Jugendamt oder ich ...
 
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Jugendamt oder ich versteh die Welt nicht mehr

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(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Seitdem die ex mit Kind zum neuen Freund gezogen ist,
hängt mein Kind stark an mir bzw weint beim Abschied.
Ich wollte Termin beim JA, hat ex abgelehnt.

Dann hat Sie selbst einen Termin beim JA gemacht,
Vorher schon mit der Dame dort telefoniert und erklärt,
Dass es daran liegt, dass ich das Kind zu sehr verwöhne.

Die Dame vom JA kam zum Schluss, dass mein Umgang
reduziert werden muss, um es dem Kind einfacher zu machen.

Ich würde behandelt wie ein Verbrecher...

Meine Argumente ungehört, hab dann nochmal ein Mail
geschickt und zurück kam eine unverschämte Antwort.

Ich bin völlig perplex und habe jetzt weniger Umgang.

Jetzt wird es gerichtlich festgelegt.

Verwirrter lollipop..

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2012 19:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Lollipop,

das JA hat Gott sei Dank gar nichts zu bestimmen. Ich hoffe, Du hast für die Verhandlung einen fähigen Anwalt, der dem Gericht klar macht, dass Sehnsucht des Kindes nach dem Vater nicht mit weniger Kontakt bestraft werden darf.

Wie alt ist Dein Kind? Ich würde ggf. darauf bestehen, dass das Kind in entsprechendem Rahmen (Richterzimmer) gehört wird.

Alles Gute Dir!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 19:56
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Danke, das Kind ist fast 6.

Jetzige Umgangsregel seit fünf Jahren.

Ich habe leider schon oft gehört, dass das Gericht sich zu100%
auf das Jugendamt stütz.

Wie gesagt ich bin völlig verwirrt.

Gruß
Lollipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2012 20:00
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde in dem Fall eine Umgangsausweitung vorschlagen. Ich mache aktuell immer alles schriftlich wenn es um den Umgang geht. Was war denn die Antwort?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 20:49
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Das JAmt ist im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und als Wächter iSd GG tätig, hat von Beratung und Hilfen, über Beteiligung an familienrechtlichen Verfahren bis hin zu Inobhutnahmen einen ganzen Strauß von Pflichten und Rechten in der Hand. Das sollte nicht verharmlost werden!

In familienrechtlichen Verfahren muß es gehört werden, muß aber nichts beitragen, im Auftrag des Gerichtes ermittelt es, vermittelt auch oder greift derb ein und durch usw. usf.

Im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung und im vorgenannten Rahmen kann das JAmt nahezu machen, was es will. Es unterliegt keiner Fachaufsicht.    

Ich habe ganz unterschiedliche Zusammenarbeit von Justiz und JÄmtern erlebt, die von gegenseitiger Unterwürfigkeit, Ignoranz bis hin zu respektvoller Beachtung reicht.

Das Amt sollte in seiner WIRKUNG nicht unterschätzt werden. Es kann dazu BEITRAGEN, daß Betroffene in Ketten gelegt  oder diese vom Galgen freigeschnitten werden...  

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 20:57
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

der Termin beim JA war bizarr, Vorwurf an mich: Paradies beim Papa am Wochenende, schlimmer Alltag bei der Mama.
ich mache zuviele schöne Dinge mit dem Kind, kein Wunder vermisst es mich, das muss sofort aufhören.

Dann kam Vorschlag vom JA den Umgang zu reduzieren, damit dem Kind geholfen wird.

Dagegen habe ich mich gewehrt, dann kam Vorwurf per mail, ich würde meine Traurigkeit auf das Kind übertragen.

Dann habe ich dem JA gesagt, dass die ex nicht mit mir kommuniziert, ich nicht weiss, was das Kind so unter der Woche macht,
das fand die Tante OK, ex brauch nix preisgeben, ist ja ihr Leben.

