Hi ich habe mal eine frage an euch!
bei meinem ersten kind wurde ein unterhaltstitel vom jugendamt festgesetzt das war in bayern!jetzt wohne ich in hessen und habe post vom jobcenter gekriegt und die haben den unterhalt für das kind errechnet!jetzt meine frage ist das jobcenter berechtigt den unterhalt zu errechnen wenn kein unterhaltstitel vom jugendamt besteht?
Danke im voraus!
Ja, warum denn nicht?
Das JC berechnet den Bedarf des Kindes und leitet seine Ansprüche auf das JC über. Damit hat das JC das Recht dich zurAuskunft aufzufordern und zu berechnen wieviel an KU du zahlen kannst. Es darf aber dann nur inder Höhe fordern, in der das JC selbst Zahlungen leistet (für den unwahrscheinlichen Fall, das du laut DDT mehr KU zahlen müsstest, aks das Kind Anspruch beim JC hat). Allerdings würde dir dann die Different nicht erlassen, die könnte dann durch die KM eingefordert werden
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen