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JA telefoniert

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(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Hi,

habe anfang dieser Woche mit dem JA ein Gespräch gehabt. Habe wissen wollen, wie lange es dauert bis der erste brief ins haus flattert wegen vaterschaftsanerkennung.
er sagte i.d.R bis zu 14 Tage nach der Geburt. Ab morgen beginnt die 3 Woche und ich habe seit letzter Woche von der KM nichts mehr gehört. Ihr handy ist aus, festnetz ist keines vorhanden.
Das JA sagte mir sie können nichts unternehmen solange sich nicht die Frau zuerst bei Ihnen meldet und Hilfe in anspruch nehmen möchte.
ich solle ihr sagen, sie Könne beim JA jederzeit anrufen, nach der bitte ob ich einen vaterschaftstest beim JA durchführen lassen könne. Alles kein problem, aber die KD muss sich von alleine melden.
Auf die Frage, ob das JA nicht einfach möglicher KV und KM zum gespräch einladen könne? wurde mir mit einem NEIN beantwortet, so würde das JA der KM vor der Kopf stossen.

3 Möglichkeiten:

KM und KV ohne JA den test durchführen ( fehlgeschlagen )
KM und KV mit JA den test durchführen ( fehlgeschlagen da kein Kontakt )
KV und Anwalt ( das ganze rechtlich durchsetzten )

Das JA war wie gesagt sehr nett zu mir, und hat stets betont eine lösung zu finden für beide seiten, so das ich als KV nicht ständig zum anwalt gehen muss wegen den kosten.

Die zeit vergeht und ich hab das baby immer noch nicht gesehen seit 3 wochen.

wie weiter verfahren?

grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2010 15:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hugoboss,

hast Du mit irgendwem eine Wette laufen in Sachen "schnellste Vaterschaftsfeststellung der Welt" oder sowas? Oder woraus sonst resultiert Deine ungeduldige Eile?

Im Moment bist Du nicht mehr als ein potenzieller Vaterschaftskandidat, nicht mehr. Deswegen fällt Pfingsten nicht aus, die Welt dreht sich nicht schneller oder langsamer und diese Kind kommt auch nicht übermorgen in die Schule, sondern ist noch ganz lange klein. Vor allem bist Du - da juristisch noch nicht einmal in dieses Verfahren involviert - gar nicht in der Situation, irgendwelche Forderungen zu stellen; auch nicht nach der Beschleunigung von irgendwas.

Deutlich gesagt: Wenn Deine Ex (zum Beispiel, weil sie dieses Kind für sich alleine möchte und keine Lust hat, Dich die nächsten 20 Jahre immer wieder zu sehen) angibt "Vater unbekannt" (oder das bereits getan hat), hast Du nicht einmal die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest zu verlangen.

Jetzt lass den Dingen doch einfach mal ihre Zeit. Auch die Fussball-WM wird nicht heute entschieden, sondern erst in 7 Wochen; ganz egal, wie ungeduldig Du darauf wartest.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2010 17:52
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Guten Tag,

brille ich möchte meine vaterrolle übernehmen aber ich darf nicht. noch nicht. sie spielt auf zeit.

über eine dritte person hat sie mir etwas ausrichten lassen heute. sie fühle sich am telefon bedroht von mir, ich würde nur schreien und drohen. wie soll das denn gehen? stehe ja nicht mal im konatkt zu ihr.
sie kommt mir sehr entgegen, hat mir angeboten im krankenhaus dabei zu sein, letzte woche einekäufe erledigen..., das baby zu baden, ich hätte aber ihrer meinung nach alles abgelehnt und gesagt lass mir meine ruhe mit diesem kind  :puzz:
ihre hebamme könne alles bezeugen. nun geht das spiel mit den unterstellungen los  :rofl2:

....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2010 14:04
(@miknuth1)
Schon was gesagt Registriert

wei0t du denn auch schon, wie dein Kind heißt und wann es geboren ist?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2010 14:47
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin hb,

ich denke mal, auch wenn's Dir schwer, lass es auf Dich zukommen.

Wir sind seit letztem Jahr getrennt, nach ein paar monaten kam sie an sie wäre schwanger, ich freute mich trotz trennung aber die skepsis blieb bis heute bestehen, das sie mir fremd gegangen ist wärend meiner beziehung.

und solange in dieser Geschichte keine Klarheit herrscht,  . abwarten.

hast Du mit irgendwem eine Wette laufen in Sachen "schnellste Vaterschaftsfeststellung der Welt" oder sowas? Oder woraus sonst resultiert Deine ungeduldige Eile?

