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Informationspflicht der Kindsmutter § 1686 BGB

 
(@whyat)

Hallo!

Ich lese hier schon einige Zeit mit und beschäftige mich intensiv mit diesen Themen.

Meine Geschichte:
Meine (uneheliche) Tochter ist jetzt 10 Jahre alt und ich habe sie seit jahren nicht gesehen. Da meine EX (allein soregberechtigt) in einer neuen Beziehung lebt und mit diesem Mann 3 weitere Kinder hat hat mich das Jugendamt mit dem Kommentar "wollen Sie sich jetzt wirklich in eine bestehende Familie einmischen" abgewimmelt. Da ich mich in einer totalen Ausnahmesituation befand hab ich das hingenommen und mich in mein Schicksal ergeben.

Mein Thema:
Da ich aber nicht mehr bereit bin das so hinzunehmen plane ich derzeit meine Rechte auszuloten/einzufordern. Ich möchte mich zunächst auf das Informationsrecht gemäß § 1686 BGB stürzen da ich keinerlei Informationen bekomme. Ich hab gelesen, dass man einen solchen Antrag beim Familiengericht ohne Anwalt stellen kann.

Mein Plan:
Ich habe einen freundlichen (wirklich sehr freundichen) Brief an die Mutter formuliert und um die herausgabe von zeugniskopien sowie aktueller Fotos gebeten. Ich gehe nicht davon aus, dass die Kindsmutter drauf reagiert. Daher ist der nächste Schritt das Jugendamt (welches die Beistandschaft hat) um Vermittlung zu bitten. Da das voraussichtich auch nichts nützen wird denke ich an einen Antrag gemäß §1686 BGB ohne Anwalt an das Familiengericht.

Mein Problem:
Bin da völlig unerfahren, habe zwar eine Mustervorlage für diesen Antrag gefunden jedoch habe ich gehörigen Respekt vor diesem Schritt. Kann mir jemand erklären was nach Antragsstellung genau passiert? Also Prozess? wird das am grünen Tisch entschieden? werd ich das als "Angeklagter" vorgeladen?

Vielen dank für eventuelle Infos

Zitat
Geschrieben : 02.02.2017 12:53
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen.

Ich möchte einmal meine Gedanken hierzu beitragen.
Die Tochter ist nun 10 Jahre alt und wie Du selber schreibst, hast Du keinerlei Kontakt. Was möchtest Du dann mit diesen Informationen anfangen? Sie bringen Dich kein Stück weiter. Das ist so ähnlich wie ein Zeitungsbericht einer fremden Person, vielleicht noch ein wenig Intimer.

Bevor Du irgendwelche Informationen einforderst, mit denen Du (wenn Du sie denn bekommst) nicht ganz soviel anfangen kannst, würde ich eher den ernsthaften Versuch eines Umganges unternehmen. Das Problem welches jetzt langsam kommt, ist das die Tochter in ein Alter kommt, wo sie auch nicht mehr zum Umgang "gezwungen" werden kann. Also sollte man nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen. Du darfst auch nicht vergessen, dass Du für Eure gemeinsame Tochter ein völlig Fremder bist.

Daher, und dies ist mein Rat, würde ich nicht nach Informationen fragen (und diese durch Druck erhalten wollen) sondern eher einen Umgang fokusieren.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 13:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend zu Kasper:
Eure Tochter (und auch Du) hat ein Recht (§§1684) auf regelmäßigen Umgang mit Dir (und umgekehrt); insofern ist auch aus meiner Sicht zielführender, wenn Du Dich um Umgang bemühst und damit Kontakt zu eurer Tochter herstellst.
Aufgrund der langen Zeit des Nichtsehens wird das wahrscheinlich kein Selbstläufer!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 13:17
(@whyat)

Hallo nochmal!

