Da ich immer wieder Leute erlebe, welche nicht beim Härtefall die Unterhaltszahlung abgezogen bekommen, oder Kinder mit Zweitwohnsitz keine Haushaltsangehörige sind,
so gebe ich einen wichtigen Link hier an, welcher für die GKV ganz klar festlegt, dass Unterhaltszahlungen das Einkommen mindert und das Kinder mit Zweitwohnsitz den Grenzwert erhöhen, da sie entgegen häufiger Behauptungen der Krankenkasse, doch Haushaltsangehörige sind.
http://www.kv-media.de/pw/Zuzahlungsrechner
(Anmerkung: link geändert, weil Hauptseite nicht verwendbar)
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Es gibt dort auch Excel Dateien, wo man sein Ansprüche durchrechnen kann.