Hi,
ich weiss grad nicht wo das Thema so richtig hinpasst. Ist vielleicht auch eine seltsame Frage.
Vor kurzen ist mein Großonkel verstorben. Er war verheiratet und hat noch eine Schwester. Die Ehe ist kinderlos.
Nun bekam meine Oma ein Schreiben vom Notar. Es gibt ein Testament, dass die Ehefrau zur Alleinerbin erklärt.
Trotzdem soll meine Oma einige Angaben bestätigen.
Die Ehefrau gab eine falsche Adresse meiner Oma an (dort lebt sie siet 1949 nicht mehr). Lässt sich ja leicht korrigieren.
Sie gab weiterhin an, dass ihre Ehe die erste und einzige ist.
Und da liegt das Problem. Ihr und auch meiner Oma ist sehr wohl bekannt, dass er nach dem Krieg kurzfristig verheiratet war. Diese Ehe wurde aber anulliert, weil die Frau ihm nachweislich das Kind eines schwarzen Amis als seines unterschieben wollte (keine Ahnung, ich hab das heute auch zum erstem mal gehört)
Mein Onkel kümmert sich um den Schriftram meiner Oma und hat nun Bedenken sie das so unterschreiben zu lassen, weil es eben nicht korrekt ist.
Gut das mit der Adresse lässt sich richtigstellen, aber wie ist das mit der Ehe. Gilt die durch die Anullierung als nicht geschlossen oder muss sie trotzdem angegeben werden?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
zur Annulierung der Ehe <a href="http://www.advoscheidung.de/scheidungsrecht/ehe-annullieren.html>hier</a>."
Eine Annulierung der Ehe bedeutet die Unwirksamkeit der Ehe von Anfang an und in der Weise existiert sie auch nicht mehr, sprich rechtlich hat sie nie existiert.
Wenn die Oma deshalb nicht schlafen kann, dann sollte sie angeben, dass diese Ehe zwar geschlossen wurde aber eben auch annuliert wurde. Das ist die Wahrheit und der Notar wird damit umgehen können.
VG Susi
Blicke nicht durch. Ist die Oma die besagte Schwester?
Ja meine Oma ist die Schwester des Verstorbenen.
Ich hab zwar keine Ahnung warum sie die Angaben bestätigen muss, obwohl sie ja keine Erbin ist, aber gut.
Da er ja verheiratet war ist ja seine Frau (auch ohne Testament) Alleinerbin, oder wäre die Oma dann auch Erbin? Soweit ich weiss ja nicht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
nein, die Ehefrau ist nicht Alleinerbin, wenn kein Testament vorhanden ist, kein Erbvertrag und damit die gesetzliche Erbfolge gilt, dann erbt die Ehefrau die Hälfte und die andere Hälfte (Eltern) und Geschwister = Schwester.
Gesetzliche Erbfolge <a href="http://www.finanztip.de/erbfolge/>hier</a>" und <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1931.html>Ehegattenerbrecht</a>."
VG Susi
Ah, wieder was gelernt.
Aber egal, es ist ja ein Testament da.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Damit die Oma nicht die Hälfte bekommt, muss der Verstorbene die Oma aber auch explizit enterben. Das dürfte mangels Grundlage jedoch wie fast immer gegenstandslos sein.
Folglich wird die Oma erfolgreich auf Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbes, also 25% klagen können.
Danke pseudo.
Ich denke das will weder sie noch wir als familie.
Auch wenn das tantchen nichts mehr von onkels Versprechungen uns ggü. Wissen will. Geld allein macht nicht glücklich
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wieso Familie? Die ist angeheiratet und will Euch übern Löffel balbieren.
Außerdem tust Du ein gutes Werk, vielleicht ist die Tante mit weniger Geld glücklicher?
Geschwister sind Seitenlinie und erben nur, wenn die Eltern verstorben sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ lbm:
Meine Oma ist 91, ihr Bruder war knapp 80. Die Eltern sind also schon tot 😉
@ pseudo:
Das hat nichts mit gutem Werk oder so zu tun. Auch wenn auch 25 % eine ansehnliche Summe wären.... ER hat es erarbeitet, also soll auch seine Frau davon profitieren. Wenn sie sich nicht an seine Versprechen gebunden fühlt, dann ist das so. Aber deswegen jetzt klagen, das würde meine Oma zu sehr belasten. Wie gesagt, Geld ist nicht alles
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen