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Informationen von der Schule - angemault und ausgelacht

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(@calcaneus)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Mich kotzt das alles so an. Auch habe ich versucht bei der Schule Informationen bezüglich meiner Kinder und deren schulischen Leistungen anzufordern - seit 7 Jahren übrigens weigert sich die KM die Kinder zum Umgang zu bewegen und Informationen an mich weiterzuleiten. Sie meldet die Kinder auch problemlos an Schulen an und gibt sich als alleinerziehend - ohne Nachweis - aus. Zum Einen hat der Rektor mich daraufhin pampig behandelt und zum anderen hat der direkte Lehrer meines Sohnes zwar zurückgerufen aber mich dann ausgelacht mit den Worten dass das doch mein Problem wäre wenn ich das Zeugnis nicht bekomme.

Ich bin psychisch ziemlich am Ende und weiss nicht mehr ein noch aus. DIe ganze Welt ist gegen mich und ich komme kein Stückchen weiter, vorallem auch weil ich mir nicht mehr zu helfen weiss.
ICh würde auch gerne an die Presse damit gehen und Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben, doch bei meinem aktuellen Zustand bin ich zu nix zu gebrauchen.

Könntest Du mir einige Tipps und Vorgehenweisen geben? Sorry, aber ich kann nicht mehr. Die Grenze ist überschritten, ich bin am Ende.

Grüße
Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 17:33
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tom

Die Schule ist nicht verpflichtet dir die Zeugnisse zukommenzulassen, das ist bei GSR die Pflicht der Mutter.

Kommt sie dem nicht nach, bittest du beim JA um Vermittlung, hilft das auch nicht, hast du noch den Klageweg.

In erster Linie solltest du ruhig bleiben und wenn es dir so schlecht geht, gehst du zum Arzt.

Viel Kraft wünscht dir Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 17:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

wenn Du seit 7 Jahren keinen Kontakt zu Deinen Kindern hast, sind ihre Schulnoten ungefähr das Unwichtigste. Was würde es Dir bringen, sie zu kennen? Du kannst sie für gute Noten nicht loben und bei schlechten mit niemandem überlegen, wie man sie verbessern kann. Insofern ist ihre Kenntnis weniger wert als Null.

Was 1000 mal wichtiger wäre ist die (Wieder-)Herstellung des persönlichen Kontakts. Das ist nach so langer Zeit natürlich kein Spaziergang; Deine Ex und sonstwer hatte schliesslich 7 Jahre lang Gelegenheit, den Kindern Deine Nicht-Präsenz mit Desinteresse Deinerseits zu erklären. Was möglicherweise gar nicht so weit hergeholt ist; eine Umgangsregelung zu kriegen und auch umzusetzen ist nicht das Schwierigste. Du würdest also erst einmal kräftig und immer wieder mit der Frage "warum erst/ausgerechnet jetzt?" konfrontiert und solltest darauf eine plausible Antwort haben. "Mir ging's halt nicht gut" oder "die ganze Welt ist gegen mich" sind keine.

Und wie @wedi schon schrieb: Es ist nicht die Aufgabe der Schule, zwischen zerstrittenen Eltern zu vermitteln. Mit irgendwelchen "Dienstaufsichtsbeschwerden" würdest Du Dich nur lächerlich machen. denn die Schule hat keine Pflichten verletzt.

Also: Wenn Du etwas ändern willst: Fang damit vorne an und nicht hinten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 18:14
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Tom.

Wenn nach der Scheidung der Mutter nicht die Alleinsorge übertragen wurde, dann bist Du sorgeberechtigt und hast volle Auskunftsrechte.

Schau in Dein Landesschulrecht.

Mit Sorgerecht hast Du vermutlich Anspruch auf Einblick in die Schülerakte.
Nimm passende Dokumente und einen Zeugen mit und verlange Einsicht.
Wird sie verweigert, dann verlange schriftlichen Bescheid dazu.

Hast Du dann noch immer Lust auf Nervenkitzel, dann kannst Du Beschwerde oder Widerspruch einlegen oder marschierst gleich zum Verwaltungsgericht.

Ohne Sorgerecht hätte das aber wenig Sinn.

