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Gute Anwalt

 
(@zibee)
Schon was gesagt Registriert

Guten tag,

Ich lese diese Seite schon jahre. Und habe sehr viel gelernt von euch letzte jahre. Ich wohne nicht in Deutschland und kenne mich natürlich auch nicht so gut aus. Dabei ist es natürlich so das ich nicht vor ort bin.

Ich habe ein 10 jährigen sohn. Die Mutter weigert sich schon lange zeit mit mir zu reden. (Warum weiß ich nicht). Dadurch findet auch kein Umgang statt. Ich war nie mit ihr verheiratet also habe ich kein sorgerecht. Ich habe jetzt versucht mir die Mutter wieder nett in Kontakt zu kommen aber sie reagiert einfach nicht. Das Jugendamt lasst sich alle zeit und ich habe die nasse sowas von voll. Das ich jetzt keine andere Möglichkeit also zum Anwalt und Gericht zu gehen.

Hat jemand andere ratschlage? Und kenne jemand ein sehr guter familienanwalt in die nahe von Aurich in Ostfriesland.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2013 11:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zibee
Herzlich Willkommen

Ich vermute, die Mutter (KM=Kindesmutter) lebt mit eurem Kind in Deutschland, Du hingegen im Ausland und bist auch selber kein gebürtiger Deutscher. In welchem Land lebst Du, welche Staatsbürgerschaft hat das Kind, welche Staatsbürgerschaft(en) hast Du?
Nach Deinen Angaben vermute ich, KM und Kind leben in Ostfriesland in oder in der Nähe von Aurich, richtig? Wie alt ist das Kind? Und, ganz wichtig, was sind Deine Ziele im Konkreten?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2013 13:58
(@zibee)
Schon was gesagt Registriert

Ja, die KM lebt mit mein Sohn in Deutschland. Ich wohne in die Niederlanden. Mutter und Kind sind deutsch und niederlander. Mein Sohn is 8 jahre. Die Mutter Wirt in Deutschland auf jeden Art geschützt durch die deutsche behorden. Da ist keine Kommunikation schwichen mir und KM. Sie antwortest einfach nicht. Sie sieht sehr oft um. Wenn ich herausfinde wo sie wohnt dann sieht sie um und dann fangt das ganze Thema wieder von vorne an.

Ich will einfach das da Umgang stattfindet schwichen mir und mein sohn. Da ich total genug habe von die Situation will ich auch das sorge recht damit ich auf jeden Fall wohin sie umzieht.

N?aturlich habe ich sehr wenig vertrauen in die Behörden und die KM. Den ersten Schritt ist das ich die KM bewegen kann zu kommunizieren. Dann Aufbau von Umgang und dann Sorgerecht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2013 15:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zibee

wie du bereits gemerkt hast, hast du dir keine leichte Aufgabe gestellt.

Selbst für einen Deutschen in Deutschland ist es manchmal nicht leicht, wenn die Mutter sich so hartnäckig wert.

Von den Behörden wird man i.d.R. nur vertröstet oder behindert.

Vom Ausland aus ist das mit Sicherheit noch viel schwieriger und vor Allem teurer.

Eine positive Antwort auf einen guten Anwalt habe ich auch nicht, nur den Rat, dir die ganze Aktion nochmal gut zu überlegen.

Selbst wenn du ein positives Ergebnis gerichtlich erreichst, kann sie das trotzdem durch ständigen Wegzug wieder torpedieren.
Daran ändert auch das gemeinsame Sorgerecht nichts.

Und selbst wenn du auch diese Mauer durchbrichst, kann es immer noch sein, dass dein dich ablehnt, denn du musst damit rechnen, dass diese Mutter eurem Sohn seit 10 Jahren einredet, was für ein mieser Typ du bist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2013 17:37
(@zibee)
Schon was gesagt Registriert

Danke für dein Antwort.

Also es beschäftigt mich viel. Und ich kann natürlich so weiter gehen bis mein Sohn mich irgendwann afsucht. Aber meine Mutter hat mit einige Unterschiede das gleiche bei mein Vater gemacht. Es ist nicht gut für das weitere leben von mein Sohn. Ich kann im Interesse von mein Sohn es nicht so lassen da muss was passieren.

