hallo, ich bin neu hier, lese schon lange mit, aber jetzt hab ich mal ein problem :yltype:
ich bin seit 2jahren getrennt und seit sept. geschieden, 2kinder(7 und 10), bisher lebten beide kids bei der KM und ich zahlte(bzw ex pfändete) den unterhalt für beide kids.
seit okt lebt nun meine tochter(7) bei mir und sohn bei KM, KM ist umgezogen und bekommt leisungen vom jobcenter.
im Nov bekam ich ein schreiben vom jobcenter das ich mein einkommen offenlegen soll um den unterhalt für den sohn zu berechnen.
ich habe damals(bis nov) einkommen gehabt:
netto:1400
spesen:600 (die sind aber für die zukunft nicht mehr da)
davon hab ich bisher 544€ unterhalt gezahlt(gepfändet)
soweit so gut und alles ok.
aber nun erhalte ich nur noch krankengeld und das jobcenter schickt mir keinen bescheid inwieweit ich noch unterhaltsfähig bin und berufen sich mündlich darauf das ein gültiger titel besteht...warum wollen die nun den unterhalt berechenen, wenn doch nichts gerechnet wird :question: :question: :question:
wie erreiche ich es das mir das JC nun einen bescheid schickt in dem steht das ich trotzdem noch voll unterhaltsfähig bin, mit dazugehöriger berechnung... den nachweis über die höhe des krankengeldes hab ich denen zukommen lassen, der erhalt wurde mir telefonisch bestätigt.
mein krankengeld ist 1160€/monat
mite zahle ich 500/warm
und davon soll ich nach telefonischer auskunft noch 272€ unterhalt zahlen können.
Unterhalt für meine tochter bekomme ich nicht/uvg ist beantragt(seit nov), aber die bearbeitung dauert und wird von der KM hinausgezögert.
eine abänderung des titels zieht sich derzeit auch ewig hin, da auch hier ex auf keine schreiben(anwalt,gericht)reagiert.
nun die frage....wie komme ich an einen bescheid vom JC? sind die nicht dazu verpflichtet einen bescheid zu schicken...ich möchte die berechnung sehen...
danke für jede antwort
Moin,
....wie komme ich an einen bescheid vom JC?
Das Interesse des Jobcenters ist es, möglichst wenig an Leistungen abzudrücken.
Deshalb prüfen sie, ob bei Dir nicht mehr zu holen ist, als Du derzeit bezahlst (bzw. zahlen musst).
Da bei Dir nicht mehr zu holen ist, fordern sie auch nichts von Dir (zur Zahlung der 272 EUR bist Du via Titel verpflichtet, diese Verpflichtung kommt nicht vom JC) und da sie nichts fordern, brauchen sie Dir auch keine Berechnung liefern.
eine abänderung des titels zieht sich derzeit auch ewig hin, da auch hier ex auf keine schreiben(anwalt,gericht)reagiert.
Um welchen Titel geht es hier ? Die bei Dir lebende Tochter oder den bei Ex lebenden Sohn (oder ist es ein Titel für beide) ?
In Anbetracht Deiner derzeitigen finanziellen Situation macht es ggf. Sinn zu prüfen, ob Du nicht selbst Ansprüche auf Sozialleistungen hast.
Besten Gruß
United
wie erreiche ich es das mir das JC nun einen bescheid schickt in dem steht das ich trotzdem noch voll unterhaltsfähig bin, mit dazugehöriger berechnung... den nachweis über die höhe des krankengeldes hab ich denen zukommen lassen, der erhalt wurde mir telefonisch bestätigt.
Hast du für dich Leistungen beantragt? Dann musst eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten und darauf hinweisen, dass alle Unterlagen da sind und du endlich eine Berechnung brauchst. Wenn nicht, solltest du es aufgrund der bei dir lebenden Tochter tun.
Wenn du den Bescheid deiner Exe meinst. Den erhälst du nicht und zwar aus Datenschutz und gesetzlichen Regelungen. Du kannst allerdings das JobCenter bezüglich ihres Schreibens und deiner Antwort einen Brief erwarten. Dazu fordere sie höflich auf, dir den Verfahrensstand mitzuteilen- und das ganze schriftlich mit einer Fristsetzung von 14 Tagen.
