Hallo! Ich habe im Juni das JA angeschrieben, nachdem mir mein Sohn wiederholt von tätlichen Auseinandersetzungen zu Hause erzählt hatte. Wer meinen Fall kennt, weiß dass meine Ex wirklich `ne Macke hat und es bereits mehrere Kinderschutzmeldungen gab. Familienhilfe kommt 3x pro Woche, es ändert sich nichts. Nun habe ich dem JA meine Sorge mitgeteilt und nachgefragt, was hier konkret wegen der Gewalt und dem Kindeswohl gefährdenden Verhalten der KM unternommen wird, habe natürlich meine Hilfe angeboten. Bisher habe ich sowohl bei der Unterschrift zum Hilfeplan als auch in der Umgangsverhandlung die Füße still gehalten, aber so langsam reicht es. Ständige Trennung der "Eltern" inklusive Zerschlagen der Einrichtung und Schläge, die Kinder mit "haltet die Fresse" und schlimmeren Ausdrücken anzusprechen ist Alltag, das JA ist von mehreren Seiten informiert worden. Meine Familie traut sich schon kaum noch durch den Ort, von allen Seiten kommen fast täglich Ansprachen von Leuten, die das Theater beim Einkaufen, im Kindergarten oder in der Stadt miterleben.
Gibt es für die Mitarbeiter vom JA keine Verpflichtung, mir als mit sorgeberechtigtem Vater hier zumindest zu antworten bzw. ein Gespräch zu führen? Das Schreiben habe ich vor mehr als 3 Wochen geschrieben, bis heute kam keine Reaktion.
Gruß Willi
Hallo,
ich vermute mal, dass du noch Antwort bekommen wirst, aber die Bürokratie dauert.
Wenn es wirklich so schlimm ist, dann müsste das Jugendamt reagieren.
Frag doch mal, wie der Sachstand ist.
Sophie
Hallo! Ich werde dort mit Sicherheit nicht anrufen und nachfragen. Diesen Monat warte ich noch ab, dann geht das nächste Schreiben an den Amtsleiter. Ich glaube nicht, dass ich in der Position bin dort jemanden am Pops lecken und um Antwort betteln zu müssen.
Gruß Willi
Moin Willi,
Gibt es für die Mitarbeiter vom JA keine Verpflichtung, mir als mit sorgeberechtigtem Vater hier zumindest zu antworten bzw. ein Gespräch zu führen? Das Schreiben habe ich vor mehr als 3 Wochen geschrieben, bis heute kam keine Reaktion.
naja, sieh es realistisch. Zum einen kann man jemanden nur zu etwas verpflichten, wenn eine Zuwiderhandlung auch sanktioniert werden kann. Ich kann Dich also nur am Falschparken hindern, indem ich Dir eine Politesse samt Strafzettel in Aussicht stelle. Und zum pünktlich zur Arbeit erscheinen, indem ich mit einem Anschiss oder einer Abmahnung winke. Aber was sollte einem Jugendamt passieren, das einen Brief nicht beantwortet? Der Amtsleiter antwortet Dir - oder er lässt es bleiben. Und auch dagegen kannst Du nichts tun. Manche Probleme kann man nicht brieflich lösen.
Zum anderen sind dem JA die Hände gebunden. Was sollten die in Deinem Fall denn tun? Die haben dort weder Entscheidungs- noch Handlungsbefugnisse und können das beschriebene Problem nicht lösen. Das JA ist keine Kindergartentante, die aus der Kiste springt und Leute bestraft, wenn diese (angeblich) etwas falsch gemacht haben.
Meine Familie traut sich schon kaum noch durch den Ort, von allen Seiten kommen fast täglich Ansprachen von Leuten, die das Theater beim Einkaufen, im Kindergarten oder in der Stadt miterleben.
Was Deine Familie sich traut oder nicht, ist juristisch ohne Belang; sie werden durch Deine Ex ja sicher keiner Lebensgefahr ausgesetzt. Auf irgendwelche Nachbarn oder andere Leute, die etwas gesehen oder gehört haben könnten, wirst Du Dich ebenfalls kaum verlassen können; die werden in der Regel von plötzlichem Gedächtnisverlust befallen, wenn sie sowas bei der Polizei zu Protokoll geben oder in eine Eidesstattliche Versicherung schreiben sollen.