In jedem Fall, und unabhängig davon, hast Du Anspruch auf Auskunft von der Mutter. Den umso mehr, je weniger Du Umgang hast.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 19:10
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Die Relevanz um das Wissen der Schulnoten hat brille ja schon hinreichend abgefrühstückt, somit bleibt noch ein anderer Punkt.
So wie es sich darstellt, solltest du dich ersteinmal um dich und deine Gesundheit (und dein Befinden) kümmern.
Wenn du das wieder im Griff hast, sollte die nächste Baustelle "Umgang" heißen, denn wenn du deine Kinder siehst kannst du sie selber fragen, wie es in der Schule läuft und wie die Zeugnisse aussehen.
Nebenbei: Zwei Euro für ne Eins und ein Euro für ne zwei, sind sehr motivierend für ein Kind dich nahezu zuzutexten, wie es in der Schule läuft. Da braucht es keine KM und auch keinen Lehrer.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 19:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oder vielleicht 1 € für ne 6, 2 € für ne 5 .... und 6 € für ne 1 damit man auch was erfährt, wenn es keine 1en und 2en gibt. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 19:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mit Sorgerecht hast Du vermutlich Anspruch auf Einblick in die Schülerakte.

ja, bei persönlichem Erscheinen. Einen Anspruch auf die Zusendung von Kopien gibt es nicht. Normalerweise kriegt man aus Datenschutzgründen nicht mal telefonische Auskünfte.

Nimm passende Dokumente und einen Zeugen mit und verlange Einsicht.

und was bezeugt dieser Zeuge dann - und bei wem und wofür?

In jedem Fall, und unabhängig davon, hast Du Anspruch auf Auskunft von der Mutter.

ja klar. Diese "Ansprüche" haben die Mutter in den vergangenen 7 Jahren ja offensichtlich auch schwer beeindruckt...

Kopfschüttelnd
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 19:50
(@fruchteis)
Registriert

Auskunfts- und Informationsrechte beinhalten sehr viel mehr als nur Kenntnis der Noten.
Auch hat ein Kind nicht immer umfassend Kenntnis oder will etwa über Unangenehmes sprechen.

Es macht schon Sinn, wenn der Gesetzgeber den Eltern unmittelbare Auskunftsrechte einräumt.

Hinsichtlich der Prioritäten sollte der TO tatsächlich anders gewichten.
Ohne Kontakt zum Kind sind Auskünfte der Schule kaum verwertbar.

Sie könnten aber gut Aufschluß geben, wie es dem Kind unter alleiniger Einfluß der Mutter geht.
Was wiederum ein Grund für eine Verbesserung des väterlichen Einflusses sein könnte.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 19:51
(@fruchteis)
Registriert

Martin,

Schule ist Brennpunkt, nicht nur sozial und für Kinder, sondern oft auch für Eltern, wie der TO gut darstellt.
Auch Schulen neigen dazu, Müttern zu glauben und Vätern zu misstrauen und ihnen als verlängerter Arm der Mütter Schwierigkeiten zu machen. Das sollte realistisch gesehen werden.

Um sich gegen haltlose Vorwürfe im Sinne dieser verlängerten Werkbank schützen zu können, kann die Mitnahme von Zeugen, eines 'Beistandes' sinnvoll sein.

Wenn die Mutter Alleinsorge und sonstwas vorgibt, dann ist der Vater aus Schulsicht nicht einmal befugt, die Schule zu betreten. Wenn er es engagiert doch tut, dann sollte er im Zweifel gute und friedliche Absichten belegen können.

Anspruch bezeichnet im Recht von einem Anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen zu können. Dieser Anspruch ist Voraussetzung, um das Verlangen gerichtlich durchsetzen zu können.

Und ja, warum sollte es bei Auskunftsanspruch ausgeschlossen sein, sich von der Schule Zeugnisse schicken zulassen?! Gerade und erst recht uU unter dem Aspekt der Entfernung und mütterlicher Verweigerung.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 21:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wildlachs,

Schule ist Brennpunkt, nicht nur sozial und für Kinder, sondern oft auch für Eltern, wie der TO gut darstellt.

das ist nicht mehr als ein netter Satz (von einem Sozialpädagogen?), aus dem sich genau gar nichts ableiten lässt.

Auch Schulen neigen dazu, Müttern zu glauben und Vätern zu misstrauen und ihnen als verlängerter Arm der Mütter Schwierigkeiten zu machen. Das sollte realistisch gesehen werden.

das gilt vor allem dann, wenn man als Vater an dieser Schule unsichtbar ist. Ich lese nur von einer Begegnung mit einem pampigen Schulleiter und einem Anruf bei einem Klassenlehrer - bisschen wenig für 7 Jahre. Für das, was eine Schule glauben könnte, ist man damit vor allem selbst verantwortlich. Den positiven Eindruck eines interessierten und engagierten Vaters hinterlässt man so jedenfalls nicht.

Um sich gegen haltlose Vorwürfe im Sinne dieser verlängerten Werkbank schützen zu können, kann die Mitnahme von Zeugen, eines 'Beistandes' sinnvoll sein.

