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Hausbesuch Jugendamt

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(@jeanswilli)
Registriert

Hallo Ihr Lieben, lange war es ruhig bei mir und ich genieße die Zeit mit meinem Großen. Nun erhielt ich ein Schreiben vom Jugendamt mit einer Anmeldung zum Hausbesuch. In dem Schreiben heißt es: Betrifft: Informationen bzgl. Ihrem Sohn- Notwendigkeit der Abprüfung des Haushaltes.

Kann mir jemand sagen was das soll und ob ich die rein lassen muss? Ich bin weder in Betreuung noch gibt es irgendeine Veranlassung für einen solchen Besuch.

Danke!
Willi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2018 19:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

und da steht nix von Gründen oder Vorschriften? Ich würde anrufen und nachfragen.

Müssen musst du nichts, der Schutz der Wohnung ist durch das Grundgesetz vor staatlichen Eingriffen geschützt. Aber ob es immer gut ist zu blocken, ist natürlich die Frage.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2018 19:42
(@jeanswilli)
Registriert

Nein, da steht nichts von Gründen oder Vorschriften.

"Sehr geehrter ..., hiermit möchten wir uns herzlich zum Hausbesuch am... anmelden." Dann der Satz "Betrifft..."

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2018 19:53
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

An Deiner Stelle würde ich erst mal telefonisch beim JA nachfragen nach dem Grund für den Hausbesuch. Ich kenne jetzt die Hintergrundgeschichte bei Dir nicht, aber hat evtl. jemand sich beschwert bzw. gepetzt?

Nicht hereinlassen kann einem negativ ausgelegt werden, allerdings wer sagt denn dass dir die angegebene Termin passt?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2018 22:47
(@jeanswilli)
Registriert

Einen Grund zum Beschweren oder Petzen gibt es theoretisch nicht, mein Sohn lebt seit etwa anderthalb Jahren nach Sorgerechtsprozess incl. Gutachten bei mir. Es gibt weder Probleme in der Schule und in seinem häuslichen Umfeld hat sich auch nichts geändert. Ich kann mir wenn überhaupt nur vorstellen, dass aus dem Kreis der KM oder von ihr direkt  versucht wird mir was anzuhängen. Aber darf das JA ohne konkrete Anhaltspunkte solche Besuche machen? Ich habe mir nichts vorzuwerfen,  aber vom J A kam noch nie was Gutes.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 13.07.2018 23:11
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann mir wenn überhaupt nur vorstellen, dass aus dem Kreis der KM oder von ihr direkt  versucht wird mir was anzuhängen.

Das meinte ich mit "petzen". Wenn Junior seit 1,5 Jahren bei Dir wohnt, würde ich wirklich beim JA anrufen und auf doof machen warum es genau geht weil Du gaaaaaaaaaaaaaaanz viele Termine hast die Du verschieben musst und da möchtest Du einfach wissen warum direkt ein Hausbesuch ansteht.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2018 23:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

besuchen darf Dich jeder und die fragen ja auch ganz höflich an!

Du kannst es aber durchaus steuern indem Du einen Dir genehmen Termin vereinbarst und eben auch versuchst die Gründe für den Besuch zu erfahren.

Vermutlich hat jemand gesagt, dass es bei Dir gaaaannnz furchtbar ist.
Darauf musst Du natürlich nicht eingehen, es macht aber Probleme, wenn Du nicht darauf eingehst.
Ein nettes Gespräch bei Kaffee und Kuchen kann da viel mehr bewirken.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2018 10:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@Susi
"besuchen darf Dich jeder und die fragen ja auch ganz höflich an!"
Blödsinn. Das JA ist ein Amt und keinesfalls darf jede x-beliebige Person oder hier eine Amtsvertretung einen Hausbesuch anlasslos vornehmen. Es sei denn, man selber stimmt zu. Den Anlass zu erfahren ist ein selbstverständliches und angemessenes Recht.

"Vermutlich hat jemand gesagt, dass es bei Dir gaaaannnz furchtbar ist."
Genau deshalb. Erst sagst Du, dass alles easy ist, und im 3. Satz kommen potentielle und vor allem ernsthafte Auslegungen. Super.

Ja - was denn nun?

@ Jeanswilli
Mein Rat wäre nachzufragen, was sie wollen. Denn sie wollen was. Das ist kein Höflichkeits- oder sonstiger Besuch, das ist definitiv bei Deiner Geschichte eine Kontrolle. Den Anlass sollten sie Dir erklären. Wie groß ist denn der Zeitrahmen, wann sie kommen wollen? Tage, Wochen, Monate?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2018 21:31
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, kommen wollen sie am Mittwoch. Den Termin werde ich auf jeden Fall verschieben, da ich mit dem Großen noch ein paar Tage verreisen will bevor er zur Mutter muss. Am Montag rufe ich erst mal an und frage nach dem Grund für den Besuch. Es ist schon wieder eine neue Mitarbeiterin zuständig, die kenne ich nicht. Dürfen die einfach so kontrollieren? Die Gutachterin hat sich doch die Wohnsituation angesehen bevor sie die Empfehlung zum ABR gegeben hat. Es läuft auch alles gut bei uns, keine Probleme in der Schule oder mit dem Verhalten. Es gab den Versuch der Oma über das JA Umgang zu bekommen, hier habe ich ein Gespräch abgelehnt. Allerdings habe ich schriftlich erklärt dass der Junge jederzeit Oma besuchen darf und das auch ab und zu macht. Das war aber schon vor den Osterferien und hat sicher nichts mit dem Besuch zu tun.

