Guten Morgen liebes Forum,
ich bin im wahrsten Sinne des Wortes rat-, sprach- und vor allem fassungslos.
Wie ich in meinen Vorstellungsthread „Meine Geschichte“ geschrieben hatte, war ich nach fast 15 Ehejahren mit einer Einstweiligen Anordnung „abserviert“ worden, weil es meiner Ex nun mal nicht zusagt, arbeiten zu gehen, und sie stattdessen lieber in der sozialen Hängematte liegen möchte. Seit der Trennung (Sept. 2009) bezieht sie HARTZ IV-Leistungen, obwohl sie arbeitsfähig ist. Tolles Leben … so auf Kosten der Allgemeinheit, aber das ist die Auslegung des vom Jobcenter propagierten Grundsatzes „Fördern und Fordern“ !! Vier Jahre HARTZ IV-Bezug ohne Konsequenzen. Aus meiner Sicht ist so etwas überhaupt nicht zu tolerieren.
Einen Tag nach Erlass der Einstweiligen Anordnung auf Zuweisung der ehelichen Wohnung … blabla, d.h. während der mir zugebilligten Räumungsfrist, hatte meine Ex beim Jobcenter für sich und die gemeinsamen Kinder HARTZ IV beantragt und bewilligt bekommen. Das hatte zur Folge, dass der UH-Anspruch auf das Jobcenter übergegangen war (§ 33 SGB II). Erst zwei (!) Monate später (Nov. 2009) wurde ich von ihrer RAin mit einer Frist von fünf (!) Tagen (normal sind 10 Tage oder zwei Wochen) aufgefordert, mein Einkommen zwecks Berechnung des KU offenzulegen. Eine Woche nach diesem ersten Schreiben wurde bereits Unterhaltsklage beim Familiengericht eingereicht, so dass ich überhaupt keine Chance auf eine außergerichtliche Vereinbarung hatte.
Noch bevor ein erstinstanzlicher, rechtskräftiger UH-Beschluss vorlag, meldete sich im Juni 2010 das Jobcenter bei mir zwecks Auskunftserteilung über mein Einkommen. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass meine ältere Tochter ab dem 01.08.2010 keine HARTZ IV-Leistungen mehr bezieht (nach der Schulentlassung ein FSJ). Das bedeutete, dass lediglich meine Ex sowie meine jüngere Tochter HARTZ IV-Leistungen bezogen. Warum das Jobcenter den erstinstanzlichen UH-Beschluss nicht abgewartet hat, erschließt sich mir bis heute nicht. Zu diesem Zeitpunkt lag mein bereinigtes Nettoeinkommen bei 1.120.- €. Nach eigenen Berechnungen hätte ich für meine jüngere Tochter 175.- € sowie für meine ältere Tochter 45.- € (aufgrund der Berücksichtigung des „Taschengeldes“ während des FSJ) KU zahlen müssen. Dieser Quotelung ist der Familienrichter nicht gefolgt.
Aufgrund des erstinstanzlichen UH-Beschlusses (August 2010) konnte ich nach einem dreiviertel Jahr Prozessdauer die Unterhaltszahlungen aufnehmen (Anrechnung eines fiktiven Einkommens gemäß meiner beruflichen Qualifikation, d.h. Einkommensstufe 7 der DDT, unterm Strich 1.160.- € abzüglich jeweils das hälftige Kindergeld macht 976.- € KU für beide Kinder). Durch den Suizid meiner jüngeren Tochter (Juni 2011) reduzierte sich der KU auf 488.- €, den ich bis zum 18. Geburtstag meiner großen Tochter auf ein Anderkonto der RAin gezahlt habe. Meine Ex lehnt bis heute jeden Kontakt mit mir und meiner LG ab. Gott sei Dank wurden die weitergehenden Anträge auf TU für meine Ex sowie (aus meiner Sicht völlig unverständlich) auch auf KU für den Zeitraum Sept. 2009 bis Juli 2010 vom Familiengericht zurückgewiesen. Der UH-Beschluss bezieht sich explizit auf KU, und nicht auf TU.