Unbeantwortet ist nach wie vor meine Frage:

und was bezeugt dieser Zeuge dann - und bei wem und wofür?

Wenn die Mutter Alleinsorge und sonstwas vorgibt, dann ist der Vater aus Schulsicht nicht einmal befugt, die Schule zu betreten. Wenn er es engagiert doch tut, dann sollte er im Zweifel gute und friedliche Absichten belegen können.

Du solltest definitiv weniger Westernfilme schauen - und stattdessen vielleicht mal eine deutsche Schule besuchen: Dort gibt es keine Gesichts- und Einlasskontrollen wie an der Stadtgrenze von Virginia City. Auch eine Notwendigkeit, "friedliche Absichten" oder das eigene Sorgerecht mit Hilfe eines Zeugen beweisen zu müssen, wäre mir neu. Und zur Antwort auf die wahrscheinliche Frage, warum einem nach 7 Jahren erstmals einfällt, sich für die Schulkarriere seiner Kinder zu interessieren, wird ein "Zeuge" auch nichts beitragen können.

Anspruch bezeichnet im Recht von einem Anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen zu können. Dieser Anspruch ist Voraussetzung, um das Verlangen gerichtlich durchsetzen zu können.

nachdem gar kein Gerichtsverfahren anhängig ist, ist das so sinnvoll wie mit einem Messer zu einer Schiesserei zu gehen.

Das Problem mancher Trennungsväter ist, dass sie viel lieber über ihre "Rechte" und die "Pflichten" anderer herumtheoretisieren als nach praktischen Lösungen zu suchen. Priorität müsste in einem Fall wie dem des TO die Frage haben, wie er den Kontakt zu seinen Kindern endlich wieder herstellt - und nicht, ob aus der Mathe-Vier von Franz-Xaver mit Nachhilfestunden auch eine Drei werden könnte.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 21:51




(@fruchteis)
Registriert

Moin calcaneus.

Du hast 'Informationen von der Schule' thematisiert und nach Tipps gefragt, wie Du trotz Weigerung der Schule an diese Informationen gelangen kannst.

Du bist sorgeberechtigter Vater und gegenüber der Schule stehen Dir die gleichen Möglichkeiten zu, die auch die Mutter hat. Welche Beteiligungs- und Auskunftsrechte das genau sind, das ist im Landesschulgesetz ausgewiesen. Denkbar ist auch, daß Du die nächste Elternsprechzeit wahrnimmst, um Dich persönlich vorzustellen und zu informieren.

Aufgrund meiner Erfahrungen hatte ich Dir oben schon einige konkrete Schritte genannt, wie Du Deinen Anspruch durchsetzen kannst, wenn Du Dich in Denen Rechten verletzt und schlecht behandelt siehst

Grundsätzlich sollte in strittigen Angelegenheiten mit Behörden schriftlich kommuniziert werden.
Deinen Wunsch nach Auskunft solltest Du daher schriftlich vortragen, anbei Kopien von Dokumenten, aus denen Dein sorgerechtlicher Status zu entnehmen ist.  Versicherung an Eides statt, daß Du unverändert sorgeberechtigt bist.

Sollte die Schule Deinem Wunsch nicht entsprechen, dann hast Du verschiedene Möglichkeiten, Deinem Begehren Nachdruck zu verleihen. Nächste höhere Adresse wäre dann die Schulaufsicht.  
Sollte auch diese nicht in Denem Sinne entscheiden, dann bleibt nur der Weg zum Verwaltungsgericht, um Deine Ansprüche durchzusetzen.

Aus eigenen und Erfahrungen anderer weiß ich, daß das alles sehr aufreibend sein kann, Zeit und Nerven kostet. Nicht jeder hat diese, nicht immer stehen die Kosten im guten Verhältnis zum Ergebnis.
UU ist ein Anwalt - je nach Erfolgsaussichten - bereit, die Sache in die Hand zu nehmen.

Jeder muß für sich entscheiden, wie wichtig ihm diese Auskünfte sind. Mit Verwaltungs- und Gerichtverfahren macht man sich nicht immer Freunde und diese Behörden neigen dann dazu,  noch enger als ohnehin schon zur Mutter zu rücken, was sich auch negativ auf das Umgangsrecht auswirken kann.

Mich interessiert, ob Du meine Hinweise verwenden kannst und wie weiter vorzugehen zu gedenkst.