Notfalls musst Du selbst überlegen, ob Du genug Eier in der Hose hast, Dein mühsam erstrittenes Sorgerecht in die Tat umzusetzen und zu sagen "so, ich behalte mein Kind beim nächsten Umgang ein; in diese Verhältnisse schicke ich es jedenfalls nicht zurück!" Dafür ist es allerdings erforderlich, dass Du selbst die behaupteten Zustände auch selbst (!) belegen kannst - und natürlich, dass Du ein lückenloses Betreuungskonzept hast. Oder deutlicher: Die behaupteten Zustände müssen belegbar schlimm sein - dass sie Dir so vorkommen, reicht nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Zum anderen sind dem JA die Hände gebunden. Was sollten die in Deinem Fall denn tun? Die haben dort weder Entscheidungs- noch Handlungsbefugnisse und können das beschriebene Problem nicht lösen. Das JA ist keine Kindergartentante, die aus der Kiste springt und Leute bestraft, wenn diese (angeblich) etwas falsch gemacht haben.
Jaein ... es gibt eine Handlungspflicht des JA ... aber meist läuft es auf das gleich hinaus, wie wenn nichts unternommen wird. Solange nicht (wieder) einmal ein Kind tot am Boden liegt, wird sich nichts tun, und dann ist (wie so oft) zu spät.
Das JA hat eine Pflicht zu handeln, aber was passiert, außer ein paar negativen Pressemitteilung, konnte man an leidlichen Handlung so mancher JA's sehen. Mein JA interessiert es auch nciht, das die KM als Mißhandlerin bekannt ist, entsprechende Gutachten vorliegen ... solange diese Bande für ihr handeln nicht im Knast landet, solange wird sich nichts ändern. Thats life.
Gruß
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi
Hi
Notfalls musst Du selbst überlegen, ob Du genug Eier in der Hose hast, Dein mühsam erstrittenes Sorgerecht in die Tat umzusetzen und zu sagen "so, ich behalte mein Kind beim nächsten Umgang ein; in diese Verhältnisse schicke ich es jedenfalls nicht zurück!" Dafür ist es allerdings erforderlich, dass Du selbst die behaupteten Zustände auch selbst (!) belegen kannst - und natürlich, dass Du ein lückenloses Betreuungskonzept hast. Oder deutlicher: Die behaupteten Zustände müssen belegbar schlimm sein - dass sie Dir so vorkommen, reicht nicht.
Und da kommt das JA wieder mit ins Boot.
Ich würde den Leuten in der momentanen Situation schon:
am Pops lecken und um Antwort betteln
Das Ja hat dir als Sorgeberechtigten eine Auskunftspflicht und auch dem Gericht werden sie Ihre Sichtweise unterbreiten.
Manchmal ist ''lecken'' nicht schlecht. 😉
Gruß Wedi
Hallo! Dem Gericht wurde bisher vom JA nichts über die Situation mitgeteilt. Vor der nächsten Verhandlung im Oktober wird meine Anwältin allerdings auf die Zustände aufmerksam machen.
Wie soll ich denn persönlich die Situation beweisen? Ich wohne zum Glück nicht dort, Schreiben von den Nachbarn habe ich und aus Spaß wird ja wohl die Familienhilfe dort nicht so oft ein und aus gehen.
Gruß Willi
Tach
Wenn die Familienhilfe dort ein und aus geht, ist das JA darüber informiert, bzw. weiß darüber bescheid was dort so abläuft.
Du kannst gar nichts beweisen, das musst du dem JA überlassen, die bei der nächsten Verhandlung und auch bei dem ruhendem ASR Antrag Ihr Statement dazu abgeben werden.
Die Schreiben von irgendwelchen Nachbarn interessieren keinen.
Der richtige Weg ist mit dem JA zusammenzuarbeiten, beobachten und mit denen reden.
Gruß Wedi
Hallo! Ich komme gerade von der Arbeit, im Briefkasten eine Einladung vom JA zum Gespräch nächsten Donnerstag. Da heißt es dann sicher wieder ich soll mich raushalten um mein Sorgerecht nicht zu gefährden. Das werde ich dieses Mal nicht tun.
Das JA kennt die Probleme ganz genau, kann aber bisher die Gewalt meiner Ex gegen die Kinder nicht nachweisen. Ich bin gespannt.
Gruß Willi
Das JA kennt die Probleme ganz genau, kann aber bisher die Gewalt meiner Ex gegen die Kinder nicht nachweisen. Ich bin gespannt.
Der Witz (der keiner ist) kann sogar noch weiter gehen ... Kinder erzählen Dir/Kindergarten/wem auch immer, dass sie geschlagen werden (mir ist ein Fall von Rattengift im Haushalt bekannt), da sie sich hilfe erhoffen. Das JA führt "Gespräche" ... ausgang meist bekannt. Erstattet man Strafanzeige, dann wird meist wieder das JA als Ergänzungspfleger eingesetzt, welches zu bestimmen hat, ob das Kind überhaupt aussagen darf. Meist wird dies verneint, da man ja das "gute Verhälntis" zur Mutter nicht gefährden will :againstwall:! Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein, da "Aussagen dritter" nicht für eine Anklageerhebung ausreicht.
