Hallo Gemeinde,
habe ein Schreiben des JA bekommen, dass sie Auskunft über meine Leistungsfähigkeit benötigen. Habe denen aber eine notarielle Beurkundung meiner Leistungsunfähigkeit zukommen lassen, welche auch gerade mal ein Monat alt ist. Muss ich denen sämtliche Unterlagen zusenden?
Hi
Wann wurde das letzte mal (und von wem) Auskunft von Dir verlangt? Hat das JA Dir in einem Scheiben mitgeteilt, dass es die Beistandschaft übernommen hat?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
es wurde noch nie Auskunft verlangt, aber da ich ewig nichts von der KM gehört habe und ich nicht wollte, dass sich Schulden auflaufen, bin ich zum Notar gegangen und habe dem die Situation erklärt. Ja, die Beistandschaft wurde übernommen.
Hi
Dann ist dieses Auskunftsersuchen rechtens. Es gilt §1605 BGB. Danach darf alle 2 Jahre Auskunft verlangt werden bzw. auch dann, wennglaubhaft gemacht wird, dass es eine wesentliche Einkommensänderung gegeben hat. Davon völlig unabhängig ist das Bestehen eines Titels.
Wenn Du also noch nie Auskunft erteilt hast - gewöhne Dich dran. Wichtig ist, dass Du auch Angaben zu Deinen Belastungen machst, damit diese berücksichtigt werden können. Dafür ist der Bereich "sonstige Angaben" gedacht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
ja, das mit der Auskunftspflicht ist mir bewusst, aber dem bin ich doch quasi bei Notar nachgekommen, dort musste ich auch alle Belege einreichen und zwei Jahre sind seit dem nicht vergangen und meine finanzielle Situation hat sich auch nicht verbessert
Moin BV,
ich bin nicht sicher, ob eine von einem Notar dokumentierte Auskunft in diesem Fall genügt, Dich also von anderen Auskünften freistellt. Ein Notar hält (gegen Bezahlung durch den Auftraggeber) fest, was Du ihm vorlegst; er hat jedoch keine Sanktionsmöglichkeiten, falls Deine Auskünfte nicht stimmen oder unvollständig sind. Ich bezweifle daher, dass diese Auskunft damit rechtsgültig als gegeben angesehen werden muss und Dich somit von anderen Auskunftsersuchen befreit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Man(n) kann doch auch beim Notar die Vaterschaft anerkennen, als auch einen Unterhaltstitel beurkunden, also warum nicht die Leistungs(un)fähigkeit feststellen lassen?!
Soweit mit bekannt ist, hätte ich die Festellung der Leistungsfähigkeit auch beim Amtsgericht machen können, hätte ich dann auch nochmal die Aufforderungen des JA bedienen müssen?!
Hi
Ein Notar verlangt weder Auskunft noch Belege, ebenso prüft er nicht die KU-Höhe nach den Vorgaben des Familienrechts. Er rechnet nicht, er zieht nichts ab. Seine Aufgabe ist lediglich die von Rechtsbelehrungen und der Ordnungsmässigkeit des Papiers selbst, welches beglaubigt wird. In solch einer notariellen Urkunde steht daher weder das Jahreseinkommen, noch werden Belege angeheftet oder Aufwendungen aufgeführt.
Die ausgestellte Urkunde ist zwar gültig, einem Auskunftsersuchen trägt sie aber nicht Rechnung. Und es geht nicht nur um die Feststellung der Leistungsfähigkeit alleine, auch der titulierte Betrag soll geprüft werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
das JA wollte mich schon einmal "verarschen", sollte bei der Vanerkennung direkt einen Titel unterschreiben. Kann ich das Auskunftsersuchen über eine Stelle des Amtgerichtes umgehen?!
Hi
Kann ich das Auskunftsersuchen über eine Stelle des Amtgerichtes umgehen?!
Och, das ist einfach. Ignoriere dieses Schreiben und lass es auf eine Stufenklage ankommen. Und schon beschäftigt sich eine Stelle beim Gericht damit. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin BV,
das JA wollte mich schon einmal "verarschen", sollte bei der Vanerkennung direkt einen Titel unterschreiben. Kann ich das Auskunftsersuchen über eine Stelle des Amtgerichtes umgehen?!
daraus erwächst trotzdem kein Recht, Dir zur Feststellung Deiner Leistungs(un)fähigkeit eine Person oder Institution Deiner Wahl auszusuchen, deren Votum dann rechtsgültig zu sein hat. Du kannst auch nicht beim Bäcker Deine Steuern bezahlen, nur weil Du das Finanzamt nicht magst.
Wenn Deine notarielle Beurkundung nicht anerkannt wird, kannst Du jederzeit auf Auskunft verklagt werden; Du bist dann so gestellt, als hättest Du die Auskunft nie gegeben.