Ich hatte überklegt den o.g. weg zu gehen, da zu anfang der Umgang regelmäßig stattfand und sich ca zum 2. Geburtstag meiner Tochter meine EX einen "schlag" bekam den Kontakt abbrach und mich bei jedem besuch unter Geschrei begrüßte das die Nachbarschaft auchnoch was davon hatte. Um mich (und meiner Tochter) diesem terror nicht auszusetzen möchte ich zumindest wissen was die kleine treibt. Außerdem erlaubt mir der Blick in die Zukunft das ich zur Volljährigkeit in 8 Jahren ohnehin Informationen brauche um dann überhaupt agieren zu können.

Ich möchte nochmal klarstellen das es mir darum geht sowohl das Wohlbefinden meiner Tochter und ganz klar auch meins zu schützen und das ist bei Psychoterror unmöglich.

VG

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 13:31
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... die Zukunft das ich zur Volljährigkeit in 8 Jahren ohnehin Informationen brauche um dann überhaupt agieren zu können.

Das ist noch eine lange Zeit ... und wenn denn tatsächlich eine Unterhaltspflicht über das 18te Lebensjahr bei heraus kommt, dann wird man dich auffordern. Dann allerdings die Tochter selber ...

Aber:

... da zu anfang der Umgang regelmäßig stattfand und sich ca zum 2. Geburtstag meiner Tochter meine EX einen "schlag" bekam den Kontakt abbrach und mich bei jedem besuch unter Geschrei begrüßte das die Nachbarschaft auchnoch was davon hatte. Um mich (und meiner Tochter) diesem terror nicht auszusetzen möchte ich zumindest wissen was die kleine treibt.

Da hast Du vielleicht zu schnell aufgeben ... Aber gut, ist nun Geschichte.
Selbst wenn Du zu der Erkenntnis kommst, dass es der Tochter nicht gut geht... Deine Möglichkeiten der Einflussnahme sind beschränkt. Ohne Anteil am Sorgerecht, ohne Umgang ... was soll das werden? Und kann man solche Erkenntnisse aus einem Bild und Zeugnissen ziehen? Ich denke eher nicht.

Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass es ohne den persönlichen Kontakt keine Chance auf irgendwas gibt. Da musst Du Dich auch der "Probleme" der KM stellen, ob Du willst, oder nicht ...
Alternativ lässt Du es einfach so wie es ist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 13:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vor Gericht bist Du kein "Angeklagter". Juristen beantworten immer nur die Frage, die gestellt werden.
Hier geht es um eine Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes und aktuelle Fotos.

<a href="http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Auskunft_ueber_das_Kind.pdf>Hier</a>" ist gut beschrieben wie es um das Auskunftsrecht steht. Du solltest eine Liste machen, was Du wissen willst.
Das dann der KM schicken und ggf. JA um Vermittlung bitten oder als letztes vor Gericht ziehen.

Du solltest auch vorbereitet sein auf das Argument, dass Deine Tochter keine Auskunft wünscht. Auch mit dieser Frage haben sich schon Gerichte befasst und es gibt deshalb einen gewissen Katalog welche Fragen zu beantworten sind. Der Grundtenor dabei ist, dass die Auskunft für das Kind nicht schädlich sein darf. Aber prinzipiell kann das Kind dem Auskunftsanspruch nicht wiedersprechen.

Wenn Du keinerlei Erfahrung vor Gericht hast, dann würde ich doch, so Du es Dir leisten kannst zu einem Anwalt raten. Es gibt viele Dinge, die der Laie übersieht.
Andererseits ist gerade die Auskunftserteilung eigentlich juristisch sehr klar geregelt, so dass man nicht unbedingt einen Anwalt braucht.

<a href="http://www.vatersein.de/Forum-action-printpage-topic-18955.html>Hier</a>" geht es in diesem Forum auch um so eine Auskunft und die Lektüre kann Dir vielleicht helfen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 14:14
(@whyat)