Ist es denn üblich ohne einen konkreten Grund Überprüfungen zu machen nur weil ein Kind zum anderen Elternteil gewechselt ist?

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2018 23:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Der Grund für einen Hausbesuch könnte mutmaßlich tatsächlich darin liegen, dass es eine neue JA-Zuständige gibt. Die will alles neu und frisch und super genau nach ihrem Befinden beurteilen. Richte Dich darauf ein. Ohne weitere Angaben sehe ich bis jetzt keinen anderen Grund.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2018 23:28




(@jeanswilli)
Registriert

Aber welches Recht hat denn das Jugendamt mich ohne einen Grund zu kontrollieren? Ich habe dort nicht um Hilfe gebeten und bin auch nicht in Betreuung. Ich bin froh dass ich mit den Leuten nichts mehr zu tun haben muss und möchte das nach den Erfahrungen in der Vergangenheit auch nicht.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 14.07.2018 23:40
(@inselreif)
Moderator

Das machen die ja nicht grundlos. Ob der Grund einer objektiven Prüfung standhält, ist etwas anderes. Aber das weiß man ja erst hinterher.
Die Rechtsgrundlage für Hausbesuche des Jugendamts, auch unangekündigt, findet sich in § 8a I SGB VIII

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2018 00:07
(@jeanswilli)
Registriert

Sollte von irgendwo her eine Meldung gekommen sein ist das auch in Ordnung und ich hätte kein Problem mit einem Besuch. Aber nur bei einem Wechsel des Mitarbeiters? Es gab nie eine Kindeswohlgefährdung seit der Junge bei mir ist.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 15.07.2018 00:37
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber nur bei einem Wechsel des Mitarbeiters?

Hier gab's auch einen Wechsel beim JA. Habe nur einen Brief erhalten, ab sofort bin ich zuständig blablabla. Mehr nicht! Ich würde drauf tippen, dass beim JA irgendwas eingegangen ist warum sich einer vor Ort umsehen will.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2018 01:06
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Man kann schon auch überall Gespenster sehen. Ist der Wechsel des Betreuers kein Grund für einen Antrittsbesuch? Ich meine schon!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2018 11:24
(@jeanswilli)
Registriert

Nein das ist für mich kein Grund für einen Hausbesuch. Ich glaub das ist jetzt der 7. Betreuer und ich hatte noch nie das JA im Haus. Ich hoffe morgen weiß ich mehr.

Ich habe 8 Jahre um Umgang, Sorgerecht und ABR gekämpft. Das JA war immer auf der Seite der KM, Unterstützung habe ich dort nie bekommen, im Gegenteil.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2018 12:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bleibt aber die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn tatsächlich irgendeine Anzeige vorliegt. Oder eben auch wenn nicht.

Ich würde jedenfalls bei einem Besuch einen Zeugen vor Ort haben wollen (Oma, zur Not Nachbar oder so).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2018 12:24
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nach meiner Erfahrung ist der SB Wechsel auch kein Grund für einen Beesuch ...
Nach über 8 Jahren, 6 MA Wechseln hat mich einmal eine SA vom JA "besucht", und das auch nur, weil es musste ... wegen einer Umgangsklage und das das JA die Kinder anhören musste.

Ohne eine Auskunft kann man nur Vermutungen anstellen.
Schonmal über einen Umzug nachgedacht 😉

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2018 16:08
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, mir geht es in erster Linie darum, ob das JA hier einfach seine Kompetenz überschreitet.  Sollte es eine Anzeige geben aus dem Umfeld der KM hätte ich gar kein Problem damit zur Aufklärung beizutragen. Hier ist alles in Ordnung, Junior fühlt sich wohl und es geht im super. Er würde auch ganz klar sagen dass er niemals zurück möchte. Ich finde nur das Schreiben so seltsam. Haben die Informationen über das Kind oder wollen die welche? Im 2. Fall würde ich den Besuch ablehnen, weil es dafür gar keine Veranlassung gibt. Hausbesuche dürfenn doch nur bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemacht werden?

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2018 18:22
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hatte zweimal Besuch vom Jugendamt. Einmal nach der Trennung, weil das Jugendamt in Brandenburg bei Scheidungen eine Stellungnahme abgibt. Das war ein nettes Gespräch und sie hat sich die Wohnsituation angeschaut.

Der zweite Besuch war, weil der KV erklärt hat, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt war es schon so, dass er so viele Aktionen beim Jugendamt gefahren hat, dass man mich informiert hat und mich um einen Termin gebeten hatte. Denn sie waren zwar unangemeldet da, zu dem Zeitpunkt war aber nur eins der Kinder da und deshalb sind sie nicht reingegangen.

Insofern würde ich beim Jugendamt anfragen und erklären, dass man sich gerne kennenlernen kann, wenn sie dich persönlich kennenlernen kann, dies aber in ihrem Büro und nicht in deinem Umfeld. Sollte sie dann sagen, dass eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann kannst du ja immer noch sagen, ob du das möchtest oder nicht.
Und sie sollten dir schon sagen, wer diese Anzeige gestellt hat und ob sie nur beim Jugendamt angezeigt wurde oder ob die Person auch bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gestellt hat. Das hat damals nach dem Hausbesuch, als der KV wieder mit Kindeswohlgefährdung etc. anfing, das Jugendamt dem KV gesagt. Da könnten sie ihm nicht mehr helfen, weil der kürzlich erfolgte Besuch keine Anzeichen ergeben hätte. Und wenn er immer noch der Meinung sei, solle er doch bitte direkt Anzeige erstatten. Danach war dann Ruhe.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2018 19:14




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