Hallo,
also die Antragstellerin (KM) hat bei Gericht Erinnerung gegen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss ihrer Tochter (18, meine Stieftochter) eingelegt. Sie behauptet, es stünden ihr 30 € mehr als der festgesetzte Pfändungsfreibetrag zu. Dagegen hat die Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt mit ausführlicher Begründung. Fakt ist Folgendes: Die Antragstellerin begehrt aufgrund ihres Mietvertrages mehr Geld. Den hat sie nur in Auszügen vorgelegt. Der RA der Antragstellerin behauptet, der Vertrag sei vom 01.12.2016. Tatsächlich steht da aber schwarz auf weiß 01.10.2014. Auszugsweise nur deshalb, weil das JC seinerseits nur einen Teil der Miete anerkannt hat, und um den Betrag, den die Antragstellerin begehrt, gekürzt hat, da dies die Kosten für einen PKW-Stellplatz sind, die nicht zu den KdU gehören. Das wusste die Antragstellerin, sie hatte ja vor der Erwerbsminderungsrente ALG2 Leistungen mit der "gekürzten" Miete erhalten. Das ist aber nicht der eigentliche Punkt: Die Antragstellerin wohnt nicht mehr in der Wohnung! Wir haben Schreiben des Leistungsträgers (Deutsche Rentenversicherung) erhalten mit der neuen Wohnanschrift: Wieso sollten die sich eine Adresse ausdenken? Darüber hinaus teilte dasselbe AG, bei dem Erinnerung eingelegt wurde, nur eine andere Abteilung (Betreuungsgericht), mit, dass sich die Wohnanschrift geändert hätte. Abgesehen von der falschen Angabe des Datums des Mietvertrages in der Klageerläuterung wurde darüber hinaus eine Anschrift der Antragstellerin angegeben als aktuelle Adresse, die noch vor Bezug der im Mietvertrag angegebenen Adresse bestand.
Also in der Klageschrift steht als aktuelle Adresse X, Mietvertrag ab 01.12.2016 sei Y, aber tatsächlich wohnt sie ausweislich der Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung seit November in Adresse Z.
Ist das nicht Prozessbetrug? Die Antragstellerin weiß, wo sie wohnt und macht wissentlich falsche Angaben. Der Anwalt wird nicht nachprüfen, ob der Mietvertrag gekündigt ist, und auch nicht, ob die KdU denn überhaupt als angemessen angesehen sind in der entsprechenden Gemeinde.
Wir haben dies alles in den Widerspruch geschrieben, auf prozessuale Wahrheitspflicht hingewiesen und die Beweise in Kopie anbei gelegt.
Sollten wir nicht auch Strafanzeige wegen Falschaussage und/oder Prozessbetrug stellen? Oder macht das das Gericht von alleine?
LG
Hallo,
ich würde vermuten, dass so eine Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Was ich aber machen würde, wäre eine aktuelle Meldebescheinigung einfordern bzw. das Gericht einfordern lassen und den aktuellen Mietvertrag im Original vorlegen.
Alles andere, da würde ich mir die Mühe sparen.
Zumal ihr ja schon herausgefunden habt und belegen könnt, dass es anders ist und die 30 € nicht zu berücksichtigen sind.
Sophie
Wird es als geringfügig gewertet, wenn jemand ganz BEWUSST lügt, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen? Unabhängig davon, dass wir an der Aufklärung beteiligt sind und (noch) keinen Schaden erlitten haben, ist doch zumindest mindestens von einem versuchten Prozessbetrug zu rede, oder?
Ich meine, die prozessuale Wahrheitspflicht steht doch in der ZPO festgeschrieben.
Ich meine, die prozessuale Wahrheitspflicht steht doch in der ZPO festgeschrieben.
Meiner Erfahrung nach interessiert es niemanden. Alle stöhnen zwar herum, dass die Sozialkassen belogen und betrogen werden, allerdings bleiben nur diejenigen auf der Strecke, die die Wahrheit sagen.
Meine KM arbeitet schwarz und zahlt keinen KU, interessieren tut es niemanden.
Klar ist es Betrug, aber die Gerichte sind mit anderen (ob sinnvollen oder anderen) Dingen beschäftigt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.