Lass SIE laufen. Wenn sie was will, soll sie kommen. Du hast ERSTMAL ja gar nichts zu wollen, solange die Vaterschaft nicht geklärt ist. Deine Bedenken aus deinem Thread oben sind doch noch nicht aus der WElt geschafft??

Und:

sie fühle sich am telefon bedroht von mir, ich würde nur schreien und drohen. wie soll das denn gehen? stehe ja nicht mal im konatkt zu ihr.sie kommt mir sehr entgegen, hat mir angeboten im krankenhaus dabei zu sein, letzte woche einekäufe erledigen..., das baby zu baden, ich hätte aber ihrer meinung nach alles abgelehnt und gesagt lass mir meine ruhe mit diesem kind  :puzz:
ihre hebamme könne alles bezeugen. nun geht das spiel mit den unterstellungen los  :rofl2:

Weiss sie eigentlich mit WEM sie telefoniert hat, oder warst du halt zufällig der, der mal einen rübergekriegt hat?

Verhalte Dich doch einfach abwartend. Du versuchst ungelegte Eier zu brüten.

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2010 15:11
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Wichtig ist keinen Stress zu machen, viel wichtiger hingegen ist  DOKUMENTIEREN und ggf. Gesprächsprotokolle anzufertigen insbesondere mit dem Jugendamt und vorher NIX zu unterschreiben, insbesondere keine Abtretungen, Zusagen oder auch Titel. Zeiten notieren und auch die Personen die dabei waren als Zeugen.

Was du machen kannst in der Zwischenzeit:

Unterlagen zusammen sammeln und zu schauen was du noch alles brauchst wegen einer eventuellen zu erwartenden Unterhaltsberechnung bzw. das entsprechende Auskunftsersuchen der Ämter. In etwa dir schon einmal bei uns hier eine "grobe" Berechnung abholen wegen den zu zahlenden Unterhalt und den Rückständen die auch dich zukommen werden wenn du der Papa bist. Rücklagen bilden!

So angemerkt sich keinen Stress zu machen ist leicht gesgat von uns, real sieht es anders aus, ich musste Bilder von meiner kleinen Elfe auf einer Seite über Vampyrismus sehen und bekam die ersten offiziellen Bilder erst nach der Drohung mit Fristsetzung knappe 7 Monate später, nach jetzt 9 Monaten den ersten begleitenden Umgang, da ich kein Vertrauen zu ihr habe

Also alles easy sehen.....

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2010 23:01
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Wichtig ist keinen Stress zu machen, viel wichtiger hingegen ist   DOKUMENTIEREN und ggf. Gesprächsprotokolle anzufertigen insbesondere mit dem Jugendamt und vorher NIX zu unterschreiben, insbesondere keine Abtretungen, Zusagen oder auch Titel. Zeiten notieren und auch die Personen die dabei waren als Zeugen.

Dokumentation zu ihrem lebenswandel und aktuellen geschehnissen habe ich erstellt. screenshots zu ihren kommentaren anderer foren ebenso.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 12:22
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hugo,

kannst du was zu deinem Einkommen sagen? Solltest du nämlich relativ gut verdienen wird sie früher oder

später auf den Trichter kommen das man von einem realen Vater mehr Unterhalt bekommt als von einem Unbekannten bzw nicht vorhandenen.

Was macht dich überhaupt so sicher das du der Vater bist und nicht irgendein Next von Ex.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 15:40
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hugoboss,

Dir wird nichts übrig bleiben, als abzuwarten. Und das ist aus meiner Sicht auch richtig so. Beispiel: Stell Dir vor, eine Frau hatte um den Zeugungszeitpunkt herum mehrere Männer. Jeder könnte der potentielle Vater sein und jeder hätte ein Recht darauf, von KM einen Vaterschaftstest zu verlangen?  Ich mag mir gar nicht vorstellen, wo das hinführen würde.  :phantom:

Wenn Sie von Dir was will (Unterhaltszahlungen) muss sie Dir, sofern Du nicht freiwillig anerkennst (wozu Dir wohl keiner raten würde) einen Vaterschaftstest zugestehen. Wenn sie wegen Zahlungen nicht auf Dich zukommt wirst Du akzeptieren müssen, vielleicht nie zu erfahren, ob das Kind Deines ist.

