Ich hoffe hier ein wenig Hilfe zu bekommen.
Mein Exfreundin(g) und ich sind nun seit 1 Jahr getrennt. Wir haben ein dreijährige Tochter. Ich bin franzose und da wir leider nicht verheiratet sind ist meine Tochter deutsche, nach deutschem Recht und trägt auch den Namen der KM. Nach französischem Recht, hat meine Tochter jedoch meinen Namen und hätte die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit.
Als wir noch zusammen waren hieß es das unsere Tochter unbedingt auch meine Staatsangehörigkeit erhalten sollte. Nun da wir getrennt sind heißt es sie würde dadurch nur verwirrt weil sie nicht wüsste zu welcher Nationalität sie gehören würde. Ich habe sogar drei und bin keineswegs verwirrt.
Damit meine Tochter allerdings die französische Staatsangehörigkeit bekommt, benötige ich von der KM eine internationale Geburtsbescheinigung die sie mir nicht gibt. Es ist das einzige Dokument das mir fehlt. Was kann ich machen? Wir haben beide das Sorgerecht nur leider werde ich eher erpresst als das ich mein Sorgerecht ausüben könnte. Ehrlich gesagt ist das noch nicht mal die Spitze des Eisberges.
Danke im Voraus für eure Tips
Moin,
die internationale Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, an dessen Ort das Kind geboren wurde. Erforderliche Unterlagen sind dein Ausweis sowie der Nachweis der Verwandschaft (=Vaterschaftsanerkennung). Sicherheitshalber füge eine Kopie der Sorgerechtserklärung bei.
So weit ich recherchiert habe, ist die Zustimmung der Mutter nicht erforderlich.
DeepThought
P.S.: Ich habe mir erlaubt, einen sinnvollen Betreff zu geben und in das entsprechende Forum zu verschieben.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
erst mal vielen Dank für deine Antwort nur ich denke ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich benötige eine Geburtsurkunde der Mutter.
So wie's aussieht werde ich diese nicht bekommen.
Ich benötige eine Geburtsurkunde der Mutter.
wofür das denn? Die für Deinen Fall relevanten Angaben zur Mutter (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) stehen in der Geburtsurkunde des Kindes.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
ích sehe das genauso, nur leider das französische Consulat leider nicht. Es ist traurig weil ich alle Unterlagen beisammen habe, nur dieses eine fehlende hindert mich daran meine Tochter meine Staatsangehörigkeit zugänglich zu machen. Das Problem sind einfach die unterschiedlichen Gesetze. Zum Beispiel würde nach französischem Recht meine Tochter meinen Nachnamen tragen. Egal ob wir verheiratet wären oder nicht. In Deutschland wäre so etwas nicht denkbar. Oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt, so jedenfalls die Info vom Consulat, grundsätzlich beim Kindesvater. Der eine oder andere mögen denken das Frankreich wohl noch nicht so weit wie GER ist wenn's um die Stellung der Frau geht, aber damit hat dies nichts zu tun. Es ist einfach so dass Männer (angeblich) grundsätzlich für alles aufkommen müssen. Zudem müsste ich in FR auch Unterhalt für meine Ex zahlen obwohl wir nciht verheiratet waren. Klagen möchte ich nicht weil dadurch die momentane Stimmung total eskalieren würde. Ich darf, so jedenfalls meine Ex, mich glücklich schätzen meine Tochter überhaupt jeden Tag sehen zu können/dürfen. Diese permanenten Drohungen gehen ganz schön auf die Psyche.
So wie's aussieht bleibt mir wohl nichts anderes übrig als zu warten bis meine kleine selber entscheiden kann.
Ich danke euch trotzdem für euer Feedback
Moin EO37,
ich sehe hier keinen einfachen Weg, über eine zweite Staatsangehörigkeit mal eben das ABR zu bekommen. Deine Ex ist Deutsche und Euer Kind auch; offenbar war/ist Euer Lebensmittelpunkt ebenfalls in Deutschland. Dann gilt ohne Zweifel auch deutsches Gesetz.
Wir lesen hier gelegentlich auch von binationalen Beziehungen/Ehen mit Vätern aus arabischen Ländern. Wenn diese ihre Kinder in ihr Heimatland entführen, wo sie laut Gesetz das alleinige Sorgerecht haben, führt das zwar meist dazu, dass ihr Heimatland sie nicht an Deutschland ausliefert oder bei der Rückführung der Kinder behilflich ist. Es schützt die Väter jedoch nicht vor einer Verhaftung wegen eines Verstosses gegen >>>§ 235 StGB<<<, wenn sie wieder nach Deutschland einreisen.
