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Jugendamt

 
(@konny61)
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Hallo
meine Geschichte hab ich hier vor 2 Jahren vorgestellt. Würde ja gerne dahin linken... krieg ich aber nicht hin. 1 Tochter 6 Jahre, Geschieden, gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt bei der Mutter. Kurz vor Schulbeginn Umgangsverfahren abgeschlossen. Umgang geändert auf alle 2 Wochen Fr-Mon Schulanfang und Mittwoch Nachmittag, alle 2 Wochen mit Übernachtung.

Kommunikation mit der Mutter gleich null; 2x in Beratungsgesprächen, die sie dann abgebrochen hat. Beim letzten Termin nach 4 Jahren hin und her zum ersten Mal eine Telefonnummer von ihr bekommen. Nützt nur nix, geht nicht dran wenn ich anrufe. Von der Richterin wurde sie freundlichst darauf hingewiesen auf Telefonanrufe und Mails zu antworten.

Im Juni war meine Tochter im Krankenhaus wg Mandeln und Polypen, dort gab es Probleme mit der Karte von der AOK; Kind ist über die Mutter versichert. Sie teilte mir mit das sie sich selbständig gemacht hat und das das mit der Karte noch nicht geklärt ist. Im Krankenhaus haben wir vereinbart das ich zur Nachkontrolle zum HNO gehe (hab ich gemacht) und sie zum Hausarzt.

Seit März dieses Jahres hatte meine Tochter insgesamt 5x Läusebefall, 2x wurde ich vom Kindergarten angerufen, 2x habe ich Läuse entdeckt als ich sie von der KM abgeholt habe. Wegen Läuse/Kommunikation/Schule/Krankenkarte habe ich beim Jugendamt angerufen und um einen Termin gebeten.

Vor 2 Wochen hatten wir dort einen Termin... ich hab ja jetzt schon viel mitgemacht aber das war ja echt der Höhepunkt. KM hat erst mal ~20min ausgiebig ihre Sicht der Dinge geschildert ohne unterbrochen zu werden... Irgendwann hab ich dann mal gefragt ob ich auch mal was sagen dürfte... Da hat die Mitarbeiterin des JA mich angeblafft: "Wenn sie streiten wollen, können wir das ganze auch beenden"

Ergebnis: Mama macht alles richtig. Sie ist auch nicht verpflichtet mit mir zu reden. Schulische Themen soll ich alle mit der Schule regeln, sie hätte mich auch darüber nicht zu informieren. Und was die Krankenversicherung betrifft: KM gab an das die Karte wahrscheinlich nicht mehr gültig ist. Die Mitarbeiterin des JA sagt dann zu mir: wenn sie wissen wollen ob ihre Tochter versichert ist gehen Sie zum Hausarzt und fragen nach. Ich also mit einer Kopie der Karte dahin... die konnten mir das nicht sagen da ich dafür die richtige Karte brauche. Mir wurde aber mitgeteilt das meine Tochter da nur 1x im April war und es auch keine Nachkontrolle zur OP gab.
In der Schule waren sie alle ja sehr nett und haben versprochen mir alle Infos aufs Handy zu schicken; erste Elternversammlung vor Schulbeginn hab ich schon mal verpasst.

Das habe ich dem JA mitgeteilt und da kam ein Einzeiler zurück "als sorgeberechtigter Vater (und somit auch als Inhaber der Gesundheitsfürsorge Ihrer Tochter) haben Sie die Möglichkeit Arzttermine mit Ihrer Tochter wahrzunehmen, sollten von Ihrer Seite Sorgen diesbezüglich bestehen"

Na toll, wie soll ich denn Termine wahrnehmen ohne Karte?
Ist so eine Reaktion des JA normal? Wie soll ich weitervorgehen wg der Versicherung?

Mir wurde klar vermittelt wie man mich sieht: als ewiger nörgelnder Papa der die ach so tolle KM einfach nicht in Ruhe leben lässt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2018 10:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier geht´s zur Vorgeschichte

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2018 11:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das es mit der Schule geklappt ist doch schon mal was.