Viele Grüße vom W.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 10:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,
ich frage mich die ganze Zeit, welchen Sinn es macht, auf der einen Seite die schulischen Lestungen erfahren zu wollen, auf der anderen Seite scheibar keine Ahnung zu haben, wie es den Kindern überhaupt geht.
Insofern sehe ich es wie Jemmy:
1. Gesundheit auf Vordermann bringen,
2. Kontakt und Umgang zu den Kindern herstellen.

Der Rest würde sich dann von selbst ergeben, wenn 1. und 2. erfolgreich in Angrifff genommen wurden.

@calcaneus, Du schreibst:

seit 7 Jahren übrigens weigert sich die KM die Kinder zum Umgang zu bewegen und Informationen an mich weiterzuleiten

Hast Du was dagegen unternommen?

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 13:49
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Calcaneus,

an den Schulen meiner Kinder sind die Lehrer und die Schulleitung nicht begeistert davon, wenn sich zerstrittene Eltern nicht mal über Einladungen zu Elternabenden und Zeugnisse Einigung erzielen können. Sie fertigen jedenfalls keine Zweitexemplare aus.
Im konkreten Fall eine Familie, wo m.E. regelmäßiger und liebevoller Umgang stattfindet, und man auch von den Kindern selbst alles erfahren kann. Da schien es wirklich mehr um "mein/dein Recht" zu gehen.
Als Sprecher auf verschiedenen Ebenen der Elternarbeit setze ich mich auch dafür ein, dass (grundsätzlich zunächst) eine Ausfertigung von Einladungen etc. reicht pro Kind. Gerade im Ehrenamt kann man nicht allen hinterherlaufen und fragen, ob es denn auch angekommen ist, weil das SR geteilt oder nicht geteilt oder das ABR dem oder diesem Elternteil obliegt.
Ganz ehrlich: Wir wissen es nicht mal als Elternvertreter, wir laden aber ein zu den Elternabenden etc.! Datenschutz.

Diesen Satz finde ich generell sehr wichtig! Sollte mit in die Faqs ...

Das Problem mancher Trennungsväter ist, dass sie viel lieber über ihre "Rechte" und die "Pflichten" anderer herumtheoretisieren als nach praktischen Lösungen zu suchen.

LG, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 14:32
(@fruchteis)
Registriert

Marco,
ich sehe es umgekehrt: Der TO hat keinen Kontakt, also muß er sich anderer Informationsquellen bedienen.

mahjoko,
ich sehe kein Zuviel an Rechtskenntnissen, sondern ein Zuwenig.
Die Situation des TO ist doch der beste Beleg.

Im Übrigen scheint es hier wichtiger zu sein, mit erhobenem Zeigefinger abzuwerten, als die rechtlichen Zusammenhänge zu erarbeiten und aufgrund dieser praktische Lösungen bezüglich der Fragestellung anzubieten.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 17:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Wildlachs:
angenommen der TO kriegt die erwünchten Infos von der Schule, was kann/will er damit anfangen? Nada, weil vorhersehbar weiterhin kein Kontakt zu den Kindern; für mich wäre das unbefriedigend  und ganz ehrlich vergeudete Zeit und Mühe.
Andersrum (wie oben -auch von Jemmy beschrieben-) wird m.E. für den TO ein Schuh daraus. Dass er das Recht hätte, die schulischen Leistungen zu erfahren, steht ausser Frage, nur sind hierfür auch gewisse Regeln (z.B. persönliches Erscheinen) einzuhalten.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 18:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Wildlachs,

Im Übrigen scheint es hier wichtiger zu sein, mit erhobenem Zeigefinger abzuwerten, als die rechtlichen Zusammenhänge zu erarbeiten und aufgrund dieser praktische Lösungen bezüglich der Fragestellung anzubieten.

wenn es seit 7 Jahren keinerlei Kontakt zwischen Vater und Kindern gibt und keinerlei gerichtliche Klärung anhängig ist, ist das "Wissen" um Schulnoten oder "rechtliche Zusammenhänge" etwa so erheblich wie das Wissen katholischer Nonnen über die aktuelle Bikini-Mode.