Sprich der Tatbestand der Kindesmißhandlung (durch Mütter) spielt keine Rolle. Ob das in irgendeiner weise im Straftgesetzbuch steht, oder auf einer Rolle Klohpapier, es kommt auf das Gleiche heraus. Schutz von Kindern sind - nach meiner Ansicht - mehr sekundärer Natur und um das Gewissen zu beruhigen. Tatsächlich unternommen wird nichts, wenn Anhaltspunkte geliefert werden.
Und das hat nichts damit zu tun, dass der Staat sich nicht in verzickte Familienstreitereien einzumischen hat. Hier wird maßgeblich dem Mißbrauch vorschub geleistet.
Gruß
Mokoluk
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi
Na das hilft mir jetzt nicht weiter. Ich weiß ja gar nicht, ob die Frau vom JA überhaupt ablehnend reagiert im Gespräch. Meine Ex ist im Moment ganz schön unter Druck, Kindesentzug war schon im Gespräch. Wer meine Geschichte kennt, der weiß dass ich nicht aufgebe und immer weiter an positive Entwicklungen glaube. Vielleicht wird mich das JA in der momentanen Situation zumindest bei der nächsten Umgangsverhandlung unterstützen? Bei den letzten Verhandlungen war jeweils eine Vertretung anwesend, die mir natürlich keine Hilfe war.
Gruß Willi
Moin Willi,
Das JA kennt die Probleme ganz genau, kann aber bisher die Gewalt meiner Ex gegen die Kinder nicht nachweisen.
naja, frag Dich mal, wie das technisch gehen sollte. Deine Ex wird bei Kontakten mit dem JA die fürsorgliche Mutter rauskehren und nicht die überforderte, im Siff lebende Tussi, die ihre Kinder schlecht behandelt. Das ist eine Form der Ungerechtigkeit, die man in einer freien Gesellschaft aushalten muss. Sätze wie
Und das hat nichts damit zu tun, dass der Staat sich nicht in verzickte Familienstreitereien einzumischen hat.
sind zwar schnell und leicht gesagt - aber wünscht sich wirklich irgendwer das Prinzip "Beweis durch Behauptung" - am Ende mit der Begründung, es ginge ja um das Wohl der Kinder, und deshalb müsse jetzt irgendeine Behörde aktiv werden? So schnell könnten Väter gar nicht gucken, wie sich ein solches Prinzip komplett gegen sie wenden würde!
Hier wird maßgeblich dem Mißbrauch vorschub geleistet.
den Missbrauch gäbe es vor allem dann, wenn zerstrittene Elternteile sich gegenseitig bei Ämtern der Kindesmisshandlung bezichtigen könnten und das dort einfach geglaubt werden müsste. Ich halte es deshalb durchaus für vorteilhaft, das Aussagen von Elternteil A über Elternteil B nicht die Basis behördlicher Massnahmen sind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Brille, was willst Du mir damit sagen? Die Situation für meinen Jungen ist schlimm und weil ich ihn liebe, habe ich das JA um Auskunft zur Situation gebeten und meine Hilfe angeboten. Soll ich mich völlig raushalten und warten, bis er irgendwann schwer verletzt im Krankenhaus liegt?
Sind dann Kinderschutzmeldungen unsinnig?
Gruß Willi
Moin Jeanswilli,
Handlungsgrundlage und Pflicht des Jugendamtes ergibt sich aus Art. 6 GG (Wächteramt) iVm dem SGB VIII, insbesondere § 8a. Es gibt zahlreiche Rechtskommentare und 'Handbücher für den ASD', die sich mit der Auslegung und Anwendung befassen.
Danach ist das JA zu Ermittlungen verpflichtet mit Ermessensspielraum = Null. Es MUSS Hinweisen nachgehen, zumindest das Gefahrenpotenzial abschätzen. Tut es das nicht und liegt Ermessensfehlgebrauch vor dann kann das den Straftatbestand der Verletzung der Garantenpflicht iVm Fürsorgepflichtverletzung im Amt erfüllen.
Soviel in Kürze... und zur eigenen Recherche.
Ich stelle evtl später Fundstellen ein, damit Brille nicht wieder hyperventiliert und dann hilflos kollabiert... 😉
W.
Ist die Situation denn anders, wenn in einer Gefährdungssituation die Polizei gerufen wird?
Gruß Willi
Aus meine Erfahrung: Selbst wenn die Kinder erzählen, sie werden geschlagen, gibt es Gespräche mit der Betreuungsperson. Und wenn die dann- am besten.- unter Tränen Reue zeigt, dann ist doch alles okay. Und wenn sie dann noch Familienhilfe annimmt, ist doch alles schick. Sie arbeitet ja dann an Verbesserung.
