JA Gefahr im Verzug
 
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JA Gefahr im Verzug

 
(@avx7_lev)
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Kann das Jugenjdamt mir verbieten meine Kinder alleine zu sehen wenn angeblich Gefahr um Verzug besteht. Km hat dem JA erzählt ich sei Suizid gefährdet. Da JA befürchtet jetzt (ohne mit mir gesprochen zu haben oder sonst irgend was) Das ich auch einen "erweiterten Suizid" machen könnte. Bei einem termin wurde mir gesagt sie haben das recht dazu wegen Gefahr im Verzug. Stimmt das so? Bitte nur antworten wenn ihr es wisst. Vermutungen bringen mir nichts. Wenn möglich gerne mit gesetzes auszügen usw. bei google finde ich nichts.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2014 08:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In wievielen Threads willst Du diese Frage denn  noch stellen und was erhoffst Du Dir davon?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 09:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein.

Das JA kann kurzfristige Lösungen anstreben, muss hierzu aber die Zustimmung des Familiengerichts einholen. Und dies innerhalb von 2 Tagen.
Sie haben die Möglichkeit die Kinder in Obhut zu nehmen, aber keinen Umgang zu verwehren. Die Mutter kann verweigern, diese rauszugeben ... genau mit dieser Begründung. Aber dann ist sofort eine EA Umgangsklage rauszuhauen. Da wird innerhalb von 4 Wochen terminiert bzw. sofort entschieden.

Das JA kann nichts ... die KM höchstens insoweit, dass sie nicht rausgibt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 09:24
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

In wievielen Threads willst Du diese Frage denn  noch stellen und was erhoffst Du Dir davon?

solange bis ich eine vernünftige antwort habe. bisher wurde mir nur gesagt
"Das JA kann gar nix!"
mag sein das das stimmt aber nach diese aussage handeln ist mir dann doch etwas zu unsicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2014 09:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

solange bis ich eine vernünftige antwort habe. bisher wurde mir nur gesagt
"Das JA kann gar nix!"
mag sein das das stimmt aber nach diese aussage handeln ist mir dann doch etwas zu unsicher.

Diese Antwort ist eine Unverschämtheit und wird die Begeisterung dir zu helfen sicher extrem beflügeln.
Jedenfalls werde ich deine Beiträge in fremden Threads umgehend löschen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 09:43
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Also es tut mir leid wenn ihr euch von mir in irgendeiner form beleidigt fühlt. das ist nicht meine absicht gewesen. ich müsst aber doch auch verstehen das ich gewissheit haben möchte. ich kenne euch doch nicht und weiss nicht inwiefern das was ihr mir sagt auch stimmt. hiergeht es um meine kinder und das ich etwas angst habe mich aufgrund von aussagen anderer falsch zu verhalten ist doch wohl verständlich oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2014 09:49
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin avx7_lev,

Die Mutter kann verweigern, diese rauszugeben ... genau mit dieser Begründung. Aber dann ist sofort eine EA Umgangsklage rauszuhauen. Da wird innerhalb von 4 Wochen terminiert bzw. sofort entschieden.
Das JA kann nichts ... die KM höchstens insoweit, dass sie nicht rausgibt.

Was das JA immerhin kann: Es kann die KM in ihrer Position unterstützen.

Genau so kann es Deinen Standpunkt unterstützen.

Welchen Standpunkt das JA einnimmt, hängt nicht zuletzt davon ab, wie Du Dich gegenüber den zuständigen Sachbearbeitern aufstellst ...

Bei einem termin wurde mir gesagt sie haben das recht dazu wegen Gefahr im Verzug.

Dein Ziel sollte nicht sein, die Rechte des JA zu diskutieren, sondern in erster Linie, die Vorwürfe/Befürchtungen der KM zu entkräften.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 09:57
(@superpapa)

Wie wäre es, wenn du dich mal darauf konzentrierst, diesen Mumpitz von Suizid-Gefahr vom Tisch zu kriegen!

Du weisst nichts davon, ziehst dir diesen Schuh einfach nicht an, spielst dieses alberne Exen-Spiel nicht mit. So einen Popelkram lässt du gar nicht zum Thema werden. Drück erst mal deinen Umgang durch.