vielen Dank Susi64 die ganze Situation ist und da kann ich ja nur von mir sprechen ohnehin schon schwer genug. ich bin mir selbst nicht im klaren was das beste ist daher war halt mein Gedanke zumindest erstmal informationen und vielleicht ein aktuelles Foto zu bekommen. So lassen wie es ist kann natürlich der einfachste weg sein. Der Grundgedanke fängt bei mir halt wie beim Hausbau mit dem Fundament an (Informationen) und nicht mit dem Dach (Umgangs bzw. Sorgerecht). Bin völlig unsicher und will keine Fehler machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 14:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus whyat!
Ich sehe das genau umgekehrt: Fundament für Kontakt mit der Tochter und für möglichen Aufbau eine Vater-Kind-Beziehung (sofern Next nicht schon Deinen Platz besetzt hat) ist der Umgang!
Durch punktuelle und selektierte Infos erreichst Du in meinen Augen nicht viel, ausser dass Du Infos begehrst...aus Sicht der Tochter.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 15:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich möchte hier auch nochmal eingreifen ...

Ein Beispiel, ein anderer Mensch will Dich kennenlernen. Er kommt auf Dich zu und hat gehört das es Dich gibt, nehmen wir mal (völlig überzogen, daher nur zur Darstellung) den guten Onkel aus Amerika ...
Du hast auch ein grundlegendes Interesse, weißt aber noch nicht wie ... Also, wie würdest Du vorgehen wollen?:

Variante A:
Du schickst ihm per Mail alte und aktuelle Familienfotos, vielleicht ein Zeugnis, die Sterbeurkunde deiner Großeltern ...

oder:
Variante B:
Ihr lernt Euch erst einmal kennen, telefoniert, trefft Euch?

Es ist nicht ganz vergleichbar mit der Situation beim eigenen Kind. Allerdings denke ich, dass auch das Kind eher ein Interesse daran hat, jemanden persönlich kennen zu lernen, wie irgendwie zu erfahren, dass einer ihr fremden Person Unterlagen über sie geschickt werden ...

Im Endeffekt ist es Deine Entscheidung, wir können hier nur Gedankenansätze geben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 15:22
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi whyat,

es ist schon ok, wenn das Auskunftsrecht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes wahrgenommen wird.

Vielleicht entscheidet das Gericht allein aufgrund der Aktenlage, kann aber auch sein, dass es zu einem Termin lädt. Wenn du etwas Bammel vor einem Gerichtstermin hast, gehst du mit Beistand hin. Beistand können volljährige Familienangehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung sein.

Noch ein Hinweis auf interessante Informationen beim IWW.

Viel Erfolg.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 15:28




(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ich sehe das genauso wie Marko und Kasper.
Die Tochter kommt auch bald in ein Alter, in dem sich Heranwachsende oft  für ihre Herkunft interessieren. Bei dem Kind kommt noch dazu, dass es vielleicht auch das Gefühl hat, irgendwie doch "anders" als der Rest der Familie zu sein, dass es da noch irgendetwas oder irgendjemanden gibt.

Es kommt natürlich auch darauf an, wie sie von der KM und deren Ehemann manipuliert wurde.

Acht Jahre sind ins Land gezogen. Ich finde, es ist an der Zeit, dass Du Dich auf die Reise zu Deiner Tochter begibst. Sie hat ein Recht darauf. Wie auch immer die KM reagieren wird, lass Dich davon nicht beeinflussen. Und warte nicht auf den 18. Geburtstag des Kindes. Vielleicht wird sie Dir eines Tages die Frage stellen, warum Du nicht schon früher den Kontakt mir ihr gesucht hast.
Überlege es Dir genauund setze Deine Entscheidung dann auch in die Tat um. Das Fundament auf dem Du aufbauen solltest, ist die Tatsache, dass Ihr Vater und Tochter seid.

VG,Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 15:40
(@inselreif)
Moderator

Hi,

unabhängig von der Frage der Sinnhaftigkeit noch ein paar Anmerkungen zur Form:

Ich habe einen freundlichen (wirklich sehr freundichen) Brief an die Mutter formuliert und um die herausgabe von zeugniskopien sowie aktueller Fotos gebeten.

Du hättest mehr fordern können. Zum Beispiel einen Bericht über den Entwicklungsstand des Kindes, bringt deutlich mehr als ein paar Schulnoten.
Der gerichtliche Antrag erfordert eine konkrete und präzise Benennung der herauszugebenden Informationen. Und alles was dort begehrt wird, sollte vorher schon aussergerichtlich gefordert worden sein.

