Moin BV,
Nun gibt es hier im Forum geteilte Ansichten. Der entsprechende Paragraph im BGB besagt doch, dass eine Auskunftspflicht besteht, dort steht nicht wo man diese belegen muss.
Du scheinst ein gewisses Faible für "selbstgestricktes Recht" zu haben - und für unterhaltsbasierte Strategien, Dich an Deiner Ex zu rächen.
Eine Auskunft ist - sofern ein Auskunftsanspruch besteht - schlicht dort zu erteilen, wo sie angefordert wird. Du kannst sie nicht stattdessen gegenüber dem Briefträger erteilen; auch wenn im BGB NICHT steht, dass Briefträger nicht zur Entgegennahme solcher Auskünfte befugt wären. Im Zweifelsfall gilt Dein notarielles Dokument einfach als nicht geleistete Auskunft - mit allen negativen Folgen für Dich. Wie willst Du ein Jugendamt oder Gericht davon überzeugen, dass sie sich Deiner Argumentation anzuschliessen hätten?
Wie Dir an anderer Stelle bereits gesagt würde, könnte eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung auch schlicht die Unterstellung fiktiven Einkommens beinhalten mit der Begründung, dass man sich mit 30 Jahren nicht mehr auf den Schutz einer "unterhaltsverhindernden Erstausbildung" zurückziehen kann. Dann wirst Du ohne Berücksichtigung von Selbstbehalten einfach zur Zahlung des Mindestunterhalts verurteilt; ganz egal, ob diese Entscheidung Deinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden entspricht oder nicht. Es ist allein Deine Entscheidung, ob Du diesen Geist aus der Flasche lassen möchtest.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@RomyH:
Du solltest Dir vielleicht alle Beiträge durchlesen,bevor Du wertend wirst. Kindsmütter, die den Vater des eigenen Kindes nur **tsts - ID 28** nennen und ihm keine Rechte eingestehen möchten und jeglichen kooperativen Versuch zerschlagen, nötigen einen sich überlebende Strategien zu suchen. Habe alles versucht zum Wohle des Kindes zu handeln, alle möglichen Schutzbünde kontaktiert, aber die KM blockiert und läßt es schön über das JA laufen.
Ich habe Deine Geschichte sehr wohl verfolgt. Ich denke dennoch, dass Du Deine "Gefühle", die Du der KM ggü hast, nicht auf dem Rücken des Kindes austragen solltest. Es ist m.E. nach im Prinzip egal, wie die KM Dich nennt oder behandelt. Es bleibt doch Dein Kind. Gleiches mit Gleichem vergelten? Wann lebst Du denn?
Ob es Dir passt oder nicht: KU ist Deine Pflicht. Und die Auskunft zu geben ebenfalls.
Mein Gott, Du bist 30 Jahre alt! Werd erwachsen!
MfG
@RomyH
Ganz genau, es ist auch mein Kind. Und dafür werde ich kämpfen... die KM erwartet nur, dass ich meine Pflichten übernehme, ohne mir Rechte zu gewähren.Ich stehe nichtmal in der Geburtsurkunde des Kindes. Meinst Du warum ich den Kinderschutzbund eingeschaltet habe, weil dieser mir Unterhaltskosten ersparen soll?!
Bist Du vielleicht befangen?
Ich will mich nicht an meiner EX rächen, die Frage ist doch einfach: Warum sollte ich, kostenpflichtig, etwas erneut belegen, was (kostenpflichtig) belegt wurde?! Die Belege haben sich nicht geändert und etwas verheimlichen kann ich auch nicht.
Außerdem gibt es doch hier, als auch in anderen Foren Mitglieder----deshalb bin ich ja überhaupt zum Notar gegangen----, die meinen eine notarielle oder amtgerichtliche Beurkundung erfülle die Auskunftspflicht.
Es wäre toll wenn es diesbezüglich einmal "verbindliche" Hinweise gäbe.
Hi BaldVater
Es gilt §1605 BGB. Danach darf alle 2 Jahre Auskunft verlangt werden bzw. auch dann, wennglaubhaft gemacht wird, dass es eine wesentliche Einkommensänderung gegeben hat. Davon völlig unabhängig ist das Bestehen eines Titels.