Eine Klage würde mit Sicherheit die Atmosphäre zwischen Dir und Deiner Ex vergiften. Vor allem aber würde sie Dir überhaupt nichts bringen, da eine zweite Staatsbürgerschaft weder notwendig noch einklagbar ist. Auch nicht, wenn man Ausländer ist und sich auf die Gesetze seines Heimatlandes beruft.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
gebe dir völlig recht. Mir geht es auch nicht um das ABR. Ich möchte lediglich dass meine Tochter auch etwas von mir bekommt. Ich weis das hört sich jetzt kindisch an, vor allem weil dies das kleinste Übel ist mit dem ich zu kämpfen habe. Keinesfalls würde ich auch nur annähernd auf die Ide kommen meine Tochter zu entführen. Soweit hab ich nicht mal gedacht. Es war halt nur mein dringlichster Wunsch und da gibt es einige, dass meine Tochter, wenn auch nur zu einem Teil, Französin ist. Es ist halt nur deprimierend wenn amn von dem Willen anderer abhängig ist. Die Situation, als wir nch als Familie waren, war halt noch ganz anders: Damals wollte die KM unbedingt dass unsere Kleine auch die französische Staatsangehörigkeit bekommt. Nun da wir nicht mehr zusammen sind heisst es, es wäre schädlich für die Psyche unserer Tochter. Das riecht doch verdächtig nach...... ich weiss es halt nicht. Bin in vielen Belangen hilflos und fühle mich ausgeliefert und unmächtig. Muss immer auf die gute Laune der KM bauen usw. usw.
Grüße
Emmanuel
Hi Emmanuel,
eine Staatsangehörigkeit ist ein Stück Papier, nicht mehr. Wenn Du möchtest, dass Deine Tochter sich als Französin bzw. in Frankreich heimisch fühlt, ist es viel wichtiger, dass sie soziale Bindungen dorthin hat (Familie, Freunde), dass sie die Mentalität der Menschen versteht und natürlich, dass sie die Sprache spricht.
Was im Pass steht - who cares? Fahr einfach mit ihr möglichst oft dorthin.
Grüssles
Martin
(Vater von zwei Kindern mit deutsch-belgischer Staatsbürgerschaft, was unterm Strich keine Sau interessiert; am wenigsten die Kinder selbst)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hallo martin,
wahrscheinlich hast du recht!!!
danke dir
gruß
emmanuel
Erst mal ein Hallo an dieses tolle Forum!
Ich bin nun seit ca. 4 Wochen "Selbstbetroffener" und habe schon viel hier gestöbert.
Klar, hat man als "Neuling" hier erstmal Fragen ... aber ich wollte hier mit meinem ersten Post nicht
gleich mit einer Frage beginnen. Deshalb hab ich mich erst heute hier angemeldet da ich zu diesem Thema hier was für EO37 beitragen kann.
Also, zum Thema Internationale Geburtsurkunde der KM.
Die Geburtsurkunde der KM bekommt man, wie bei Deiner Tochter, bei dem Standesamt bei dem die Geburt der KM beurkundet wurde. ( zb. Geburtsort der Mutter ist Fulda ... also beim Standesamt Fulda)
Nur kannst Du nicht einfach zum Standesamt gehen und eine Geburtsurkunde der KM verlangen...
da musst Du einen Grund angeben... z.B. Heirat, Tod...aber auch da ist Vorsicht geboten.
Eine Internationale Urkunde zu verlangen lässt die Behörden hellhörig werden.
Besser wäre es, wenn Du die Geburtsurkunde hast, diese durch einen vereidigten/anerkannten Übersetzer übersetzen zu lassen.
Andere Möglichkeit an die Geburtsurkunde der KM zu kommen wäre auch über die Eltern der KM.
Weil in deren Stammbuch ist die Geburtsurkunde... kommt halt auf das Verhältnis zu denen an.
Nur, kannst Du Dir die Urkunde nicht ausleihen und übersetzen lassen, das nützt nix weil die Originalurkunde dabei sein muss.
Ich könnte eventuell bei der Besorgung der Urkunde behilflich sein... keine Angst, nichts illegales !
Weiters vielleicht per PN
Gruss Mappi
Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)
Hallo Mappi,
vielen Dank für dein Angebot, aber ich denke ich werde doch lieber dankend ablehnen und auf die Vernunft der KM hoffen/warten. Es ist eigentlich, in Bezug auf alle andere Probleme(Herausforderungen) die ich noch zu bewältigen habe, unsinnig sich hierrum den Kopf zu zerbrechen.
Dennoch DANKE an alle, ich hoffe ich kann eines Tages die Unterstützung zurückgeben die ich in den wenigen Tagen erfahren habe.
Gruß
Emmanuel
Hallo Emmanuel,
klar, beißt man sich in seiner Verzeifelung an allen möglichen "Eventualitäten" fest und versucht alles für sein Kind zu tun... geht mir nicht anders. Ich z.B. überlege ob ich das ABR beantrage, .. dem Einwohnermeldeamt eine Mitteilung sende, dass ich mit der Wohnsitzummelung nicht einverstanden bin etc..
Aber, eigentlich geht es doch nur um unser KIND! .... das wir weiterhin Vater sein können.
Mein Angebot bleibt bestehen! Ich hoffe für Dich und Deine Tochter, dass sich alles zu EURER Zufriedenheit regelt.
Gruss Mappi, der seiner Tochter wegen, zur Zeit ein Arschkriecher bei der KM ist....
Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)