Aber der Knaller schlechthin...ich habe dem JA ein mail weitergeleitet, in dem ich einen Termin beim JA beim JA vorschlug
und darauf hin eine Flut von Ausdrücken an den Kopf geknallt bekam...psycho, therapie, zwangsjacke, rabenvater, lügner etc..
fand das JA auch OK, weil hat ja nix mit dem Kind zu tun

wie gesagt, verwirrend

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2012 21:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei solchen Leuten einfach aufstehen und gehen, bevor sie dich mit ihrer Blödheit ansteckt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 21:16
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lolli,

der Termin beim JA war bizarr, Vorwurf an mich: Paradies beim Papa am Wochenende, schlimmer Alltag bei der Mama.
ich mache zuviele schöne Dinge mit dem Kind, kein Wunder vermisst es mich, das muss sofort aufhören.

Ich glaube, vorher sollte das JA mal anfangen, nicht so einen Quatsch zu erzählen. Es ist ganz allein Deine Sache, was Du in Deiner Umgangszeit mit dem Kind planst und machst. Vielleicht auch noch mal ins Grundgesetz schauen - ihr als Elternteile seid verantwortlich und nicht der Staat. Solche Einmischungen würde ich mir verbitten.

Richtig ist natürlich, dass auch die "unbeliebten" Themen wie Hausaufgaben in der väterlichen Umgangszeit auch ihren Platz finden müssen und nicht nur "Sunshine Daddy" gespielt wird. Das liegt aber in Deiner Verantwortung.
Du scheinst bei Dir aber die "extrem mütterfreundliche" Variante getroffen zu haben.

Dann kam Vorschlag vom JA den Umgang zu reduzieren, damit dem Kind geholfen wird.

Selten so einen Bullshit gelesen. Da hilft nur der gerichtliche Weg weiter. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 21:41
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

@lollipop7 

Schalte was die EX betrifft ein zwei Gänge zurück und lass dich nciht aus der Reserve locken.
desweiteren kann das JA nicht den Umgang reduzieren, höchstens empfehlen, aber auch nicht
bei der Begründung,den Kids geht es zu gut bei dir. Das geht nämlich weder der KM noch dem
JA was an, wie du ddiese Zeit verbringst. Ich glaube hier spielt der Neid ein grosse Rolle.

Kämpfe für regelmäßigen UG. Suche dir einen fähigen Anwalt.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 22:00
(@diskurso)
Registriert

Moin, lollipop

zunächst werde ich immer hellhörig, wenn ich so etwas lese:

Seitdem die ex mit Kind zum neuen Freund gezogen ist,
hängt mein Kind stark an mir bzw weint beim Abschied.

Was genau Du daraus ableitest, bzw. für mögliche Umgangsänderungen anstrebst, hast Du leider nicht geschrieben.

Weiter lese ich:

das Kind ist fast 6.
Jetzige Umgangsregel seit fünf Jahren.

Wie genau sieht denn Eure Umgangsregelung aus und wie ist sie zustandegekommen (gerichtlicher Vergleich, Gerichtsbeschluss, außergerichtlich)?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2012 11:56




(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich leite daraus nichts ab, dem ist einfach so. aber ex hat eine ableitung getroffen...ich manipuliere das kind.

daraus hat sie beim jugendamt die geschichte gebastelt, dass ich ihm ein schlaraffenland biete und
daher weniger umgang stattfinden soll.

umgang alle zwei wochen von fr bi so bei mir, und an den anderen wochenenden gehe ich für 2 stunden
an seinem wohnort (100km entfernt) mit ihm zum fussball training.

jugendamt hat jetzt fussball training gestrichen. zuwenig qualitativ gute wochenendzeit für mama,
daher schlaraffenland bei mir und grauer alltag bei ihr.

es gibt eine regelung die wir mit dem JA schon vor 4 jahren getroffen haben, jetzt sagt JA wir müssen es
gerichtlich festlegen lassen, JA wird empfehlen nur noch alle 2 Wochen bei mir.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2012 12:24
(@diskurso)
Registriert

ich leite daraus nichts ab,

Offensichtlich aber doch, denn:

Ich wollte Termin beim JA

Was wolltest Du denn beim JA-Gespräch erreichen ?
Das das Kind beim Abschied nicht mehr weint ??

daraus hat sie beim jugendamt die geschichte gebastelt, dass ich ihm ein schlaraffenland biete und
daher weniger umgang stattfinden soll.