Ein Notar verlangt weder Auskunft noch Belege, ebenso prüft er nicht die KU-Höhe nach den Vorgaben des Familienrechts. Er rechnet nicht, er zieht nichts ab. Seine Aufgabe ist lediglich die von Rechtsbelehrungen und der Ordnungsmässigkeit des Papiers selbst, welches beglaubigt wird. In solch einer notariellen Urkunde steht daher weder das Jahreseinkommen, noch werden Belege angeheftet oder Aufwendungen aufgeführt.
Die ausgestellte Urkunde ist zwar gültig, einem Auskunftsersuchen trägt sie aber nicht Rechnung. Und es geht nicht nur um die Feststellung der Leistungsfähigkeit alleine, auch der titulierte Betrag soll geprüft werden.
1) Das Zeug vom Notar ist irrelevant
2) Nein, nicht sämtliche. Nur alle zur Feststellung deines unterhaltsrelevanten Einkommens nötigen.
Es wäre toll wenn es diesbezüglich einmal "verbindliche" Hinweise gäbe.
Reichen die Antworten nicht?
Also für mich sind das deutliche Hinweise. 😉
Gruss Wedi
@ BV,
kann es sein, dass Du nur Dinge hören möchtest, die Deinen persönlichen Überzeugungen entsprechen?
die KM erwartet nur, dass ich meine Pflichten übernehme, ohne mir Rechte zu gewähren.
das hat mit der Unterhaltsfrage nicht das Geringste zu tun.
die Frage ist doch einfach: Warum sollte ich, kostenpflichtig, etwas erneut belegen, was (kostenpflichtig) belegt wurde?!
die Auskunftserteilung gegenüber der Beistandsstelle des zuständigen Jugendamtes ist nicht mit Kosten verbunden. Aber selbst wenn Du bereits der Bäckersfrau Deine Einkommenssituation kostenpflichtig erläutert hättest, befreit Dich das nicht vom regulären Weg der Auskunftserteilung.
Außerdem gibt es doch hier, als auch in anderen Foren Mitglieder----deshalb bin ich ja überhaupt zum Notar gegangen----, die meinen eine notarielle oder amtgerichtliche Beurkundung erfülle die Auskunftspflicht.
dann lege diese Privatmeinungen irgendwelcher Foren-User bei einer eventuellen Unterhaltsklage doch einfach dem Gericht vor; es wird sich dadurch sicherlich überzeugen lassen, bislang alles falsch gemacht zu haben und unbedingt sofort eine "Lex BaldVater" einführen zu müssen.
Es wäre toll wenn es diesbezüglich einmal "verbindliche" Hinweise gäbe.
die gibt es schon die ganze Zeit; Du willst sie bloss nicht hören.
Just my 2 cents
Martin
(der nicht sicher ist, ob jeder Jura-Student in der Lage ist, Gesetze und ihre Auslegung auch zu begreifen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@brille007
Also sind Deine Ausführungen verbindlich, auf welche Gesetzestexte stützt Du dich?! Oder bist Du dir nur sicher, weil Du jeden Aufforderen von Behörden, fraglos, bedienst?!
Deine Argumentation mit etwaigen Postboten oder Fachverkäuferin ist doch irrelevant, es ging hier um Beurkundungen durch Notare oder Rechtshelfer von Gerichten. Deine Diffamierungen sind fruchtlos, weil ich Unterhalt freiwillig, ohne Titel, zahle. Also kannst Du mir nicht Unterhaltsflucht vorwerfen.
Hi baldvater,
du mußt 2 Dinge unterscheiden:
Den Titel den du erstellen hast lassen:
Du kannst in kostenfrei beim JA erstellen oder kostenpflichtig beim Notar. In beiden Fällen wird das tituliert was du drinstehen haben möchtest. Beide können zwar auch berechnen, müssen aber nicht und ob es vollständig ist, wird ein Notar nicht überprüfen.
Das andere ist das Auskunftsersuchen der KM/JA/RA.
Dieses Ersuchen ist erstmal rechtsmäßig und dient als Grundlage zur Berechnung des KU. Auch wenn bereits ein Titel besteht, aber die KM (oder deren Vertreter) selbst noch keine Unterlagen erhalten haben, um die Korrektheit der KU-Höhe zu ermitteln, kann eben diese Auskunft gefordert werden. Es steht nirgends, das sie dir gleuben muß, nur weil ein Notar einen Titel geschrieben hat.
Vielleicht wirds dir ja an einem anderen Beispiel deutlicher. Du lässt deine Steuererklärung von einem Fachmann machen, möchtest eine Steuerrückerstattung und der Steuerberater gibt alles was abgezogen werden darf pauschal und ohne Belege (die ihm aber vorliegen) an.