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 18:15
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr Lieben,

da es für mich anfangs die einzige Möglichkiet war direkt am schulischen Geschehen meiner Kinder teil zu haben, lies ich mich als stv. Elternsprecher wählen. Das mach ich nun schon seit 4 Jahren, auch wenn sich die ganze Situation deutlich entspannt hat.
Natürlich ist es für die Schulen ein Aufwand sich um die Belange von Umgangselternteilen zu kümmern.
Wenn man allerdings sieht, dass mittlerweile über 20% (in manchen Schulen bis zu 30%) der Kinder aus Einelternfamilien stammen, müssen sich die Schulen auch auf diese Situation einrichten. Ich denke hier sollte auch gesetzlich / per Verordnung sicher in Zukunft noch einiges passieren.
Bei unserer Schule ist das wenigstens schon ansatzweise gemacht (hab auch meinen Anteil dran  :wink:). Das fängt schon damit an, dass es in den Klassenlisten getrennte Spalten für Elternteil 1 und 2 gibt (merke: auch alleinerziehende Väter soll es geben).
Allgemeine Schulinformationen können auf der Homepage eingesehen werden, Beide Elternteile könne sich ins Schulsystem mit getrennten Zugangsdaten einloggen und sehen, was die Kinder auf haben, wer fehlte und was im Klassenbuch steht. Einladungen für Elternabende und Schulinformationen werden parallel via E-Mail zugestellt. Ich konnte manche Lehrer sogar davon überzeugen, dass sie einfach eine Kopie mehr von Elterninfos machen und meinen Kindern halt doppelt mit geben. So muss die Mutti das nciht kopieren. Bei den Zwillingen ist es nicht einmal mehr Aufwand :rofl2:
Sobald das elektronische Klassenbuch eingeführt ist, ist vieles schon automatisch möglich. Klar ist, dass extra Briefe schrieben und Ähnliches natürlich einen großen Aufwand bedeuten würde.

Wer jetzt allerdings in der Schule aufkreutzt und sagt: "das ist mein Recht, Ihr seid in der Pflicht", darf nciht erwarten, dass da viel Willen zur Kooperation da ist. Wichtig ist einfach, bei der Schule einmal persönlich vor sprechen und sich mit den Lehrern / der Schulleitung unterhalten und ausloten, was möglich ist.

Grüßle aus dem Schwarzwald

PvF

PS: Davon unberührt ist natürlich die Tatsache, dass man nicht erst nach 7 Jahren aufwachen sollte und dann alles einfordert.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 18:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PvF,

was Du beschreibst, ist ein erwachsener und vernünftiger Umgang mit dem Thema. Und sofern ein Trennungsvater sich nicht erst mit der Trennung (oder gar Jahre später) für die Schule seiner Kinder interessiert, kennt er auch Eltern von Mitschülern der eigenen Kinder und kann ggf. von dort Informationen über Elternabende, Schulveranstaltungen etc. bekommen, falls die eigene Ex-Gattin mauert. Ganz nebenbei verhindert das auch die Bildung irgendwelcher Legenden über Väter, die sich nicht kümmern und nicht interessieren: Man überlässt Madame nicht die Deutungshoheit.

Ist ein Vater mitsorgeberechtigt, kann er auch unangemeldet, also ohne Genehmigung durch Madame, bei solchen Veranstaltungen auftauchen und sich einbringen. All das sind pragmatische Lösungen, für die man keine Paragraphen, Rechtsanwälte oder Dienstaufsichtsbeschwerden braucht, sondern lediglich eigenes Interesse und ein bisschen Rückgrat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 18:39
(@bester-papa)
Registriert

Hi!

Da die Diskussionen hier schon wieder völlig am Thema vorbeigehen, versuche ich mal einen ganz praktischen Tipp zu geben. (Ich glaube, der TO hatte gefragt, wie er an Infos bzgl. schulischer Leistungen kommt???)

Einfach mal zum Sekretariat der Schule gehen und sich nach den Elternsprechtagen erkundigen. Am besten auch fragen, wann Mama nen Termin beim Klassenlehrer hat und sich dann frech dazu setzen. Und dann mal gucken, ob der Klassenlehrer immer noch lacht. Sofern GSR besteht, kann die Schule den KV nicht einfach zurückweisen.

Mit etwas Glück bekommt der KV eigene Termine für den Elternsprechtag und kann der KM aus dem Weg gehen.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 18:43
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Die Sache gestaltet sich ungleich schwieriger, wenn die Mutter mit den Kindern eine räumliche Distanz, zum Beispiel durch Umzug in ein anderes Bundesland, geschaffen hat. Ich sehe im Beitrag von Tom nicht, ob dies hier eventuell der Fall ist.

Auch wenn es nicht zu einer Lösung verhilft, aber dieses Gefühl, ausgebrannt zu sein und zu meinen, dass sich alle und alles gegen einen verschworen haben, kann ich gut nachvollziehen.  Von daher kann ich allen Tipps nur zustimmen, die als oberste Priorität empfehlen, den eigenen Gesundheitszustand erst zu stabilisieren und dann stetig zu verbessern.

Viel Kraft und Erfolg!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2013 21:10




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