Das ist selbstverständlich grober Unfug.
In diesem Zusammenhang verweise ich gern darauf:

Leitsatz eines Urteils vom OLG Frankfurt vom 14.04.2003 - 4 UF 102/02:

Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird. Der Vater darf genausowenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat. Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Kurzurlaub. Solange die Rückgabezeiten eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist das mütterliche hineinregieren abzulehnen. Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig.


ABER:

umgang alle zwei wochen von fr bi so bei mir, und an den anderen wochenenden gehe ich für 2 stunden
an seinem wohnort (100km entfernt) mit ihm zum fussball training.

Du fährst also monatlich 400 km, um für 4 Stunden mit Sohni zum Fusball zu gehen.
Ehrlich gesagt, würde ich mir selbst so etwas nicht antun wollen.
Darüber hinaus (die Schlaraffenland  - und grauer Alltag-Bewertung mal beiseite gelassen) kann ich das hier in Deinem Einzelfall sogar irgendwie nachvollziehen:

zuwenig qualitativ gute wochenendzeit für mama,

Im Zweifelsfall vertausche mal Eure Elternzeit: wie würdest Du es finden, wenn Du kein komplettes WE im Monat mit dem Kind für Dich hättest ?
Konkret:
Es existiert keine gerichtlich gebilligte Umgangsregelung, sondern nur eine freiwillige, im gegenseitigem Einvernehmen beim JA getroffene Umgangsregelung.
"gerichtlich festlegen lassen müssen" bedeutet, dass entweder Du oder KM einen Antrag auf eine gerichtliche Regelung des Umgangs stellen muss.
Ich nehme an, dass kein gSR vorliegt, d.h. KM wird sich vermutlich nicht an das Gericht wenden, sondern einfach Fakten schaffen und sich auf die Empfehlung des JA berufen.
Das Du dann bei einem von Dir gestellten Umgangsantrag Erfolg haben wirst, halte ich für eher unwahrscheinlich.
Ich würde daher eine andere Strategie vorschlagen: verzichte auf Deine 14-Tage-Fussball-Stunden (und die damit verbundene ineffektive Fahrerei) und verlängere stattdessen das Fr-So WE auf Do-So bzw. Fr-Mo.
Ein Fussball-Training ist vielleicht auch bei Dir vor Ort möglich.

Merke:
Das JA um Beratung zu bitten, kann ganz schnell zu Umgangseinschränkungen führen ...

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2012 13:29
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

es besteht das gemeinsame Sorgerecht

Ich wollte zum JA, weil mir von der ex vorgeworfen wurde, dass ich das Kind manipuliere.

Das mit dem WE und dass sie kein komplett freies hat war nie ein Thema, ich nehme ihr damit das lästige
Fussballtraining ab. Für mich ist es kein Problem die 400km zu fahren.

Aber ich gebe Dir Recht, ich werde die Wochenenden am Wohnort verlieren, die Frage ist, was ich
sonst erreichen kann...Do - Sa oder Fr - Mo wird nicht gehen, da das Kind bald in die Schule kommt
und ich zu weit weg wohne.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2012 13:57
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Lollipop,
ich würde mich darauf vorbereiten, dass KM auf dem Loyalitätskonflikt-Gaul reitet, egal ob er tatsächlich besteht oder einseitig von ihrem Getue heraufbeschworen wurde.
Um die Situation zu entschärfen, würde ich lieber die Fußball-WE-Stunden hergeben und meine Ruhe an den anderen Tagen geniessen.
Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2012 15:31
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Ich gebe euch allen Recht, ich werde diese Wochenenden
aufgeben müssen.