Ich war meinem Arbeitgeber unendlich dankbar, dass er mich trotz meines damals noch nicht ganz abgeschlossenen Doppelstudiums (zwei Staatsexamen) sofort auf eine Vollzeitstelle gesetzt hatte, so dass ich diesem nicht zu übersehenden Willkürbeschluss Folge leisten und meiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen konnte. Auf ein Beschwerdeverfahren hatte ich verzichtet, obwohl zum einen das „Taschengeld“ meiner großen Tochter bei der UH-Bemessung keine Berücksichtigung fand, die Zurückweisung des Antrags auf KU für den Zeitraum Sept. 2009 bis Juli 2010 die Willkürentscheidung des Familienrichters bei der KU-Festlegung noch untermauerte und zum anderen, weil ich als Vater sowieso keine reelle Chance vor dem strukturkonservativen OLG Hamburg gehabt hätte. Ich habe den UH-Beschluss „geschluckt“; ich habe es für meine Kinder auf mich genommen, diese Last zu stemmen, und das, obwohl ich in der Folgezeit weit unter dem Selbstbehalt leben musste - nach Abzug aller Fixkosten verblieben mir lediglich 130.- € zum Bestreiten meines Lebensunterhalts (zur Erinnerung … der HARTZ IV-Regelsatz liegt aktuell bei monatlich 382.- €) - und das Monat für Monat. Nebenbei habe ich die gesamten Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten bis auf den letzten Cent bezahlt.
Ende September 2013 bekam ich erneut Post vom Familiengericht. Das Jobcenter hatte beim Familiengericht eine vollstreckbare Ausfertigung des UH-Beschlusses beantragt. Wie bitte ?? Bei genauer Inaugenscheinnahme des Antrags vom Jobcenter fiel mir auf, dass das Jobcenter die geleisteten HARTZ IV-Leistungen an meine EX (Zeitraum von Sept. 2009 bis Juli 2013 (!) - obwohl ich seit Juni 2011 rechtskräftig geschieden bin) geltend gemacht hatte und nun die Zwangsvollstreckung betreiben wollte. Zudem hat das Jobcenter, was die Forderungen bezüglich meiner Töchter (Zeitraum von Sept. 2009 bis Juli 2010) betraf, wohl die DDT als Grundlage genommen, und nicht die geltenden HARTZ IV-Regelsätze, und es hat die Zurückweisung des Antrags auf KU für diesen Zeitraum vollkommen ignoriert. Fehler über Fehler. Ich sollte nicht unterschlagen, dass hier eine Volljuristin (Fachanwältin für Sozialrecht) am Werk ist, aber man kann es ja mal versuchen.
Für den Zeitraum Sept. 2009 bis Juli 2010 hatte ich, weil es mir unangenehm war, und ich mich meiner Verantwortung trotz des UH-Beschlusses für diesen Zeitraum keinen KU zu leisten, nicht entziehen wollte, mit dem Jobcenter eine Vereinbarung getroffen und auf der Basis meines für diesen Zeitraum real erzielten Nettoeinkommens von 1.120.- € insgesamt 2.420.- € an geleisteten HARTZ IV-Leistungen für die Kinder zurückerstattet. Auch das fand beim Jobcenter nun keine Berücksichtigung.
In meiner Stellungnahme an das Familiengericht habe ich die Rechtspflegerin darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei den Forderungen in erster Linie um geleistete HARTZ IV-Leistungen an meine EX handelt, die vom UH-Beschluss gar nicht erfasst werden, und ich seit Juni 2011 rechtskräftig geschieden bin. Von daher seien diese Forderungen des Jobcenters sowohl vom Zeitpunkt der Trennung (Sept. 2009), und erst recht, vom Zeitpunkt der Scheidung ohne rechtliche Grundlage, es sei denn, ein TU sowie ein nachehelicher Unterhalt wären gerichtlich festgelegt worden, was in meinem Fall nicht geschehen ist. Unabhängig davon sind die Verjährungs- bzw. Verwirkungsfristen außer Acht gelassen worden. Trotz meines berechtigten Widerspruchs gab die Rechtspflegerin zu meinem Entsetzen dem Antrag des Jobcenters statt, und fertigte eine vollstreckbare (Teil-) Ausfertigung des UH-Beschlusses aus.
Diese Ausfertigung wurde mir Freitag vor einer Woche durch die Gerichtsvollzieherin förmlich zur Kenntnisnahme zugestellt. Zunächst dachte ich an einen verfrühten April-Scherz, aber das ist keiner. Man sagt, bei Behörden dauert es einige Zeit bis sich was bewegt, aber die BfA Inkassodienst Nord in Hannover ist von der ganz schnellen Truppe, denn gestern kam wieder mit gelbem Brief weitere Post von der Gerichtsvollzieherin. Ich bin Mitte Dezember geladen, meine Vermögensverhältnisse an Eides statt offenzulegen oder ich zahle mal eben 823.- €, um diesen Termin abzuwenden. Das schlägt dem Fass nun aber sicher den Boden aus !!
