Moin
M.M.n. wird lediglich festgestellt, dass es ein ernsthaftes Problem gibt (vorgetragene Gründe, vorausgegangene Streitigkeiten etc.), welches zum Wohle des Kindes geklärt werden sollte. Das allein ist ein gutes Zeichen, bezogen auf das Kind.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallöchen,
mal ein Update:
am 27.7. sollte die Verhandlung sein...aber fand ohne die KM statt. Was war passiert? Die KM hat sich eine Anwältin genommen. Ihr gutes Recht. Diese beantragte dann ihre Beiordnung und PKH und Erstattung der Reisekosten. Das alles geschah allerdings recht spät, finde ich, erst Anfang Juli, obwohl der Termin seit Anfang Juni bekannt war.
Offensichtlich wurde PKH noch nicht bewilligt, weil Unterlagen fehlten (nur Angaben ohne Belege, der Antrag liegt uns in Kopie vor).
Das Interessante ist: In der Klageerwiderung bot die Anwältin sofort an, eine umfassende Vollmacht zu erteilen, das wäre angemessen. Der Antrag auf ASR sei übertrieben, zumal "der Vater den Streit zwischen KM und Tochter initiiert hätte" (was nicht stimmt, er wusste nicht mal davon). Dass mein LG den Antrag überhaupt gestellt hat lag daran, dass die KM im März über dieselbe Anwältin erklären ließ, die Mutter wünsche keinen Kontakt, egal auf welche Art und Weise. Würde man sich nicht dran halten, würde sie es gerichtlich durchsetzen. Auf so einer Basis lässt sich kein GSR fortführen. Vorausgegangen war offensichtlich ein Streit von KM mit Tochter per whatsapp, weil Tochter ihre Mutter herausforderte ihren Pflichten nachzukommen und Versprechen einzulösen. Da KM Wahrheit und Kritik nicht verträgt, wurde sie geblockt und dieser Brief kam.
Naja, einen Tag vor der Verhandlung beantragte die Anwältin Terminverschiebung, weil 1. PKH noch nicht bewilligt wurde und die gerichtlich bestellte Betreuerin der Mutter in Urlaub sei, 2. die KM nicht reisefähig sei aufgrund ihres "seelischen Leidens", aber ihre behandelnde Ärztin ebenfalls in Urlaub sei und 3. außerdem aufgrund ihres Leidens es der Mutter wohl doch nicht zuzumuten sei, zusammen mit dem KV im Gericht zu sein...sie möchte vor dem AG ihres Wohnortes aussagen. Dies beantragt die Anwältin.
Erschwerend kam hinzu, dass die richtige Richterin selbst erkrankt war. Eine vertretende Richterin nahm sich der Sache an.
Die Verhandlung fand statt. Tochter wurde gehört, KV und JA wurden gehört. Das Gericht (i.V.) verkündete am Ende und beschloss: Der KM wird auferlegt binnen 2 Wochen: 1. Das Betreuungsgutachten einzureichen, 2. die gerichtliche Bestellung der Betreuung nachzuweisen , 3. die angekündigte umfassende Vollmacht auszustellen, 4. Die Verhandlungsunfähigkeit per ärztlichem Attest nachzuweisen
Des Weiteren wird festgelegt, dass die Aussage vor dem AG des Wohnortes der KM nicht angeordnet wird/zugelassen wird. Sie muss vor dem AG in Berlin erscheinen.
Das Gericht behält sich außerdem vor bei nicht ausreichender Entschuldigung der KM ein Ordnungsgeld zu verhängen.
Ein neuer Termin wird ggf. von der ordentlichen Dezernentin bekannt gegeben.
Nun mal gucken wie es weiter geht.
LG aus Berlin
Guten Morgen,
wir haben vom Gericht Post bekommen.
Die ordentliche Richterin ist nach ihrer Krankheit in ihren Dienst zurückgekehrt und hat sich alles vorlegen lassen und schreibt nun folgendes an die Anwältin der Mutter, wir haben die beglaubigte Abschrift bekommen.
Die Richterin führt aus, dass angesichts der Tatsache, dass die Mutter vortragen ließ, nicht an einer Verhandlung mit dem Vater teilnehmen zu können aufgrund ihrer Psyche, es keinen Sinn mache, einen neuen Termin anzuberaumen.
Sie sagt weiterhin, dass die 14 Tages Frist verstrichen sei, nach der die Mutter ihre Auflagen, u.a. die von der eigenen Anwältin angekündigte Vollmacht, hätte vorlegen müssen. Sie regt an, freiwillig der Übertragung des ASR auf den Vater zuzustimmen.
Es bestehen bei ihr erhebliche Zweifel, ob die Mutter in der Lage sei, angesichts der Tatsache das sie selbst vollumfänglich unter Betreuung stehe, auch ohne das angeorderte Betreuungsgutachten zu sehen, vernünftige und verantwortungsvolle Entscheidungen für ihr Kind zu treffen. Alleine der Umstand, dass die Mutter in Privatinsolvenz ist, würde der Richterin reichen, die Vermögenssorge auf den Vater zu übertragen.
Die Anwältin hat eine Frist von 4 Wochen für eine Stellungnahme bekommen.
Bin gespannt wie es weiter geht.
LG aus Berlin
Hallo!
Die Richterin führt aus, dass angesichts der Tatsache, dass die Mutter vortragen ließ, nicht an einer Verhandlung mit dem Vater teilnehmen zu können aufgrund ihrer Psyche, es keinen Sinn mache, einen neuen Termin anzuberaumen.
Sie regt an, freiwillig der Übertragung des ASR auf den Vater zuzustimmen.
Es bestehen bei ihr erhebliche Zweifel, ob die Mutter in der Lage sei, angesichts der Tatsache das sie selbst vollumfänglich unter Betreuung stehe, auch ohne das angeorderte Betreuungsgutachten zu sehen, vernünftige und verantwortungsvolle Entscheidungen für ihr Kind zu treffen. Alleine der Umstand, dass die Mutter in Privatinsolvenz ist, würde der Richterin reichen, die Vermögenssorge auf den Vater zu übertragen.
Das sind "gute Vorzeichen" zur Erlangung des ASRs. Bewilligung von VKH nicht.
Viel Erfolg und alles Gute für das Kind.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Prozesskostenhilfe wurde übrigens bewilligt.