A life lived in fear is a life half lived
das jobcenter berücksichtigt derzeit bei der ex den unterhalt(272€), bis dezember hat sie das auch bekommen(gepfändet), im januar hat sie noch keinen unterhalt bekommen(pfändung lief ins leere) ich habe ein teil lohn und ein teil krankengeld bekommen(insg. 950€+184Kindergeld), der typ vom jc meint aber immernoch das ich zahlen muss und die bescheinigung des krankengeldes nimmt er in seine berechnung nicht auf, er rechne nur den bislang erziehlten lohn...das kann doch nicht sein??? ich war hier beim jc und wollte aufstockung beantragen, aber ich bin genau an der grenze vom regelbedarf und ohne ein schreiben der ander jc bekomme ich nichts....denn sie sagen, ich hab nix und kann somit nicht zahlen und km ist der tochter auch unterhaltspflichtig :rofl2:
die KM hat für beide kinder einen titel, das ganze läuft derzeit übern anwalt, da sie den der tochter nicht rausrücken will, die pfändung läuft auch für beide kinder, wobei ich jetzt erreicht habe das ex nur noch die halbe pfändung ausgezahlt werden darf(sollte es der lohn hergeben).
Moin nochmal,
ich war hier beim jc und wollte aufstockung beantragen, aber ich bin genau an der grenze vom regelbedarf und ohne ein schreiben der ander jc bekomme ich nichts....denn sie sagen, ich hab nix und kann somit nicht zahlen
Du hast einen Titel, der bedient wird. Das hat der Knabe zu berücksichtigen (dazu gibt es einschlägige Rechtssprechung).
Gruß
United
ich habe keinen titel, ex hat titel...der bisher von mir bedient wurde.
es kann doch aber nicht sein, das ich immer nur höre ich muss zahlen.....warum drängt man die ex nicht dazu, bzw warum schafft sie es sich so lange davor zu drücken...
ich wollte eine einvernehmliche lösung haben....sozusagen, jeder zahlt für das andere kind, somit zahlt niemand und jeder steht mit einem kind auf eigenen füssen...aber da macht sie nicht mit....
würde ich aufstockung bekommen, dann würden sich auch meine ausgaben anders aussehen...keine gez mehr und mittagessen in der schule würde nur noch 1€/tag kosten, derzeit zahl ich 3€/tag, bzw würde mir das ganze bildungspaket zur verfügung stehen
hab jetzt mal einen Brief an die jobcom geschrieben und um den stand der dinge zu erfahren, bin gespannt was die mir für eine berechnung schicken...wie ich von derzeit 1160€, unterhalt für den sohn zahlen kann und gleichzeitig noch für mich und meine tochter hier sorgen soll.
wenn sie überhaupt antworten 😡
achja, ich werde für längere zeit krank sein(knie kaputt, arthrose), also ist keine vorgeschobene krankheit, somit kann man mir auch nicht vorwerfen das ich "simuliere", nachdem ich wieder gesund bin, werde ich mich beruflich umorientieren müssen, denn als fernfahrer kann ich ja als aleinerziehender nicht mehr tätig sein....diese tatsachen sind dem amt und auch ex bekannt....ex ist voll arbeitsfähig, tut es aber nicht, mal sehen wann ein gericht ihr fiktives einkommen anrechnen, bzw zur arbeit "zwingen" wird. :gunman:
Hallo Papa-Tochter,
ich habe dazu einen interessanten Link für dich, der dir vielleicht weiter hilft:
http://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki-zum-nulltarif/index.html
M.E. nach stehen dir nach Sozialrecht ca 1170 Euro inkl. Kindsunterhalt und zzgl. Kindergeld zur Verfügung.
Entsprechend solltest du wohl Unterhaltsvorschuß beantragen solange deine Ex nicht zahlt und den Rest eben vom jobcenter auffüllen lassen.
Gruß
danke 🙂
unterhaltsvorschuss hab ich im november beantragt, aber bisher noch keine entscheidung, auch telefonische nachfragen beschleunigen es nicht :thumbdown:
Hi,
ergänzend zu UHV wäre unbedingt eine Titelabänderung zu prüfen.
Wenn Die KM nicht leistungsfähig ist, wirst Du barunterhaltspflichtig auch für das bei Dir lebende Kind. Damit musst Du weiterhin für beide aufkommen und es wäre eine Mangelfallberechnung für beide durchzuführen.
Allerdings wird die Titeländerung kaum ohne gerichtliche Hilfe klappen. Bis dahin ist der Titel auch zu bedienen.
Gruss von der Insel
titelabänderung ist in arbeit....kümmert sich mein anwalt seit november drum und liegt inzwischen alles schon bei gericht...aber es dauert 😡
An einer Titelabänderung arbeite ich auch schon seit bald 1,5 Jahren. Die Entscheidung des Amtsgerichtes
zu meinen Gunsten (nach 1 Jahr) liegt jetzt zur Beschwerde beim OLG. Seit Oktober 2012.
Das das dort so lange dauert, werte ich als schlechtes Zeichen.
Die Option Aufstocken hat bei mir in 15 Monaten 2 Leitzordner Anträge, Bescheide, Widersprüche, Widerspruchsbescheide und zwei Klageverfahren vor
dem Sozialgericht eingebracht.
Man braucht mitunter einen verdammt langen Atem als Elternteil.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)