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Jugendamt Kinderschutzmeldung

 
(@kardinal79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,

ich bräuchte mal euer Schwarmwissen. Der grobe Ablauf meiner Geschichte ist im Unterabschnitt "Meine Geschichte aus dem Kreis Mettmann" nachlesbar.
Zuerst hat mir das zuständige JA  eine Termineinladung vor 2 Wochen gesendet ( abgeschickt lt. Poststempel 1 Tag vor Termin) welcher mich nach dem Termin nachträglich erreichte.
Auf meine direkte Bitte per Email einen Termin zeitnah Mittwochs vormittags ( wegen Arbeitszeiten die nicht veränderbar sind + auch kein kurzfristiger Urlaub möglich) rechtzeitig  mit Nennung des Grundes zu geben kam eine Terminvorgabe für Freitag während der Arbeitszeit.  
Das für meine Kinder zuständige JA hat mir heute morgen nach neuerlicher Bitte per Email mir Mittwochs einen Termin zu geben eine in meinen Augen relativ unneutrale Email gesendet.
Inhalt: In ihren Anschreiben wird die Sachbearbeiterin keine Gründe nennen / Aufforderung den Termin wahrzunehmen ggf. Urlaub zu nehmen/ Ich hätte keine Möglichkeit wahrgenommen einen Termin abzusprechen/ da es eine Kinderschutzmeldung gibt kann sie wegen Dringlichkeit keine Rücksicht nehmen.

Ist das JA verpflichtet mir den genauen Grund, auch vorab, zu nennen?
Was kann das JA daraus machen wenn ich den Termin während meiner Arbeitszeit nicht wahrnehmen kann da ich sonst meinen Job verliere?
Die Unterhaltszahlung durch Erhalt des Arbeitsplatzes ist ja ein bekanntes Thema...  

Diesen Montag wurde von mir ein Antrag einer EA beim zuständigen FamG gestellt da meine Exfrau jeglichen Umgang aussetzt da meine Kinder " nicht wollen"..... 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2018 16:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es eine Kinderschutzmeldung gibt, aus welche Grund auch immer, dann muss das JA dem nachgehen und es ist in diesem schon wichtig solche Termine wahrzunehmen bzw. dringende Gründe zu haben, wenn man sie nicht wahrnimmt.

Das steht mit der  EA u.U. im Zusammenhang. Ob tatäschlich etwas vorliegt kann natürlich keiner hier sagen. Aber Du bringst Dich eine denkbar schlechte Ausgangsposition, wenn Du hier mauerst.
Nimm Urlaub, bummle Überstunden ab, bitte Kollegen Dich zu vertreten. Oder bringe einen Nachweis vom Arbeitgeber, dass Du unabkömmlich bist.

Das JA ist nicht verpflichtet Dir eine Stellungsnahme zu schicken sondern hat Dich über den Grund -- Kinderschutzmeldung -- informiert. Das ist ausreichend.

Das JA wird in seiner Stellungnahme zum Sachverhalt einfach reinschreiben, dass eine Klärung des Sachverhalts aufgrund Deines Nichterscheinens nicht möglich war und Du offenbar an Deinen Kindern kein Interesse hast. Die KM hat damit faktisch einen Freibrief. Auch vor Gericht wird das JA angehört. Selbst wenn es nur wahrheitsgemäß sagt/schreibt, dass man mit Dir nicht sprechen konnte, wird das Gericht die Sache entsprechend gegen Dich werten.

Auch wenn Du Dir nichts, gar nichts zu schulden hast kommen lassen, solltest Du unbedingt auf das JA zugehen und dort einen guten Eindruck hinterlassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2018 16:55
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
auch wenn schon der letzte Beitrag schon ein paar Tage her ist...(und eventuell die Angelegenheit schon erörtet und/oder gar geklärt ist...)
Was wäre denn, wenn Du einfach an einem Mittwoch Deiner Wahl beim zuständigen JA aufschlägst und um Klärung bittest?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2018 15:02