Tag zusammen,
ist es möglich, daß man abseits des mündlichen Termines im Nebenraum oder ähnliches ein vertrauliches Gespräch unter vier Augen führt?
Mein Kind hat panische Angst davor, daß gewisse Dinge, die er tut oder sagt, bei der Gegenseite bekannt werden. Ich musste ihm auch versprechen, daß nicht an die Gegenseite weiterzugeben.
Hallo,
ob das möglich ist, kann ich nicht sagen. Aber die "Geheimhaltung" ist schwierig, weil das Gericht ja unparteiisch und in gewisser Weise öffentlich tagt und auch die Begründung der Entscheidung nicht auf ein "Geheimgespräch" gründen kann. Die Gegenseite muss die Möglichkeit der Stellungnahme haben.
VG Susi
Moin, Zwischen wem soll dieses Gespräch statt finden? Kind und Richter?
MIR und dem Richter
Puh…. habe ich noch nie von gehört. Glaube eher nicht, dass ein Richter sich darauf einlässt. Du könntest versuchen diesen ans Telefon zu bekommen und so gewisser Maßen unter vier Ohren versuchen zu reden. Es ist nicht selten, dass Anwälte diesen Weg nutzen….
greetz,
milan
Moin,
Du selbst wirst wahrscheinlich (nicht unmöglich) wohl so ein Gespräch nicht bekommen.
Meine Anwältin hat hingegen öfters mit der Richterin telefoniert oder auch unter 4 Augen in einem Leeren Saal mal ein Gespräch nach oder vor einer Verhandlung geführt.
Sollte der Inhalt dieses Gesprächs aber einen Einfluss auf das Verfahren haben, gar entscheidend sein, muss das Gericht dies ja bei der Begründung heranziehen. Kann ja nicht eine Begründung schreiben nach dem Motto:
"Die Entscheidung basiert auf einem Vertraulichen Gespräch dessen Inhalt nicht bekannt gegeben wird".
Mein Vorschlag wäre, den Richter zu bitten mit dem Kind zu sprechen, diese Kindesanhörung bleibt im Zweifel zwischen Richter und Kind vertraulich und der Inhaltlich wird nur grob wider gegeben.
Das betroffene Kind muss natürlich verstehen dass es dem Richter gegenüber offen und ehrlich sein kann da dieser ggf. wobei auch immer, helfen kann.
Hallo,
das vertrauliche Gespräch wird es so nicht geben. Man kann eine Schutzschrift einreichen, aber Beschlüsse müssen letztendlich begründet werden. Anderenfalls würde dies gegen das rechtliche Gehör nach Art. 103 (1) GG verstoßen.
Dein Kind hat Anspruch darauf auch ohne den Verfahrensbeistand mit dem Richter zu sprechen. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, dass Richter*innen die Aussage des Kindes geheim halten. Es muss dem Kind bewusst sein, dass eben auch die Gegenseite davon erfährt. Dafür gibt es aber den Verfahrensbeistand.
Es stellt sich natürlich die Frage, was will denn das Kind geheim halten und warum?
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Das Kind möchte seine Wünsche äußern, weiß aber, daß er von der Mama dann mit Liebesentzug und schlechtem Gewissen bestraft wird.
Deshalb möchte ich auch vor Gericht nicht selbst aussagen, was mir das Kind anvertraut hat.
Wie alt ist denn Euer Kind und worum geht es in diesem Fall (ich vermute Umgang, oder?)?
Mir stellt sich die Frage, ob die Wünsche soweit gefestigt sind, dass die gehört werden müssten, um einen entsprechenden Beschluss zum Wohl Eures Kindes zu erwirken. In diesem Zusammenhang dann allerdings auch, ob durch Angst vor "Liebesentzug" weiterhin manipulier-/erpressbar...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Gibt es einen VB ... und ist aus deiner Erfahrung heraus dieser vielleicht parteiisch?