Daher ist der nächste Schritt das Jugendamt (welches die Beistandschaft hat)

Welche Beistandschaft? Die für Unterhalt? Hat nichts mit der Sache zu tun. So lange die Mutter sorgeberechtigt ist, ist sie Dein alleiniger Ansprechpartner.

um Vermittlung zu bitten.

Das gehört nicht zu den Aufgaben des Jugendamtes. Anders z.B. bei Umgang aber hier nicht.

Vielleicht denkst Du daran, die Sache (als Ganzes) nicht halbherzig alleine durchzuziehen? Spätestens in Sachen Umgang wird ein Anwalt sowieso Sinn ergeben.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2017 21:16
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo whyat,

Da ich aber nicht mehr bereit bin das so hinzunehmen plane ich derzeit meine Rechte auszuloten/einzufordern. Ich möchte mich zunächst auf das Informationsrecht gemäß § 1686 BGB stürzen da ich keinerlei Informationen bekomme.

Zu meinem Hintergrund:
Ich bin eine Mutter, bei der Vater und Kinder auch keinen Kontakt haben. Allerdings meine ich, das liegt am Vater, denn ich habe alles versucht, damit der Kontakt bestehen bleibt und Umgang wahrgenommen wird. Bis zur Gerichtsverhandlung.
Was der Vater macht:
zwei, drei mal pro Jahr den Befehl bellen, dass er pronto heute Umgang will. Ist ja sein RECHT. Leider ist immer wahnsinnig kurzfristig und klappt selten.
Ergo: Der Kontakt findet ca. 1x pro Jahr statt.

Und dann fällt dem Vater noch ein, dass er das RECHT hat, die Zeugnisse zu sehen.
(Also: er kann leider weder regelmäßig Umgang wahrnehmen, besonders nie zu den vereinbarten Terminen, und er kann auch leider keinen Unterhalt zahlen. Und er sieht die Kinder praktisch nie, sonstiger Kontakt besteht auch nicht.)

So richtig knorke findet das bei uns niemand. Was will der Vater mit Zeugnissen, wenn er sonst nichts über die Kinder weiß und dieses Interesse einfach mit seinem Recht begründet?
Das erzähle ich, damit du einen Eindruck bekommst, wie das auf die Seite wirkt, von der gefordert wird.
Eine Entscheidung und ein Vorgehen musst du ja selbst wählen. Das kann dir niemand vorgeben und niemand abnehmen.

Ich habe einen freundlichen (wirklich sehr freundichen) Brief an die Mutter formuliert und um die herausgabe von zeugniskopien sowie aktueller Fotos gebeten. Ich gehe nicht davon aus, dass die Kindsmutter drauf reagiert. Daher ist der nächste Schritt das Jugendamt (welches die Beistandschaft hat) um Vermittlung zu bitten. Da das voraussichtich auch nichts nützen wird denke ich an einen Antrag gemäß §1686 BGB ohne Anwalt an das Familiengericht.

Vielleicht klappt es ja ohne Gericht. Dafür drücke ich die Daumen. Denn die Gesamtsituation verbessert sich dadurch nicht, dass man Gerichte in die Kommunikation einbezieht.

Hat das Kind Fotos von dir? Übermittelst du regelmäßig Neuigkeiten aus deinem Leben? Hat es eine Vorstellung davon, was für ein Mensch du bist?
Ich sehe, dass Kinder das eigentlich sehr interessiert.
Falls das Kind nichts aktuelles von dir weiß, wäre eine Alternative, mal ein paar Infos zu schicken. "Hallo Kind, wir haben lange nichts voneinander gehört, und da wollte ich dir mal erzählen, was ich so gemacht habe. Ich arbeite XY und mein Hobby ist dasunddas, mein Wellensittich kann 10 Lieder aus dem Radio mitpupsen und diesunddas. ... Damit du weißt, wie ich aussehe, habe ich mal ein paar Bilder für dich rausgesucht."