Ehrlich gesagt, habe ich noch nie jemanden gesehen, der so vehement dahinter her ist, sein Geld los zu werden  😉

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 16:42
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

hallo zusammen,

wäre ich mir zu 100% sicher würde ich keinen test machen wollen. ihr ruf eilte ihr vorraus. leider kam die gute nicht aus meiner umgebung, kannte ihr umfeld und vorallem ihr ruf als  schl.... nicht.
schade. mit so einer, nunja nein danke, wenn man es vorher weiss und sie war ja auf ihren ruf noch so stolz  :exclam:

das ein fremder mann wie z.B aktueller freund mir nix dir nix die vaterschaft anerkennt aus liebe zu ihr kann mich mir schwer vorstellen. wäre zimlich seltendoof das ganze.
niemanden anzugeben auf der einen seite ruhe vor dem ex auf der anderen seite kassiert sie dann weniger unterhaltsvorschuss vom amt.
wir wissen, ich am besten, wie wir sie einzuschätzten haben. sie ist ein berechenbares misstück, wenig hirn viel bla bla bla und eine königin im unterstellen und vorallem einem die wörter im mund zu verdrehen. sie spielt auf zeit. sie hofft das sie viele beweise sammeln kann, am besten ich  der total ausgeflippte irre und sie die scheinheilige vom land mit engelsflügel.

gerichtlicher Vaterschaftstest wollte ich eigentlich umgehen wegen den kosten. die internet-tests sind günstiger und erfüllen genauso ihren zweck.

sleepy, erfahren kann man es, ein NIE gibt es nicht, @ gerichtlichen Vaterschaftstest beantragen. dann hat ein mann seine gewissheit!

ich weiss das 18 jahre und vielleicht noch länger viel geld kostet, aber hallo? das ist vielleicht mein kind und wenn es mein kind ist, wird es nach besten finanziellen mitteln meinerseits unterstützt. ihr/ihm soll es an nichts fehlen.

meine einkünfte liegen unter 800€ , ich bin seit mehreren jahren, also lange lange vor der zeugung total verschuldet und kann dies auch nachweisen. leider bin ich nicht fähig meine darlens an die gläubiger  zurück zu zahlen und ich habe zeit die schulden zu begleichen solange ich möchte.   :exclam:

Schachmatt  :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 16:52




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wir wissen, ich am besten, wie wir sie einzuschätzten haben. sie ist ein berechenbares misstück, wenig hirn viel bla bla bla und eine königin im unterstellen und vorallem einem die wörter im mund zu verdrehen. sie spielt auf zeit. sie hofft das sie viele beweise sammeln kann, am besten ich  der total ausgeflippte irre und sie die scheinheilige vom land mit engelsflügel.

und warum bist Du dann so geil darauf, am liebsten seit vorgestern und für (mindestens) die nächsten 18 Jahre mit dieser Dame mit den ausschliesslich schlechten Eigenschaften zu tun zu haben? Nur weil Du ihr (vielleicht) mal ein Spermium spendiert hast?

Es gibt nichts, was Du derzeit tun oder beschleunigen könntest. Genausogut könntest Du behaupten, das Kind der Bäckersfrau oder der hübschen Fernseh-Moderatorin sei von Dir; solange keine dieser Damen Dich als (möglichen) Vater angibt, kannst Du genau nichts tun, bist nicht Vater und hast keinerlei Rechte; auch nicht auf irgendwelche Tests.

aber hallo? das ist vielleicht mein kind und wenn es mein kind ist, wird es nach besten finanziellen mitteln meinerseits unterstützt. ihr/ihm soll es an nichts fehlen.

Das sind angesichts von

meine einkünfte liegen unter 800€ , ich bin seit mehreren jahren, also lange lange vor der zeugung total verschuldet

ziemlich grosse Sprüche. Aus der Sicht Deiner Ex ist unter diesen Voraussetzungen die Kohle vom Amt eine sichere Bank. Überdies ist das wesentlich stressfreier als Dir ständig hinterherzulaufen und zu hören "ich hab nix und du kriegst nix, aber du musst jetzt..."

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 17:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

in Ergänzung:

Wenn sie also den Vater als nicht bekannt angibt, weil sie schlicht den Namen nicht weiß (Disco-ONS), dann gibt es UHV auch ohne namentlich bekannten Unterhaltsverpflichteten.

...und die Mutter fällt weich in das engmaschige Netz unseres Sozialsystems, hat ein Kind ganz für sich allein und muss sich mit keinem Vater herumärgern, der zwar keine Kohle über den Tisch reicht, aber ständig auf Umgangs- und sonstige Rechte pocht - und den auch sie vielleicht nie wieder sehen will.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2010 19:51
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

in Ergänzung:...und die Mutter fällt weich in das engmaschige Netz unseres Sozialsystems, hat ein Kind ganz für sich allein und muss sich mit keinem Vater herumärgern, der zwar keine Kohle über den Tisch reicht, aber ständig auf Umgangs- und sonstige Rechte pocht - und den auch sie vielleicht nie wieder sehen will.