Just my 2 cents
Martin
(der sich wundert, warum manche Menschen ohne Not solche Baustellen aufmachen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also ich meine mal gehört zu haben, dass man vom Notar doch die Einkommensübersicht erstellen lassen kann.
Er anonymisiert dann praktisch die Belege, in dem er z.B. schreibt:
Anhand der vorgelegten Einkommensnachweise ergibt sich ein Jahresnetto von x,-€
Und anhand des Steuerbescheides eine Steuererstattung in Höhe von y,-€
Etc.
Da man zu mehr nicht verpflichtet ist, und seine Angaben nur irgendwie belegen muss, kommt mir das auch plausibel.
Warum sollte ein Notar das nicht genauso gut lesen können, wie ein Richter?
Dem Richter entgehen dann natürlich irgendwelche Randinformationen, z.B. über den Arbeitgeber aber darauf hat er bei aller Neugier ja auch kein Anrecht.
Ob man daraus jetzt für sich einen Vorteil erkennt, sei mal dahin gestellt.
Auf jeden Fall wird es Geld kosten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Früher (vor 14 Jahren - man bin ich was von alt geworden) gab das JA solche Formulare aus, wo der Arbeitgeber die Einkommensdaten eingetragen hat mit allen relevanten Angaben zu Gehalt, Steuern, SV, Soli, VWL etc. Unten drunter kam der Firmenstempel samt Unterschrift. Somit war dies eine summarische und tabellarische Aufstellung mit der Eigenschaft, als Beleg zu gelten. Sehen diese Formulare heute so anders aus?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
Er anonymisiert dann praktisch die Belege, in dem er z.B. schreibt:
Anhand der vorgelegten Einkommensnachweise ergibt sich ein Jahresnetto von x,-
Und anhand des Steuerbescheides eine Steuererstattung in Höhe von y,-
Etc.
meine Meinung:
wenn das aufgelistete Gehalt ect. in der notariellen Urkunde steht, müsste es doch ausreichen. Am besten wäre aber wohl wenn da noch drin steht, welche Belege genau vorgelegen haben. Die Auskunftsplicht bedeutet dass ein Verzeichnis (Belege) vorgelegt werden müssen. Steht nur in der Urkunde, dass du leistungsunfähig bist, dann reicht es mE nicht aus.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Steht nur in der Urkunde, dass du leistungsunfähig bist, dann reicht es mE nicht aus.
vor allem, weil ein Notar zu einer solchen Feststellung weder befugt noch in der Lage ist.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nein, die Feststellung der Lesitungsfähigkeit wäre ja auch schon eine Wertung.
Er müsste aber in der Lage sein, Einkünfte nach Einkunftsart auszuweisen.
Eine Prüfung auf Vollständigkeit kann er natürlich nicht machen, aber der Richter auch nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo!
Irgendwie regt mich der TE immer mehr auf. In nem anderen Thread versucht er herauszukriegen, wie man sich am elegantesten arm rechnet. Nun versucht er sich seiner Auskunftspflicht zu entziehen, indem er sich von nem Notar bestätigen lässt, dass er kein Geld hat! Wenn das so einfach wäre! Der Notar bestäötigt das, was du ihm vorlegst! Ich könnte ihm ja auch verschweigen, dass ich grad im Lotto gewonnen habe, und er sagt, ja, Sie sind arm! Das unterschreib ich gern!
Nee,nee,nee......
Grummlige Grüße
habe ein Schreiben des JA bekommen, dass sie Auskunft über meine Leistungsfähigkeit benötigen. Habe denen aber eine notarielle Beurkundung meiner Leistungsunfähigkeit zukommen lassen, welche auch gerade mal ein Monat alt ist. Muss ich denen sämtliche Unterlagen zusenden?
1) Das Zeug vom Notar ist irrelevant
2) Nein, nicht sämtliche. Nur alle zur Feststellung deines unterhaltsrelevanten Einkommens nötigen.
@RomyH:
Du solltest Dir vielleicht alle Beiträge durchlesen,bevor Du wertend wirst. Kindsmütter, die den Vater des eigenen Kindes nur Erzeuger nennen und ihm keine Rechte eingestehen möchten und jeglichen kooperativen Versuch zerschlagen, nötigen einen sich überlebende Strategien zu suchen. Habe alles versucht zum Wohle des Kindes zu handeln, alle möglichen Schutzbünde kontaktiert, aber die KM blockiert und läßt es schön über das JA laufen.
Die Urkunde,welche ich vom Notar habe, legt sämtliche Einnahmen dar, durch Belege bestätigt.
Nun gibt es hier im Forum geteilte Ansichten. Der entsprechende Paragraph im BGB besagt doch, dass eine Auskunftspflicht besteht, dort steht nicht wo man diese belegen muss. Die Belege, die dort aufgelistet sind, wurden erbracht und durch einen Notar beurkundet.