Die Forderungen sind eindeutig rechtswidrig, da es sich um geleistete HARTZ IV-Leistungen an meine Ex handelt. Ich habe keine Kraft mehr für weitere juristische Auseinandersetzungen. Jetzt muss ich wohl oder übel auch noch eine Vollstreckungsgegenklage beim Amtsgericht einreichen. DANKE, liebes Jobcenter, für so viel Fachkompetenz !!
Ich bin von Mitte Juli 2012 bis Mitte Juni 2013 fast jeden Tag von der Niederlausitz nach Hamburg, über 200.000 km mit der Deutschen Bahn AG, zur Arbeit gefahren - 453 km hin und 453 km wieder zurück, eine Strecke viereinhalb Stunden im ICE und im Regionalexpress. Es ist verrückt, ich weiß, aber ich bin 48 J. und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, den ich aufgrund der heutigen Arbeitsmarktsituation nicht leichtfertig kündigen werde.
Ich habe durchschnittlich 60 Stunden pro Woche gearbeitet, und musste im Sept. 2012 dem Stress zum ersten Mal mit meinem ersten Herzinfarkt (8 Tage Koma) Tribut zollen. Nach der stationären Rehabilitation habe ich die Stunden zwar etwas zurück gefahren, aber der Stress ging unvermindert weiter. Anfang Juni 2013 bin ich nach dem Potsdamer Halbmarathon zum zweiten Mal zusammengebrochen. Seitdem bin ich krankgeschrieben (Burnout-Syndrom), und bekomme von meiner Krankenkasse zurzeit 1.300.- € Krankengeld, d.h. mein derzeitiges Einkommen liegt unterhalb der Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO. Nur ganz langsam habe ich auf den Weg zurückgefunden und nun folgt der nächste Tiefschlag, vielleicht der Letzte.
Die Offenlegung meiner Vermögensverhältnisse hätte weitreichende Konsequenzen, nicht nur die Kündigung meines voll ausgeschöpften DISPO-Kredits … es wäre der komplette Ruin, dank des unüberlegten Vorgehens des Jobcenters. Alle Tiefschläge habe ich bislang weggesteckt, bin immer wieder aufgestanden, habe letztes Jahr meine ganz große Liebe gefunden, mit der ich in einer sehr harmonischen Partnerschaft zusammenlebe. DAS will ich nicht aufgeben müssen, aber das Jobcenter ist gerade dabei, das ich mich selbst aufgebe, so wie ich im Mai 2010 meine Kinder aufgeben musste. Ich kann nur hoffen, dass mich meine LG wieder so aufbaut, dem Jobcenter den Kampf anzusagen. Ob ihr das so kurzfristig gelingen wird, ihr bleiben drei Wochen Zeit, … keine Ahnung !!
Bin ich wirklich verpflichtet, auch noch das HARTZ IV-Leben meiner Ex zu finanzieren ?? Auch kommt in mir so langsam der Verdacht hoch, dass meine Ex doppelt kassiert hat, da der KU auf ein Anderkonto ging. Oder ist das abwegig, das zu vermuten ??
Ich werde Euch in jedem Fall auf dem Laufenden halten.
Grüße aus der Niederlausitz
Nimm' das Leben nicht so ernst, du kommst da ja doch nicht lebend raus 😉
Hi EV,
also sorry, ich kann da nichts rechtswidriges erkennen.
Vielmehr haben sowohl Dein RA (zumindest teilweise fehlende Aktivlegitimation der Kinder im damaligen Unterhaltsverfahren) als auch teilweise auch Du (Nichtbeachtung der Überleitungsanzeige und Zahlung an die Kinder) geschlafen.
Jemand mit zweitem (juristischem???) Staatsexamen sollte eigentlich in der Lage sein, die Gesetze richtig lesen und verstehen zu können.
Gruss von der Insel
Hömma, ich habe etwas Mühe deinen Ausführungen zu folgen aber ich kann da auch keinen Sinn mehr drin erkennen, warum du dich noch in dieses Hamsterrad stellst.
Durch arbeiten und bezahlen kommst du da jedenfalls nicht raus.
So wie man ein Feuer auch nicht mit Löschpapier löschen kannst, solltest du ihm nun die Brennstoffzufuhr entziehen.
Was soll man dir denn noch nehmen, womit drohen?
Beschäftige dich mal mit der Hartz4 Aufstockung.
Such dir bei dir in der Ecke einen bequemen Job, zahle davon soviel Unterhalt wie du kannst und lasse das vom Jobcenter wieder auffüllen.
Dann sollen sie dich mal am Ärmel lecken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.