Was mich dran nervt, die Mutter will die Wochenenden
schiebt aber das Argument, dass das Kind leidet vor

Und

Die unsägliche Tante vom JA,  wortwörtlich schreibt,entscheidend
ist nicht was das Kind will, sondern was sie denkt, was für das Kind gut ist.
Dagegen sollte ich eigentlich eine offizielle Beschwerde einlegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2012 15:49
(@fruchteis)
Registriert

Hi lolli,

es wird mit Einschulung auf den Standardumgang hinauslaufen,
dh alle 14 Tage Freitagmittag bis Sonntagabend  und die hälftigen großen Schulferien,
einige hohe Feiertage im Wechsel noch dazu.

Wenn Du das Kind sogar erst Montagmorgen zum Unterricht bringst, dann lebt das Kind ca. 34 % der Jahreszeit bei Dir. Irgendwann wird sich das Kind dann in Bus und Bahn setzen und ohne Begleitung zu Dir reisen, sodaß Dein Shuttle-Service entfallen kann.

Ganz ehrlich, ich würde nicht soviel Welle machen, fixiert den Standard und gut ist.
Gib den Tagen, die Dir ziemlich sicher sind, mehr Qualität.  Und laß die Mutter toben, wenn sie das braucht. "Guten Tag Uschi. Hallo Max. Tschüß und bis Sonntag."

Kurz und knapp, fertig und ab... mit Sohni in den WE-Kurzurlaub.

Bis zur Einschulung 2013 würde ich an Deiner Stelle ALLES an Umgang mitnehmen, was Du kriegen kannst - und wenn Du in Teilzeit gehst oder mit Zeitkonto arbeitest.
Diese flexible Vorschulzeit kommt nie wieder!

W.    

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2012 15:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn Du das Kind sogar erst Montagmorgen zum Unterricht bringst, dann lebt das Kind ca. 34 % der Jahreszeit bei Dir. Irgendwann wird sich das Kind dann in Bus und Bahn setzen und ohne Begleitung zu Dir reisen, sodaß Dein Shuttle-Service entfallen kann.

das wird angesichts von

an seinem wohnort (100km entfernt)

nicht realisierbar sein. Die KM wird sich mit Recht und besten Erfolgsaussichten dagegen wehren, dass ein (Vor-)Schulkind montags vor der ersten Stunde schon 100 Kilometer Auto, Bus- oder Bahnfahrt hinter sich hat; das wäre einfach nicht kindgerecht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2012 17:07
(@fruchteis)
Registriert

Hi Martin.

Ich sagte irgendwann wird das Kind...  zu ihm reisen.
Dabei dachte ich an ein Alter um die 10.

Die 100km hatte ich für einen Moment nicht vor Augen, was das Bringen zur Schule betrifft, die sind vor Unterricht natürlich zu viel. Hast völlig recht. Diesmal.  😉

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2012 18:11
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Kann mir jemand von euch sagen, was so ein Gerichtsverfahren
Incl Anwalt kostet?

Macht es einen Unterschied bei den Kosten, wer den Antrag stellt?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2012 23:40
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

in der Sache hat sich etwas getan, ein Gerichtstermin wurde festgelegt und ich habe eine Stellungnahme der Mutter erhalten,
sie hat keinen Anwalt und im Antrag wird kein konkreter Vorschlag, wie der neue Umgang auszusehen hat genannt.

Ich soll nun ein Stellungnahme meinerseits schreiben.

Mein Anwalt hat geraten, da die Gegenseite keinen Anwalt hat, den Termin ohne ihn wahrzunehmen.

Im Anschreiben des Gerichts steht, dass das Cochemer Modell des Elternkonsens angestrebt wird.

Meinungen von Euch?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2012 20:38




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