Nun schreibt das FA: Die Steuererstattung bekommst du nur, wenn du für diese Abzüge auch die Belege einreichst und nicht nur pauschal was behauptest.
Ich bin mir sehr sicher ,das du denen nicht antworten wirst: Mein Steuerberater hat alle Belege gesichteţ das ist schon oķ, verlasen sie sich auf die Richtigkeit und überweisen mir endlich meine Kohle.
Nein du wirst sicher die Belege kopieren sortieren und dem FA schicken.
Natürlich kannst du dich weiterhin darauf berufen, das du im Recht bist. Nur dann wird dir ein Mensch in schwarzer Robe kostenpflichtig mitteilen, welche Rechtsauffassung er von der Erteilung der Auskünfte und der zukünftigen Unterhaltshöhe hat. Diese muß sich dann nicht unbedingt mit dem bereits titulierten Betrag übereinstimmen, sondern kann geren etwas höher ausfallen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
§ 1605 Auskunftspflicht
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, daß der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
§ 260
Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen(1) Wer verpflichtet ist, einen Inbegriff von Gegenständen herauszugeben oder über den Bestand eines solchen Inbegriffs Auskunft zu erteilen, hat dem Berechtigten ein Verzeichnis des Bestands vorzulegen.
(2) Besteht Grund zu der Annahme, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist, so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen den Bestand so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Tina, für die wertungsfreie Antwort.
Dies leuchtet mir auch alles ein, mir ist nur unklar, warum ich noch einmal----die selben Unterlagen 1:1, dem JA zukommen lassen soll----obwohl, die Beurkundung des Notars, mit sämtlichen Belegen, dem JA vorliegt. Also habe die das dann zweimal, einmal notariell beglaubigt und einmal in Kopie. Muss ich nicht verstehen
Weil das JA ein selbständiges Recht hat die Auskünfte einzufordern und eben prüfen will, ob du alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hast. Der Notar wird nicht überprüft haben, ob du alles was benötigt wird eingereicht hast oder irgendwas nicht.
Logisch ist das vielleicht nicht, aber sehs mal wie in meinem Beispiel des FA 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dies leuchtet mir auch alles ein
Ah, hier isser. Also noch mal:
Hallo,
vielleicht habe ich es ja nur überlesen, aber wann genau willst du mit dem Studium beginnen, und wann ungefähr wirst du Vater, und was macht dich sicher, dass du auch wirklich der Vater bist?
/elwu
@ BV,
Also sind Deine Ausführungen verbindlich,
sie sind so verbindlich wie das in einem Internet-Forum möglich ist, das ausdrücklich KEINE Rechtsberatung anbieten darf.
auf welche Gesetzestexte stützt Du dich?!
die sollten für einen (angeblich) angehenden Juristen unter Angabe von Suchbegriffen wie "Unterhalt" und "Auskunftsanspruch" leicht zu gockeln sein.
Oder bist Du dir nur sicher, weil Du jeden Aufforderen von Behörden, fraglos, bedienst?!
hast Du irgendeinen Grund für diese Annahme?
Deine Argumentation mit etwaigen Postboten oder Fachverkäuferin ist doch irrelevant, es ging hier um Beurkundungen durch Notare oder Rechtshelfer von Gerichten.
...die im Zweifelsfall aber nicht relevant sind, auch wenn Du das noch so gerne hättest.
Deine Diffamierungen sind fruchtlos,
Diffamierungen???
weil ich Unterhalt freiwillig, ohne Titel, zahle. Also kannst Du mir nicht Unterhaltsflucht vorwerfen.
auch der Titel ist ein (einklagbarer) Anspruch; egal ob Du irgendwas bezahlst und ob Du diese Zahlungen für freiwillig oder grosszügig hältst. Die Entscheidung, ob Du einen Titel unterschreibst, triffst nicht Du selbst. Auch Deiner Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entkommst Du nicht mit der Begründung, Du würdest schliesslich jeden Monat einen Betrag Deiner Wahl ans Finanzamt überweisen.
Wir beschreiben die geltende Rechtslage; Du musst hier niemanden davon überzeugen, dass Deine Methode die bessere wäre. Am Ende entscheidet nämlich ein deutscher Familienrichter über Deine Leistungsfähigkeit; keine Internet-Foren und auch nicht Dein persönliches Rechtsverständnis.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.