier jeder. Traurig!

@brille007
Es wäre hilfreich wenn Du mal zwischen Tatsachen und meinen Ansichten uterscheiden würdest. Bezüglich der treusorgenden Mutter, habe ich nun wirklich alle geopfert was ich habe. Die KM muss pro Woche 33 Stunden Ausbildung genießen. Ich aber nur 30. Nur als Beispiel.

Leute, jeder zweiter heult hier rum wie ungerecht das System in Deutschland ist. Ich versuche nun wirklich mit allen Mitteln das System zu durchbrechen. Sollte sich jemand die Arbeit machen und sich meine Postings durchlesen, wird merken, dass es in meinem Fall mit allen Mitteln versucht wird mich wieder den Regeln zu unterwerfen und als einen zahlenden Vater, der sein Kind nie zu sehen bekommt zu instalieren.

Ich kapiere das nicht. Wenn es soweit ist, ist hier jeder sofort mit nichts nützigen Ratschlägen zur Stelle. Ich bin noch in der Situation, dass die Verhältnisse, die Kleine, und sonst noch was, alles dafür spricht, dass die KM mal einen Dämpfer bekommt und was kommt von euch. Ja Pech gehabt, schau dass Du klar kommst.

Glaubt ihr nicht, dass ich nicht in der Lage bin meine Geschichte publik zu machen, denn das habe ich vor. Wozu seid ihr da? Ich kämpfe für die Zukunft meiner Tochter! Wozu gibt es diese Seite, frage ich mich?
Warum kann man einem Vater, der wirklich alles für seine Tochter aufs Spiel setzt mal nicht unter die Arme greifen, anstatt zu sagen"ja Pech gehabt"?
Mensch, das kann doch nicht wahr sein!!!!

Jeder jammert hier, aber passieren tut nix!

Helft mir und euch wird ebenfalls geholfen, denn diese Ungerechtigkeit werde ich nicht dulden!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2013 01:52
(@lucky-luke)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich weiß, dass jetzt Väter aus ihrem Loch rasgekrochen kommen, die sagen "Ach Du, lass es sein, hast vorm Fam G, verloren, dann kannst Dir sicher sein, dass OLG genauso entscheidet". Mir kack egal. Im Urteil des Fam G. wurden nicht mal ansatzweise meine Fakten berücksichtigt.
Jemnd erwähnte die Anwaltskosten. Tja mein Anwalt will keinen Cent mehr haben. Für Ihn geht es ums Prinzip. Denn die ganze Sache stinkt.
Trotzdem habe nun wirklich genug Geld auch für einen BGH-Feldzug parat(klar, OLG-Niederlage vorausgetzt), so dass ich die Sache bis zum Letzten durchfechten werde.

Das Einzige was ich von euch erwarte, ist  mich mit Ratschlägen, gerne Gerichtsurteilen, Meinungen o.ä. zu untertützen.

Ich habe nicht vor meine Tochter in Mittelmässigkeit und Primitivität aufwachsen zu sehen!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2013 02:16
(@Brainstormer)

Moin Lucky Luke,

lass dich nicht entmutigen und kämpfe für dein Kind, aber lies bitte auch mal zwischen den Zeilen. Möglicherweise ist die Strategie, die du fährst, nicht erfolgsversprechend.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2013 02:20
(@lucky-luke)
Zeigt sich öfters Registriert

erzähl

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2013 02:23
(@Brainstormer)

Ist die Aufhebung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechtes geboten, so ist bei der Frage, welchem Elternteil dieser Teil der elterlichen Sorge zu übertragen ist, derjenigen Regelung der Vorzug zu geben, von der zu erwarten ist, dass sie im Sinne des Kindeswohls die bessere Lösung darstellt.

Bei der Beurteilung dieser Frage sind die folgenden Gesichtspunkte bedeutsam, wobei die Gewichtung im konkreten Fall dem Gericht überlassen ist:
Erziehungseignung, Förderkompetenz, Bindungstoleranz der Eltern, Bindungen des Kindes, Kontinuität und Kindeswille.

Arbeite heraus, warum du in diesen Punkten geeigneter bist als die KM und argumentiere damit.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2013 02:39




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@LL,

Du lässt hier ziemliches Geschwätz ab. Das Problem in Deinem Fall ist aber nicht dieses Forum, sondern offenbar vor allem Du selbst.

Na dann lass ich es am besten von nun an sein und füge mich, trotz aller Nachweise, Beweise, die zur Überzeugung führen sollen, einfach der Regel unter.

wenn Du immer noch der Ansicht bist, Du müsstest nur genügend "Nachweise und Beweise" führen, um Dein Ziel zu erreichen und "Gerechtigkeit nach Art Lucky Luke" serviert zu bekommen, bist Du auf dem geraden Weg zur nächsten juristischen Ohrfeige. Nichts anderes wurde Dir gesagt.

Von nun an befinde ich mich im Club der Väter, die tausendfach hier vertreten sind.

nein, das stimmt nicht, die meisten anderen Väter sind einsichtsfähiger und lernwilliger als Du.