Hinsichtlich der KK gibt es nur 2 Möglichkeiten:

1. Bei der KK nachfragen ob Kind versichert ist. Wieso der Hausarzt das Wissen soll ist mir unklar.

2. Kind wird bei Dir versichert. Das ist möglich unabhängig davon ob das Kind bei Dir seinen Lebensmittelpunkt hat oder nicht.
Probleme kann es hier geben, wenn Deiner Ex unterstellt werden kann ein höheres Einkommen als die Beitragsmessungsgrenze zu haben. Die KK wird Dich aber auf alle Fälle beraten.

Ansonsten kann das JA hier nur vermitteln (wenn es will) und sowieso nichts entscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2018 11:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das JA macht es sich da schlicht und einfach sehr einfach.

Der Hausarzt weiss es auch nur, wenn er die Karte ins Lesegerät steckt und eine entsprechende Rückmeldung bekommt. Dann sieht er entweder, dass die Karte funktioniert oder eben nicht. Das kann aber auch an einem Kartendefekt liegen.

Bei der KK nachfragen ist eine Möglichkeit. Evtl. scheitert er dann aber daran, dass das Kind über die KM versichert ist.

Ich würde dann argumentieren, dass wir eine Versicherungspflicht haben und du unnötige Kosten für dich vermeiden willst (da eine Nachzahlung sehr teuer werden kann und du da mit im Boot bist)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2018 11:32
(@konny61)
Schon was gesagt Registriert

hab jetzt mit der AOK telefoniert, bekomme telefonisch keine Auskünfte; da würde aber was vorliegen und ich soll heute bis 13h00 da vorbeikommen. Was ich dann mal machen werde.

Ich bin privatversichert müsste also meine Tochter normalerweise dann zu meinen Konditionen versichern... wer trägt die Kosten, ich nehme an alleine ich ? 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2018 11:46
(@inselreif)
Moderator

Genau, der Barunterhaltspflichtige. Also immer der, der fragt...
Wobei eventuell eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV günstiger kommt!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2018 12:13
(@loewenherz)
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Wie Du es richtig schrieben hast, besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Die Kindesmutter muss also auch lückenlos krankenversichert sein. Wenn sie in der gesetzlichen KV bleibt, dann ist die Tochter immer beitragsfrei mitversichert. Habe die gleiche Konstellation. Ohne das jetzt weiter auszuführen, Kinder sind aus bestimmten Gründen besser in der gesetzlichen KV aufgehoben. Da die Tochter dort bis jetzt versichert war, kann sie dort auch im Notfall als freiwilliges Mitglied versichert bleiben. Das ist besser. Du kannst ja eine private Zusatzversicherung abschließen. Das kostet bei Kindern sehr wenig.

Bezüglich der Karte muss die Kindesmutter Dir die KV-Karte der Tochter bei den Übergaben mitgeben, damit Du im Notfall während deines Umgangs zum Arzt oder in ein KH gehen kannst. Das ist gängige Praxis und wird auch oft von Richtern in den Umgangsbeschluß mit aufgenommen. Was das JA angeht, kann ich Dir nur dringend empfehlen alles schriftlich zu protokolieren. Wenn es Beanstandungen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge gibt, dann teile das auch schriftlich der Kindesmutter und wenn nötig dem Jugendamt mit. Wichtig: alles schriftlich! Dann ist das in der Akte beim Jugendamt. Das ist sehr wichtig aus meiner Erfahrung heraus. Das zwingt die Mitarbeiter beim Jugendamt sich mit der Thematik auch sachlich auseinander zu setzen. Sonst wird das unter den Teppich gekehrt. Am Ende wird dir das dann noch negativ ausgelegt in dem Sinne das Du die Mutter ständig in Frage stelltst. Dabei geht es Dir ja um die gemeinsame Tochter. Seit ich das alles immer schriftlich beim JA eingereicht habe, hat sich der Wind gedreht. Da bleibt dann kein Platz für Interpretationsspielraum mehr. Die wollen am liebsten alles telefonisch oder in Gesprächen klären. Bei Schriftsätzen müssen! diese in die Akte. Wenn dann im Nachgang was zu Lasten der Kinder passiert, hat dass JA ein Problem da sie es ja nachweislich wussten. Daher dreht sich der Wind an der Stelle. Glaub es mir.....