Und in dem Fall, aus dem ich berichte, haben die Kinder es nicht nur dem Vater oder mir erzählt, sondern auch dem Beistand. Es ist egal, weil Mama ja Hilfe annimmt seit dem Gerichtsverfahren.
A life lived in fear is a life half lived
Hallo Willi,
aus meiner/unserer Erfahrung:
Das JA sagt, dass der KV kein Recht auf eine schriftliche Antwort hat.
Hier hatte das Kind ein blaues Auge, weil (nach Aussage eines anderen Bruders) die KM es unbeherrscht geschlagen hat und das Kind dabei gegen die Heizung gefallen ist. Gesehen haben wir das Kind mit dem blauen Auge zufällig unter der Woche ohne Umgang. Mein Mann machte dem JA Meldung, weil er sich sorgte.
Eine Mitarbeiterin des JAs kam angemeldet :knockout: drei Tage später zur KM.
Konsequenzen gab es keine, außer einem Wechsel des zuständigen JA-Mitarbeiters. Der neue Mitarbeiter machte meinem Mann Vorwürfe, dass er sich nicht direkt das Kind geschnappt hat und zum Arzt gefahren ist zwecks Diagnosesicherung.
Der LG der KM machte meinem Mann Vorwürfe, dass man sowas auch ohne JA regeln kann.
LG eskima
Hallo!
Ich weiß wie schwierig das Thema ist, ich führe so ein Gespräch nicht zum ersten Mal. Trotzdem werde ich immer wieder mit dem JA in Kontakt treten, auch wenn es sinnlos erscheint. So ein Leben hat mein kleiner Junge einfach nicht verdient.
Gruß Willi
Moin Willi,
nachdem User @Wildlachs seinen grossspurigen gestrigen Ankündigungen (mal wieder) keine Taten folgen liess: HIER sind die Aufgaben und Handlungsweisen von Jugendämtern ganz gut beschrieben. Gleich auf Seite 2 findest Du auch das Spannungsfeld verschiedener Grundrechte von Eltern und Kindern, zwischen denen in jedem Einzelfall Abwägungen getroffen werden müssen.
Du wirst allerdings feststellen, dass das meiste nicht auf der Basis von Gewalt und Zwang funktioniert und dass es insbesondere wenig Möglichkeiten gibt, das JA zu irgendetwas zu zwingen: Ob und in welcher Form man beim Schutz von Kindern tätig wird und was davon (anderen) Elternteilen erzählt wird, entscheidet diese Behörde weitgehend autonom. Proletenhafter und/oder lauter Sprachgebrauch lösen mit Sicherheit noch keine Jugendamts-Aktivitäten aus.
Bei nachweisbarer (!) Gewalt gegen Kinder gibt es zahlreiche Möglichkeiten des Einschreitens. Wobei "nachweisbar" allerdings sicher nicht gleichbedeutend ist mit "Ihr müsst da jetzt immer wieder unangemeldet hingehen, dann findet Ihr schon, was ich behaupte" - das wäre nicht statthaft.
Trotzdem werde ich immer wieder mit dem JA in Kontakt treten, auch wenn es sinnlos erscheint.
das muss nicht zwingend eine gute Idee sein: Es könnte passieren, dass man Dich gerade dann nicht (mehr) ernst nimmt, wenn es tatsächlich einmal nötig wäre.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin! Eigentlich müsstest Du mich inzwischen so weit kennen, dass ich mich dort im Griff habe. Es geht mir auch nicht um Zwang und Gewalt. Ich möchte einfach nur dem JA zeigen, dass ich mir Sorgen mache und bereit bin, mich um den Kleinen zu kümmern wenn der Tag der Tage kommt.
Vielleicht hältst Du es nicht für eine gute Idee dort hinzugehen. Das JA weiß um die Situation und die nehmen die Sache auch ernst. Weißt Du, ob es in meinem Fall nicht sogar positiv aufgenommen wird, dass ich versuche mich um die Probleme meines Sohnes zu kümmern?
Ich erhoffe mir von dem Gespräch kein Wunder. Es gab im letzten Jahr zahlreiche Vorfälle, die (nicht von mir und auch nicht von meiner Familie) immer wieder gemeldet wurden. Da ist es meiner Meinung nach völlig legitim, dass ich als Vater mit dem betreuenden Amt das Gespräch suche.
Insgeheim erhoffe ich mir, dass die zuständige Mitarbeiterin beim nächsten Umgangstermin selbst mit zum Gericht geht und dort auch Stellung nimmt. Häufigerer Umgang mit mir würde meinem Sohn ja wohl gerade in dieser Situation nicht schaden.
Gruß Willi