Hauptwohnsitz Vorte...
 
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Hauptwohnsitz Vorteile

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Tag zusammen,

 

mal eine Frage, bei mir ist das undenkbare passiert. Meine Abscheulichkeit ist vor Gericht gezogen, hat sich unmöglich aufgeführt, wir waren 100% sicher, daß es nicht klappt und buff, habe ich neben dem Hauptwohnsitz auch noch die Sorge über die Entscheidung der Schulanmeldung verloren.

 

Es ist unglaublich, was da passiert ist, aber gut, ich kann es nicht mehr ändern und im Nachhinein betrachtet, waren wir wohl einfach viel zu sicher.

 

Auf jeden Fall ist der Hauptwohnsitz meines Kindes jetzt bei der Kindsmutter. Welche Nachteile habe ich dadurch und welche Vorteile sie?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2022 17:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie ist damit kindergeldberechtigt und kann alleine einen Pass beantragen. 

Wie kam es dazu?

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2022 20:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ganz einfach, man lebt ein Wechselmodell und das Kind kommt jetzt in die Schule. Man konnte sich nicht auf eine Schule einigen. Dann wurde das Gericht angerufen und das Gericht hat entschieden, dass die Mutter das Kind in ihrer Wunschschule anmelden darf. Damit das funktioniert muss das Kind bei der Mutter gemeldet sein. Das ist alles.

Ich sehe keinen weiteren Vorteil beim Hauptwohnsitz, außer eben in den Fragen, wo das Kind in einem bestimmten Bezirk gemeldet sein muss.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2022 21:57
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke du verlierst damit den alleinigen steuerlichen Erziehungsfreibetrag, falls das Kind nur bei dir gemeldet war.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2022 08:42
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für Eure Antworten, die aber leider allesamt falsch waren. Kindergeldberechtigt sind immer beide Elternteile und müssen sich untereinander einigen. Einen Pass beantragen kann man immer nur zu zweit. Und den Steuerfreibetrag kann man ebenfalls unabhängig vom Hauptwohnsitz geltend machen.

 

Wie es dazu kommt? Naja ganz banal ausgedrückt mit einem - mal so subjektiv geschildert - Vater, der sich seit Geburt um alles kümmert außer Stillen und Verstecken spielen; und einer Mutter, die alles boykottiert was geht und ohne Rücksicht auf Verluste einfach ihren Willen durchsetzen will, sei es bis zur Selbstzerstörung.

 

Der Vater bemüht sich ein Jahr lang um Dialog zum Thema Schulwahl, die Mutter boykottiert sämtliche Kontakt und Diskussionsversuche, einzige Forderung. Ich will das Kind zu 90% bei mir, ich will den Hauptwohnsitz. Boykottiert Jugendamtstermine, Beratung usw und geht dann letzten endes vor Gericht. Das läuft dann so:

 

Mutter: „Mein Kind fühlt sich so wohl im Kindergarten. Und ich glaube es gibt auch zwei Kinder, mit denen er dann in die selbe Schule geht.”

Kindergärtnerin: „Ja da gibts den Ali und den Mustafa, mit denen versteht er sich total toll”

Vater: „Äh, moment mal. Von denen habe ich noch nie gehört und im Gegensatz zur Mutter, die das Kind nie zu anderen Kindern lässt, kenne ich alle seine Freunde. Und die meisten hat er hier, da ist er den ganzen Tag unterwegs”

Verfahrensbeiständin: „Ja ja, im Kindergarten hat er ja aber den Ali und den Mustafa. Also liebes Gericht, das Kind ist so toll und ich glaube er ist in der Schule der Mutter am besten aufgehoben, weil da alle seine Freunde sind. Aber Wechselmodell ist ganz toll, weil er hat sich ja so schön entwickelt.”

Richterin: „Naja also dann die hilfsbedürftige Mutter, so dialogbereit und überhaupt, na dann soll das Kind dahin”

Mutter: „Äh, naja wenns sein muß bring ich ihn halt dann zur Schule. Und wat is nu mit Wechselmodell und so?”

 

Im Krieg gibt es keine Gewinner, hier gibts drei Verlierer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2022 10:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, beide Antworten sind korrekt. Zur KG-Berechtigung s. § 64 Abs. 2 S.1 EStG. KM muss nur beantragen, KG zu mir, Kind mit Hauptwohnsitz bei mir gemeldet, dann bekommt sie es auch.

Und zum Thema Pass gibt es einen festgepinnten Beitrag unter der Kategorie Sorgerecht. Leben Eltern zusammen, müssen beide den Antrag stellen. Leben sie getrennt, kann der, bei dem das Kind gemeldet ist, es allein. Ausnahme: das ABR ist strittig und das ist der Meldebehörde bekannt.

Kannst du noch Widerspruch einlegen?

LG LBM

 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2022 18:11
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @pausbanderi

Und den Steuerfreibetrag kann man ebenfalls unabhängig vom Hauptwohnsitz geltend machen.

Ich korrigiere: Der steuerliche Erziehungsfreibetrag ist nicht abhängig vom Hauptwohnsitz, sondern davon ob man sich als Elternteil auch aktiv um die Erziehung der Kinder gekümmert hat. Da reicht bereits der normale 14-tätige Umgang, wie ich nachlesen konnte.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2022 09:46
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Können schon, die Frage ist, ob es was bringt, nur diesen einzelnen Punkt durch Beschwerde anzugreifen. Ins Hauptverfahren zu gehen wegen der Schule ist ein Dilemma. Es bräuchte wohl ein Gutachten, aber woher kriegen vor September?

Einzige Möglichkeit ist die Verfahrensbeiständin, wenn ich die noch vor Ablauf der Monatsfrist erreiche, bleibt mir nur, der reinen Wein einzuschenken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2022 12:03