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Geschrieben : 10.08.2018 12:28
(@konny61)
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AOK hat sich nochmal gemeldet und ich brauche da nicht vorbei denn sie dürfen mir keine Auskunft erteilen. Die Karte ist definitiv nicht mehr gültig, meine Tochter wäre momentan nicht versichert.
Ich könnte sie auch nicht versichern, da der aktuelle Vorgang nicht abgeschlossen ist. Und über den bekomme ich keine Auskunft. ?????

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Themenstarter Geschrieben : 10.08.2018 12:37
(@konny61)
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Was das JA angeht, kann ich Dir nur dringend empfehlen alles schriftlich zu protokolieren. Wenn es Beanstandungen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge gibt, dann teile das auch schriftlich der Kindesmutter und wenn nötig dem Jugendamt mit. Wichtig: alles schriftlich! Dann ist das in der Akte beim Jugendamt. Das ist sehr wichtig aus meiner Erfahrung heraus. Das zwingt die Mitarbeiter beim Jugendamt sich mit der Thematik auch sachlich auseinander zu setzen. Sonst wird das unter den Teppich gekehrt. Am Ende wird dir das dann noch negativ ausgelegt in dem Sinne das Du die Mutter ständig in Frage stelltst. Dabei geht es Dir ja um die gemeinsame Tochter. Seit ich das alles immer schriftlich beim JA eingereicht habe, hat sich der Wind gedreht. Da bleibt dann kein Platz für Interpretationsspielraum mehr. Die wollen am liebsten alles telefonisch oder in Gesprächen klären. Bei Schriftsätzen müssen! diese in die Akte. Wenn dann im Nachgang was zu Lasten der Kinder passiert, hat dass JA ein Problem da sie es ja nachweislich wussten. Daher dreht sich der Wind an der Stelle. Glaub es mir.....

nach dem Gespräch beim JA fragte die Mitarbeiterin: sie brauchen das ja nicht schriftlich? KM meinte nein, ich aber ja... 3 Tage kam eine Elternvereinbarung per Post wo das Thema Versicherung gar nicht drin stand. Das habe ich dann per Mail reklamiert.

PS habe beim Jugendamt nur auf den Satz gewartet "...alles zum Wohle Ihrer Tochter", der kam Gott sei Dank nicht... den fand ich bei Gericht schon so toll aus dem Mund von Leuten, die meine Tochter gar nicht kennen

Anm.: Quoting korrigiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2018 12:44
(@loewenherz)
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AOK muss!! deine Tochter freiwillig versichern, da gesetzliche Krankenversicherungspflicht und die AOK die letzte Krankenkasse war. Auch schriftlich an die AOK wenden. Bitte um sofortige freiwillige Weiterversicherung deiner Tochter. Beitrag ca. 180,00 Euro monatlich. Dann hat sie zumindest erst mal wieder Versicherungsschutz bis die Sache mit der Mutter geklärt ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2018 12:55




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du solltest zur AOK gehen und ein Faß aufmachen!!

Dir kann absolut egal sein wie der Status der KV der KM ist, es geht aber nicht, dass Dein Kind nicht krankenversichert ist. Deshalb bestehst Du darauf, dass Deine Tochter freiwillig krankenversichert wird bzw. Du versicherst Deine Tochter privat.

Wer zahlt denn, wenn Deine Tochter unglücklich fällt und eine aufwendige Operation notwendig ist! DU!! (Kommt zum Glück selten vor, aber gerade deshalb ist eine Krankenversicherungspflicht zumindest für Kinder absolut notwendig.)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2018 15:41
(@konny61)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Infos
Mail ans JA ist raus; Montag steh ich bei AOK vor der Tür

Habe erste Elternbrief per Bild aufs Handy bekommen von der Schule... ich hab das Gefühl das ist das erste was seit 4 Jahren ohne Probleme funktioniert hat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2018 15:57