Ganz ehrlich. Nichts fürs ungut, aber ich bin schon längerem hier dabei, auch unter einem anderen Nik. Das einzige, was hier publiziert wird, sind Kritiken, sehr selten Verbesserungsvorschläge.

dann ist es umso beschämender, wenn Du hier so selektiv liest, dass Du ein Forum mit 12.000 Usern in Bausch und Bogen verteufeln kannst. Angesichts dieser Erkenntnis stellt sich höchstens die Frage: Warum erhoffst Du Dir ausgerechnet von uns Losern Hilfe?

Kritisieren ist ja auch einfacher.....

...sagte der Typ in dem grossen Spiegel, vor dem Du gerade stehst.

Was ich hier (Forum allgemein) lese, ist Scherbenkleben, aber falls einer von euch mal die Chance bekommt dem System mal etwas auf den Wecker zu gehen, resegniert hier jeder. Traurig!

Was genau hast Du selbst denn bislang zur Problemlösung anderer beigetragen? Ich sehe Dich ausschliesslich auf Deine eigenen Fragestellungen fokussiert. Das ist nicht verboten - aber auch keine besonders gute Voraussetzung, um anderen hilfsbereiten Usern ans Bein zu pinkeln.

@brille007
Es wäre hilfreich wenn Du mal zwischen Tatsachen und meinen Ansichten uterscheiden würdest. Bezüglich der treusorgenden Mutter, habe ich nun wirklich alle geopfert was ich habe. Die KM muss pro Woche 33 Stunden Ausbildung genießen. Ich aber nur 30. Nur als Beispiel.

ja, und Du bist immer noch so verbohrt, davon auszugehen, dass sich ein Familiengericht zwingend Deinen "Tatsachen" anschliessen müsste. Dem ist aber nicht so; die Arbeitszeit ist nur eines von vielen Kriterien in einem Betreuungskonzept - und längst nicht das wichtigste. Sonst müsste man allen alleinerziehenden, arbeitenden Eltern ja ihre Kinder wegnehmen. Ein Kind muss aber nicht von biologischen Verwandten betreut werden; die können das auch nicht automatisch am besten.

Entscheidend ist am Ende die Gesamtschau aller Fakten. Und Fakten sind in diesem Kontext nicht das, was Du vorträgst, sondern das, was das Gericht dafür hält.

Leute, jeder zweiter heult hier rum wie ungerecht das System in Deutschland ist. Ich versuche nun wirklich mit allen Mitteln das System zu durchbrechen.

nein, Du durchbrichst nichts; Du hältst es nur für erfolgversprechend, mit den immer gleichen Argumenten gegen dieselbe Mauer zu rennen - anstatt zu überlegen, ob irgendwo auch eine Tür sein könnte.

Sollte sich jemand die Arbeit machen und sich meine Postings durchlesen, wird merken, dass es in meinem Fall mit allen Mitteln versucht wird mich wieder den Regeln zu unterwerfen und als einen zahlenden Vater, der sein Kind nie zu sehen bekommt zu instalieren.

steht Dein Umgangsrecht irgendwo zur Disposition? Falls nein: Wie kommst Du auf "nie zu sehen"?
Davon abgesehen davon hast nach meiner Erinnerung Du die Entfernung geschaffen. Was spricht dagegen, sie durch eigenen Umzug wieder zu verringern?

Ich kapiere das nicht. Wenn es soweit ist, ist hier jeder sofort mit nichts nützigen Ratschlägen zur Stelle.

ich wiederhole meine Frage: Warum erhoffst Du Dir dann ausgerechnet von uns Losern Hilfe? vatersein.de ist ein Forum, in dem User in ihrer Freizeit ihre Erfahrungswerte einbringen. Wenn Dir das nicht passt oder wenn Du nur Wunschantworten lesen willst, ist das eben nicht Dein Forum. Du kannst hier nichts "bestellen".

Warum kann man einem Vater, der wirklich alles für seine Tochter aufs Spiel setzt mal nicht unter die Arme greifen, anstatt zu sagen"ja Pech gehabt"?
Mensch, das kann doch nicht wahr sein!!!!

Hier wird seit Monaten versucht, Dir zu helfen. Oder denkst Du, wir machen jetzt einen Stuhlkreis und singen alle miteinander "die Ex von Lucky Luke darf ihr Kind nicht zurückbekommen!" - und die deutsche Gerichtsbarkeit ist davon so beeindruckt, dass sie entsprechend entscheidet?

Jeder jammert hier, aber passieren tut nix!

Du am allerlautesten.

Helft mir und euch wird ebenfalls geholfen,

wie ich schon sagte: Nach meiner Erinnerung hast Du hier noch gar niemandem geholfen...

denn diese Ungerechtigkeit werde ich nicht dulden!

dann sind wir jetzt einfach mal gespannt, wie Du als König von Deutschland diese Ungerechtigkeit beseitigen wirst...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2013 16:46
(@psoidonuem)
Registriert

Niemand mag Rechthaber. Noch schlimmer sind nur noch Rechthaber mit juristischem Halbwissen vor Gericht.
Das konnte nichts werden. Wer so auftritt, kann sich gleich Kindswohlgefährdung auf die Stirn schreiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2013 14:55
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