Guten Morgen @ all,
und sorry @ dI1muc, daß ich Deinen treat nutze. Aber mein Anliegen geht in eine ähnliche Richtung wie Deines.
Die Gerichtsverhandlung zum Umgangsstreit meines LG fand Anfang Dezember 2005 statt. Darin legte der Richter fest, daß ein Gutachter zu bestellen sei. Binnen zwei Wochen hatten die Parteien die Möglichkeit, Gutachter vorzuschlagen. Dies ist alles termingenau erledigt worden.
Bis heute jedoch hat mein LG in dieser Sache nichts gehört oder gelesen.
Aus den Diskussionen zum obigen Thema entnehme ich nun, daß man es zumindest versuchen sollte, die Fragestellung des Richters an den Gutachter im Vorfeld zu erfahren (am Ende der Verhandlung sprach der Richter zwar etwas in sein Diktiergerät, was allerdings niemand verstehen konnte) und ggf. darauf Einfluß zu nehmen.
Nun meine Fragen:
1. Wie lange muß man warten, bis man das Protokoll dieser Verhandlung in den Händen hält?
2. Steht in diesem Protokoll u. U. bereits die Fragestellung, mit der der Gutachter beauftragt werden soll?
3. In welcher Form und Frist kann/sollte man versuchen, so es sich um eine offenbar rhetorische Fragestellung handelt, die Fragestellung abändern bzw. ergänzen zu lassen?
Vielen lieben Dank schon mal im voraus und allen einen schönen Tag!
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Sorry, habe mangels Antworten mal gepusht, um mein Thema wieder ins Blickfeld zu rücken.
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti