Hallo Allerseits,
ich habe ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, in dem ich aufgefordert werde, folgende Nachweise zu erbringen:
- Nachweis der Notwendigkeit der Buchführungskosten und deren Zusammensetzung im Einzelnen
- Mitteilung und Nachweis, inwiewit es sich bei den Zinsen ausschließlich um Schuldzinsen aus Anlagevermögen, oder um Kosten des betrieblichen Geldverkehrs handelt
- Vorlage von Nachweisen, Steuern in Form von Umsatzsteuer und Vorsteuer tatsächlich gezahlt wurde
- Mitteilung darüber, wofür Werbungskosten im Einzelnen entstanden sind
Bereits übersandt hatte ich:
- Einkommensteuerbescheide für 2009 und 2010, sowie die BWA für 2011
- Gewinn- und Verlustrechnung für 2009-2011
- Einnahme-Überschußrechnung für 2009-2011 (mußte der Steuerberater für mich machen)
Meine Frage ist nun, ob das Jobcenter überhaupt berechtigt ist, so ins Detail zu gehen. Ich habe eher den Verdacht, das die mich mürbe machen wollen, damit ich weiterhin
meinen KU von 225,- € bezahle. Denn da es mit der Firma in den letzten beiden Jahren nicht so gut lief wie vorher, 2010 habe ich Minus gemacht, denke ich nicht mehr so viel bezahlen zu müssen.
Hi Svenner,
ob die Nachweise im Einzelnen wirklich gerechtfertigt sind, können wir hier nicht beurteilen, ohne die Basisdaten zu kennen. Es schaut auf den ersten Blick alles irgendwie plausibel aus.
Fakt ist, dass die Auskunfts- und Belegpflicht des Selbständigen sehr weit geht und es mit Einkommensteuerbescheiden und EÜR in den allerseltensten Fällen getan ist.
Obendrein reden wir hier von einem Mangelfall bei KU und da ist es egal, ob ARGE, JA oder Kind auf der anderen Seite sitzt, da wird selbst bei einem Arbeitnehmer genau hingeschaut.
Gruss von der Insel
Moin Svenner.
Wenn es Dir nicht mal für den KU reicht,
dann werde doch selbst Kunde des JC.
Deine Daten haben die ja schon.
Dreh den Spieß einfach um!
Ist der KU tituliert?
Lebt das Kind auch bei Dir?
Entstehen nennenswerte Fahrtkosten für den Umgang?
Wovon lebt das Kind, wenn es bei Dir ist?
W.
Hallo, und Danke für die Kommentare.
Hatte die geforderten Unterlagen soweit möglich dann an das JC geschickt.
Nun kam das Schreiben des JC, mit dem Ergebnis, dass ich zum KU von 225 € zusätzlich den Betreuungsunterhalt für die KM (Partnerunterhalt) in Höhe von 141 € zahlen könne.
Losgetreten hatte ich die Sache wohl selber. Da der Firmenumsatz in 2010 und 2011 sich wesentlich verschlechtert hat, war ich der Meinung, dass doch eine Neuberechnung stattfinden müßte. Gegen Ende Mai hatte ich alles zugeschickt, mit der Zusage des JC, alles möglichst schnell zu bearbeiten. Ist aber nicht passiert. Ich war sauer, da ich selber immer Fristsetzungen von denen bekommen habe, und habe dann den KU nicht mehr gezahlt (3 Monate später). Prompt bekam ich natürlich Post, woraufhin ich alles nochmals genauestens belegen sollte. Nebenbei haben die Zuständigen beim JC 2 x gewechselt. Nun also dieses Schreiben mit der Erhöhung.
Zahlungsunfähig bin ich nicht, da ich auch noch auf Steuerkarte arbeite. Mein Sohn (aus geschiedener Ehe) ist in der Ausbildung und lebt bei mir. Das Kind für das ich KU zahle ist 3 Jahre. Mit der Mutter habe ich nie zusammen gewohnt.
Berechnungszeitraum ist der 1.5.2012 bis laufend. Schreiben ist ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung. Melde ich mich nicht, folgt Inverzugsetzung und Titelerstreitung.
Wenn ich meine, den Unterhalt nur in geringerer Höhe leisten zu können, ist dies genau zu begründen. Wir könnten dann über einen Vergleich verhandeln, sofern mein Angebot angemessen und meine Begründung schlüssig ist.
Meine Fragen jetzt:
- da in dem Schreiben steht: `"Unter Berücksichtigung der Steuerbescheide 2009 und 2010 betrug ihr Einkommen aus der Selbstständigkeit ....", gehe ich davon aus, dass 2011 gar nicht berücksichtigt wurde. Ist das ok so? Schließlich mußte ich, da kein Steuerbescheid für 2011 vorliegt, alles mit BWA und GuV nachweisen. Und 2011 lief es zwar wieder besser, aber eben nur etwas besser. Soll ich darauf bestehen, auch 2011 in die Berechnung einzubeziehen.
- wie steht es mit den Kosten für das Kfz? Es wurde nur hälftig berücksichtigt sagt sie, aber das wird es vom Finanzamt ja sowieso, da ich kein Fahrtenbuch führe.
- inwieweit muß ich für die KM wirklich Partnerunterhalt zahlen? Eigentlich doch nur für die ersten drei Jahre. Aber aus dem Schreiben geht nicht hervor, für welchen Zeitraum es sein soll. Denn es kann ja jetzt nur noch rückwirkend sein, und bisher wurde nie Partnerunterhalt von mir gefordert.
- wie verhält es sich mit den Fahrkosten für den Umgang? Hin- und Rückfahrt sind ca. 70 km.
Ich freue mich auf eure Antworten
Da du 2011 eingerechnet haben willst und er nicht ist, musst du Einspruch erheben. Du schreibst selber, du musst angeben, warum du weniger zahlen willst, dann gib doch die Umgangs und Fahrtkosten an. Vielleicht ist das ein schlüssiges Argument.
Bist du geschieden oder lebst du noch in Trennung. Wenn du noch nicht geschieden bist, bist du verpflichtet.
Aus der Erfahrung meines LG, der bei der Arge Geld bezieht: Seine Exfrau wurde auch nach der Scheidung befragt, ob sie was zahlen könne, obwohl die Kinder bei ihr leben.
Und wie Wildlachs schreibt, wenn du dir nicht sicher bist, gebe einen Antrag bei deinem JC ab und schau, was raus kommt.
A life lived in fear is a life half lived
Ja, danke Hexesyl. Ich glaube ich werde jetzt alles an diese Berechnung Berechnung monieren was ich nicht nachvollziehen kann, und dabei möglichst schlüssige Gründe angeben. Eben wie der von dir genannte.
Noch zur Info: ich bin seit 2006 geschieden. Meine Tochter aus dieser Ehe lebt bei meiner Exfrau, und mein Sohn bei mir. Die 3 jährige Tochter um die es hier geht, ist aus einer 10- monatigen Beziehung hervorgegangen. Ein halbes Jahr nachdem ich die Beziehung beendet habe (mußte), kam eine SMS...