DAS würde jedenfalls bei uns, vor allem bei den Kindern, wesentlich besser ankommen, als dieses Gepoche auf Rechte.
😉

Greez, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2017 09:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde mir doch wünschen, wenn etwas mehr auf die Belange des TO eingegangen würde.
Klar ist Umgang das Beste und darum sollte er auch kämpfen. Aber, das ist im Moment ein Fernziel und sehr weit weg.
Offensichtlich wurde er mehr oder weniger entsorgt und versucht über ein Auskunftsersuchen wieder Kontakt zu bekommen.
Daran ist erst einmal gar nichts Verwerfliches. Es sieht auch nicht so aus als hätte die KM in irgendeiner Form Kontakt gesucht (Unterhalt?).

Es gibt eine gefestigte Familie mit 4 Kindern, die mit Sicherheit gut lebt ohne das der KV auch nur erwähnt wird. Hier sinnvoll einzugreifen ist nicht einfach. Wenn es von Anfang an eine Bindung gegeben hätte wäre es einfacher, aber dem ist eben nicht so!
Deshalb halte ich das Auskunftsersuchen auch für einen Anfang.

Die Angst des TO als der "Böse" dargestellt zu werden, was der denn jetzt will, hat sich doch bisher nicht gekümmert, ist sehr hoch.
Alle die nicht verarbeiteten Konflikte kommen dabei nämlich wieder hoch, vielleicht werden sie gelöst, ich bin da aber nicht optimistisch. Deshalb ist auch die Vorstellung, dass sein Ersuchen abgwiesen wird, sehr realistisch. Das JA hat für ihn nicht getan, nichts tun können. Sich deshalb kundig zu machen, was man dann noch erreichen kann ist keinesfalls unbillig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2017 11:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Susi:

ich würde mir doch wünschen, wenn etwas mehr auf die Belange des TO eingegangen würde.

Ich denke, das machen wir ... wir erlauben uns allerdings den Hinweis, dass aus unserer Sicht sein "Plan" wahrscheinlich nicht wirklich was positives bewirken wird...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2017 12:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Angst des TO als der "Böse" dargestellt zu werden, was der denn jetzt will, hat sich doch bisher nicht gekümmert, ist sehr hoch.

Dies war niemals meine Absicht.
Ich möchte nur den Focus etwas zweckorientierter ausrichten. Papier ist geduldig und bringt niemanden in irgendeiner Weise weiter. Zumindest wird es keinen Kontakt bringen. Ich denke, also meine Meinung, dass so ein Auskunftsverlangen eher negativ aufgefasst wird und weitere Schritte auch eher verkompliziert.

Die Frage ist also eigentlich, was das letztendliche Ziel sein soll?
Wiederaufnahme von persönlichen Kontakten?
Oder das Befüllen von Aktenordnern?

Aber, und hier wiederhole ich mich, dies ist letztendlich die Entscheidung des TO. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2017 13:00
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

der betreuende Elternteil hat einer Auskunftspflicht nachzukommen. Gute Elternteile machen dies bedingungslos aus eigenem Antrieb. Weniger gute Elternteile finden für alles eine Ausrede.

Leider ist es so, dass das Einfordern eigener Rechte des Umgangselternteils eher kritisch, nachteilig und streitlustig angesehen werden. Dabei ist die Erfüllung der eigenen Pflicht, des betreuenden Elternteils, Grundvoraussetzung für ein einvernehmliches Miteinander auf gleicher Augenhöhe.

In einer laufenden Angelegenheit muss der Einzelne sich die Frage stellen welches Ziel er erreichen möchte und welche Opfer er diesem Ziel unterordnen möchte. Auf jeden Fall ist das Ansinnen des TO zu unterstützen bedingungslos eine Auskunftspflicht einzufordern. Leider weiß ich nicht wie ich dies tatkräftig unterstützen kann, werde aber versuchen mich zu informieren und sollte ich ein Ergebnis haben dieses posten.

Nicht nur dem To würde es helfen wenn sein Anliegen ernst genommen wird und Lösungen auf seine Frage angeboten werden.

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 15:20