Vielleicht streut die KM in Zukunft noch andere Behauptungen ein, um dich irgendwie zu diskreditieren. Selbst wenn sie zur Schmiere rennt und dich wegen irgendwas anzeigt, was du nicht gemacht hast, ist das nicht wirklich gefährlich.
Menschenskind, du nimmst ihr doch den Wind aus den Segeln, wenn du auf so etwas nicht mehr anbeisst. Das wird die bald merken. Und dann hört das hoffentlich auf. Schau doch mal nur auf dich und auf deine Ziele. Fertig.

Gruß sp

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 10:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also es tut mir leid wenn ihr euch von mir in irgendeiner form beleidigt fühlt. das ist nicht meine absicht gewesen. ich müsst aber doch auch verstehen das ich gewissheit haben möchte. ich kenne euch doch nicht und weiss nicht inwiefern das was ihr mir sagt auch stimmt. hiergeht es um meine kinder und das ich etwas angst habe mich aufgrund von aussagen anderer falsch zu verhalten ist doch wohl verständlich oder?

und deshalb fragst Du einfach so lange, bis eine Antwort kommt, die Dir gefällt? Sorry, aber wenn das Dein Problemlösungs-Mechanismus ist, wundert es nicht wirklich, dass Du Probleme hast und Deine Ex mit Dir Schlitten fährt.

Noch ein letztes Mal zum Mitmeisseln (egal ob Du es glaubst oder nicht): Das Jugendamt kann nichts beschliessen und Deine Ex zu nichts zwingen. Es kann Euch beide zu einem Beratungsgespräch einladen; Deine Ex entscheidet allein, ob sie überhaupt hingehen möchte.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 10:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch ein letztes Mal zum Mitmeisseln (egal ob Du es glaubst oder nicht): Das Jugendamt kann nichts beschliessen und Deine Ex zu nichts zwingen. Es kann Euch beide zu einem Beratungsgespräch einladen; Deine Ex entscheidet allein, ob sie überhaupt hingehen möchte.

Das heißt allerdings auch nicht, dass es keinen Einfluss hätte.

Wenn deine Ex oder irgendjemand sonst auf diese Leute hören will, tut sie das und wenn nicht, eben nicht.
Aber darüber gibt es auch keinen §.
Das wurde dir aber alles schon erklärt.
Du musst es nur lesen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 10:07




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das heißt allerdings auch nicht, dass es keinen Einfluss hätte.

Wenn deine Ex oder irgendjemand sonst auf diese Leute hören will, tut sie das und wenn nicht, eben nicht.
Aber darüber gibt es auch keinen §.

na klar. Auch wenn die örtliche Postbotin sich die Geschichte der Ex anhört und sagt "also, unter diesen Umständen würde ich die Kinder nicht mehr zum Vater lassen", kann die Ex sich frei entscheiden, ob sie sich genau das tun möchte oder nicht; genauso natürlich bei der persönlichen Meinung eines JA-Mitarbeiters.

Ob sie das darf? Wen interessiert's? Es ist ein Irrglaube, dass Menschen nur Dinge tun, die erlaubt sind und alles vermeiden, was verboten ist.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 10:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 11:27
(@bester-papa)
Registriert

Hallo.

Also es tut mir leid wenn ihr euch von mir in irgendeiner form beleidigt fühlt. das ist nicht meine absicht gewesen. ich müsst aber doch auch verstehen das ich gewissheit haben möchte. ich kenne euch doch nicht und weiss nicht inwiefern das was ihr mir sagt auch stimmt. hiergeht es um meine kinder und das ich etwas angst habe mich aufgrund von aussagen anderer falsch zu verhalten ist doch wohl verständlich oder?

Warum stellst Du den erfahrenern Usern hier dann überhaupt eine Frage, wenn Du sie nicht kennst?
Da ich Dich auch nicht kenne, werde ich Dir auch nicht antworten.  :exclam:
Insofern: Herr Goggel hilft Dir sicher weiter.

Beste Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 14:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oder beauftrage einen Anwalt. Da kannst für einen hübschen Stundensatz auf "genaue Antworten" bestehen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 14:22
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Oder beauftrage einen Anwalt. Da kannst für einen hübschen Stundensatz auf "genaue Antworten" bestehen.

LBM

Gesagt, Getan.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2014 07:47