Grüssles
Martin

Info: wenn ein Mann in deutschland der meinung ist, das kind von seiner ex, ons etc. könne von ihm sein, hat er die möglichkeit einen test machen zu lassen. wo kommen wir denn da hin, wenn man das nicht machen könnte? wie der juristische begriff heisst weiss ich nicht, aber der Herr vom JA sagte mir das so. Gibt sie niemanden an oder jemand anderen, ich wäre aber der meinung ich bin es kann ich dies nachweisen lassen.

und warum bist Du dann so geil darauf, am liebsten seit vorgestern und für (mindestens) die nächsten 18 Jahre mit dieser Dame mit den ausschliesslich schlechten Eigenschaften zu tun zu haben? Nur weil Du ihr (vielleicht) mal ein Spermium spendiert hast?

glaubst du ernsthaft sofern das baby von mir ist, lass ich es von der mutter nicht richtig erziehen? wie die tochter so die mutter wird es mal heissen.
wir haben in germanien  3 schichten wie früher die bauern-der adel- die könige , heute: die armen- der mittelstand- die reichen.
sie gehört zu ersterem, gossendeutsch, verzogen, keine ausbildung, in jungen jahren vorbestraft, daddy is nix kann nix, die mama genauso. nonames. trommel trommel nix dahinter. arbeiten nix aber nuckel nuckel rein das bier, schön tag ein tag aus in der jogginghose auf dem sofa liegen, glotze an und warten bis es dunkel wird  :rofl2: . mich würde es nicht wundern, wenn papa, tochter nach geld fragt wie es zu meiner zeit war und welches geld ist das? unterhaltsvorschuss, leistungen für die mutter. da streckt natürlich papa auch die hand aus. so nach dem motto: hast ja genung, wenns klemmt bin ja  ich noch da und wenn du mich frägst habe ich keines  :rofl2:

ich bin zwar verschuldet, bin ja auch alt genung selbst meine finanzen im griff zu haben, aber meine familie steht hintermir! es bleibt ihnen überlassen, ob sie meinem kind etwas gutes tun möchten. wohlhabend heisst nicht gleich geizig, ich weiss das sie sehr grosszügig sein werden, auch wenn ich es persönlich nicht kann, die omas und opas werden es können und die geschwister väterlicherseits ebenso  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 16:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Info: wenn ein Mann in deutschland der meinung ist, das kind von seiner ex, ons etc. könne von ihm sein, hat er die möglichkeit einen test machen zu lassen. wo kommen wir denn da hin, wenn man das nicht machen könnte? wie der juristische begriff heisst weiss ich nicht, aber der Herr vom JA sagte mir das so. Gibt sie niemanden an oder jemand anderen, ich wäre aber der meinung ich bin es kann ich dies nachweisen lassen.

Die meinung alleine genügt nicht, da braucht es schon handfetere Gründe. Rechtsgrundlage ist §1600 BGB.

§ 1600 Anfechtungsberechtigte
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
...
2.    der Mann, der an Eides Statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
...

Wenn das geschehen ist, kann eine genetische Abstammungsuntersuchung gemäss §1598a BGB durch ein Gericht erzwungen werden. Alles andere Bedarf dem Einverständnis beider ET.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 17:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ hugoboss,

vielleicht solltest Du das Stammtischnivau mal ein wenig verlassen und Dich stattdessen mit der Realität befassen.

Info: wenn ein Mann in deutschland der meinung ist, das kind von seiner ex, ons etc. könne von ihm sein, hat er die möglichkeit einen test machen zu lassen.

magst Du zu dieser Ansicht auch mal einen Paragraphen nennen oder hast Du das nur "eben mal irgendwo gehört"?

wo kommen wir denn da hin, wenn man das nicht machen könnte?

da wo wir heute sind.

wie der juristische begriff heisst weiss ich nicht, aber der Herr vom JA sagte mir das so. Gibt sie niemanden an oder jemand anderen, ich wäre aber der meinung ich bin es kann ich dies nachweisen lassen.

warum tust Du das dann nicht einfach, wenn es angeblich so easy ist?

glaubst du ernsthaft sofern das baby von mir ist, lass ich es von der mutter nicht richtig erziehen?

es würde Dir nichts anderes übrigbleiben, denn selbst bei festgestellter Vaterschaft hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und Du mithin wenig bis überhaupt keine Möglichkeit, auf die Erziehung Einfluss zu nehmen.

wir haben in germanien  3 schichten wie früher die bauern-der adel- die könige , heute: die armen- der mittelstand- die reichen.

