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Jugendamt erfragt beim Arbeigeber Einkommensituation

 
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
zunächst: ich frage nicht in eigener Sache, trotzdem interessiert mich die Angelegenheit brennend.
Zum Sachverhalt:
Ich habe mich heute mit einem Arbeitskollegen in Sachen Unterhalt unterhalten. Dabei offenbarte er mir, dass er vom Jugendamt mit (überhöhten) Unterhaltsforderungen konfrontiert wurde.
Grundlage dieser Forderungen waren Einkommensbelege der letzten 12 Monate, die das Jugendamt direkt bei "unserem" Arbeitgeber abfragte und von Diesem auch erhielt.
Auf Nachfrage bei der zutändigen Mitarbeiterin in  unserer Entgeltabteilung wurde sowohl die Anfrage des Jugendamtes als auch der Vollzug, die Entgeltunterlagen dorthin geschickt zu haben bestätigt.
Auf Anfrage beim Jugendamt erhielt mein Arbeitskollege die Info, dass er persönlich (angeblich?) angeschrieben wurde aber nicht reagiert hätte.
tatsächlich hat er nie Post vom Jugendamt im betroffenen Zeitraum erhalten

Meine/ unsere persönliche Vermutung ist, dass dem Jugendamt die neue Adresse des Kollegen (KV) nicht bekannt war.
Trotzdem wirkt dieser ganze Vorgang auf mich irgendwie sehr übergriffig

Mein Frage an der Stelle: ist sowas rechtmäßig?
Dies eigentlich im doppelten Sinne: Sowohl das direkte Auskunftsbegehren des Jugendamtes beim Arbeitgeber erscheint mit nicht rechtskonform, aber auch die Reaktion des Arbeitgebers die Einkommensunterlagen "mal eben so" herauszugeben paßt nicht in meine Rechtsauffassung.
Berechtigt ein vorhandener Titel zu so einer Maßnahme?
Danke schon mal...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2018 23:46
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, ist rechtmäßig: § 68 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2018 23:59
(@inselreif)
Moderator

So ist es.
ABER nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige zuvor darauf hingewiesen war und unter Fristsetzung die Gelegenheit hatte, die Daten freiwillig herauszugeben!
Darüber lässt sich hier trefflich streiten.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 00:09
(@tellerchen)
Benutzer

bei mir hatten die beim arbeitsamt nachgefragt, ohne mein wissen.

wo kein kläger, da kein Richter...

kindeswohl geht eben über Elternwohl...

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 02:08