Ich habe eine Urteil wobei mir begleitete Umgang zugesprochen ist. Dabei ist auch angegeben das bei ein Schuldhafte verstoß gegen das Urteil ein zwangsgeld bis zu 500 Euro angedroht wirt. Was kann ich mit dieses urteil? Wie sieht es aus mit Umgang für Brüderchen, Schwesterchen und grosseltern.

Das neue Gesetz is ja morgen gultig. Ich habe nicht morgen vor das sorgerecht zu beantragen aber auf jeden Fall weiss ich wo sie hinsieht. Und vielleicht ist es so das wenn die KM kein allein recht mehr hat wirt es einfachen um miteinander zu kommunizieren. ((Ich denke den Grund das sie nicht mit mir redet is das sie kein gemeinsame sorge recht will. Das heißt das die Richter bis jetzt urteile gegen gemeinsame sorge recht gesprochen haben weil da Kommunikation ist). Das soll jetzt doch wegfallen?

Ganz ehrlich. Ich denke das ein neue Gang zum Gericht mehr kaputt macht als gut tut. Was kann ich tun um die KM zum Reden zu bewegen. Auf die nette Art habe ich schon lange versucht. Ist da eine Möglichkeit wobei wir (KM und KV) an einen tich gesetzt werden um miteinander zu reden. Oder zum Beispiel das ich ein Mail oder Brief zum Jugendamt schicke die das weiter schicken zum KM. Sie dann innerhalb eine Frist antwortet. Was kann das Jugendamt für mich tun? Ich habe jetzt wieder Kontakt mit so eine Tante vom Jugendamt. Das hatte ich schon ofter in al die wohnorten. Aber passiert ist da nie was.

Was muss das Jugendamt fur mich tun?
Sind da Gesetze worauf ich mich berufen kann beim jugendamt damit die was für mich tun?

Ich danke schon mal voraus für eure Antworten. Und Entschuldigung für mein Deutsch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2013 20:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also leider kann ich dir in keinem der genannten Punkte Mut machen.

Was steht denn genau in dem Umgangsurteil?
Wie alt ist das?
Was hast du getan um es umzusetzen, was hat sie getan um den Umgang zu verhindern?
So etwas greift praktisch nur, wenn du jeden Umgangstag an ihrer Tür geklingelt hast und sie nicht auf gemacht hat.
Umgang für die anderen musst du i.d.R. in deiner Umgangszeit erledigen.

Ob du ab Morgen GSR bekommen würdest, bezweifle ich, da du euer Kind so lange nicht gesehen hast. (Wie lange eigentlich?)
Außerdem würde vermutlich argumentiert, dass du das GSR von NL gar nicht ausüben könntest.

Gehe nicht davon aus, dass die Richter die seit Jahrzehnten die Väter vom SR ausgeschlossen haben, nun plötzlich alle vom Saulus zum Paulus geworden sind und nur darauf gewartet haben, nun endlich Väter auch wie Menschen behandeln zu dürfen.

Dafür sitzt der Menschenrechtsverletzungsreflex zu tief in deren Genen.

Du müsstest daher vermutlich erst regelmäßigen Umgang durchsetzen bevor du das GSR erreichen könntest. Nicht umgekehrt.

Und deine Ex dazu zwingen mit dir zu reden, kann niemand und nur ein Gericht kann überhaupt etwas gegen ihren Willen durchsetzen. Und das muss das auch noch wollen.

Und auch das JA kann nichts gegen den Willen der Mutter tun und die allermeisten wollen das auch garnicht.
Und müssen, müssen sie auch nicht.

Und auch die Gesetze sind eher dafür um die Interessen der Mutter zu schützen und nicht die der Väter.

Du musst dir klar machen, dass Deutschland (zusammen mit Österreich und der Schweiz) das rückständigste, schlechteste und väterfeindlichste Familienrecht Europas hat.

Ich wünschte, ich könnte dir etwas besseres sagen aber mir fällt absolut nichts ein.

Vielleicht hat ja jemand anderes noch eine bessere Idee.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2013 21:11