Dir ist aber schon klar, dass es "Gemanien" seit (mindestens) 65 Jahren nicht mehr gibt?

sie gehört zu ersterem, gossendeutsch, verzogen, keine ausbildung, in jungen jahren vorbestraft, daddy is nix kann nix, die mama genauso. nonames. trommel trommel nix dahinter. arbeiten nix aber nuckel nuckel rein das bier, schön tag ein tag aus in der jogginghose auf dem sofa liegen, glotze an und warten bis es dunkel wird  :rofl2:

wenn Du das so abstossend findest, stellt sich höchstens die Frage, warum Du mit einer solchen Frau in die Kiste gestiegen bist - und dabei noch die Verhütung vergessen haben willst...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 17:04
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

hey zerlegt mich hier mal nicht so verbal  😉 ich muss lernen und verstehen und ihr lasst es mich verstehen. danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 17:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

BGB § 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung

(1) Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
(2) Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
(3) Für die Zustimmung gilt § 1594 Abs. 3 und 4 entsprechend.

Das klappt also nicht, wenn die Mutter nicht zustimmt. Vermuten wir dies einfach mal und gucken dann weiter:

BGB § 1600 Anfechtungsberechtigte
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:

1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2. der Mann, der an Eides Statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3. die Mutter,
4. das Kind und
5. die zuständige Behörde (anfechtungsberechtigte Behörde) in den Fällen des § 1592 Nr. 2.
...

Dies betrifft eine Anfechtung, wenn jemand anderes die Vaterschaft innehat. Greift in deinem Fall nicht. Gucken wir weiter:

BGB § 1598a Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung#

(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können

1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen
...

Dies wäre eine Möglichkeit, wärest du der Vater. Du bist aber "nur" der Mann, der der Vater sein möchte/könnte. Passt also auch nicht so wirklich. Also weiter:

BGB § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.
(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.
(3) Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluß sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Steht fest, dass das Kind ausserhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.

Absatz 1 greift. Es fehlt nur der Antragsteller und dieser kannst du nicht sein mangels Rechtsposition. Es kann also nur das JA aufgrund deiner Erklärung der Vater zu sein, dich verklagen und auf eine Feststellung bestehen.

Wo siehst du nun deine Chance, selbst direkt aktiv zu werden?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 17:19
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo HB

Warum jammers du so rum?
Lass alles auf dich zu kommen wenn die Ex kommt und will geld dann geh vor gericht du Kannst viel Geld und zeit sparen aber warte erstmal ab.
Ich an deiner stelle würde mir endlich mal was gönnen fahr mal raus geh spazieren und such dir mal eine richtige Frau.
Mann das leben geht weiter.
Komm endlich weg von dieser frau.

Gruß Don

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 17:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

und in Ergänzung dazu:

Selbst wenn Deine Vaterschaft festgestellt wird, hast Du quasi keine Rechte. Ja, Du hast Recht auf Umgang, aber bei einer KM wie dieser wirst Du dieses wohl sehr mühsam erkämpfen müssen. Benutz mal die Suchfunktion und suche nach User Dibaa. Wenn Du seinen langen Atem hast und Dir das Kind so wichtig ist, kannst Du ja versuchen, das JA "für Dich" (s. Deep) klagen zu lassen.

Und dann hast Du vielleicht auch BU mit einer 4jährigen, alle paar Wochen mal ein, zwei Stunden.

Nachtrag:

wenn Du das so abstossend findest, stellt sich höchstens die Frage, warum Du mit einer solchen Frau in die Kiste gestiegen bist - und dabei noch die Verhütung vergessen haben willst...

DEM kann ich mich nur anschließen! Erst drüberrutschen und dann über alles herziehen! Das zeugt von Stil!

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 18:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

DEM kann ich mich nur anschließen! Erst drüberrutschen und dann über alles herziehen! Das zeugt von Stil!

Oder davon, wo die Liebe hinfällt und wie gross das Verlangen war(gehe da nicht weiter drauf ein. 😉

Wenn du hier im Forum ein wenig ließt wird dir auffallen, das es für dich als Vater nicht einfach sein wird.
Höre auf die Vorschreiber und belasse es dabei, so weh es tut.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 19:41




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